Benutzer tneuhetzki schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer peso schrieb:
da der kunde eine grundgebuehr bezahlt, duerfte sparruf anchlussinhaber sein.
Wieso sollte denn Sparruf und nicht der Kunde Anschlussinhaber
sein?
Kai
der erste satz der meldung
"Sparruf ermöglicht seinen Nutzern ab sofort, Nummern aus dem Ortsnetz des Nutzers zu nutzen, in dem er wohnt - vorausgesetzt es sind Nummern verfügbar" und der letzte absatz deuten darauf hin.
Hallo Peso,
Sparruf kauft die Nummern bei einem Anbieter ein, der nicht in allen Ortsnetzen Nummern hat. Ein Blick in die RNB-Liste der BNetzA könnte dir sagen wer das ist. Das ist der Grund, warum es nicht in allen Ortsnetzen Nummern gibt. Mit T-Net vor Ort hat das nichts zu tun!
Thorsten
hallo thorsten,
genau das ist es doch. anschlußinhaber / verfügungsberechtigter ist somit sparruf. und sparruf betreibt somit festnetzrufnummern ohne selbst einen ortsbezug zu haben.
du kennst die verbotsbegründung für t-net vor ort?
ich glaube, dass bei einer nachfrage bei der bundesnetzagentur eine nicht gewünschte antwort kommt.
peso