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Wer ersetzt eigentlich die Zeit des Kunden?


27.01.2008 21:04 - Gestartet von Hightower
Der Kunde muss telefonieren, Briefe schreiben im Internet recherchieren nur weil ein Vertragspartner plötzlich meint da was am Vertrag zu ändern. Der Kunde unterhält sich mit Freunden, Kollegen ärgert sich etc. Und am Ende darf er froh sein, wenn der Anbieter so gnädig ist und die Option kostenneutral für ihn zurück zu nehmen. Schadenersatz kann der Kunde aber höchstes für die 55 Cent verlangen die er für die Briefmarke ausgegeben hat. Und die Durchzusetzen... (siehe oben).

Gibt es denn keine Möglichkeit sich seine wertvolle Freizeit vergüten zu lassen, wenn sie durch die Unfähigkeit von Abrechnungssystemen oder mutwillig geschalteten vom Kunden unerwünschten Optionen verschwendet wird?
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[1] CGa antwortet auf Hightower
27.01.2008 23:53
Benutzer Hightower schrieb:


Gibt es denn keine Möglichkeit sich seine wertvolle Freizeit vergüten zu lassen, wenn sie durch die Unfähigkeit von Abrechnungssystemen oder mutwillig geschalteten vom Kunden unerwünschten Optionen verschwendet wird?

Nein, für Zeit gibts keinen Schadenserstatz, und von wertvoll Freizeit, kann man auch nicht spreche (obwohl ich das Arbeitnehmer das auch so sehe), denn du verdienst in deiner Freizeit kein Geld, sie wird dir nicht bezahlt! Somit hat man durch weniger Freizeit, auch nicht weniger Geld in der Tasche, was soll man denn dann einklagen?

Es ist leider so!

cu ChrisX
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[1.1] Spam.General antwortet auf CGa
28.01.2008 07:00
In so einem Fall wünscht man sich einen Kumpel der Anwalt ist. Der macht seine RVG Gebühren drauf!

Benutzer CGa schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:


Gibt es denn keine Möglichkeit sich seine wertvolle Freizeit vergüten zu lassen, wenn sie durch die Unfähigkeit von Abrechnungssystemen oder mutwillig geschalteten vom Kunden unerwünschten Optionen verschwendet wird?

Nein, für Zeit gibts keinen Schadenserstatz, und von wertvoll Freizeit, kann man auch nicht spreche (obwohl ich das Arbeitnehmer das auch so sehe), denn du verdienst in deiner Freizeit kein Geld, sie wird dir nicht bezahlt! Somit hat man durch weniger Freizeit, auch nicht weniger Geld in der Tasche, was soll man denn dann einklagen?

Es ist leider so!

cu ChrisX
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[2] fbad antwortet auf Hightower
28.01.2008 07:59
Schaue in der Preisliste Deines Anbieters nach, welche Gebühren er für Nichtigkeiten fordert, z.B. Tarifwechsel 25 EUR (geschätzter Aufwand für den Anbieter unter fünf Minuten), ausgehende Portierung 25 EUR.

Fordere vom Anbieter den gleichen Betrag als Ausgleich für den Aufwand, den er verschuldet hat.

Wichtig: stelle eine konkrete Forderung, nenne eine Zahl.

In der Regel funktioniert es (Ausnahme: O2)

---

Benutzer Hightower schrieb:
<...>
Gibt es denn keine Möglichkeit sich seine wertvolle Freizeit vergüten zu lassen, wenn sie durch die Unfähigkeit von Abrechnungssystemen oder mutwillig geschalteten vom Kunden
unerwünschten Optionen verschwendet wird?
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[3] Asymetrische Kosten
Kai Poehlmann antwortet auf Hightower
28.01.2008 13:23
Moin!

Der Kunde muss telefonieren, Briefe schreiben im Internet recherchieren nur weil ein Vertragspartner plötzlich meint da was am Vertrag zu ändern. Der Kunde unterhält sich mit

Genau darauf basiert das Geschäftsmodell. Unternehmen
kassieren bei Fehlern des Kunden. Kunden bleiben jedoch
meistens Kosten (sei es nur Zeitverlust) bei Fehlern
des Unternehmens. Das wird durch 0180/0900-Nummern dann
noch perfektioniert.

Melkkuh Kunde halt.

Kai
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[3.1] Moneysac antwortet auf Kai Poehlmann
28.01.2008 15:22
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
Moin!

Der Kunde muss telefonieren, Briefe schreiben im Internet recherchieren nur weil ein Vertragspartner plötzlich meint da was am Vertrag zu ändern. Der Kunde unterhält sich mit

Genau darauf basiert das Geschäftsmodell. Unternehmen kassieren bei Fehlern des Kunden. Kunden bleiben jedoch meistens Kosten (sei es nur Zeitverlust) bei Fehlern des Unternehmens. Das wird durch 0180/0900-Nummern dann noch perfektioniert.

Melkkuh Kunde halt.

Kai

es wäre mal lustig, sich eine 01805-nr zuzulegen und im verkehr mit unternehmen als kontaktmöglichkeit anzugeben. mal umgekehrt das ganze also, nur postanschrift und 01805 ;-)
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[3.1.1] Kai Poehlmann antwortet auf Moneysac
28.01.2008 19:18
Moin!

Benutzer Moneysac schrieb:

es wäre mal lustig, sich eine 01805-nr zuzulegen und im verkehr mit unternehmen
als kontaktmöglichkeit anzugeben.
mal umgekehrt das ganze also, nur postanschrift und 01805 ;-)

Das löst das Problem bei Reklamationen
nicht. Und der Zeit"verlust"/Frust/Ärger
wird dadurch auch nicht ersetzt.

Kai
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[3.2] stefie-im-netz antwortet auf Kai Poehlmann
29.01.2008 08:52
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
Moin!

Der Kunde muss telefonieren, Briefe schreiben im Internet recherchieren nur weil ein Vertragspartner plötzlich meint da was am Vertrag zu ändern. Der Kunde unterhält sich mit

Genau darauf basiert das Geschäftsmodell. Unternehmen kassieren bei Fehlern des Kunden. Kunden bleiben jedoch meistens Kosten (sei es nur Zeitverlust) bei Fehlern des Unternehmens. Das wird durch 0180/0900-Nummern dann noch perfektioniert.

Melkkuh Kunde halt.

Kai

Also ich hab da andere Erfahrungen gemacht!!
Ich bin Arcor-Kunde und wollte von Arcor nur eine Auskunft zu Geräten haben und schrieb deshalb eine Mail im Kundenkontakt. Als Antwort bekam ich ein Modem geschickt (Mail als Auftragsbestätigung vorweg)ohne das Teil bestellt zu haben.
Ein Anruf bei der Hotline (0181/070010 für 49 ent pro Minute)m und fragte nett nach, was das soll. Die Dame verstand das auch nicht, da es eindeutig eine Frage und keine Bestellung war. Sie entschuldigte sich und bat mich, dass ich das Teil unfrei zurück schicken soll. Auf meine Frage, wer denn nun meine Telefonkosten trägt, sagte sie: "Ich gebe ihnen eine Gutschrift über 15 €uro, für den Aufwand den sie haben." Dann wollte sie noch wissen, ob dies in Ordnung sei.

Also, es kommt vielleicht auch drauf an, wie man mit den Hotlinern redet.
Ich denke, dass damit meine Kosten mehr als abgedeckt sind.
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[4] Moneysac antwortet auf Hightower
28.01.2008 15:17
Benutzer Hightower schrieb:
Der Kunde muss telefonieren, Briefe schreiben im Internet recherchieren nur weil ein Vertragspartner plötzlich meint da was am Vertrag zu ändern. Der Kunde unterhält sich mit Freunden, Kollegen ärgert sich etc. Und am Ende darf er froh sein, wenn der Anbieter so gnädig ist und die Option kostenneutral für ihn zurück zu nehmen. Schadenersatz kann der Kunde aber höchstes für die 55 Cent verlangen die er für die Briefmarke ausgegeben hat. Und die Durchzusetzen... (siehe oben).

Gibt es denn keine Möglichkeit sich seine wertvolle Freizeit vergüten zu lassen, wenn sie durch die Unfähigkeit von Abrechnungssystemen oder mutwillig geschalteten vom Kunden unerwünschten Optionen verschwendet wird?

bei aufsässigen anbietern kann man die angelegenheit von einem anwalt handhaben lassen (wenn es widerholt zu fehlern kommt)