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Dialerhilfe


15.08.2002 09:09 - Gestartet von Leander
Wenn sich der Dialer tatsächlich - einfach ausgedrückt - von selbst installiert hat, ist der dadurch entstandene Schaden keinesfalls zu bezahlen. Da die Telefonrechnung in den allermeisten Fällen per Bankeinzug bezahlt wird, und der Bitte an die Telefongesellschaft um Rücküberweisung des strittigen Betrages nicht nachgekommen wird, muss die Lastschrift zurückgebucht werden und der unstrittige Betrag dann gleich wieder überwiesen werden.

Viele wissen es nicht: Jede Bank macht auf Wunsch des Kontoinhabers eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen rückgängig.

Gute Informationen zum Dialerproblem findet man z.B. unter
www.dialerhilfe.de und www.trojaner-info.de