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Absurd!


25.08.2007 02:06 - Gestartet von 7VAMPIR
einmal geändert am 25.08.2007 02:21
Was für eine Warnung ist DAS denn?

Wenn der potenzielle Kunde die gesuchte Ware nicht bekommen kann, ist die Warnung sinnlos. Es passiert ja nichts.

Kann der Kunde die gesuchte Ware bekommen, war die Warnung falsch und überflüssig.

Denn sonst haben die Verbraucherschützer ja nichts auszusetzen.

Ich habe übrigens 3 Stück für meine Familie ordern können. Einen weiteren hat ein freundlicher Mitschreiber aus unserem Forum geordert und mir überlassen.

ES GEHT ALSO!

Bisher hat DEBITEL reibungslos und einwandfrei gearbeitet. Kundenbetreuung online mit gut organisierter Selbstbedienung. Allerdings nicht Trottelsicher.
Alle Aktionen wurden nach angemessenem Postlauf schriftlich bestätigt.

FAZIT:
Meine Empfehlung!

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@Verbraucherschützer
Lasst BITTE Eure Äusserungen von jemandem gegenlesen, der Verstand und Sachkenntnis hat. Das wird die Blamagerate deutlich senken.

In letzter Zeit wird der Verbraucher so intensiv vor eigener Dummheit geschützt, dass normale Geschäfte zwischen klar denkenden Erwachsenen immer schwieriger werden.

zB:
1 Jahr Gewährleistungspflicht für die privaten Verkäufe von Gebrauchtwaren, falls die Verkäufer nicht gewieft genug waren es vertraglich auszuschliessen.

Die "Oma" wird beim Verkauf von "Opas" Nachlass daran sicher nicht denken. Der Plagiathändler der "fast neue" Markenfälschungen verhökert schon. Der wird sicherlich einen Dreh finden sich zu entziehen.

Da wird manches weggeworfen, das im Grunde marktfähig wäre, jedoch nicht garantiefähig.
Zum Schaden aller ist der gerwerbliche Handel mit Gebrauchtwaren sehr erschwert worden.

CU 7VAMPIR
SMS º¹b³s²²²²s¹

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html


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[1] musikbox antwortet auf 7VAMPIR
25.08.2007 02:59
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Was für eine Warnung ist DAS denn?

Wenn der potenzielle Kunde die gesuchte Ware nicht bekommen kann, ist die Warnung sinnlos. Es passiert ja nichts.

Kann der Kunde die gesuchte Ware bekommen, war die Warnung falsch und überflüssig.

Es gibt auf der Webseite aber nicht nur den 5 Cent Tarif, deshalb kann man sehr wohl von einem Lockvogel-Angebot sprechen.
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[1.1] @Verbraucherschützer: (RE: Absurd!)
7VAMPIR antwortet auf musikbox
25.08.2007 12:04
Die "Warnung" bezieht sich auf die eventuelle Nichtverfügbarkeit des begrenzeten Angebotes.

Das ist banal, besonders angesichts der Erklärung von DEBITEL.
DEBITEL erklärt, der Tarif sei begrenzt verfügbar und man müsse schnell sein.

Ich war 3x schnell genug mit einem UMTS Zugang.
Es geht also.

Wenn diese Leute nicht fähig sind einen CRASH5 zu erwischen, ist das noch lange kein Grund zu solchen geschäftsschädigenden Äusserungen.

Ich vermisse Einsatz bei Themen, die den Verbraucher UNAUSWEICHLICH TREFFEN.
Aber da trauen sie sich nicht dran. Hauptsache mal wieder ne Schlagzeile. Echten Einsatz suche ich vergeblich.


@Verbraucherschützer:

Eine kurze Aufgabenliste als Anregung. Wenn Ihr Verbraucherschützer das gepackt habt, einfach Bescheid.
Es gibt auch noch eine LANGE Liste.

• Vertragspartner, die sich von ihren Kunden durch sündteure Einwahlnummen in Verbindung mit endlosen Warteschleifen abschotten, obwohl sie zu Kommunikation im Sinne der Behebung Vertragswidriger Zustände verpflichtet sind und Briefe ohne EINSCHREIBEN grundsätzlich "verlieren".
Berechtigte Mängelrügen, die dem Zweck dienen einen vertragsgemässen Zustand herzustellen müssen ohne Sonderkosten, möglich sein. Der normale Telefontarif über Ortsvorwahl ist hier angemessen.
Anderenfalls wird ein unzuverlässiger oder gar bösartiger Anbieter belohnt wenn er Stress verursacht.
Ziel: Pflicht zur Bereitstellung von normal tarifierten Hotlinenummern zB im Festnetz. Bei Telefonanbietern zusätzlich idealerweise im eigenen Netz UND Festnetz.

• Serviceangebote, die durch Wahl einer Telefonnummer bezahlt werden führen dazu, dass auch eine unbeabsichtigte Aktvierung durch versehentliche Fehleingabe oder durch Missbrauch möglich wird. Ausserdem werden alle Verbraucherrechte, wie Rücktritt vom Vertrag bei Online/Telefongeschäften ausgehebelt.
Auch sind illegale Angebote wie Lotterien ohne Lizenz möglich.
Sogar Betrügereien mit untergeschobener Software (Dialer), also Diebstahlprogramme, ermöglicht dieses Geschäftsprinzip.
Besser wäre die traditionelle Sichtweise des BGB. Verträge kommen durch Angebot und Annahme zu Stande. Am besten nur durch deren ausdrückliche Erklärung mit Beweislast beim Vertragspartner.
Ziel: Verbot von Ausschüttungen für Empfänger von Anrufen.

• Abgaben auf Geräte und Datenträger zugunsten von "Rechteverwertern" unabhängig davon ob WIRKLICH irgendwelche fremde Inhalte genutzt werden und ohne dass eine solche Berechtigung damit wenigstens vergeben wird.
Ziel: Abgaben erheben nur wenn Leistungen/Rechte in Anpruch genommen werden und sonst nicht. Folgend natürlich auch GEWÄHRUNG dieser Rechte.

• Lange Vertragslaufzeiten benachteiligen Kunden einseitig. Kunden sollten grundsätzlich Verträge nach einer überschaubaren Nutzungsdauer kündigen können. Dies sollte gesetzlich verankert werden. Nur in Fällen, die aus technischen Gründen oder wegen aussergwöhnlich hoher Anfangsinvestitionen eine längere Laufzeit erfordern, sollte diese erlaubt sein.
Doch auch hier sollte durch "Ablösung" ein Ausstieg jederzeit möglich sein.
Mobilfunkverträge sollten grundsätzlich zum nächsten Rechnungslauf, derzeit meist monatlich, kündbar sein.
Eine solche einseitige Bindung halte ich für sittenwidrig im Sinne des BGB - auch wenn es weithin üblich ist.
Ziel: Lange Vertragsbindung nur bei Nachweis des Anbieters einer besonderen Notwendgkeit.


Allgemein herrscht dort Bedarf wo eine einseitig nachteilige Situtation für einen Verbraucher unausweichlich ist, meist mangels konkurrierender Angebote oder Teilnahmezwang.
Nachträgliche einseitige Vertragsänderungen oder Vertragsuntreue durch den mächtigeren Vertragspartner sind lästig und häufig.
Auch wo "hinterhältige" Verträge/AGB den Verbraucher in einer Weise benachteiligen, die bei Vertragsabschluss von einem vernünftigen Menschen nicht erkennbar sind.

Menschen vor ihrer eigenen DUMMHEIT zu bewahren wird nicht funktionieren. Darum rate ich davon ab es zu versuchen.
Beratet die Menschen BEVOR sie unterschreiben und nicht wenns zu spät ist.

CU 7VAMPIR
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[1.1.1] boban antwortet auf 7VAMPIR
25.08.2007 12:11
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Die "Warnung" bezieht sich auf die eventuelle Nichtverfügbarkeit des begrenzeten Angebotes.

Das ist banal, besonders angesichts der Erklärung von DEBITEL. DEBITEL erklärt, der Tarif sei begrenzt verfügbar und man müsse schnell sein.

Ich war 3x schnell genug mit einem UMTS Zugang. Es geht also.
ich brauchte nur DSL2000 und habe eine schöne D1-Nummer ergattert.

Wenn diese Leute nicht fähig sind einen CRASH5 zu erwischen, ist das noch lange kein Grund zu solchen geschäftsschädigenden Äusserungen.
dito, wenn man nicht morgens um 8Uhr beim Aldi den neuesten Monitor abstaubt, braucht man später nicht zu meckern, Aldi wäre schuld, weil man ausschlafen wollte..

kurios diese Welt...


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boban
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[1.2] boban antwortet auf musikbox
25.08.2007 12:07
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Was für eine Warnung ist DAS denn?

Wenn der potenzielle Kunde die gesuchte Ware nicht bekommen kann, ist die Warnung sinnlos. Es passiert ja nichts.

Kann der Kunde die gesuchte Ware bekommen, war die Warnung falsch und überflüssig.

Es gibt auf der Webseite aber nicht nur den 5 Cent Tarif, deshalb kann man sehr wohl von einem Lockvogel-Angebot sprechen.
Aber gleich davor warnen finde ich stupide.

Ich habe gestern mit meiner ganz normalen DSL2000-Flatrate ein Crash-5 Tarif kaufen können (ich brauche ihn zwar überhaupt nicht dank Auto-Mobile-Tarif, aber ich wollte es mal ausprobieren, gerade wegen dieser Warnung der Verbraucherschützer..)
Wieso investieren die nicht ihre Zeit in was Sinnvolleres und warnen vor den vielen dubiosen Firmen und schwarzen Schafen im Telekommunikationsmarkt (s. Super24, Arcor, FREENET, etc.) als debitel auf diesem Wege versuchen fertig zu machen.

so far
boban
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[1.2.1] monopol76 antwortet auf boban
26.08.2007 09:21
Habe ebenfalls auf Grund der Warnung versucht einen crash 5 zu ergattern. Hat innerhalb von 10 Minuten gleich zweimal funktioniert. (ohne Tricks)

Es ist sicher ein Angebot um Kunden auf die Seite zu locken. Aber sie sagen ja auch ganz klar, dass es begrenzt ist. Und dennoch hat man die reale Chance einen zu erwischen. (auch ohne nen Gutschein von Ebay usw.)
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[1.2.1.1] 7VAMPIR antwortet auf monopol76
26.08.2007 12:06
Aha!
Also bist Du einer von denen, die es so schwierig machen einen C5 WIRKLICH zu BESTELLEN…

BITTE LASST DAS!
Es ist schwierig genug.

CU 7VAMPIR
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Benutzer monopol76 schrieb:
Habe ebenfalls auf Grund der Warnung versucht einen crash 5 zu ergattern. Hat innerhalb von 10 Minuten gleich zweimal funktioniert. (ohne Tricks)

Es ist sicher ein Angebot um Kunden auf die Seite zu locken. Aber sie sagen ja auch ganz klar, dass es begrenzt ist. Und dennoch hat man die reale Chance einen zu erwischen. (auch ohne
nen Gutschein von Ebay usw.)
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[1.2.1.1.1] boban antwortet auf 7VAMPIR
26.08.2007 18:37
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Aha!
Also bist Du einer von denen, die es so schwierig machen einen C5 WIRKLICH zu BESTELLEN…

BITTE LASST DAS!
Es ist schwierig genug.

Wie ich oben schon geschrieben habe, fand ich es persönlich überhaupt nicht schwierig. Also ich weiß nicht warum es bei uns zweien klappen nur bei den übrigen es Probleme machen soll.
Ok, ich habe den Crash-5 auch wirklich ausgefüllt und werde ihn auch für mein Autotelefon nutzen (mein Citroen C5 hat halt nur ein GSM900 Radiotelefon..) weil es für unterwegs nichts Billigeres gibt (bisher zahle ich 15ct bei simply-D1)

Aber es war nicht schwierig.

Gruß boban