Die "Warnung" bezieht sich auf die eventuelle Nichtverfügbarkeit des begrenzeten Angebotes.
Das ist banal, besonders angesichts der Erklärung von DEBITEL.
DEBITEL erklärt, der Tarif sei begrenzt verfügbar und man müsse schnell sein.
Ich war 3x schnell genug mit einem UMTS Zugang.
Es geht also.
Wenn diese Leute nicht fähig sind einen CRASH5 zu erwischen, ist das noch lange kein Grund zu solchen geschäftsschädigenden Äusserungen.
Ich vermisse Einsatz bei Themen, die den Verbraucher UNAUSWEICHLICH TREFFEN.
Aber da trauen sie sich nicht dran. Hauptsache mal wieder ne Schlagzeile. Echten Einsatz suche ich vergeblich.
@Verbraucherschützer:
Eine kurze Aufgabenliste als Anregung. Wenn Ihr Verbraucherschützer das gepackt habt, einfach Bescheid.
Es gibt auch noch eine LANGE Liste.
• Vertragspartner, die sich von ihren Kunden durch sündteure Einwahlnummen in Verbindung mit endlosen Warteschleifen abschotten, obwohl sie zu Kommunikation im Sinne der Behebung Vertragswidriger Zustände verpflichtet sind und Briefe ohne EINSCHREIBEN grundsätzlich "verlieren".
Berechtigte Mängelrügen, die dem Zweck dienen einen vertragsgemässen Zustand herzustellen müssen ohne Sonderkosten, möglich sein. Der normale Telefontarif über Ortsvorwahl ist hier angemessen.
Anderenfalls wird ein unzuverlässiger oder gar bösartiger Anbieter belohnt wenn er Stress verursacht.
Ziel: Pflicht zur Bereitstellung von normal tarifierten Hotlinenummern zB im Festnetz. Bei Telefonanbietern zusätzlich idealerweise im eigenen Netz UND Festnetz.
• Serviceangebote, die durch Wahl einer Telefonnummer bezahlt werden führen dazu, dass auch eine unbeabsichtigte Aktvierung durch versehentliche Fehleingabe oder durch Missbrauch möglich wird. Ausserdem werden alle Verbraucherrechte, wie Rücktritt vom Vertrag bei Online/Telefongeschäften ausgehebelt.
Auch sind illegale Angebote wie Lotterien ohne Lizenz möglich.
Sogar Betrügereien mit untergeschobener Software (Dialer), also Diebstahlprogramme, ermöglicht dieses Geschäftsprinzip.
Besser wäre die traditionelle Sichtweise des BGB. Verträge kommen durch Angebot und Annahme zu Stande. Am besten nur durch deren ausdrückliche Erklärung mit Beweislast beim Vertragspartner.
Ziel: Verbot von Ausschüttungen für Empfänger von Anrufen.
• Abgaben auf Geräte und Datenträger zugunsten von "Rechteverwertern" unabhängig davon ob WIRKLICH irgendwelche fremde Inhalte genutzt werden und ohne dass eine solche Berechtigung damit wenigstens vergeben wird.
Ziel: Abgaben erheben nur wenn Leistungen/Rechte in Anpruch genommen werden und sonst nicht. Folgend natürlich auch GEWÄHRUNG dieser Rechte.
• Lange Vertragslaufzeiten benachteiligen Kunden einseitig. Kunden sollten grundsätzlich Verträge nach einer überschaubaren Nutzungsdauer kündigen können. Dies sollte gesetzlich verankert werden. Nur in Fällen, die aus technischen Gründen oder wegen aussergwöhnlich hoher Anfangsinvestitionen eine längere Laufzeit erfordern, sollte diese erlaubt sein.
Doch auch hier sollte durch "Ablösung" ein Ausstieg jederzeit möglich sein.
Mobilfunkverträge sollten grundsätzlich zum nächsten Rechnungslauf, derzeit meist monatlich, kündbar sein.
Eine solche einseitige Bindung halte ich für sittenwidrig im Sinne des BGB - auch wenn es weithin üblich ist.
Ziel: Lange Vertragsbindung nur bei Nachweis des Anbieters einer besonderen Notwendgkeit.
Allgemein herrscht dort Bedarf wo eine einseitig nachteilige Situtation für einen Verbraucher unausweichlich ist, meist mangels konkurrierender Angebote oder Teilnahmezwang.
Nachträgliche einseitige Vertragsänderungen oder Vertragsuntreue durch den mächtigeren Vertragspartner sind lästig und häufig.
Auch wo "hinterhältige" Verträge/AGB den Verbraucher in einer Weise benachteiligen, die bei Vertragsabschluss von einem vernünftigen Menschen nicht erkennbar sind.
Menschen vor ihrer eigenen DUMMHEIT zu bewahren wird nicht funktionieren. Darum rate ich davon ab es zu versuchen.
Beratet die Menschen BEVOR sie unterschreiben und nicht wenns zu spät ist.
CU 7VAMPIR
SMS º¹b³s²²²²s¹
https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.htmlhttp://pda.teltarif.de/
arch/2006/kw30/s22570.html
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
CenturyGothicUnicode