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Genau der gleiche sch......


21.01.2002 13:04 - Gestartet von lotharo
Hab mir die ganzen posts durchgelesen hier, und den gleichen Sch... am Hals.
Wir haben un auch entschlossen wiederspruch einzulegen, jetzt hab ich aber in nem Forum gelesen, daß bei denjenigen die wiederspruch eingelegt haben gleich die kripo angerückt ist...???
Jemand erfahrung damit bitte um Info!!!!!!!!
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[1] Rashid antwortet auf lotharo
24.01.2002 10:52
Halte ich für Unsinn. Strafrechtlich ist die Sache bei mir nicht relevant, da das Verfahren eingestellt wurde wegen Geringfügigkeit. Das gesetzliche Mahnverfahren ist ein ziviles Rechtsmittel, d.h. staatliche Organe sind nicht mehr im Spiel.
Daß die Kripo zur Durchsetzung ziviler Ansprüche ausrückt halte ich für Unsinn. Bei mir ist jedenfalls noch keiner aufgetaucht :)