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Wieso sind die Anwender angreifbar?


15.05.2007 12:39 - Gestartet von Micky34
Wenn ich eine Linux-Distribution kaufe oder von einem Uniserver lade, dann habe ich eine offitielle Linuxversion bei der ich davon ausgehen kann, das rechtlich alles in Ordnung ist.

Wieso können die Anwender belangt werden, die Distributoren haben doch die Software erstellt und der einfache Anwender ist meistens froh, daß er Linux eingermaßen zum laufen bekommt.
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[1] kujawa antwortet auf Micky34
15.05.2007 15:46
Ein einfacher Vergleich sollte das Problem klären:

Jemand klaut ein Auto.
Auf dem nächsten Automarkt verhökert er es zu einem Spottpreis weiter, samt irgendwelchen Papieren.
Der Käufer hat trotzdem ein geklautes Auto.
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[1.1] steve antwortet auf kujawa
15.05.2007 16:31
Der Vergleich hinkt, denn der Endnutzer hat das Programm ja nicht "gekauft". Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, werden die Mitfahrer in dem geklauten Auto nicht bestraft und auch nicht der Käufer, sondern nur der Verkäufer = Hehler. Der Käufer muß nur evtl. das Auto an den Bestohlenen zurückgeben (und kann dann den Hehler zur Kasse bitten).
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[1.1.1] steve antwortet auf steve
15.05.2007 16:34
Nachsatz: Das ganze ist nur eine der üblichen Verunsicherungs-Kampagnen eines angeschlagenen Multis. Das gab es früher auch schon mal, da haben einige Marken-Benzin-Multis versucht zu suggerieren, daß an freien Tankstellen minderwertiger Sprit verkauft werde, der Motorschäden verursacht.
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[1.1.2] kujawa antwortet auf steve
15.05.2007 22:32
Benutzer steve schrieb:
Der Vergleich hinkt, denn der Endnutzer hat das Programm ja nicht "gekauft".

Ich habe das Beispiel bewußt simpel gehalten. Wenn ich eine wissenschaftliche Abhandlung aufstellen wollte, würde es ziemlich lang werden.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, werden die Mitfahrer in dem geklauten Auto nicht bestraft und auch nicht der Käufer, sondern nur der Verkäufer = Hehler. Der Käufer muß nur evtl. das Auto an den Bestohlenen zurückgeben (und kann dann den Hehler zur Kasse bitten).

Tscharli hat es in seinem Posting auch kurz angesprochen. Der Kaufpreis ist eigentlich egal, zur Not tut es auch der Begriff "Nutzung". Ich kenn mich zwar in dem Bereich nicht aus, nur mich würde es wundern, wenn nur ein Hehler bestraft würde, und nicht der Käufer/Nutzer der sich über die Hehlerware bewußt war.
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[2] Wieso sind die Anwender angreifbar?
tscharli antwortet auf Micky34
15.05.2007 20:34
Wenn eine Firma eine Software benutzt, dann benutzt sie dies gewerblich.

Die gewerbliche Benutzung eines Patentes ohne Erlaubnis des Inhabers (Lizenz) ist aber eine Patentverletzung. Also könnte MS neben dem Herausgeber der Distribution auch den gewerblichen Anwender, also die Firma XYZ oder die Stadt YZX (München??), als Patentverletzer verklagen.

Deshalb gibt es ja eine größere Gruppierung in Europa, die sich gegen die Einführung von Software-Patenten in Europa wehrt. Selbst ich als Patentanwalt, der von Patentanmeldungen lebt, bin gegen Software-Patente.

MS hat z.B. in den USA ein Patent auf die Benutzung der TAB-Taste: Das Springen von einem Eingabefeld zum nächsten!!!

Das hat meine Großmutter schon vor 80 Jahren auf ihrer Schreibmaschine gemacht, aber in den USA bekam MS darauf ein Patent.

Ein weiteres Patent von MS schützt die FAT (file allocation table), deshalb hat Linux andere Dateisysteme als DOS oder Windows.

Wenn ich als Großkonzern von MS auf Open Source wie Linux wechsle, dann könnte es passieren, dass ich von MS verklagt werde und nicht nur Schadenersatz zahlen muss, sondern auch noch alle Linux-Systeme entfernen müsste.

Um auf das Beispiel mit dem gestohlenen Auto zurück zu kommen: wenn der wirkliche Eigentümer dir sagt, dass das Auto ihm gehört und es ihm gestohlen wurde und du kaufst es trotzdem vom Hehler ... dann kaufst du wissentlich Hehlerware und bist mitschuldig!!

Aber wenn MS das alles nur behauptet?!? Wer will das Risiko eingehen??

Das ist der Trick von MS!

Doof stellen die sich ja nur bei der Programmentwicklung an. Im Marketing waren sie schon immer die besten!

Oder weshalb benutzen soviele Firmen und Behörden MS-Produkte??

Deshalb folgen doch soviele Firmen usw. dem Führer, d.h., Marktführer.

Nichts für ungut!

Es lebe Open Source!

Tscharli
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[2.1] Micky34 antwortet auf tscharli
16.05.2007 00:19
Gilt das auch für Privatanwender? Wenn ich das besagte Auto kaufe ohne zu wissen, dass es gestohlen ist, muß ich zwar wieder abgeben, aber ich werde nicht bestraft.
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[2.1.1] Wieso sind die Anwender angreifbar?
tscharli antwortet auf Micky34
16.05.2007 07:39
Frage:

Wieviele Kopien von einer Musik-CD darf ich privat machen und an "Freunde" weitergeben?

Darf ich Sicherheitskopien einer gekauften Software-CD machen und wie viele?

Die Industrie sieht das anders, als der jeweilige Anwender und manche Gerichte!

Diese Fragen werden unterschiedlich beantwortet und es kommt immer auf den Einzelfall und sogar auf das beschließende Gericht an. Also gebe ich auf deine Frage keine konkrete Antwort.

Aber soviel: ich werde weiter Open Source, insbesondere aus dem Linux-Bereich oder Open Office, in meinem Büro verwenden und mich nicht von MS einschüchtern lassen.

Wir sollten alle dem (Markt-)Führer widerstehen, zumindest diesmal!

Borland hatte vor 20 Jahren in seinen Software-Paketen die Regelung, dass die Software gleichzeitig nur auf einem Computer benutzt werden darf. Ich konnte die Software also auf allen Computern installieren, wenn ich nur an einem Computer gleichzeitig arbeitete.

Das ist seit der Aktivierungspflicht für MS Produkte überhaupt nicht mehr möglich.

Also muss ich für meinen Notebook, den ich nur auf Reisen verwende, die gleiche Software nochmals kaufen oder vor der Reise auf meinem Desktop deinstallieren und auf dem Notebook neu aktivieren.

Grüße aus dem Süden

tscharli