Benutzer Hellwach schrieb:
Auch für Überschriften gilt die journalistische Sorgfaltspflicht. Ich und du wissen vor dem Lesen der Meldung, worum es geht. Man ist ja schließlich aus einschlägigen Fachforen o.ä. informiert. Aber es gibt sicher einige Leute, die auf so etwas hereinfallen und die Meldung nur deshalb anklicken, weil ihnen in der Überschrift etwas nicht existentes suggeriert wird. Und € 20,- klingt gleich viel weniger als € 27,50. Auch wenn das freilich im Interesse von teltarif ist, sollte man dennoch nicht lügen, wenn man einen Seriositätsanspruch >0 hat.
Es gibt nunmal:
- die Wahrheit sagen
- nicht die ganze Wahrheit sagen und
- Lügen
Wobei die dritte Möglichkeit im journalistischen Bereich tabu sein sollte.
Ich vermittle auch selbst 1&1-Produkte. Nie jedoch würde ich einen Kunden mit solch einer Phrase übers Ohr hauen. Solche Werbemethoden gehören qua Gesetz verboten. Ganz einfach.
da hast du schlicht und ergreifend recht!
das wird immer schlimmer mit der lügerei.
das hat nichts mehr mit warheit zu tun.
das einzige was daran wahr ist: wie weit klingt die werbeaussage noch halbwegs glaubwürdig.
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