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Totale Verblödung von Teilen der Redaktion?


09.03.2007 18:32 - Gestartet von Hellwach
einmal geändert am 09.03.2007 18:33
Sorry für die provokante Überschrift. Aber das ist jetzt schon das x-te Mal, dass Redakteure Pressemitteilungen fast im Wortlaut der Anbieter übernehmen.

Jeder halbwegs normal gebildete Mensch weiß, dass die tatsächliche Grundgebühr auf die zwei Jahre Vertragslaufzeit (6*20+18*30)/24 beträgt. Ergo etwa € 27,50/Mo und nicht € 20,-!!

Alles andere ist für eine Verbraucherinformationsseite mit wenigstens ein wenig Seriositätsanspruch nicht haltbar.
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[1] PixelHannes antwortet auf Hellwach
09.03.2007 21:17
Sorry aber es gibt auch Leute die mehr als nur eine reißerische Überschrift lesen. Alles weitere wird ersichtlich im Verlauf der Meldung und sollte für Personen ab ca. IQ 85 soweit verständlich sein.
Im Grunde völlig unnötig dein Aufbegehren. Könnte aber ganz klar aus den Reihen von gewissen Leuten kommen, die auch zu faul sind das 'Kleingedruckte' bei Verträgen aller Art zu lesen bevor sie einfach unterschreiben bzw. den Auftrag in Fahrt bringen durch einfaches Ausfüllen/Klicks per Formulardatenfelder.
(extra provokant für dich geschrieben;-)
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[1.1] Hellwach antwortet auf PixelHannes
09.03.2007 22:13

3x geändert, zuletzt am 09.03.2007 22:39
Auch für Überschriften gilt die journalistische Sorgfaltspflicht. Ich und du wissen vor dem Lesen der Meldung, worum es geht. Man ist ja schließlich aus einschlägigen Fachforen o.ä. informiert. Aber es gibt sicher einige Leute, die auf so etwas hereinfallen und die Meldung nur deshalb anklicken, weil ihnen in der Überschrift etwas nicht existentes suggeriert wird. Und € 20,- klingt gleich viel weniger als € 27,50. Auch wenn das freilich im Interesse von teltarif ist, sollte man dennoch nicht lügen, wenn man einen Seriositätsanspruch >0 hat.

Es gibt nunmal:
- die Wahrheit sagen
- nicht die ganze Wahrheit sagen und
- Lügen

Wobei die dritte Möglichkeit im journalistischen Bereich tabu sein sollte.

Ich vermittle auch selbst 1&1-Produkte. Nie jedoch würde ich einen Kunden mit solch einer Phrase übers Ohr hauen. Solche Werbemethoden gehören qua Gesetz verboten. Ganz einfach.
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[1.1.1] 0700 antwortet auf Hellwach
09.03.2007 23:07
Benutzer Hellwach schrieb:
Es gibt nunmal:
- die Wahrheit sagen
- nicht die ganze Wahrheit sagen und
- Lügen

Wobei die dritte Möglichkeit im journalistischen Bereich tabu sein sollte.

Ich vermittle auch selbst 1&1-Produkte. Nie jedoch würde ich einen Kunden mit solch einer Phrase übers Ohr hauen. Solche Werbemethoden gehören qua Gesetz verboten. Ganz einfach.

Das wäre zu schön, um wahr zu sein.....
Kohl und Schröder hätten sich quasi selber verboten....
Zurück in die Zukunft!
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[1.1.2] ocirne antwortet auf Hellwach
11.03.2007 03:21
Benutzer Hellwach schrieb:
Auch für Überschriften gilt die journalistische Sorgfaltspflicht. Ich und du wissen vor dem Lesen der Meldung, worum es geht. Man ist ja schließlich aus einschlägigen Fachforen o.ä. informiert. Aber es gibt sicher einige Leute, die auf so etwas hereinfallen und die Meldung nur deshalb anklicken, weil ihnen in der Überschrift etwas nicht existentes suggeriert wird. Und € 20,- klingt gleich viel weniger als € 27,50. Auch wenn das freilich im Interesse von teltarif ist, sollte man dennoch nicht lügen, wenn man einen Seriositätsanspruch >0 hat.

Es gibt nunmal:
- die Wahrheit sagen
- nicht die ganze Wahrheit sagen und
- Lügen

Wobei die dritte Möglichkeit im journalistischen Bereich tabu sein sollte.

Ich vermittle auch selbst 1&1-Produkte. Nie jedoch würde ich einen Kunden mit solch einer Phrase übers Ohr hauen. Solche Werbemethoden gehören qua Gesetz verboten. Ganz einfach.

da hast du schlicht und ergreifend recht!
das wird immer schlimmer mit der lügerei.
das hat nichts mehr mit warheit zu tun.
das einzige was daran wahr ist: wie weit klingt die werbeaussage noch halbwegs glaubwürdig.
sonnst würde schon heute angeboten:
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[2] RTrautmann antwortet auf Hellwach
11.03.2007 16:22

einmal geändert am 11.03.2007 18:09
Hallo,

und danke für den Hinweis, habe die Überschrift jetzt geändert, denn in der Sache ist der Einwand durchaus gerechtfertigt. Den Betreff dieses Beitrag lasse ich dagegen mal unkommentiert so stehen ;-)

Schönen Sonntag noch...
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[2.1] moinzen antwortet auf RTrautmann
15.03.2007 13:46
Hallo,

und danke für den Hinweis, habe die Überschrift jetzt geändert, denn in der Sache ist der Einwand durchaus gerechtfertigt. Den Betreff dieses Beitrag lasse ich dagegen mal unkommentiert so stehen ;-)

Schönen Sonntag noch...

Danke, das kommt nämlich in letzer Zeit immer häufiger vor - sollte das so weitergehen könnt ihr euch gleich pressebox nennen.

Wenigstens liest hier der Autor mit und nimmt Verbesserungsvorschläge an, das finde ich sehr löblich.