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Kündigung bei TPP


02.01.2001 21:29 - Gestartet von frank5
Wer weiß denn jetzt konkret, inwieweit TPP die Gebühren zu erhöhen gedenkt und inwiefern dann ein Sonderkündigungsrecht zur Debatte steht? Ich habe bisher noch keine verläßlichen Aussagen zum Thema gelesen.

Danke für die Antworten.
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[1] lexi antwortet auf frank5
02.01.2001 21:56
0190 tralala....


Benutzer frank5 schrieb:

Wer weiß denn jetzt konkret, inwieweit TPP die Gebühren zu erhöhen gedenkt und inwiefern dann ein Sonderkündigungsrecht zur Debatte steht? Ich habe bisher noch keine verläßlichen Aussagen zum Thema gelesen.

Danke für die Antworten.
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[2] bash antwortet auf frank5
02.01.2001 22:02
Es weiß wohl niemand was. Außerdem gibt es zu dem IHS-Free24-Tarif von TPP sowieso kein Pendant von T-D1 direkt, sodaß auch D1 keine Preisänderung vormachen kann. Wie soll also TPP nachziehen?? Ich könnte ja meinen Hintern drauf verwetten, daß es zu keiner Tarifänderung und damit auch zu keinem Sonderkündigungsrecht kommt. Außerdem kann ich mir sowieso nicht vorstellen, daß man bei einer Verbilligung einer Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommt.
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[2.1] slytab antwortet auf bash
03.01.2001 10:55
Benutzer bash schrieb:

Es weiß wohl niemand was. Außerdem gibt es zu dem IHS-Free24-Tarif von TPP sowieso kein Pendant von T-D1 direkt, direkt, sodaß auch D1 keine Preisänderung vormachen kann. Wie soll also TPP nachziehen??
TPP bietet zum Beispiel den super24-T-D1-Telly an. Angeblich
handelt es sich dabei um einen Tarif, der den gleichen Minutenpreis und die
gleiche Taktung wie der Netzbetreiber hat. (Auch wenn der Herr super24-Geschäftsführer jetzt wieder die Strafrechtskeule schwingt, weise ich erneut daraufhin, daß dies NICHT STIMMT! Und ich scheue mich auch nicht zu sagen, daß dies mindestens unseriös, wenn nicht sogar wettbewerbswidrig oder strafrechtlichlich relevant ist, da diese Behauptung trotz mehrfacher Hinweise darauf, daß sie falsch ist, aufrecht erhalten wird.)


Ich könnte ja meinen Hintern drauf verwetten, daß es zu keiner Tarifänderung und damit auch zu keinem Sonderkündigungsrecht kommt.
Tarifänderungen müssen auf jeden Fall dem Benutzer mitgeteilt werden. (Siehe AGB TPP).
Das hat TPP nicht getan, also dürfte es EIGENTLICH zu keiner Änderung kommen. Das wird aber T-D1 letztlich wohl kaum daran hindern, den Kunden von TPP diese neuen Tarife zu berechnen. Schaunmermal.

Übrigens hat selbst T-D1 hat seine Benutzer nicht auf die Änderung hingewiesen, trotzdem gilt sie ab 1.1.2001.

Außerdem kann ich mir sowieso nicht vorstellen, daß man bei einer Verbilligung einer einer Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommt.
Da werden sich wohl die Juristen streiten, denn es wurden zwei Tarife geändert. Der eine erhöht, der andere gesenkt. Es hängt letztlich vom Benutzerverhalten ab, ob die Tarifänderung zuungunsten des Benutzers ausgefallen ist.
T-D1 behauptet pauschal, die Änderung wäre zugunsten des Kunden.