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o2 rief gerade an ...


10.02.2007 10:47 - Gestartet von wtp bln
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen. ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.
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[1] formel1 antwortet auf wtp bln
10.02.2007 11:37
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen. ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.

Dann scheint es ja doch zu gehen !!!

Gruss
Volker
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[1.1] xxxmaciekxxx antwortet auf formel1
10.02.2007 14:47
komisch ich habe grade Brief bekommen das mein Grund nicht geeignet ist!!
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[1.1.1] Zulu antwortet auf xxxmaciekxxx
10.02.2007 17:14
Benutzer xxxmaciekxxx schrieb:
komisch ich habe grade Brief bekommen das mein Grund nicht geeignet ist!!

Na und? Das kann dir nach der ausserordentlichen Kündigung egal sein. Du wirst möglicherweise sogar mit noch größeren Drohgebärden von O2 in Berührung kommen.
Aber auch das kannst du getrost ignorieren, solange du aufgrund der 0185er Nummer gekündigt hast.

Zulu
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[1.1.1.1] xxxmaciekxxx antwortet auf Zulu
12.02.2007 07:18
Verstehe ich nicht ich denke damit wäre alles erledigt!?
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[1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf xxxmaciekxxx
12.02.2007 08:20
Benutzer xxxmaciekxxx schrieb:
Verstehe ich nicht ich denke damit wäre alles erledigt!?

Ich verstehe deinen Satz im Bezug auf den vorangegangenen Kontext nicht. Du musst dich schon etwas besser artikulieren.

Zulu
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[1.1.1.2] xxxmaciekxxx antwortet auf Zulu
12.02.2007 13:47
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer xxxmaciekxxx schrieb:
komisch ich habe grade Brief bekommen das mein Grund nicht geeignet ist!!

Na und? Das kann dir nach der ausserordentlichen Kündigung egal sein. Du wirst möglicherweise sogar mit noch größeren Drohgebärden von O2 in Berührung kommen.
Aber auch das kannst du getrost ignorieren, solange du aufgrund der 0185er Nummer gekündigt hast.

Zulu
Verstehe ich nicht ich denke damit wäre alles erledigt!?
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[1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf xxxmaciekxxx
12.02.2007 14:11

einmal geändert am 12.02.2007 14:43
Benutzer xxxmaciekxxx schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer xxxmaciekxxx schrieb:
komisch ich habe grade Brief bekommen das mein Grund nicht geeignet ist!!

Na und? Das kann dir nach der ausserordentlichen Kündigung egal sein. Du wirst möglicherweise sogar mit noch größeren Drohgebärden von O2 in Berührung kommen.
Aber auch das kannst du getrost ignorieren, solange du aufgrund
der 0185er Nummer gekündigt hast.

Zulu
Verstehe ich nicht ich denke damit wäre alles erledigt!?

Für dich ja, aber möglicherweise für O2 nicht. Zumindest ist es von der O2-Sichtweise verständlich wenn sie allen Kunden die ausserordentliche Kündigung erstmal verwehren. Auf Deutsch: Ein Versuch ist es O2 wert garantiert zu bluffen.

Zulu

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[1.1.2] xxxmaciekxxx antwortet auf xxxmaciekxxx
12.02.2007 13:49
Benutzer xxxmaciekxxx schrieb:
komisch ich habe grade Brief bekommen das mein Grund nicht geeignet ist!!Benutzer xxxmaciekxxx schrieb:
komisch ich habe grade Brief bekommen das mein Grund nicht geeignet ist!!

Na und? Das kann dir nach der ausserordentlichen Kündigung egal sein. Du wirst möglicherweise sogar mit noch größeren Drohgebärden von O2 in Berührung kommen.
Aber auch das kannst du getrost ignorieren, solange du aufgrund der 0185er Nummer gekündigt hast.

Verstehe ich nicht ich denke damit wäre alles erledigt!?
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[2] siesta21 antwortet auf wtp bln
10.02.2007 15:01
was genau haben sie dir denn geschrieben ???und wie lange hat es gedauert bis du eine antwort von O2 bekommen hast ??

Mfg
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[2.1] wtp bln antwortet auf siesta21
10.02.2007 15:13
Benutzer siesta21 schrieb:
was genau haben sie dir denn geschrieben ???und wie lange hat es gedauert bis du eine antwort von O2 bekommen hast ??

Mfg

20 tage - und wie geschrieben - nächste woche wollen sie schreiben.
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[3] deluks antwortet auf wtp bln
10.02.2007 17:46
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen. ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.

nehme ich dir nicht ab

bitte poste mal den brief, den du die tage bekommst
dann reden wir weiter...
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[3.1] wtp bln antwortet auf deluks
10.02.2007 18:40
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen.
ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.

nehme ich dir nicht ab

bitte poste mal den brief, den du die tage bekommst dann reden wir weiter...

du - ich war auch erstaunt - er sagte mit keinem ton, dass die erhöhung kein kündigungsgrund wäre - aber vielleicht bekomme ich ja trotzdem den üblichen brief - wer weiß
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[3.1.1] Pepe12 antwortet auf wtp bln
10.02.2007 18:58
Kann man auch noch außerordentlich kündigen, auch wenn man im Januar ( ohne wissen der Preiserhöhung der 0180er Nummern ) den Genion -Vertrag verlängert hat mit Umstellung auf Genion S? Das erhaltene Handy würde ich selbstverständlich zurückschicken, da ich ja kein Geschäft machen will.
Gruß Pepe12
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[3.1.1.1] Altaso antwortet auf Pepe12
10.02.2007 19:16
Benutzer Pepe12 schrieb:
Kann man auch noch außerordentlich kündigen, auch wenn man im Januar ( ohne wissen der Preiserhöhung der 0180er Nummern ) den Genion -Vertrag verlängert hat mit Umstellung auf Genion S? Das erhaltene Handy würde ich selbstverständlich zurückschicken, da ich ja kein Geschäft machen will.
Gruß Pepe12

Nein, da zu dem Zeitpunkt ja schon die neuen Tarife galten. Außerdem akzeptierst du mit einer VVL die neuen AGB.

Nur wenn du zu alten Konditionen verlängert hast "könnte" es klappen. Die Betonung liegt auf KÖNNTE.

Allerdings müsstest du ein 2 Wöchiges Widerrufungsrecht haben. Wenn das noch nicht abgelaufen ist kannst du dich darauf beruhen.
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[3.1.1.1.1] Pepe12 antwortet auf Altaso
10.02.2007 21:42
Benutzer Altaso schrieb:

Allerdings müsstest du ein 2 Wöchiges Widerrufungsrecht haben. Wenn das noch nicht abgelaufen ist kannst du dich darauf beruhen.

Ist abgelaufen. Danke für die Antwort.

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[3.1.2] deluks antwortet auf wtp bln
10.02.2007 21:26
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen.
ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.

nehme ich dir nicht ab

bitte poste mal den brief, den du die tage bekommst dann reden wir weiter...

du - ich war auch erstaunt - er sagte mit keinem ton, dass die erhöhung kein kündigungsgrund wäre - aber vielleicht bekomme ich ja trotzdem den üblichen brief - wer weiß

ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass o2 in dem fall irgendwelche zugeständnisse von sich aus macht

wobei ich mich aktuell auch wundere, da ich meine onlinerechnung noch immer nicht bekommen habe, obwohl die stets um den 5. rum drin ist.

sollte mein schriftwechsel vielleicht etwas bewirkt haben?
nein, sicher nicht

bin auf deinen brief gespannt, poste mal, wenn du ihn hast.
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[3.1.2.1] wtp bln antwortet auf deluks
15.02.2007 21:55
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen.
ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.

nehme ich dir nicht ab

bitte poste mal den brief, den du die tage bekommst dann reden wir weiter...

du - ich war auch erstaunt - er sagte mit keinem ton, dass
die erhöhung kein kündigungsgrund wäre - aber vielleicht bekomme ich ja trotzdem den üblichen brief - wer weiß

ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass o2 in dem fall irgendwelche zugeständnisse von sich aus macht

wobei ich mich aktuell auch wundere, da ich meine onlinerechnung noch immer nicht bekommen habe, obwohl die stets um den 5. rum drin ist.

sollte mein schriftwechsel vielleicht etwas bewirkt haben?
nein, sicher nicht

bin auf deinen brief gespannt, poste mal, wenn du ihn hast.

noch ist übrigens kein brief angekommen
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[3.1.2.1.1] jrittmeier antwortet auf wtp bln
16.02.2007 17:59

einmal geändert am 16.02.2007 18:00
Hallo,
also bei mir hatten die auch angerufen. Heute kam der üblich Brief mit Nebenleistung und bla bla bla. Also nichts neues.

Jürgen
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[3.1.2.1.1.1] udar antwortet auf jrittmeier
19.02.2007 10:04

einmal geändert am 19.02.2007 10:10
Ich habe soeben mit einem O2-Mitarbeiter über die 0800.8424842-Hotline wegen der abgelehnten ausserordentlichen Kündigung gesprochen und er meinte, dass er nicht so schlimm, wie die anderen ist und es für mich ganz gut aussieht, da O2 eingesehen hat, dass sie die Kunden durch die Erhögung der Preise für 01805-Nummer hintergangen haben und nun entsprechende Briefe versandt werdeb, im Laufe der Woche kommt die Post. Tatüüüü-Tataaa! )))
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[3.1.2.1.1.1.1] udar antwortet auf udar
19.02.2007 10:54
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer udar schrieb:
Ich habe soeben mit einem O2-Mitarbeiter über die 0800.8424842-Hotline wegen der abgelehnten
ausserordentlichen Kündigung gesprochen und er meinte, dass er nicht so schlimm,
wie die anderen ist und es für mich ganz gut aussieht


Was tatest Du anderes als die anderen?

Der Betreuer meinter eher sich. Danach habe ich im Auftrag meines Vaters angerufen (der hat 4 Verträge), einen anderen Betreuer gesprochen und was ganz anderes erzählt bekommen. "Keine Kündigung möglich", "aber Umstellung in Genion S-Tarif, für 25 EUR pro Vertrag und nur die Verträge, die noch 9 Monate laufen, die anderen 2 nicht, weil sie 14 Monate Restlaufzeit haben".
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[3.1.2.1.1.1.1.1] mersawi antwortet auf udar
19.02.2007 11:21
So habe jetzt auch mal meine Kündigung zu O 2 gefaxt wegen der 01805 Klammotte... Mal schauen was passiert..
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[3.1.2.2] wtp bln antwortet auf deluks
21.02.2007 15:17
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen.
ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.

nehme ich dir nicht ab

bitte poste mal den brief, den du die tage bekommst dann reden wir weiter...

du - ich war auch erstaunt - er sagte mit keinem ton, dass
die erhöhung kein kündigungsgrund wäre - aber vielleicht bekomme ich ja trotzdem den üblichen brief - wer weiß

ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass o2 in dem fall irgendwelche zugeständnisse von sich aus macht

wobei ich mich aktuell auch wundere, da ich meine onlinerechnung noch immer nicht bekommen habe, obwohl die stets um den 5. rum drin ist.

sollte mein schriftwechsel vielleicht etwas bewirkt haben?
nein, sicher nicht

bin auf deinen brief gespannt, poste mal, wenn du ihn hast.

so - da ich immer noch keinen brief bekam - rief ich heute an. der mensch von o2 wiederholte dann alle hier bereits mehrfach verbreiteten argumentationen von o2 und sagte, dass gestern ein brief an mich herausgegangen wäre. also wohl die übliche kündigungsablehnung.
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[3.1.2.3] wtp bln antwortet auf deluks
22.02.2007 21:28
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen.
ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.

nehme ich dir nicht ab

bitte poste mal den brief, den du die tage bekommst dann reden wir weiter...

du - ich war auch erstaunt - er sagte mit keinem ton, dass
die erhöhung kein kündigungsgrund wäre - aber vielleicht bekomme ich ja trotzdem den üblichen brief - wer weiß

ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass o2 in dem fall irgendwelche zugeständnisse von sich aus macht

wobei ich mich aktuell auch wundere, da ich meine onlinerechnung noch immer nicht bekommen habe, obwohl die stets um den 5. rum drin ist.

sollte mein schriftwechsel vielleicht etwas bewirkt haben?
nein, sicher nicht

bin auf deinen brief gespannt, poste mal, wenn du ihn hast.

heute kam dann die übliche ablehnung der kündigung. sehr schön ist ja, dass in dem brief die bekannte nebenleistungsargumentation zu sonderrufnummern enthalten ist - und das sie nicht verpflichtet sind dazu verbindungen herzustellen - obwohl diese natürlich bei vertragsabschluss in den unterlagen angepreist und damit entscheidungsbestandteil hätten sein können - und die kontaktnummern oben rechts für telefon und fax 01805-nummern sind ;-) (neben der 017955222 natürlich) ob z.b. hansenet nicht verpflichtet ist, zu diesen nummern zu verbinden?
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[3.1.2.3.1] tcsmoers antwortet auf wtp bln
23.02.2007 00:27
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer deluks schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen.
ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.

nehme ich dir nicht ab

bitte poste mal den brief, den du die tage bekommst dann reden wir weiter...

du - ich war auch erstaunt - er sagte mit keinem ton, dass
die erhöhung kein kündigungsgrund wäre - aber vielleicht bekomme ich ja trotzdem den üblichen brief - wer weiß

ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass o2 in dem fall irgendwelche zugeständnisse von sich aus macht

wobei ich mich aktuell auch wundere, da ich meine onlinerechnung noch immer nicht bekommen habe, obwohl die stets
um den 5. rum drin ist.

sollte mein schriftwechsel vielleicht etwas bewirkt haben?
nein, sicher nicht

bin auf deinen brief gespannt, poste mal, wenn du ihn hast.

heute kam dann die übliche ablehnung der kündigung. sehr schön ist ja, dass in dem brief die bekannte nebenleistungsargumentation zu sonderrufnummern enthalten ist -


und das sie nicht verpflichtet sind dazu verbindungen herzustellen -

das ist in der tat eine interessante frage, die wahrscheinlich nur die bna beantworten kann.

für mich ist 0180x nichts anderes als eine normale telefonnummer mit besonderer vorwahl und kostenpflichtigen leistungen.

peso


obwohl diese natürlich bei vertragsabschluss in
den unterlagen angepreist und damit entscheidungsbestandteil hätten sein können - und die kontaktnummern oben rechts für telefon und fax 01805-nummern sind ;-) (neben der 017955222 natürlich) ob z.b. hansenet nicht verpflichtet ist, zu diesen
nummern zu verbinden?
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[3.1.2.3.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
23.02.2007 01:11

einmal geändert am 23.02.2007 01:28
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
dass in dem brief die bekannte nebenleistungsargumentation zu sonderrufnummern enthalten ist -
und das sie nicht verpflichtet sind dazu verbindungen herzustellen -

das ist in der tat eine interessante frage, die wahrscheinlich nur die bna beantworten kann.

Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für Telekommunikationsrecht zuständig. Sie ist kein kostenloses Ersatzgericht und daher nicht für Vertragsrecht zuständig. Das hat auch nichts mit "altverdienten Parteigenossen" zu tun, wie du immer schreibst, sondern einfach damit, dass der Gesetzgeber der BNetzA entsprechende Befugnisse nicht eingeräumt hat. Telekommunikationsrechtlich wird dir die BNetzA (nicht BNA) zutreffend sagen, dass keine Verpflichtung besteht.

O2 hat sich aber meiner Ansicht nach in dem Moment vertragsrechtlich dazu verpflichtet, wo die Preise für 0180-Nummern ins Preisverzeichnis aufgenommen wurden. Das impliziert, dass O2 diese Leistung auch anbietet.

Bei geografischen Rufnummern ist es schließlich nicht anders: Dort wird auch nirgends ausdrücklich erwähnt: "O2 garantiert, Verbindungen zu diesen Nummern herzustellen." Nach dieser Logik wäre sie praktisch zur Herstellung überhaupt keiner Verbindungen verpflichtet.

Würde O2 die Verbindung zu 0180-Nummern grundsätzlich einstellen, würde dies meiner Ansicht nach als zusätzlicher Kündigungsgrund hinzukommen.


Welchen Sinn seht ihr darin, mit O2 zu diskutieren? Es ist davon auszugehen, dass O2 die rechtliche Situation genau kennt. Hätte ein Anbieter so wenig rechtlichen Überblick, würde er sehr schnell vom Markt verschwinden. Eine Diskussion ist ähnlich sinnlos wie die mit Inkassobüros: Dort geht es nicht ums Recht, sondern ums Geld.

Entscheidend ist:

1. Mit dem Schreiben hat O2 den Zugang der Kündigung bestätigt.
2. Mehr ist nicht erforderlich.
3. Eine Kündigung bedarf keiner Zustimmung.
4. Ob ein Kündigungsgrund vorliegt, kann O2 nicht bestimmen.
5. Ob O2 die Kündigung wirtschaftlich genehm ist, ist unmaßgeblich.
6. O2 hat die Ursache dafür selbst gesetzt.

Man fragt sich, wo die Leidens- und Aufwandsgrenze ist. Auch wenn sie bei O2-Kunden nach oben konditioniert ist -- irgendwann... muss es doch mal klingeln. Selbst im O2-Netz.

spl
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[3.1.2.3.1.1.1] spl antwortet auf spl
23.02.2007 02:09
Benutzer KoSo schrieb:
7. Wissen wir alle nicht, die keine RSV haben, ob es sinnvoll ist den Weg zu gehen.

7.5 wird O2 es mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit auf keinen Rechtsstreit ankommen lassen, maximal auf einen Mahnbescheid, dessen Erlass jeder bei Gericht ohne sachliche Überprüfung veranlassen kann.

Selbst, wenn es zu einem Prozess kommen würde und der Kunde ihn verlieren würde, was beides zusammen schon vernachlässigbar unwahrscheinlich ist, würden die Prozesskosten bei diesem lächerlichen Streitwert einschließlich Anwaltsvergütung ca. 200 Euro betragen. Deswegen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ist lächerlich. (Obwohl es grundsätzlich für O2-Kunden die zweitbeste Idee nach der Kündigung ist.)

8. Weiß niemand so genau, wer wann evtl. klagen kann oder sollte. Feststellungsklage ist für alle München-ferne Menschen eher unschön, Inkasso oder andere Institute mag man auch nicht ganz so gerne kennenlernen

8.5 habe ich schon mal gesagt, dass man selbst überhaupt nicht klagen muss, sondern es vollkommen genügt, es auf eine Zahlungsklage O2s ankommen zu lassen. Die meiner Ansicht nach nicht kommen wird.

München ist ebenfalls kein Argument. O2 muss am Wohnsitz des Kunden klagen. Selbst, wenn man tatsächlich nach München käme UND selbst klagen würde UND O2 sich wehren und damit ein Präzedenzurteil riskieren würde, könnte man das Gericht bitten von einer mündlichen Verhandlung abzusehen. Dem wird in der Regel entsprochen (§ 495a ZPO).

9. usw.

9.5 habe ich den Eindruck, dass du nur eine Ausflucht suchst, um nichts zu tun. Bitteschön. Mir ist das egal, ich bin nicht betroffen. Sei dir aber im Klaren darüber, dass du O2 damit belohnst und folglich derartige Praktiken in Zukunft tendenziell häufiger zu erwarten sind.

Du kennst doch den Spruch: Wenn die Klügeren immer nachgeben, regieren bald die Dummen. So ist es auch hier.

Ob da o2 im Recht ist weiß niemand so recht

Das ist halt bei allen Rechtsfällen so. Bis ein Gericht rechtskräftig entschieden hat, weiß man nicht mit Sicherheit, was rauskommt, selbst, wenn es relativ vorhersehbar ist.

Nach dieser Logik müsstest du immer den Kürzeren ziehen und dir potenziell alles gefallen lassen. Weil du ja bei jedem Widerstand ansonsten etwas riskierst. Siehe dazu oben, zu welchem Endloskreislauf das führen wird.

durchzuhalten

Ich denke, dass die Verbraucherzentralen dagegen entweder gar nicht klagen werden oder aber ein Urteil frühestens nach mehreren Monaten zu erwarten ist, während denen man gemütlich weitertelefoniert und sich damit eine Kündigung zunehmend erschwert. Sich Monate lang nicht daran stören und plötzlich fristlos kündigen kann problematisch werden.

Außerdem hast du davon noch immer keine Sicherheit, weil ein anderes Gericht anders entscheiden könnte. Theoretisch sogar dasselbe Gericht, wenn ein anderer Richter zuständig ist.

Wer Ausflüchte sucht nichts zu tun, wird immer fündig. Dass man daraus eine halbe Lebensaufgabe machen und reine Prinzipienreiterei betreiben soll, habe ich nicht gesagt.

spl
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[3.1.2.3.1.1.1.1] Jochen_O2 antwortet auf spl
23.02.2007 11:10

Absolut richtig, deshalb schreibe ich, frage ich auch. Auch Jochen_02 ist so feige und macht sich Gedanken über Sinn und Weniger-Sinn und Nutzen seines bisherigen Vertrages. Scheint verwerflich zu sein.
Und 200€ sind für manche Menschen eine verdammte Menge Geld, wenn sie in den Teich gehen - und wer weiß ob DU nun Recht hast!? Vielleicht sehen das Gerichte anders und es kommen weitere Faktoren dazu, Stichwort 1 Problem, 3 RA, 5 Meinungen...

So ist es.

Jeder normale (und intelligente) Mensch schafft es, Vor- und Nachteile abzuwägen.

O2 bietet ja neuerdings aus Kulanz 20 Euro Gesprächsguthaben an, und bei den meisten Leuten wird das Geld die erhöhten Minutenpreise kompensieren (zumindest bis der Vertrag sowieso ausläuft).
Niemand ruft oft 0180-Nummern an, und außerdem kann man diese Nummern zum Großteil mit einer Festnetz-Nummer umgehen.
Für den Kunden vorteilhaft: er kann die 20 Euro ja auch anders verwenden, und dürfte damit voll und ganz zufriedengestellt sein. Er kann seinen Vertrag - den er ja nicht wegen den günstigen 0180-Nummern abgeschlossen hat - weiterhin behalten und geht dem Ärger aus dem Weg.
Ist meiner Meinung nach nichts verwerfliches dran, wenn man dieses Angebot akzeptiert.

Zudem ist - wie Du ja schreibst - sowieso nicht klar, ob O2 vielleicht doch recht hat...? Die haben bestimmt eine Menge Juristen in ihrem Unternehmen, und die werden sich die Klausel in den AGB vielleicht genau überlegt haben und sind evtl. doch im Recht!

Ich habe der Preiserhöhung widersprochen (negative Antwort), danach "außerordenltich" gekündigt (negative Antwort), und dann nochmal die Kündigung wiederholt und meine Sim-Karte zurückgeschickt. Sogar die Erlaubnis für den Bankeinzug habe ich widerrufen.

Jetzt warte ich mal ab, was da noch kommt.

Aber ich glaube, wegen den 100 Euro, die ich bei einem möglichen Erfolg sparen könnte, ist es die Sache nicht wert, noch mehr zu tun.
Ich kann guten Gewissens behaupten, alles mögliche versucht zu haben.
Aber mehr als ein paar Briefe per Einschreiben mit Rückschein will ich eigentlich nicht investieren. Da sitz ich lieber den Vertrag aus oder leg ihn in die Schublade.

(Nebenbei: habe 5 Euro Gesprächsguthaben und 50 Frei-SMS jeden Monat, das ist immer noch günstig für nur 10 Euro Grundgebühr inkl. Homezone!)

Der ganze Ärger ist es nicht wert.
Anders würde es aussehen, wenn man sich sicher sein könnte, dass man im Recht ist. Dem ist aber leider nicht so (zumindest momentan).

Und die, die hier die größten Töne spucken, haben wahrscheinlich noch weniger getan als ich selbst.
Von daher muss ja jeder selbst wissen, was er tun will.

Sollte ich meine Sim-Karte zurückgeschickt bekommen, und meine "Drohgebärden" nichts bewirkt haben, werde ich wohl auch die 20 Euro Guthaben akzeptieren - was bleibt mir sonst übrig?

(Werde mich natürlich tierisch ärgern, wenn dann die Feststellungsklage erfolgreich war...)
;-)




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[3.1.2.3.1.1.2] tcsmoers antwortet auf spl
23.02.2007 09:29
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
dass in dem brief die bekannte nebenleistungsargumentation zu sonderrufnummern enthalten ist -
und das sie nicht verpflichtet sind dazu verbindungen herzustellen -

das ist in der tat eine interessante frage, die wahrscheinlich nur die bna beantworten kann.

Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für
Telekommunikationsrecht zuständig.

so kann man es nicht sehen. es dreht sich hier um die erreichbarkeit von 0180er nummern. Gehören 0180er nummer zum "gewöhnlichen" rufnummernbereich und muss eine verbindung hergestellt werden ? während es bei 0800 / 00800 nummer keine verpflichtung zur verbindungsherstellung gibt (könnte ausgeführt werden) ist mir dies bei 0180er nummern unbekannt.


peso


Sie ist kein kostenloses
Ersatzgericht und daher nicht für Vertragsrecht zuständig. Das hat auch nichts mit "altverdienten Parteigenossen" zu tun, wie du immer schreibst, sondern einfach damit, dass der Gesetzgeber der BNetzA entsprechende Befugnisse nicht eingeräumt hat. Telekommunikationsrechtlich wird dir die BNetzA (nicht BNA) zutreffend sagen, dass keine Verpflichtung besteht.

O2 hat sich aber meiner Ansicht nach in dem Moment vertragsrechtlich dazu verpflichtet, wo die Preise für 0180-Nummern ins Preisverzeichnis aufgenommen wurden. Das impliziert, dass O2 diese Leistung auch anbietet.

Bei geografischen Rufnummern ist es schließlich nicht anders: Dort wird auch nirgends ausdrücklich erwähnt: "O2 garantiert, Verbindungen zu diesen Nummern herzustellen." Nach dieser Logik wäre sie praktisch zur Herstellung überhaupt keiner Verbindungen verpflichtet.

Würde O2 die Verbindung zu 0180-Nummern grundsätzlich einstellen, würde dies meiner Ansicht nach als zusätzlicher Kündigungsgrund hinzukommen.


Welchen Sinn seht ihr darin, mit O2 zu diskutieren? Es ist davon auszugehen, dass O2 die rechtliche Situation genau kennt. Hätte ein Anbieter so wenig rechtlichen Überblick, würde er sehr schnell vom Markt verschwinden. Eine Diskussion ist ähnlich sinnlos wie die mit Inkassobüros: Dort geht es nicht ums Recht, sondern ums Geld.

Entscheidend ist:

1. Mit dem Schreiben hat O2 den Zugang der Kündigung bestätigt. 2. Mehr ist nicht erforderlich.
3. Eine Kündigung bedarf keiner Zustimmung.
4. Ob ein Kündigungsgrund vorliegt, kann O2 nicht bestimmen. 5. Ob O2 die Kündigung wirtschaftlich genehm ist, ist unmaßgeblich.
6. O2 hat die Ursache dafür selbst gesetzt.

Man fragt sich, wo die Leidens- und Aufwandsgrenze ist. Auch wenn sie bei O2-Kunden nach oben konditioniert ist -- irgendwann... muss es doch mal klingeln. Selbst im O2-Netz.

spl
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[3.1.2.3.1.1.2.1] spl antwortet auf tcsmoers
23.02.2007 14:31
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für Telekommunikationsrecht zuständig.

so kann man es nicht sehen. es dreht sich hier um die erreichbarkeit von 0180er nummern. Gehören 0180er nummer zum "gewöhnlichen" rufnummernbereich und muss eine verbindung hergestellt werden?

Es muss telekommunikationsrechtlich (TKG, TKV...) zu gar keinen Nummern gegen den Willen der Anbieter eine Verbindung hergestellt werden, Markt beherrschende Anbieter ausgenommen.

032 ist von vielen Netzbetreibern bspw. bis heute nicht erreichbar, ebenso 0900 von vielen Festnetzanbietern.

spl
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[3.1.2.3.1.1.2.1.1] wtp bln antwortet auf spl
23.02.2007 15:30

3x geändert, zuletzt am 23.02.2007 15:39
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für Telekommunikationsrecht zuständig.

so kann man es nicht sehen. es dreht sich hier um die erreichbarkeit von 0180er nummern. Gehören 0180er nummer zum "gewöhnlichen" rufnummernbereich und muss eine verbindung hergestellt werden?

Es muss telekommunikationsrechtlich (TKG, TKV...) zu gar keinen Nummern gegen den Willen der Anbieter eine Verbindung hergestellt werden, Markt beherrschende Anbieter ausgenommen.

032 ist von vielen Netzbetreibern bspw. bis heute nicht erreichbar, ebenso 0900 von vielen Festnetzanbietern.

spl

also im prinzip ist es folgende fragestellung - zu beginn des vertragsabschlusses wurde eine mindestlaufzeit vereinbart und es wurden gewisse dienstleistungen zu bestimmten preisen vereinbart - aber auch andere dienstleistungen mit bestimmten preisen vorgestellt aber nicht zugesichert. weil in meiner broschüre sind ja auch die preise zu 0180er nummern genannt.

muss der eine vertragspartner also hinnehmen, dass die preise deutlich verändert werden, ohne dass er sagen kann - unter diesen bedingungen will ich am vertrag nicht mehr festhalten - obwohl ich es zunächst zusagte. o2 argumentiert jetzt, dass sie es sogar einstellen könnten - und der kunde muss den vertrag weiter erfüllen.

ich kann ja ein produkt anbieten, mit dem ich nur hamburger und münchner nummern erreichen kann - es gibt ja vertragsfreiheit - sage das beim vertragsabschluss deutlich - dann kann niemand darauf pochen, dass er das recht hat auch berliner nummern anzuwählen. aber ich kann nicht einfach die münchner nummern sperren und im nachhinein sagen - das tut nichts zur sache - münchen war nur nebenleistung - hamburg hauptleistung. o2 sagt ja jetzt quasi, sie haben nur hamburg zugesagt - münchen konnte man auch erreichen - aber dafür nehmen wir jetzt viel mehr.

ich glaube wenn man der o2 argumentation folgt, könnten sie die rufumleitungen einstellen, verteuern und wer weiß was noch - also alles was nicht auf den direkt den tarif betreffenden seiten steht? bzw man müsste halt in den agb gucken, was wörtlich zugesichert ist. und dann auch noch ohne irgendeine form der mitteilung. das kann doch nicht sein.
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[3.1.2.3.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf wtp bln
23.02.2007 16:30
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für Telekommunikationsrecht zuständig.

so kann man es nicht sehen. es dreht sich hier um die erreichbarkeit von 0180er nummern. Gehören 0180er nummer zum "gewöhnlichen" rufnummernbereich und muss eine verbindung hergestellt werden?

Es muss telekommunikationsrechtlich (TKG, TKV...) zu gar keinen Nummern gegen den Willen der Anbieter eine Verbindung hergestellt werden, Markt beherrschende Anbieter ausgenommen.

032 ist von vielen Netzbetreibern bspw. bis heute nicht erreichbar, ebenso 0900 von vielen Festnetzanbietern.

spl

also im prinzip ist es folgende fragestellung - zu beginn des vertragsabschlusses wurde eine mindestlaufzeit vereinbart und es wurden gewisse dienstleistungen zu bestimmten preisen vereinbart - aber auch andere dienstleistungen mit bestimmten preisen vorgestellt aber nicht zugesichert. weil in meiner broschüre sind ja auch die preise zu 0180er nummern genannt.

muss der eine vertragspartner also hinnehmen, dass die preise deutlich verändert werden, ohne dass er sagen kann - unter diesen bedingungen will ich am vertrag nicht mehr festhalten - obwohl ich es zunächst zusagte. o2 argumentiert jetzt, dass sie es sogar einstellen könnten - und der kunde muss den vertrag weiter erfüllen.

ich kann ja ein produkt anbieten, mit dem ich nur hamburger und münchner nummern erreichen kann - es gibt ja vertragsfreiheit - sage das beim vertragsabschluss deutlich - dann kann niemand darauf pochen, dass er das recht hat auch berliner nummern anzuwählen. aber ich kann nicht einfach die münchner nummern sperren und im nachhinein sagen - das tut nichts zur sache - münchen war nur nebenleistung - hamburg hauptleistung. o2 sagt ja jetzt quasi, sie haben nur hamburg zugesagt - münchen konnte man auch erreichen - aber dafür nehmen wir jetzt viel mehr.

ich glaube wenn man der o2 argumentation folgt, könnten sie die rufumleitungen einstellen, verteuern und wer weiß was noch - also alles was nicht auf den direkt den tarif betreffenden seiten steht? bzw man müsste halt in den agb gucken, was wörtlich zugesichert ist. und dann auch noch ohne irgendeine form der mitteilung. das kann doch nicht sein.


Heute gehört:

Der Kunde hat gekündigt, weil sein Gebiet gebart ist und wegen der 0180er Geschichte:

Wir haben Ihre Abrechnungen geprüft und festgestellt, dass Sie kaum 0180 angerufen haben. Ausserdem haben wir festgestellt, dass Sie kaum im D 1 Netz geroamt haben (wie auch, wenn es nicht funktioniert).

soviel zu O 2


peso
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[3.1.2.3.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
23.02.2007 21:04
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für Telekommunikationsrecht zuständig.

so kann man es nicht sehen. es dreht sich hier um die erreichbarkeit von 0180er nummern. Gehören 0180er nummer zum "gewöhnlichen" rufnummernbereich und muss eine verbindung hergestellt werden?

Es muss telekommunikationsrechtlich (TKG, TKV...) zu gar keinen Nummern gegen den Willen der Anbieter eine Verbindung hergestellt werden, Markt beherrschende Anbieter ausgenommen.

032 ist von vielen Netzbetreibern bspw. bis heute nicht erreichbar, ebenso 0900 von vielen Festnetzanbietern.

spl

also im prinzip ist es folgende fragestellung - zu beginn des vertragsabschlusses wurde eine mindestlaufzeit vereinbart und es wurden gewisse dienstleistungen zu bestimmten preisen vereinbart - aber auch andere dienstleistungen mit bestimmten preisen vorgestellt aber nicht zugesichert. weil in meiner broschüre sind ja auch die preise zu 0180er nummern genannt.

muss der eine vertragspartner also hinnehmen, dass die preise deutlich verändert werden, ohne dass er sagen kann - unter diesen bedingungen will ich am vertrag nicht mehr festhalten - obwohl ich es zunächst zusagte. o2 argumentiert jetzt, dass sie es sogar einstellen könnten - und der kunde muss den vertrag
weiter erfüllen.

ich kann ja ein produkt anbieten, mit dem ich nur hamburger und münchner nummern erreichen kann - es gibt ja vertragsfreiheit - sage das beim vertragsabschluss deutlich - dann kann niemand darauf pochen, dass er das recht hat auch berliner nummern anzuwählen. aber ich kann nicht einfach die münchner nummern sperren und im nachhinein sagen - das tut nichts zur sache -
münchen war nur nebenleistung - hamburg hauptleistung. o2 sagt ja jetzt quasi, sie haben nur hamburg zugesagt - münchen konnte man auch erreichen - aber dafür nehmen wir jetzt viel mehr.

ich glaube wenn man der o2 argumentation folgt, könnten sie die rufumleitungen einstellen, verteuern und wer weiß was noch -
also alles was nicht auf den direkt den tarif betreffenden seiten steht? bzw man müsste halt in den agb gucken, was wörtlich zugesichert ist. und dann auch noch ohne irgendeine form der mitteilung. das kann doch nicht sein.


Heute gehört:

Der Kunde hat gekündigt, weil sein Gebiet gebart ist und wegen
der 0180er Geschichte:

Wir haben Ihre Abrechnungen geprüft und festgestellt, dass Sie kaum 0180 angerufen haben. Ausserdem haben wir festgestellt, dass Sie kaum im D 1 Netz geroamt haben (wie auch, wenn es
nicht funktioniert).

soviel zu O 2


Ich habe keinen Fernseher, aber ist das kein Stoff für Comedys?

Jo

Bei mir wurde gerade von einer bekannten TK-Firma ein Repeater eingebaut.

Anbringung einer Antenne, zwanzig Meter Kabel und ein Befestigungsloch in der Wand - 5 Mann drei Tage :-(




peso
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[3.1.2.3.1.1.2.1.2] tcsmoers antwortet auf spl
23.02.2007 16:25
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für Telekommunikationsrecht zuständig.

so kann man es nicht sehen. es dreht sich hier um die erreichbarkeit von 0180er nummern. Gehören 0180er nummer zum "gewöhnlichen" rufnummernbereich und muss eine verbindung hergestellt werden?

Es muss telekommunikationsrechtlich (TKG, TKV...) zu gar keinen Nummern gegen den Willen der Anbieter eine Verbindung hergestellt werden, Markt beherrschende Anbieter ausgenommen.

Kannst Du diese Aussage untermauern ? Dann könnte die Verbindung zu jeder beliebigen Nummer nicht durchgeführt werden.

Die Problematik zu 032 und 0900 ist mir bekannt. Es handelt sich aber hier um einen ganz anderen Rufnummernraum.

peso



032 ist von vielen Netzbetreibern bspw. bis heute nicht erreichbar, ebenso 0900 von vielen Festnetzanbietern.

spl
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[3.1.2.3.1.1.2.1.2.1] spl antwortet auf tcsmoers
23.02.2007 17:48
Benutzer tcsmoers schrieb:
Kannst Du diese Aussage untermauern?

Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG.
de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit

Dann könnte die Verbindung zu jeder beliebigen Nummer nicht durchgeführt werden.

Solange von zwei nicht Markt beherrschenden Netzbetreibern keiner die Zusammenschaltung verlangt, nicht (§ 16 TKG). Wobei ich im Moment nicht weiß, ob 0180-Nummern als Netz in diesem Sinne gelten.

Viele Callthrough-Anbieter haben noch nie zu 0180 geroutet. Nach deiner Auffassung wäre das nicht zulässig.

Die Problematik zu 032 und 0900 ist mir bekannt. Es handelt sich aber hier um einen ganz anderen Rufnummernraum.

Wo soll der rechtliche Unterschied sein?

Unser Streit ist aber akademisch und unnötig. Wie schon beschrieben, ist O2s angebliche Auslegung ihres eigenen Vertrags abwegig.

Ich glaube auch nicht, dass O2 das ernsthaft glaubt. Sie hofft halt sich damit durchzuwurschteln und wird mit Sicherheit bei weit über 90% der Kunden damit erfolgreich sein. Die anderen nervt man noch eine Weile mit Mahnungen und Inkassodrohbriefen und kriegt einen überwiegenden Teil davon damit auch rum. So hat man eine Fast-Verdreifachung der Preise durchgedrückt ohne nennenswerten Kundenverlust. Was will man mehr?

Und da O2-Kunden anscheinend unter Gedächtnisschwäche leiden oder sonst besonders leidensfähig sind, werden sie das schon bei der nächsten planmäßigen Vertragsverletzung seitens O2 vergessen haben und ebenfalls keine Konsequenzen ziehen. Und O2 reibt sich die Hände.

spl
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[3.1.2.3.1.1.2.1.2.1.1] spl antwortet auf spl
23.02.2007 21:07
Benutzer KoSo schrieb:
Das klingt ja mächtig nach einem eigenen o2-Kunden-Psychogramm!?

Nicht immer von sich auf andere schließen! ;)

Wenn O2

- mal 3 Jahre lang keine Desastermeldung verursacht hat,
- das Netz auf eigenen Beinen steht und
- die Genion-Weiterleitung nicht immer so lange dauert, dass der Anrufer schon aufgelegt hat, bevor es klingelt, würde ich's mir vielleicht überlegen.

Das wird aber nicht eintreten, weil planmäßiger Vertragsbruch und das Bild vom Kunden als niederstes Gewänz die Geschäftsphilosophie von O2 sind. Anders ist die Serie ähnlicher Fälle bei O2 in den letzten Jahren nicht zu erklären.

Es ist übrigens immer wieder aufschlussreich, die AGB verschiedener Anbieter zu analysieren. Dabei wird eine Handschrift deutlich, die fast immer auch den restlichen Kundenumgang prägt. Bei O2 ist das organisiert kundenfeindlich. Wurde übrigens vor einigen Jahren auch mal von der Stiftung Warentest gemacht, die zum selben Ergebnis kam. Ich erinnere mich dunkel, dass O2 damals zusammen mit Talkline und Debitel irgendwo auf den hintersten Plätzen landete.

Aber was rede ich. Husch, zur Melkmaschine mit dir.

spl
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[3.1.2.3.1.1.3] tcsmoers antwortet auf spl
23.02.2007 09:30
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
dass in dem brief die bekannte nebenleistungsargumentation zu sonderrufnummern enthalten ist -
und das sie nicht verpflichtet sind dazu verbindungen herzustellen -

das ist in der tat eine interessante frage, die wahrscheinlich nur die bna beantworten kann.

Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für Telekommunikationsrecht zuständig. Sie ist kein kostenloses Ersatzgericht und daher nicht für Vertragsrecht zuständig.
Das hat auch nichts mit "altverdienten Parteigenossen" zu tun, wie du immer schreibst, sondern einfach damit, dass der Gesetzgeber der BNetzA entsprechende Befugnisse nicht eingeräumt hat. Telekommunikationsrechtlich wird dir die BNetzA (nicht BNA) zutreffend sagen, dass keine Verpflichtung besteht.

O2 hat sich aber meiner Ansicht nach in dem Moment vertragsrechtlich dazu verpflichtet, wo die Preise für 0180-Nummern ins Preisverzeichnis aufgenommen wurden. Das impliziert, dass O2 diese Leistung auch anbietet.

Bei geografischen Rufnummern ist es schließlich nicht anders:
Dort wird auch nirgends ausdrücklich erwähnt: "O2 garantiert, Verbindungen zu diesen Nummern herzustellen." Nach dieser Logik wäre sie praktisch zur Herstellung überhaupt keiner Verbindungen verpflichtet.

Würde O2 die Verbindung zu 0180-Nummern grundsätzlich einstellen, würde dies meiner Ansicht nach als zusätzlicher Kündigungsgrund hinzukommen.


Welchen Sinn seht ihr darin, mit O2 zu diskutieren? Es ist davon auszugehen, dass O2 die rechtliche Situation genau kennt.
Hätte ein Anbieter so wenig rechtlichen Überblick, würde er sehr schnell vom Markt verschwinden. Eine Diskussion ist ähnlich sinnlos wie die mit Inkassobüros: Dort geht es nicht
ums Recht, sondern ums Geld.

Entscheidend ist:

1. Mit dem Schreiben hat O2 den Zugang der Kündigung bestätigt.
2. Mehr ist nicht erforderlich.
3. Eine Kündigung bedarf keiner Zustimmung. 4. Ob ein Kündigungsgrund vorliegt, kann O2 nicht bestimmen.
5. Ob O2 die Kündigung wirtschaftlich genehm ist, ist unmaßgeblich.
6. O2 hat die Ursache dafür selbst gesetzt.

7. Wissen wir alle nicht, die keine RSV haben, ob es sinnvoll ist den Weg zu gehen.
8. Weiß niemand so genau, wer wann evtl. klagen kann oder sollte. Feststellungsklage ist für alle München-ferne Menschen eher unschön, Inkasso oder andere Institute mag man auch nicht ganz so gerne kennenlernen
9. usw.

10. findet man immer Gründe sein Nichtstun zu entschuldigen.



Ob da o2 im Recht ist weiß niemand so Recht und ob oder ob nicht erfahren wir alle scheinbar erst in Monaten und ob das alles so nett ist durchzuhalten dürfte für jene eine wichtige Frage werden, die außer o2 noch andere Dinge im Leben zu meistern haben. ;-)



spl
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[3.1.2.3.1.1.3.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
23.02.2007 11:07
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
dass in dem brief die bekannte nebenleistungsargumentation zu sonderrufnummern enthalten ist -
und das sie nicht verpflichtet sind dazu verbindungen herzustellen -

das ist in der tat eine interessante frage, die wahrscheinlich nur die bna beantworten kann.

Nein. Die BNetzA ist, wie du weißt, nur für Telekommunikationsrecht zuständig. Sie ist kein kostenloses Ersatzgericht und daher nicht für Vertragsrecht zuständig.
Das hat auch nichts mit "altverdienten Parteigenossen" zu tun, wie du immer schreibst, sondern einfach damit, dass der Gesetzgeber der BNetzA entsprechende Befugnisse nicht eingeräumt hat. Telekommunikationsrechtlich wird dir die BNetzA (nicht BNA) zutreffend sagen, dass keine Verpflichtung besteht.

O2 hat sich aber meiner Ansicht nach in dem Moment vertragsrechtlich dazu verpflichtet, wo die Preise für 0180-Nummern ins Preisverzeichnis aufgenommen wurden. Das impliziert, dass O2 diese Leistung auch anbietet.

Bei geografischen Rufnummern ist es schließlich nicht anders:
Dort wird auch nirgends ausdrücklich erwähnt: "O2 garantiert, Verbindungen zu diesen Nummern herzustellen." Nach dieser Logik wäre sie praktisch zur Herstellung überhaupt keiner Verbindungen verpflichtet.

Würde O2 die Verbindung zu 0180-Nummern grundsätzlich einstellen, würde dies meiner Ansicht nach als zusätzlicher Kündigungsgrund hinzukommen.


Welchen Sinn seht ihr darin, mit O2 zu diskutieren? Es ist davon auszugehen, dass O2 die rechtliche Situation genau kennt.
Hätte ein Anbieter so wenig rechtlichen Überblick, würde er sehr schnell vom Markt verschwinden. Eine Diskussion ist ähnlich sinnlos wie die mit Inkassobüros: Dort geht es nicht
ums Recht, sondern ums Geld.

Entscheidend ist:

1. Mit dem Schreiben hat O2 den Zugang der Kündigung bestätigt.
2. Mehr ist nicht erforderlich.
3. Eine Kündigung bedarf keiner Zustimmung. 4. Ob ein Kündigungsgrund vorliegt, kann O2 nicht bestimmen.
5. Ob O2 die Kündigung wirtschaftlich genehm ist, ist unmaßgeblich.
6. O2 hat die Ursache dafür selbst gesetzt.

7. Wissen wir alle nicht, die keine RSV haben, ob es sinnvoll
ist den Weg zu gehen.
8. Weiß niemand so genau, wer wann evtl. klagen kann oder sollte. Feststellungsklage ist für alle München-ferne Menschen eher unschön, Inkasso oder andere Institute mag man auch nicht
ganz so gerne kennenlernen
9. usw.

10. findet man immer Gründe sein Nichtstun zu entschuldigen.



11. Dürftest Du recht ungenau wissen, was ich da tue.

Wie Du mich - so ich Dich ;-)



12. Ist es vielleicht kein zu großer Fehler sich Gedanken zu machen, Risiken abzuschätzen, den Nutzen zu überdenken und nicht blind in die Falle zu laufen, oder?

Nicht jede(r) hat juristischen Sachverstand und diejenigen, die dies meinen zu haben, geben teilweise auch recht Unterschiedlcihes von sich.





Ob da o2 im Recht ist weiß niemand so Recht und ob oder ob nicht erfahren wir alle scheinbar erst in Monaten und ob das alles so nett ist durchzuhalten dürfte für jene eine wichtige Frage werden, die außer o2 noch andere Dinge im Leben zu meistern haben. ;-)



spl
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[3.1.2.3.1.1.4] Burkip antwortet auf spl
24.02.2007 10:45

einmal geändert am 24.02.2007 10:45
Gut gebrüllt Löwe! Die Fakten mal auf den Tisch gebracht, Emotionen wie hier an anderer Stelle vorgebracht sind zwar verständlich, bringen letztendlich aber überhaupt NICHTS!
Meinen Schriftkram habe ich erledigt, den Rückschein des Einschreibens bekommen und jetzt warte ich erst mal ab, wie hier die wohl schon eingelegten Rechtsmittel von den Gerichten bewertet werden.
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[3.1.2.3.1.1.4.1] tcsmoers antwortet auf Burkip
24.02.2007 11:27
Benutzer Burkip schrieb:
Gut gebrüllt Löwe! Die Fakten mal auf den Tisch gebracht, Emotionen wie hier an anderer Stelle vorgebracht sind zwar verständlich, bringen letztendlich aber überhaupt NICHTS! Meinen Schriftkram habe ich erledigt, den Rückschein des Einschreibens bekommen und jetzt warte ich erst mal ab, wie hier die wohl schon eingelegten Rechtsmittel von den Gerichten bewertet werden.

Worauf bezieht sich das ?

peso
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[3.1.2.3.2] spl antwortet auf wtp bln
26.02.2007 05:09
Benutzer wtp bln schrieb:
heute kam dann die übliche ablehnung der kündigung.

"Ich bin der Geist, der stets verneint!
Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
Ist wert, dass es zugrunde geht;
Drum besser wär's, wenn nichts entstünde.
So ist denn alles, was ihr Sünde,
Zerstörung, kurz das Böse nennt,
Mein eigentliches Element."

(Faust I)

spl
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[4] troy1963 antwortet auf wtp bln
15.02.2007 08:45
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte.

Ach, woher weiss denn O2, dass du nie eine 0180er angerufen hast? Haben die denn deine Verbindungsdaten nicht gelöscht? ;-)
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[4.1] wtp bln antwortet auf troy1963
15.02.2007 08:52
Benutzer troy1963 schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte.

Ach, woher weiss denn O2, dass du nie eine 0180er angerufen hast? Haben die denn deine Verbindungsdaten nicht gelöscht? ;-)

ich habe es überspitzt ausgedrückt - in der kündigung schrieb ich, dass mir das recht auf außerordentliche kündigung unabhängig von einer bisherigen nutzung oder nichtnutzung zusteht - daraus hat der herr von o2 wohl geschlossen, dass ich es gar nicht nutzte - was auch der fall ist.
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[4.1.1] troy1963 antwortet auf wtp bln
15.02.2007 09:06
Benutzer wtp bln schrieb:
ich habe es überspitzt ausgedrückt - in der kündigung schrieb ich, dass mir das recht auf außerordentliche kündigung unabhängig von einer bisherigen nutzung oder nichtnutzung zusteht - daraus hat der herr von o2 wohl geschlossen, dass ich es gar nicht nutzte - was auch der fall ist.

Danke für die ZUsatzinfo.

Für alle die wg. 0180 gekündigt haben: Sollte O2 behaupten, man habe kein Kündigungsrecht, da man die 0180 nicht nutze, dann soll O2 doch mal erklären, woher die diese Info haben!
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[4.1.1.1] Beschder antwortet auf troy1963
23.02.2007 17:14
steht auf der rechnung, nicht nur im evn!
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[4.1.1.1.1] troy1963 antwortet auf Beschder
23.02.2007 19:40
Benutzer Beschder schrieb:
steht auf der rechnung, nicht nur im evn!


ok, du hast natürlich völlig recht und ich habe O2 unrecht getan! Ich denke O2 wird das verkraften ;-)
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[4.2] tcsmoers antwortet auf troy1963
23.02.2007 22:36
Benutzer troy1963 schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte.

Ach, woher weiss denn O2, dass du nie eine 0180er angerufen hast? Haben die denn deine Verbindungsdaten nicht gelöscht? ;-)

Siehe dazu meine Bemerkung - Datenschutz ist für O 2 wohl auch ein Fremdwort.

peso
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[5] Jochen_O2 antwortet auf wtp bln
01.03.2007 23:11
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen. ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.


Meine "Sonderkündigung" aufgrund der erhöhten Minutenpreise zu 0180-Nummern war erfolgreich.

Ruf am besten die kostenlose Kündigungshotline 0800-1090658 an (Geduld haben!!!), und erkläre freundlich (!) Deinen Unmut über die Preiserhöhung.
Man wird Dich wohl in den Genion-Card S Tarif wechseln lassen, für einmalig 25 Euro Wechselgebühr (wenn die Dir Gesprächsguthaben andrehen wollen, sprich den Tarifwechsel lieber selbst an, sofern Du wirklich kündigen willst!).
So war es bei mir.

Wenn Du also Anwaltskosten, Schufa-Einträgen etc und dem ganzen Ärger aus dem Weg gehen willst, dann kannst Du den Genion-Card S (ohne monatliche Fixkosten, ohne Laufzeit) quasi jederzeit kündigen.
Ich spare mir somit 120 Euro Grundgebühr für mein subventioniertes Handy, zahle lieber einmalig 25 Euro, habe wesentlich günstigere Minutenpreise
- und bin dann allerdings trotzdem bald weg von O2...!

Ich habe mein Ziel erreicht, und das alles für 2 Einschreiben mit Rückschein.
(Mir doch egal, was die 0180-Nummern bei O2 kosten...!)
:-)

Ich wünsche allen anderen O2-Kunden den gleichen Erfolg und hoffe, Ihr kommt auch raus aus Eurem Vertrag!

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[5.1] wtp bln antwortet auf Jochen_O2
01.03.2007 23:22
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
... ich hätte ja wegen der 0180er gekündigt - obwohl ich sie niemals benutzt hätte. und sie hätten ja viele andere preise gesenkt (welche nur). und was sie machen könnten um mich zu behalten. nächste woche soll ich die bestätigung bekommen.
ich hatte eine kündigung per normaler post hingeschickt.


Meine "Sonderkündigung" aufgrund der erhöhten Minutenpreise zu 0180-Nummern war erfolgreich.

Ruf am besten die kostenlose Kündigungshotline 0800-1090658 an (Geduld haben!!!), und erkläre freundlich (!) Deinen Unmut über
die Preiserhöhung.
Man wird Dich wohl in den Genion-Card S Tarif wechseln lassen, für einmalig 25 Euro Wechselgebühr (wenn die Dir Gesprächsguthaben andrehen wollen, sprich den Tarifwechsel lieber selbst an, sofern Du wirklich kündigen willst!).
So war es bei mir.

Wenn Du also Anwaltskosten, Schufa-Einträgen etc und dem ganzen Ärger aus dem Weg gehen willst, dann kannst Du den Genion-Card S (ohne monatliche Fixkosten, ohne Laufzeit) quasi jederzeit kündigen.
Ich spare mir somit 120 Euro Grundgebühr für mein subventioniertes Handy, zahle lieber einmalig 25 Euro, habe wesentlich günstigere Minutenpreise
- und bin dann allerdings trotzdem bald weg von O2...!

Ich habe mein Ziel erreicht, und das alles für 2 Einschreiben mit Rückschein.
(Mir doch egal, was die 0180-Nummern bei O2 kosten...!)
:-)

Ich wünsche allen anderen O2-Kunden den gleichen Erfolg und hoffe, Ihr kommt auch raus aus Eurem Vertrag!


25 euro abschiedsgeschenk? weil die sich unmöglich benehmen? weil sie recht brechen? wenn sie 25 für den ärger bezahlen wäre es i.o.
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[5.1.1] Jochen_O2 antwortet auf wtp bln
02.03.2007 00:04

25 euro abschiedsgeschenk? weil die sich unmöglich benehmen? weil sie recht brechen? wenn sie 25 für den ärger bezahlen wäre es i.o.

Nicht vergessen: ich spare auch 120 Euro!
Habe einen alten Genion* Tarif, und müsste eigentlich noch für 1 Jahr lang 10 Euro monatlich zahlen (für Handy-Subvention).
Das brauche ich jetzt nicht mehr!

120-25 = 95 Euro Gewinn!

Zudem kann ich meine O2-Nummer jetzt quasi kostenlos zu einem anderen Anbieter mitnehmen (immerhin noch 70 Euro Gewinn!) und dort dann viel günstiger telefonieren!

(Übrigens: die 25 Euro Anschlussgebühr/Bereitstellungspreis für den Genion Card S sind von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben, da kann O2 auch nichts dran machen!!!)