Benutzer huschpappi schrieb:
Und mit der gleichen Begründung (Nebenleistung) haben sie seinerzeit (bei Einstellung der SMS-Benachrichtigung bei emaileingang) versucht, ausserordentliche Kündigungen abzuschmettern. Geklappt hat das nur bei denen, die sich einschüchtern liessen.
Hallo,
die Frage ist doch, was o2 wirklich als "Kernleistung" Ihres Mobilfunkvertrages ansieht...
Würde mich wirklich mal interessieren.
Juristisch ist jede vereinbarte Leistung doch vertragsrelevant, hier sollte die Leistungsbeschreibung des Anbieters Auschluss geben können.
Und warum sollte eine deutliche Verschlechterung oder Einstellung einer Nebenleistung nicht zumr Kündigungsmöglichkeit des gesamten Vertrages führen können?
Mein Vorschlag: Man sollte Mobilfunkverträge im allgemeinen am besten gleich im Paket mit einer Rechtschutzversicherung abschliessen.
Gruß
anc