Benutzer Jochen_O2 schrieb:
Danke für Deinen Beitrag.
Dein Brief basiert hauptsächlich auf dem Formular der Verbraucherschutzzentrale.
Dieses habe ich bei meiner außerordentlichen Kündigung auch benutzt.
Die eigentliche Kündigung habe ich von der VZ kopiert, sehr wichtig finde ich den Rückzug der Einzugsermächtigung. Einfach zurückbuchen dürfte rechtlich problematisch sein, man muss O2 die Erlaubnis schon vorher entziehen. Und einmal kassiertes Geld rücken die sicher erst nach einem Urteil wider raus ;-)
Und auf das bereits hinlänglich bekannte O2 Argument "Nebenleistung" möchte ich auch nicht separat antworten, das kann man auch abkürzen.
Ein Einschreiben für 4,40 € muss erst mal reichen.
Bin mal gespannt, wie es weitergeht.
Ich auch, abwarten.
gruß
Klaus