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Die Aussage bezüglich Umntauschrecht ist falsch!


28.12.2006 11:05 - Gestartet von Gnorf
Die Aussage in dem heutigen Newsletter, dass es auch bei Kaufverträgen welche über das Internet abgeschlossen wurden kein gesetzliches Rückgaberecht besteht, ist schlicht falsch.

Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Bestellung per Telefon, Internet oder Post) steht Verbrauchern ein gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht gem. 312d BGB zu, welches auch nicht durch die AGBs ausgeschlossen werden kann.
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[1] Marie-Anne antwortet auf Gnorf
28.12.2006 11:22
Lieber Gnorf,

es wird überaupt nicht behauptet, dass es kein Rückgaberecht gibt, das wird im Artikel sogar ausführlich behandelt. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch auf UMTAUSCH eines Artikels, etwa bei Nichtgefallen. Ein Umtausch ist Kulanzsache, die Rückgabe dagegen nicht.

Benutzer Gnorf schrieb:
Die Aussage in dem heutigen Newsletter, dass es auch bei Kaufverträgen welche über das Internet abgeschlossen wurden kein gesetzliches Rückgaberecht besteht, ist schlicht falsch.

Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Bestellung per Telefon, Internet oder Post) steht Verbrauchern ein gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht gem. 312d BGB zu, welches auch nicht durch die
AGBs ausgeschlossen werden kann.
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[1.1] Gnorf antwortet auf Marie-Anne
28.12.2006 14:36
Benutzer Marie-Anne schrieb:
Lieber Gnorf,

es wird überaupt nicht behauptet, dass es kein Rückgaberecht gibt, das wird im Artikel sogar ausführlich behandelt. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch auf UMTAUSCH eines Artikels, etwa bei Nichtgefallen. Ein Umtausch ist Kulanzsache, die Rückgabe dagegen nicht.

Benutzer Gnorf schrieb:
Die Aussage in dem heutigen Newsletter, dass es auch bei Kaufverträgen welche über das Internet abgeschlossen wurden kein gesetzliches Rückgaberecht besteht, ist schlicht falsch.

Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Bestellung per Telefon, Internet oder Post) steht Verbrauchern ein gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht gem. 312d BGB zu, welches auch nicht durch die AGBs ausgeschlossen werden kann.


Wenn ich das Recht habe einen Artikel ohne Begründung zurückzugeben und dafür den Kaufpreis erstattet bekomme, kann ich mir davon jeden anderen Artikel kaufen. Ein Rückgaberecht ist also ein noch viel weitergehendes Recht als ein bloßes Umtauschrecht.

Um es noch mal auf den Punkt zu bringen. Wann immer man im Internet etwas von einem gewerblichen Händler kauft, kann man den Artikel mindestens 14 Tage lang ohne Begründung, also auch wenn der Artikel einem schlicht nicht mehr gefällt, zurückgeben und man hat einen Rechtsanspruch auf Erstattung des Kaufpreises, ggf. sogar auf Erstattung der Portokosten.
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[1.1.1] spl antwortet auf Gnorf
28.12.2006 15:27
Benutzer Gnorf schrieb:
Wenn ich das Recht habe einen Artikel ohne Begründung zurückzugeben und dafür den Kaufpreis erstattet bekomme, kann ich mir davon jeden anderen Artikel kaufen. Ein Rückgaberecht ist also ein noch viel weitergehendes Recht als ein bloßes Umtauschrecht.

Der neue Kauf ist ein eigenständiger Vertrag und hat nichts mit der Rückgabe zu tun. Daher ist die Rückgabe für sich genommen nicht weitergehend.

So könnte es beispielsweise sein, dass der Händler die alte Ware zwar zurücknimmt, sich darüber aber ärgert und dir nichts mehr verkaufen will. Bei einem reinen Rückgaberecht könnte er das tun, bei einem Umtauschrecht nicht.

spl
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[1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
28.12.2006 15:33
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Gnorf schrieb:
Wenn ich das Recht habe einen Artikel ohne Begründung zurückzugeben und dafür den Kaufpreis erstattet bekomme, kann ich mir davon jeden anderen Artikel kaufen. Ein Rückgaberecht ist also ein noch viel weitergehendes Recht als ein bloßes Umtauschrecht.

Der neue Kauf ist ein eigenständiger Vertrag und hat nichts mit der Rückgabe zu tun. Daher ist die Rückgabe für sich genommen nicht weitergehend.

So könnte es beispielsweise sein, dass der Händler die alte Ware zwar zurücknimmt, sich darüber aber ärgert und dir nichts mehr verkaufen will. Bei einem reinen Rückgaberecht könnte er das tun, bei einem Umtauschrecht nicht.

spl

Daß ein Händler nicht gesetzlich verpflichtet ist, einen jeden als Kunden zu akzeptieren, ist gar nicht allgemein bekannt, glaube ich.

Gibt es einen juristischen Fachbegriff für eine solche Ablehnung eines Händlers?

GKr
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[1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf GKr
28.12.2006 15:37
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Gnorf schrieb:
Wenn ich das Recht habe einen Artikel ohne Begründung zurückzugeben und dafür den Kaufpreis erstattet bekomme, kann ich mir davon jeden anderen Artikel kaufen. Ein Rückgaberecht ist also ein noch viel weitergehendes Recht als ein bloßes Umtauschrecht.

Der neue Kauf ist ein eigenständiger Vertrag und hat nichts mit der Rückgabe zu tun. Daher ist die Rückgabe für sich genommen
nicht weitergehend.

So könnte es beispielsweise sein, dass der Händler die alte Ware zwar zurücknimmt, sich darüber aber ärgert und dir nichts mehr verkaufen will. Bei einem reinen Rückgaberecht könnte er
das tun, bei einem Umtauschrecht nicht.

spl

Daß ein Händler nicht gesetzlich verpflichtet ist, einen jeden als Kunden zu akzeptieren, ist gar nicht allgemein bekannt, glaube ich.

Gibt es einen juristischen Fachbegriff für eine solche Ablehnung eines Händlers?

Oh oh, könnte das nicht wieder gegen irgendwelches EG-Recht verstoßen ?

peso

GKr
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[1.1.1.1.2] spl antwortet auf GKr
28.12.2006 15:56
Benutzer GKr schrieb:
Gibt es einen juristischen Fachbegriff für eine solche Ablehnung eines Händlers?

Privatautonomie.

Daß ein Händler nicht gesetzlich verpflichtet ist, einen jeden als Kunden zu akzeptieren, ist gar nicht allgemein bekannt, glaube ich.

Stimmt. Unter den (vor allem ITK-)Händlern wenig bekannt ist dagegen, dass einmal geschlossene Verträge auch von ihnen einzuhalten sind.

Wird der Vertragsantrag bspw. durch eine automatische Vertragsannahme des Händlers bestätigt wie (zumindest früher) bei Comnet, so hat das Unternehmen seine Privatautonomie bereits ausgeübt und kann den Kunden nicht nachträglich noch unter Berufung auf die allgemeine Vertragsfreiheit ablehnen.

spl
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[1.1.1.1.2.1] GKr antwortet auf spl
28.12.2006 16:00
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Gibt es einen juristischen Fachbegriff für eine solche Ablehnung eines Händlers?

Privatautonomie.

Daß ein Händler nicht gesetzlich verpflichtet ist, einen jeden als Kunden zu akzeptieren, ist gar nicht allgemein bekannt, glaube ich.

Stimmt. Unter den (vor allem ITK-)Händlern wenig bekannt ist dagegen, dass einmal geschlossene Verträge auch von ihnen einzuhalten sind.

Wird der Vertragsantrag bspw. durch eine automatische Vertragsannahme des Händlers bestätigt wie (zumindest früher) bei Comnet, so hat das Unternehmen seine Privatautonomie bereits ausgeübt und kann den Kunden nicht nachträglich noch unter Berufung auf die allgemeine Vertragsfreiheit ablehnen.

spl

Privatautonomie. Das klingt gut. Das muß ich mir merken.
Aber kündigen dürfen wir einen Kunden doch jederzeit.
In der Praxis läuft das doch auf dasselbe hinaus.

GKr
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[1.1.1.1.2.1.1] spl antwortet auf GKr
28.12.2006 16:25
Benutzer GKr schrieb:
Privatautonomie. Das klingt gut. Das muß ich mir merken.

Sehen Sie, manchmal erfährt Ihre Lernresistenz doch noch eine Durchbrechung.

Aber kündigen dürfen wir einen Kunden doch jederzeit.

Wenn keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wohl schon.

In der Praxis läuft das doch auf dasselbe hinaus.

Nicht unbedingt. Wurde beispielsweise ein Prepaidvertrag geschlossen, so kann es je nach Vertragsinhalt sein, dass der Kunde zunächst in aller Ruhe sein Guthaben einzahlen und abtelefonieren darf.

Treiben Sie es aber nicht zu bunt. Im Extremfall kann sowas auch sittenwidrig sein (wurde glaube ich mal bei rassistischer Auswahl der Kunden bejaht).

spl
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[1.1.1.1.2.1.1.1] GKr antwortet auf spl
28.12.2006 16:49
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Privatautonomie. Das klingt gut. Das muß ich mir merken.

Sehen Sie, manchmal erfährt Ihre Lernresistenz doch noch eine Durchbrechung.

Ach, das wir bei mir nur oft falsch interpretiert.
Ich lerne eigentlich permanent. Eine andere Frage ist, ganz pragmatisch Notwendigkeiten zu erkennen, diese zu realisieren und entsprechend zu kommunizieren. Winston Churchill gilt da meine ganze Bewunderung. Vom Feind lernen, heißt, Siegen lernen.

Aber kündigen dürfen wir einen Kunden doch jederzeit.

Wenn keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wohl schon.

In der Praxis läuft das doch auf dasselbe hinaus.

Nicht unbedingt. Wurde beispielsweise ein Prepaidvertrag geschlossen, so kann es je nach Vertragsinhalt sein, dass der Kunde zunächst in aller Ruhe sein Guthaben einzahlen und abtelefonieren darf.

Ja, das wäre lästig.
Aber erfahrungsgemäß haben auch solche Ex-Kunden ihren Stolz.
Man trennt sich dann tatsächlich immer einvernehmlich.

Treiben Sie es aber nicht zu bunt. Im Extremfall kann sowas auch sittenwidrig sein (wurde glaube ich mal bei rassistischer Auswahl der Kunden bejaht).

Ach, das ist eh mehr oder weniger Schnee von gestern.
Mittlerweile ist mir diese Branche reichlich verhagelt.
Die ganze Entwicklung der letzten Jahre kumuliert doch eher im Negativen.

Ich bin übrigns bekenntnis-orientierter Nationalist.
Das sind diese weltoffenen, jeden willkommen heißend, der sich ohne großes Wenn und Aber zur Nation bekennt :-)
Diese völkisch-rassische Pseudo-Wissenschaft ist mir zu unlogisch. Da besteht also kein Grund zur Sorge.

spl
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1] Müller2 antwortet auf GKr
28.12.2006 16:53
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Privatautonomie. Das klingt gut. Das muß ich mir merken.

Sehen Sie, manchmal erfährt Ihre Lernresistenz doch noch eine
Durchbrechung.

Ach, das wir bei mir nur oft falsch interpretiert. Ich lerne eigentlich permanent. Eine andere Frage ist, ganz pragmatisch Notwendigkeiten zu erkennen, diese zu realisieren und entsprechend zu kommunizieren. Winston Churchill gilt da meine ganze Bewunderung. Vom Feind lernen, heißt, Siegen lernen.

Hallo,

und ich Idi*t dachte immer von der Sowjetunion lernen hieße
Siegen lernen :))

Gruß Müller2

Aber kündigen dürfen wir einen Kunden doch
jederzeit.

Wenn keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wohl schon.

In der Praxis läuft das doch auf dasselbe hinaus.

Nicht unbedingt. Wurde beispielsweise ein Prepaidvertrag geschlossen, so kann es je nach Vertragsinhalt sein, dass der Kunde zunächst in aller Ruhe sein Guthaben einzahlen und abtelefonieren darf.

Ja, das wäre lästig.
Aber erfahrungsgemäß haben auch solche Ex-Kunden ihren Stolz.
Man trennt sich dann tatsächlich immer einvernehmlich.

Treiben Sie es aber nicht zu bunt. Im Extremfall kann sowas auch sittenwidrig sein (wurde glaube ich mal bei rassistischer
Auswahl der Kunden bejaht).

Ach, das ist eh mehr oder weniger Schnee von gestern. Mittlerweile ist mir diese Branche reichlich verhagelt. Die ganze Entwicklung der letzten Jahre kumuliert doch eher im
Negativen.

Ich bin übrigns bekenntnis-orientierter Nationalist. Das sind diese weltoffenen, jeden willkommen heißend, der sich ohne großes Wenn und Aber zur Nation bekennt :-) Diese völkisch-rassische Pseudo-Wissenschaft ist mir zu unlogisch. Da besteht also kein Grund zur Sorge.

spl
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf Müller2
28.12.2006 16:57
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Privatautonomie. Das klingt gut. Das muß ich mir merken.

Sehen Sie, manchmal erfährt Ihre Lernresistenz doch noch eine
Durchbrechung.

Ach, das wir bei mir nur oft falsch interpretiert. Ich lerne eigentlich permanent. Eine andere Frage ist, ganz pragmatisch Notwendigkeiten zu erkennen, diese zu realisieren und entsprechend zu kommunizieren. Winston Churchill gilt da meine ganze Bewunderung. Vom Feind lernen, heißt, Siegen lernen.

Hallo,

und ich Idi*t dachte immer von der Sowjetunion lernen hieße
Siegen lernen :))

Gruß Müller2

Viel Feind, viel Ehr', viel Lernerfolg!

GKr



Aber kündigen dürfen wir einen Kunden doch
jederzeit.

Wenn keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wohl schon.

In der Praxis läuft das doch auf dasselbe hinaus.

Nicht unbedingt. Wurde beispielsweise ein Prepaidvertrag geschlossen, so kann es je nach Vertragsinhalt sein, dass der Kunde zunächst in aller Ruhe sein Guthaben einzahlen und abtelefonieren darf.

Ja, das wäre lästig.
Aber erfahrungsgemäß haben auch solche Ex-Kunden ihren Stolz.
Man trennt sich dann tatsächlich immer einvernehmlich.

Treiben Sie es aber nicht zu bunt. Im Extremfall kann sowas auch sittenwidrig sein (wurde glaube ich mal bei rassistischer
Auswahl der Kunden bejaht).

Ach, das ist eh mehr oder weniger Schnee von gestern. Mittlerweile ist mir diese Branche reichlich verhagelt. Die ganze Entwicklung der letzten Jahre kumuliert doch eher im
Negativen.

Ich bin übrigns bekenntnis-orientierter Nationalist. Das sind diese weltoffenen, jeden willkommen heißend, der sich ohne großes Wenn und Aber zur Nation bekennt :-) Diese völkisch-rassische Pseudo-Wissenschaft ist mir zu unlogisch. Da besteht also kein Grund zur Sorge.

spl
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] Müller2 antwortet auf GKr
28.12.2006 17:16
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Privatautonomie. Das klingt gut. Das muß ich mir merken.

Sehen Sie, manchmal erfährt Ihre Lernresistenz doch noch eine
Durchbrechung.

Ach, das wir bei mir nur oft falsch interpretiert. Ich lerne eigentlich permanent. Eine andere Frage ist, ganz pragmatisch Notwendigkeiten zu erkennen, diese zu realisieren und entsprechend zu kommunizieren. Winston Churchill gilt da meine ganze Bewunderung. Vom Feind lernen, heißt, Siegen lernen.

Hallo,

und ich Idi*t dachte immer von der Sowjetunion lernen hieße
Siegen lernen :))

Gruß Müller2

Viel Feind, viel Ehr', viel Lernerfolg!

GKr

Hallo,

ich wußte garnicht, daß die Deutschen so ruhmreich und gebildet sind.

Gruß Müller2



Aber kündigen dürfen wir einen Kunden doch
jederzeit.

Wenn keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wohl schon.

In der Praxis läuft das doch auf dasselbe hinaus.

Nicht unbedingt. Wurde beispielsweise ein Prepaidvertrag geschlossen, so kann es je nach Vertragsinhalt sein, dass der Kunde zunächst in aller Ruhe sein Guthaben einzahlen und abtelefonieren darf.

Ja, das wäre lästig.
Aber erfahrungsgemäß haben auch solche Ex-Kunden ihren Stolz.
Man trennt sich dann tatsächlich immer einvernehmlich.

Treiben Sie es aber nicht zu bunt. Im Extremfall kann sowas auch sittenwidrig sein (wurde glaube ich mal bei rassistischer
Auswahl der Kunden bejaht).

Ach, das ist eh mehr oder weniger Schnee von gestern. Mittlerweile ist mir diese Branche reichlich verhagelt. Die ganze Entwicklung der letzten Jahre kumuliert doch eher im
Negativen.

Ich bin übrigns bekenntnis-orientierter Nationalist. Das sind diese weltoffenen, jeden willkommen heißend, der sich ohne großes Wenn und Aber zur Nation bekennt :-) Diese völkisch-rassische Pseudo-Wissenschaft ist mir zu unlogisch. Da besteht also kein Grund zur Sorge.

spl
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf Müller2
28.12.2006 17:24
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Privatautonomie. Das klingt gut. Das muß ich mir merken.

Sehen Sie, manchmal erfährt Ihre Lernresistenz doch noch eine
Durchbrechung.

Ach, das wir bei mir nur oft falsch interpretiert. Ich lerne eigentlich permanent. Eine andere Frage ist, ganz pragmatisch Notwendigkeiten zu erkennen, diese zu realisieren und entsprechend zu kommunizieren. Winston Churchill gilt da meine ganze Bewunderung. Vom Feind lernen, heißt, Siegen lernen.

Hallo,

und ich Idi*t dachte immer von der Sowjetunion lernen hieße
Siegen lernen :))

Gruß Müller2

Viel Feind, viel Ehr', viel Lernerfolg!

GKr

Hallo,

ich wußte garnicht, daß die Deutschen so ruhmreich und gebildet sind.

Gruß Müller2

Deutschland reduziert sich nicht auf 1933-1945.
Und hat eine sehr ruhmreiche Vergangenheit.

Ob sie gebildet sind, weiß ich nicht. Bezweifle das aber.
Zur Zeit lese ich die Autobiographie von Joachim Fest.
Und wenn ich so lese, was jedem 15-jährigen Pennäler in Bezug auf Literatur und Musik früher geläufig war, werde ich doch eher "klein mit Hut".




Aber kündigen dürfen wir einen Kunden doch
jederzeit.

Wenn keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wohl schon.

In der Praxis läuft das doch auf dasselbe hinaus.

Nicht unbedingt. Wurde beispielsweise ein Prepaidvertrag geschlossen, so kann es je nach Vertragsinhalt sein, dass der Kunde zunächst in aller Ruhe sein Guthaben einzahlen und abtelefonieren darf.

Ja, das wäre lästig.
Aber erfahrungsgemäß haben auch solche Ex-Kunden ihren Stolz.
Man trennt sich dann tatsächlich immer einvernehmlich.

Treiben Sie es aber nicht zu bunt. Im Extremfall kann sowas auch sittenwidrig sein (wurde glaube ich mal bei rassistischer
Auswahl der Kunden bejaht).

Ach, das ist eh mehr oder weniger Schnee von gestern. Mittlerweile ist mir diese Branche reichlich verhagelt. Die ganze Entwicklung der letzten Jahre kumuliert doch eher im
Negativen.

Ich bin übrigns bekenntnis-orientierter Nationalist. Das sind diese weltoffenen, jeden willkommen heißend, der sich ohne großes Wenn und Aber zur Nation bekennt :-) Diese völkisch-rassische Pseudo-Wissenschaft ist mir zu unlogisch. Da besteht also kein Grund zur Sorge.

spl
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf GKr
28.12.2006 17:36
Benutzer GKr schrieb:

Deutschland reduziert sich nicht auf 1933-1945.

Das wurde mir aber jahrelang und drei Generationen später noch eingehämmert! Ja wie? Ist das jetzt falsch? :-)

Und hat eine sehr ruhmreiche Vergangenheit.

Naja - da hieß es aber noch nicht Deutschland, oder? :-)

Ob sie gebildet sind, weiß ich nicht. Bezweifle das aber. Zur Zeit lese ich die Autobiographie von Joachim Fest. Und wenn ich so lese, was jedem 15-jährigen Pennäler in Bezug auf Literatur und Musik früher geläufig war, werde ich doch eher "klein mit Hut".

In einer Radiostation hier in der Umgebung gibt es den "Dummfrager" Dieser fragt die von dir genannte Klientel nach irgendwelcher banaler Allgemeinbildung. Als ich es das erste mal hörte hab ich mich weggeschmissen vor lachen. Was dabei rauskommt ist wirklich nicht mehr normal.
Ich verstehe die Eltern nicht, die ihre Kinder derart verblöden lassen. Und das sind ja auch keine Einzelfälle, wie man hier oder in anderen Foren sehr leicht erkennen kann.

Zulu
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf Zulu
28.12.2006 17:51
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Deutschland reduziert sich nicht auf 1933-1945.

Das wurde mir aber jahrelang und drei Generationen später noch eingehämmert! Ja wie? Ist das jetzt falsch? :-)

Ja, das ist falsch.

Und hat eine sehr ruhmreiche Vergangenheit.

Naja - da hieß es aber noch nicht Deutschland, oder? :-)

Ehm.. doch.
Es hieß Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Es bestand von 900 noch-etwas bis 1806.
Da hat der letzte Kaiser, Franz II., die Kaiserkrone niedergelegt.

1871 wurde dann das Deutsche Reich unter Wilhelm I. gegründet. Naja, also Erbauer des Deutschen Reiches war natürlich eigentlich Bismarck, aber egal.

1919 hat der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II., Deutschland im Stich gelassen und ist geflohen. Scheidemann von den Sozialdemokraten hat dann die erste deutsche Republik ausgerufen.

1933 kam dann die NS-Zeit

1945 haben wir den Krieg verloren.

Was danach kam, weißt Du sicher.

Von 900 noch-etwas bis 1933 gab's sicher eine Menge Gelegenheit, um sich mit Ruhm zu bekleckern.


Ob sie gebildet sind, weiß ich nicht. Bezweifle das aber. Zur Zeit lese ich die Autobiographie von Joachim Fest. Und wenn ich so lese, was jedem 15-jährigen Pennäler in Bezug auf Literatur und Musik früher geläufig war, werde ich doch eher "klein mit Hut".

In einer Radiostation hier in der Umgebung gibt es den "Dummfrager" Dieser fragt die von dir genannte Klientel nach irgendwelcher banaler Allgemeinbildung. Als ich es das erste mal hörte hab ich mich weggeschmissen vor lachen. Was dabei rauskommt ist wirklich nicht mehr normal.
Ich verstehe die Eltern nicht, die ihre Kinder derart verblöden lassen. Und das sind ja auch keine Einzelfälle, wie man hier oder in anderen Foren sehr leicht erkennen kann.

Zulu