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Gewährleistung v. Umtausch - teltarif-Artikel verwirrt


27.12.2006 10:01 - Gestartet von thomas-im-telarif-forum
Nachdem der teltarif-Artikel zunächst die Unterscheidung zwischen auf Kulanz basierendem Umtausch und gesetzlich verbrieftem Gewährleistungsanspruch aufzeigt, verwirrt der Artikel mich ein paar Sätze später:

In dem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass der Spruch "kein Umtausch ohne Kassenbon" oft nur ein Instrument zum Abwimmeln von Kunden ist.

Ich dachte immer, dass der Umtausch eine freiwilliges Versprechen des Verkäufers ist, und er die Bedingungen für den Umtausch auch selber bestimmen darf, also beispielsweise, dass er einen Umtausch (ohne Sachmangel der Ware, also rein aus Kulanz) nur mit Kassenbon durchführt. Hat sich da was dran geändert?

Etwas anderes ist es doch "nur", wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt (also die Ware mangelhaft ist), dann nämlich muss der Kunde den Kauf nur "irgendwie" nachweisen. Aber ich habe noch nie ein Schild "keine Gewährleistung ohne Kassenbon" gesehen (welches ja auch rechtlich nicht korrekt wäre).

Wenn der Kunde sich für die Gewährleistung entscheidet, bleibt er an den Kaufvertrag gebunden. Wer lieber den Kaufpreis zurückerstattet haben möchte, sollte ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht bestehen, auch wenn die Ware defekt ist.

Seit wann gibt es ein generelles Widerrufsrecht? Ich kenne nur ein Widerrufsrecht im BGB, und das gilt nur für Fernabsatzverträge beim Verkauf an Endkunden/Verbrauchern. Ich hätte jetzt eher auf Wandlung des Kaufvertrags aufgrund der Gewährleistungspflicht bestanden. Deshalb bin ich jetzt sehr verwirrt, das teltarif.de einen Widerruf empfiehlt. Wo kann ich dieses weitergehende Widerrufsrecht nachlesen?
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[1] GKr antwortet auf thomas-im-telarif-forum
27.12.2006 10:19
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Nachdem der teltarif-Artikel zunächst die Unterscheidung zwischen auf Kulanz basierendem Umtausch und gesetzlich verbrieftem Gewährleistungsanspruch aufzeigt, verwirrt der Artikel mich ein paar Sätze später:

In dem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass der Spruch "kein Umtausch ohne Kassenbon" oft nur ein Instrument zum Abwimmeln von Kunden ist.

Ich dachte immer, dass der Umtausch eine freiwilliges Versprechen des Verkäufers ist, und er die Bedingungen für den Umtausch auch selber bestimmen darf, also beispielsweise, dass er einen Umtausch (ohne Sachmangel der Ware, also rein aus Kulanz) nur mit Kassenbon durchführt. Hat sich da was dran geändert?

Etwas anderes ist es doch "nur", wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt (also die Ware mangelhaft ist), dann nämlich muss der Kunde den Kauf nur "irgendwie" nachweisen. Aber ich habe noch nie ein Schild "keine Gewährleistung ohne Kassenbon" gesehen (welches ja auch rechtlich nicht korrekt wäre).

Wenn der Kunde sich für die Gewährleistung entscheidet, bleibt er an den Kaufvertrag gebunden. Wer lieber den Kaufpreis zurückerstattet haben möchte, sollte ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht bestehen, auch wenn die Ware defekt ist.

Seit wann gibt es ein generelles Widerrufsrecht? Ich kenne nur ein Widerrufsrecht im BGB, und das gilt nur für Fernabsatzverträge beim Verkauf an Endkunden/Verbrauchern. Ich hätte jetzt eher auf Wandlung des Kaufvertrags aufgrund der Gewährleistungspflicht bestanden. Deshalb bin ich jetzt sehr verwirrt, das teltarif.de einen Widerruf empfiehlt. Wo kann ich dieses weitergehende Widerrufsrecht nachlesen?

Jura-Stundent?

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[1.1] Putschi2006 antwortet auf GKr
28.12.2006 01:03
"Schlaune" Antwort von GKr... ( meint wohl " Jura-Student")
Hier hat teltarif aber einiges falsch dargestellt, deshalb war das Posting von Thomas berechtigt .

Wenn jemand etwas im Laden kauft, hat derjenige eben kein Widerrufsrecht, ausser bei Sachmängeln, nur hier greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Widerrufsrecht gibt es bei Haustürgeschäften und im Fernabsatz. Bei z.B " google" suchen und finden, Gute Nacht !
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[1.2] thomas-im-telarif-forum antwortet auf GKr
28.12.2006 03:15
Benutzer GKr schrieb:
Jura-Stundent?

Nein, nur ein Verbraucher, der von sich aus versucht, über seine Rechte informiert zu sein. Warum ist dir das so wichtig und warum gehst du nicht inhaltlich auf meinen Forumsbeitrag ein?
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[1.2.1] GKr antwortet auf thomas-im-telarif-forum
28.12.2006 09:37
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Jura-Stundent?

Nein, nur ein Verbraucher, der von sich aus versucht, über seine Rechte informiert zu sein. Warum ist dir das so wichtig und warum gehst du nicht inhaltlich auf meinen Forumsbeitrag ein?

Danke für die wirklich gute Frage.
Hier meine hoffentlich genau so treffende Antwort:

In den Artikeln, die hier von Teltarif veröffentlicht werden, kommt es immer einmal wieder zu Fehlern - manchmal sind es Rechtschreibfehler oder auch sehr mißglückte Formulierungen. Manchmal gibt es auch sachliche Fehler.

Nach meiner Auffassung soll dieses Forum der sachlichen Diskussion zu den Themen dienen, die ein Artikel vorgibt.

Wenn man nun einen der o.g. Fehler in einem Artikel findet, dann hat man über die Signatur des Autors jederzeit die Möglichkeit, diesen per Email direkt anzuschreiben und auf den Fehler aufmerksam zu machen. So gehe ich grundsätzlich vor. So hat der Autor die Möglichkeit, den Fehler zu beheben.

Weist man jedoch über einen Forumbeitrag auf einen solchen Fehler hin, will man damit entweder den Autor ein bißchen bloßstellen (hä,häää...) oder aber ärgeres - man will aufzeigen, wie unqualifiziert er ist.

Beides empfinde ich als völlig fehl am Platz, wenn man bedenkt, daß man den Service von Teltarif kostenlos nutzen kann. Da bin ich eher froh drüber. Und deshalb möchte ich keinen Autor hier bloßstellen.

Meine Antwort auf Deine Frage lautet also:
Das ist für mich eine Stilfrage, keine Sachfrage.

GKr
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[1.2.1.1] thomas-im-telarif-forum antwortet auf GKr
28.12.2006 10:57
Benutzer GKr schrieb:
Nach meiner Auffassung soll dieses Forum der sachlichen Diskussion zu den Themen dienen, die ein Artikel vorgibt.

Findest du, dass mein Ursprungsbeitrag nicht sachlich war? Wenn ja, warum?

Weist man jedoch über einen Forumbeitrag auf einen solchen Fehler hin, will man damit entweder den Autor ein bißchen bloßstellen (hä,häää...) oder aber ärgeres - man will aufzeigen, wie unqualifiziert er ist.

Tertium non datur? Warum unterstellst du böse Absichten?

daß man den Service von Teltarif kostenlos nutzen kann.

Ich kann auch das Wochenblatt kostenlos lesen, es wird mir sogar jeden Mittwoch kostenlos ins Haus gebracht. Und ich kann kostenlos Privatfernsehen anschauen. Kostenlos das monatliche Stadtmagazin lesen. Sogar kostenlos Postkarten aus der Kneipe mitnehmen. Das ist aber für mich kein Grund, sich nicht kritisch mit dem Inhalt der Zeitung, Zeitschrift, Fernsehsendung oder Gratispostkarte auseinanderzusetzen.

Und deshalb möchte ich keinen Autor hier bloßstellen.

Das war auch nicht meine Absicht. Ich habe nur meine Meinung und mein (sich auch nicht fehlerfreies) Wissen sachlich wiedergegeben und zur Diskussion gestellt.

Meine Antwort auf Deine Frage lautet also: Das ist für mich eine Stilfrage, keine Sachfrage.

Meine Frage war: "Warum ist dir das so wichtig und warum gehst du nicht inhaltlich auf meinen Forumsbeitrag ein?" Dass du aus Stilgründen nicht sachlich auf meinen Beitrag eingehen willst, respektiere ich als deine Einstellung. Es leuchtet mir aber nicht ein, warum du dann trotzdem auf meinen Beitrag antwortest, indem du einfach nur "Jura-Stundent?" fragst? Aber das werde ich jetzt nicht weiter diskutieren, insbesondere weil es nichts mehr mit dem Thema Umtausch/Gewährleistung zu tun hat.

Ich wünsche dir jedenfalls einen guten Rutsch ins Jahr 2007, bis nächstes Jahr dann...
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[1.2.1.1.1] GKr antwortet auf thomas-im-telarif-forum
28.12.2006 13:29
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:

Es leuchtet mir aber nicht ein, warum du dann trotzdem auf meinen Beitrag antwortest, indem du einfach nur "Jura-Stundent?" fragst? Aber das werde ich jetzt nicht weiter diskutieren, insbesondere weil es nichts mehr mit dem Thema Umtausch/Gewährleistung zu tun hat.

Richtig.
Du wirst es nicht verstehen, das ist schon klar.
Der "Stundent" lehnte sich übrigens an Deinen "thomas-im-telarif-forum" an. Aber auch das ist nicht sonderlich wichtig.

Ich wünsche dir jedenfalls einen guten Rutsch ins Jahr 2007, bis nächstes Jahr dann...

Eher nicht.
Aber die guten Wünsche für das neue Jahr möchte ich Dir natürlich nicht verweigern, thomas-im-telarif-forum. Ich bin sicher, Du wirst hier Deinesgleichen finden.

GKr
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[2] VariusC antwortet auf thomas-im-telarif-forum
28.12.2006 01:38
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Nachdem der teltarif-Artikel zunächst die Unterscheidung zwischen auf Kulanz basierendem Umtausch und gesetzlich verbrieftem Gewährleistungsanspruch aufzeigt, verwirrt der Artikel mich ein paar Sätze später:

*In dem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass der *Spruch "kein Umtausch ohne Kassenbon" oft nur ein *Instrument zum Abwimmeln von Kunden ist.

Ich dachte immer, dass der Umtausch eine freiwilliges Versprechen des Verkäufers ist, und er die Bedingungen für den Umtausch auch selber bestimmen darf, also beispielsweise, dass er einen Umtausch (ohne Sachmangel der Ware, also rein aus Kulanz) nur mit Kassenbon durchführt. Hat sich da was dran geändert?

Ich glaube, Du hast hier die ertsen drei Wörter des Absatzes zu hastig überflogen. "In diesem Zusammenhang" bezog sich auf den gesamten vorhergehenden Absatz, welcher ausschließlich "mit Mängeln behaftete Ware" zum Inhalt hatte. Insofern inhaltlich korrekt.

Etwas anderes ist es doch "nur", wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt (also die Ware mangelhaft ist), dann nämlich muss der Kunde den Kauf nur "irgendwie" nachweisen. Aber ich habe noch nie ein Schild "keine Gewährleistung ohne Kassenbon" gesehen (welches ja auch rechtlich nicht korrekt wäre).

*Wenn der Kunde sich für die Gewährleistung entscheidet, *bleibt er an den Kaufvertrag gebunden. Wer lieber den *Kaufpreis zurückerstattet haben möchte, sollte ausdrücklich *auf sein Widerrufsrecht bestehen, auch wenn die Ware defekt *ist.

Seit wann gibt es ein generelles Widerrufsrecht? Ich kenne nur ein Widerrufsrecht im BGB, und das gilt nur für Fernabsatzverträge beim Verkauf an Endkunden/Verbrauchern. Ich hätte jetzt eher auf Wandlung des Kaufvertrags aufgrund der Gewährleistungspflicht bestanden. Deshalb bin ich jetzt sehr verwirrt, das teltarif.de einen Widerruf empfiehlt. Wo kann ich dieses weitergehende Widerrufsrecht nachlesen?

Ich habe in dem Absatz gar nichts von "generellem Widerrufsrecht" gelesen. Es geht an dieser Stelle immer noch um "Ware mit Mängeln". Zugegeben ist "Widerrufsrecht" blöd ausgedrückt und sollte eigentlich "Rücktrittsrecht" heißen, nämlich vom Kaufvertrag. Aber reden wir hier im Forum nicht auch ständig von "Sonderkündigungsrecht" und jeder weiß, was gemeint ist?

Gruß
VariusC
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[2.1] thomas-im-telarif-forum antwortet auf VariusC
28.12.2006 03:13
Benutzer VariusC schrieb:
Ich glaube, Du hast hier die ertsen drei Wörter des Absatzes zu hastig überflogen. "In diesem Zusammenhang" bezog sich auf den gesamten vorhergehenden Absatz, welcher ausschließlich "mit Mängeln behaftete Ware" zum Inhalt hatte. Insofern inhaltlich korrekt.

Und ich bezog mich auf den von teltarif benutzen Begriff "Umtausch", der nichts mit mangelhafter Ware zu tun hat. Inhaltlich korrekt wäre z.B. "Reklamation auch ohne Kassenbon möglich".

Ich habe in dem Absatz gar nichts von "generellem Widerrufsrecht" gelesen.

Mit "generell" meinte ich nur, dass es nicht um ein spezielles Widerrufsrecht wie z.B. das im Fernabsatzrecht verankerte handelt.

Zugegeben ist "Widerrufsrecht" blöd ausgedrückt und sollte eigentlich "Rücktrittsrecht" heißen, nämlich vom Kaufvertrag. Aber reden wir hier im Forum nicht auch ständig von "Sonderkündigungsrecht" und jeder weiß, was gemeint ist?

Es geht aber nicht ums Forum, sondern um den redaktionellen Beitrag, in dem die teltarif-Autorin den Lesern rät, "ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht [zu] bestehen". Und dieser Rat ist meines Erachtens wenig hilfreich, da er meines Erachtens falsche Begriffe verwendet.
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[2.1.1] GKr antwortet auf thomas-im-telarif-forum
28.12.2006 10:45
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:

Es geht aber nicht ums Forum, sondern um den redaktionellen Beitrag, in dem die teltarif-Autorin den Lesern rät, "ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht [zu] bestehen". Und dieser Rat ist meines Erachtens wenig hilfreich, da er meines Erachtens falsche Begriffe verwendet.

Das stimmt doch gar nicht.
"Es geht aber nicht ums Forum."
Warum schreibst Du es dann ins Forum und nicht direkt an den Autor des Artikels?

Es geht Dir ums Forum und nicht um die Sache selbst.
Sonst hättest Du im direkten Kontakt zum Autor auf vermeintliche Fehler hingewiesen.
Du möchtest einfach 'mal "hä,hää.." schreiben, um Dich ein bißchen zu profilieren und zu zeigen, daß Du den Jargon beherrscht. Das ist alles.

GKr
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[2.1.1.1] toco antwortet auf GKr
28.12.2006 14:21

einmal geändert am 28.12.2006 15:16
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:

Es geht aber nicht ums Forum, sondern um den redaktionellen Beitrag, in dem die teltarif-Autorin den Lesern rät, "ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht [zu] bestehen". Und dieser Rat ist meines Erachtens wenig hilfreich, da er meines Erachtens falsche Begriffe verwendet.

Das stimmt doch gar nicht.
"Es geht aber nicht ums Forum." Warum schreibst Du es dann ins Forum und nicht direkt an den Autor des Artikels?

Es geht Dir ums Forum und nicht um die Sache selbst. Sonst hättest Du im direkten Kontakt zum Autor auf vermeintliche Fehler hingewiesen.
Du möchtest einfach 'mal "hä,hää.." schreiben, um Dich ein bißchen zu profilieren und zu zeigen, daß Du den Jargon beherrscht. Das ist alles.

Hallo!

Warum sprichst Du von Profilierung?

Ich erkenne in Thomas' Beitrag keine Provokationen oder Unsachlichkeiten. Eher im Gegenteil - selbst auf Deine etwas polemische Antwort "Jura-Student?" ging er sachlich ein und wollte die Gründe Deiner Äußerung wissen.

Ich habe von teltarif-Autoren noch nie eine böse Bemerkung gehört, wenn sachliche Richtigstellungen zu Artikeln im Forum zu finden waren. Meistens wurde es sogar mit einem "Danke" kommentiert.

Was ich nicht verstehe und auch ablehne, ist das generelle Runtermachen, das Journalisten häufig ertragen müssen. Meine Schwester schreibt für Spiegel Online und kriegt bei jedem Rechtschreibfehler 10 demütigende Emails mit Fragen wie: "Haben Sie überhaupt Abitur?" - das kann ich nicht nachvollziehen.

Aber eine sachliche Diskussion ist doch eigentlich etwas gewünschtes.
Möglicherweise würde ich Kritik gerade auch deshalb ins Forum schreiben, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich mit dieser Kritik richtig liege - so kann ein anderer wiederum mich korrigieren und der Autor müßte sich nicht mit meinem Halbwissen herumschlagen.

Grüße,
Gabriel
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[2.1.1.1.1] GKr antwortet auf toco
28.12.2006 15:31
Benutzer toco schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:

Es geht aber nicht ums Forum, sondern um den redaktionellen Beitrag, in dem die teltarif-Autorin den Lesern rät, "ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht [zu] bestehen". Und dieser Rat ist meines Erachtens wenig hilfreich, da er meines Erachtens falsche Begriffe verwendet.

Das stimmt doch gar nicht.
"Es geht aber nicht ums Forum." Warum schreibst Du es dann ins Forum und nicht direkt an den
Autor des Artikels?

Es geht Dir ums Forum und nicht um die Sache selbst. Sonst hättest Du im direkten Kontakt zum Autor auf vermeintliche Fehler hingewiesen.
Du möchtest einfach 'mal "hä,hää.." schreiben, um Dich ein bißchen zu profilieren und zu zeigen, daß Du den Jargon beherrscht. Das ist alles.

Hallo!

Warum sprichst Du von Profilierung?

Ich erkenne in Thomas' Beitrag keine Provokationen oder Unsachlichkeiten. Eher im Gegenteil - selbst auf Deine etwas polemische Antwort "Jura-Student?" ging er sachlich ein und wollte die Gründe Deiner Äußerung wissen.

Ich habe von teltarif-Autoren noch nie eine böse Bemerkung gehört, wenn sachliche Richtigstellungen zu Artikeln im Forum zu finden waren. Meistens wurde es sogar mit einem "Danke" kommentiert.

Was ich nicht verstehe und auch ablehne, ist das generelle Runtermachen, das Journalisten häufig ertragen müssen. Meine Schwester schreibt für Spiegel Online und kriegt bei jedem Rechtschreibfehler 10 demütigende Emails mit Fragen wie: "Haben Sie überhaupt Abitur?" - das kann ich nicht nachvollziehen.

Aber eine sachliche Diskussion ist doch eigentlich etwas gewünschtes.
Möglicherweise würde ich Kritik gerade auch deshalb ins Forum schreiben, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich mit dieser Kritik richtig liege - so kann ein anderer wiederum mich korrigieren und der Autor müßte sich nicht mit meinem Halbwissen herumschlagen.

Grüße,
Gabriel

Hallo Gabriel,
ich hatte das schon auf die erste Rückfrage von Thomas ausgeführt. Und vielleicht habe ich ihn ja auch vorschnell in einen Topf geworfen mit diversen Teltarif-Forumteilnehmern, denen es ein Beitrag wert ist, einen Autor auf Rechtschreibfehler aufmerksam zu machen. Ich halte es in solchen Fällen tatsächlich für wesentlich konstruktiver, den Autor direkt auf solche Fehler oder auch auf eindeutig sachliche Fehler aufmerksam zu machen. Alles andere erscheint mir wie ein "vorführen".

Warten wir es ab.
"thomas-im-telarif-forum" wird sicherlich noch viele Beiträge auf hohem Niveau schreiben. Da bin ich mir fast sicher.

GKr