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Richtig so....


04.12.2006 14:55 - Gestartet von Estico
...daß man weder Handy noch Organizer am Steuer benutzen darf. Aber dann bitteschön auch Leute zur Kasse bitten, die während der Fahrt rauchen oder sichtbar am Radio herumfummeln, denn unbestritten lenkt beides vom Geschehen auf der Straße ab. Hier wird meines Erachtens mit zweierlei Maß gemessen.

Estico...seit 5 Jahren rauchfrei
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[1] klappehalten antwortet auf Estico
04.12.2006 15:28
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[2] paabel antwortet auf Estico
04.12.2006 21:32
Herzlichen Glückwunsch zum Nichtrauchen!

Ich verstehe nicht, wieso es immer noch Raucher gibt! Schmecken kann das ja nicht, und der vorgeschobene Genuss ist doch leider oft nur Sucht!

Arme Schweine!

Wird Zeit, dass es ein generelleds Raubverbot in Restaurants und Diskotheken gibt. Dann werden auch in Deutschland wieder mehr Familien und mehr Gäste ausgehen!

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[2.1] PixelHannes antwortet auf paabel
04.12.2006 23:32

einmal geändert am 04.12.2006 23:41
Benutzer paabel schrieb:

Herzlichen Glückwunsch zum Nichtrauchen!

Ich verstehe nicht, wieso es immer noch Raucher gibt! Schmecken kann das ja nicht, und der vorgeschobene Genuss ist doch leider oft nur Sucht!

Arme Schweine!

Wird Zeit, dass es ein generelleds Raubverbot in Restaurants und Diskotheken gibt. Dann werden auch in Deutschland wieder mehr Familien und mehr Gäste ausgehen!

Frage:
Was haben diese (wenngleich auch nicht unbedingt schlechten) Sätze mit dem Thema "Gericht bestätigt Bußgeld für Organizer am Steuer" zu tun? Genau nichts?
Edith:
Zum Thema noch was beisteuere:
Absolut korrekt dass auch die Benutzung eines PDA/Organizer mit dem gleichen Zahlbetrag geahndet wird wie die Nutzung eines Handys während der Fahrt. Da braucht man nicht weiter drüber zu diskutieren... ;-)
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[2.1.1] kruettger antwortet auf PixelHannes
30.08.2007 20:52
Wie man's nimmt. Ein Laptop darf man aber benutzen oder sich während der Fahrt rasieren!?!
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[2.1.1.1] Bärlina antwortet auf kruettger
30.08.2007 21:03
Und Zähne putzen und anschließend den Mund mit der Mundspülung spülen, die vorne aus den beiden Düsen kommen, die leider vor der Scheibe angebracht sind ... ;-)))

Mr Bean lässt grüßen ...
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[3] kruettger antwortet auf Estico
05.12.2006 11:28
Hm, dann darf ich mich ja wenigstens während der Fahrt noch weiter rasieren...Steht ja nirgendwo was darüber.
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[3.1] PeterOZ antwortet auf kruettger
05.12.2006 13:33
Benutzer kruettger schrieb:
Hm, dann darf ich mich ja wenigstens während der Fahrt noch weiter rasieren...Steht ja nirgendwo was darüber.
Oder mein Frühstücksbrötchen schmieren und essen?
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[4] PeterSimlock antwortet auf Estico
05.12.2006 14:42

einmal geändert am 05.12.2006 14:46
Zitat:

>"Sie können mit dem Ding telefonieren", erklärt Maurer. Das sei der ausschlaggebende Grund für das Verbot. Der Gesetzgeber habe mit der Neuregelung in Paragraf 23, Absatz ein a der StVO explizit die Verwendung von Mobiltelefonen bei der Fahrt unter Strafe gestellt. Die Polizei könne zudem nicht erkennen, ob ein Autofahrer mit dem Gerät in der Hand seine Routenplanung vornimmt. Die Beamten müssten daher davon ausgehen, dass der Autofahrer mit dem Handy telefoniert.

Der Grundsatz „In dubio pro reo“ gilt nicht mehr in Deutschland!

Gruß
Peter
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[4.1] Urmel antwortet auf PeterSimlock
05.12.2006 15:05
Benutzer PeterSimlock schrieb:
Zitat:

>"Sie können mit dem Ding telefonieren", erklärt Maurer. Das
sei der ausschlaggebende Grund für das Verbot. Der Gesetzgeber
habe mit der Neuregelung in Paragraf 23, Absatz ein a der StVO explizit die Verwendung von Mobiltelefonen bei der Fahrt unter Strafe gestellt. Die Polizei könne zudem nicht erkennen, ob ein Autofahrer mit dem Gerät in der Hand seine Routenplanung vornimmt. Die Beamten müssten daher davon ausgehen, dass der Autofahrer mit dem Handy telefoniert.

Der Grundsatz „In dubio pro reo“ gilt nicht mehr in Deutschland!
>

Das stimmt nicht.
Der erwähnte Grundsatz betrifft lediglich Zweifel bzgl. der Verfehlung einer Norm.
In diesem Fall ist die Norm aber gerade deshalb so klar definiert, damit keine Zweifel auftreten können.

Ich selbst bin sowohl gegen diese Erweiterung, als auch gegen das Handybenutzungsverbot während des Fahrens an sich, das ist aber doch eine ganz andere Baustelle.