Benutzer mvm schrieb:
Benutzer CyberAndi schrieb:
Das Problem ist hausgemacht: Die Telekom verlangt bei jedem Anruf die Kundennummer bzw Telefonnummer und selbst wenn man ne allgemeine Frage hat und denen erklärt dass die Kundendaten gänzlich unnötig in dem Falle sind wird man aufgefordert, die Tel-Nr oder Kundennr anzugeben. Angeblich wäre das zwingend erforderlich.
Das zweite Problem ist, dass die Telekom-Mitarbeiter quasi in den Kundendaten rumschreiben können was sie wollen. Bei anderen Firmen ist das wesentlich besser gelöst, da muss man ein Passwort angeben ohne dass selbst die Firmen-Mitarbeiter nicht die Kundendaten abrufen können.
Die Unterschiede gelten aber nur dann, wenn man selber anruft.
Klar ist es sinnvoll, den Anrufer geeignet zu identifizieren, damit niemand einfach an fremden Anschlüssen Änderungen machen kann.
Wenn aber Telefonspammer anrufen, wird nirgendwo nach Kundennummern gefragt. Egal, für welches Unternehmen die anrufen.
Die wollen einfach nur verkaufen und da wäre das Abfragen einer Kundennummer sicherlich hinderlich bei, denn wer gibt wohl einfach so seine vertraulichen Daten einem fremden Anrufer, der noch nicht einmal seine Nummer übermittelt?
Es soll ja solche Leute geben, die das machen, aber selbst wenn alle da kein Problem mit hätten, wäre Telefonspam damit wohl wahrscheinlich unrentabel, da wohl die wenigsten Angerufenen ihre Daten auswendig wissen oder einen Zettel damit gerade neben dem Telefon liegen haben.
Dann wären Wartezeiten am Telefon für den Telefonspammer oder mehrere Anrufe desselben nötig, was den Telefonspammer dann noch zusätzliches Geld kosten würde.
Wenn man vorschreiben würde, daß Verträge am Telefon nur dann gültig sind, wenn diese mit einer gültigen TAN oder ähnlich besiegelt würden, dann könnte man damit Telefonspammer daran hindern, Kundendaten zu ändern, ohne daß der Kunde das will.
Man könnte auf Anbieterseite für die fernmündliche Änderung an Kundendaten ein PIN/TAN-Verfahren gesetzlich verpflichtend einführen.
Wenn aber ein Anbieter skrupellos wachsen will, und diese TANs dem Callcenter schon mitgeteilt hat, dann wäre ein solcher Schutz allerdings wirkungslos, aber dann kann der Anbieter nicht mehr pauschal die Schuld auf seine Callcenter schieben, wenn Sachen ohne Einverständnis des Kunden bestellt wurden, aber die Beweislage dürfte für den Kunden trotzdem schwierig sein, da wohl die wenigsten Kunden Telefonspamanrufe zu Beweiszwecken aufzeichnen.
Und wenn der Kunde wegen höherer Provision etwas anderes geliefert bekommt, als er eigentlich bestellt hatte, dann hilft auch das PIN/TAN Verfahren nichts; es würde lediglich verhindern, daß bei Kunden, die keine Änderung wünschen, Änderungen vorgenommen würden.
Letztlich wäre es dann noch absolut selbstverständlich dass man bei jeder Änderung an den Daten eine Mail bekommt.
Aber die T-Com ist einfach nur endlos träge, uneffektiv und aufgebläht und Service ist ein absolutes Fremdwort.
Es sollte einfach gesetzlich verpflichtend sein, daß fernmündliche Verträge grundsätzlich durch den Anbieter unverzüglich schriftlich bestätigt werden müssen bei 14 Tagen Widerrufsrecht.
Soweit ich weiß, liefert die Telekom eine Auftragsbestätigung, aber einige andere Anbieter machen selbst das nicht.
Aber ein generelles Widerrufsrecht gibt es nicht und wenn eine Änderung nicht gewollt war, darf man sich erst mit dem Anbieter rumärgern, um die Änderung rückgängig zu machen.
Oft redet sich dann der Anbieter bei einem Tarifwechsel dann damit raus, daß der alte Tarif nicht mehr angeboten würde und er aufgrund der geänderten Software nicht mehr in das Computersystem eingegeben werden könne.
Das die Kundendaten abgefragt werden ist sinnvoll, viele Kunden haben noch einen veralteten Tarif (aktuell XXL-Fulltime mit DSL) und könnten so kosten sparen. Wenn die Kunden später die Werbung anderer Anbieter sehen ist das Verlangen nicht mehr so groß zu wechseln...
... oder die Kunden hängen dann erst mal in nem 24-Monats-Vertrag fest und können nicht so ohne weiteres wechseln.
Aber selbst wenn die neuen Tarife attraktiv sind, könnte die Telekom ja mal auf unerwünschte Werbeanrufe (Telefonspam) verzichten und einfach die bestehenden Tarife billiger oder besser machen.
Eine einfache Rechnungsbeilage, die die neuen günstigeren Konditionen auflistet, die automatisch gelten, würde ja genügen.
Dann würden die Kunden automatisch davon profitieren und eine telefonische Belästigung könnte unterbleiben.
Und eine Menge Verwaltungsaufwand durch Tarifwechsel würde unterbleiben.
Und der Stammkunde hätte nicht das Gefühl, deswegen ausgenutzt zu werden, weil er schon so lange dabei ist und deswegen noch einen zu alten Tarif hat - vielleicht auch ein Faktor der Kundenbindung.
Die Kunden haben die Möglichkeit sich die Vermerke zukommen zu lassen. Das die Mitarbeiter schreiben können, was sie wollen trifft nicht zu.
Bei T-Com bekommt man bei jeder Änderrung eine schriftliche Bestätigung.
Die Geschäftspraktiken worüber sich die Verbraucherzentrale beschwert sind aber schon fast "normal" geworden. siehe Arcor, Tele2...
Unerbetene Telefonwerbung sollte unter Androhung von Bußgeldern verboten werden. Dabei sollte der Bußgeldrahmen nicht zu klein sein, damit nicht nur die Kleinen Fische dran glauben müssen, sondern es auch den Großen wehtut.
Telefonisch abgeschlossene Verträge sollten einfach unwirksam sein, sofern diese nicht schriftlich durch Kundenunterschrift bestätigt wurden.
Somit könnte man bei Telefonspammern nur noch einen schriftlichen Vertrag anfordern, der dann zur Wirksamkeit noch unterschrieben werden muß.
Dann könnte man bei Telefonspam einfach Infomaterial anfordern und hätte dann einen Nachweis, mit dem man dann gegen den Anbieter vorgehen könnte.
Oder man wirft den Brief in den Papierkorb und für den Telefonspammer wäre außer Spesen nichts gewesen.
Aber solange Telefonspammer am Telefon einen wirksamen und einklagbaren Vertrag über Zeitschriftenabos ohne Widerrufsrecht und ohne schriftliche Bestätigung erreichen können, ist der Verbraucher dieser Belästigung schutzlos ausgeliefert.
Es wird Zeit, daß sich daran etwas ändert.
Hier ist die Politik gefragt...