Hallo gha!
Ist das an mich gerichtet oder an zulu?
Falls ersteres zutrifft: "Feindliche Übernahmen" gibt es eigentlich nicht. Sie werden als solche bezeichnet, wenn der Vorstand einer AG von einem bestimmten Käufer nicht übernommen werden möchte. Aber da der Vorstand einer AG vom Aufsichtsrat, und dieser von der Eigentümerversammlung ("Hauptversammlung"), eingesetzt wird, ist eine Meinung des Vorstand eigentlich aussagelos.
Eigentümer einer AG sind immer die Aktionäre. Und jeder von ihnen ist frei in der Verwendung und Verkauf seines Anteils. Über die Börse oder außerbörslich.
Benutzer gha schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer MGrotegut schrieb:
Aber zum Posting: Unternehmensübernahmen gehen nicht einfach so. Dazu gehört schon immer noch einer, der kaufen will und einer, der verkauft.
Nein? Und was ist dann eine feindliche Übernahme? Bestimmt rennt da keiner mit der Ritterrüstung vor dem Firmentor rum,
sondern eher wird mehr oder weniger klammheimlich Aktienpakete
aufgekauft.
Und dazu braucht es nur einen, solange die Aktien im Streubesitz sind. Und das dann geht sogar sehr einfach.
Zulu
So, ich scheine jemanden gefunden zu haben, der/die mir "Feindliche Übernahme" zu erklären imstande ist. Tust DU es??
Schon mal ein DANK dafür!