Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer denti schrieb:
Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück
bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.
das ist doch völlig unrealistisch.
zum einen ist kein paketbote der welt verpflichtet sich als potentieller zeuge zu verhalten.
doch! wenn ihn der kläger oder der beklagte als zeuge benennt,
so wird er vom Gericht vorgeladen werden...
völlig richtig. und das weiss zumindest das management eines jeden paketdienstes. und wird aus genau diesem grund den auslieferern ein solches verhalten untersagen.
Hier handelt es sich um einen Fall von Theorie und Praxis.
Wenn nämlich ein Kunde die Annahme des Paketes erst nach Prüfung dessen quittieren möchte, bleiben dem Paketboten nur 2 Möglichkeiten:
Entweder er spielt mit oder das Paket geht zurück zum Absender,
welcher dann das nächste Mal sicher einen anderen Paketdienst nehmen wird.
Ob dies den Managern gefällt?
dazu kommt der zeitdruck unter
dem solche paketboten stehen. würden sie bei jedem kunden warten bis der das gelieferte paket ausgepackt und begutachtet hat könnte er seiner arbeit nicht nachkommen.
stimmt auch, aber trotzdem...
ja theorie und praxis.
es wäre dasselbe als würde jemand vorschlagen bei anlieferung eines paketes immer einen streifenwagen zu bestellen damit dann im beisein der zwei(!) polizisten das paket geöffnet begutachtet und als einwandfrei festgestellt werden kann.
das wäre dann zwar sicherlich eine sehr saubere lösung aber wenn du nachher mal am polizeirevier vorbei fährst und diesen vorschlag machst dann werden sie dir eine hübsche weisse jacke anziehen und abtransportieren.
pure polemik.
die polizei wird nach den einschlägigen vorschriften der landespolizeigesetze und landespolizeiordnungen tätig.
da keine gefahr für die öffentliche sicherheit und ordnung ersichtlich ist, wird die polizei zurecht nicht erscheinen...
jonas
aber letztendlich beweist die Unterschrift beim Paketboten ja auch nur, dass (Irgend-)etwas angekommen ist; Sollte es sich nicht um die geschuldete Sache handeln, dann muss man halt die Glaubwürdigkeit der Gegenseite erschüttern...
Gruss,
Denti
jonas