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Am besten immer per Paypal zahlen...


28.10.2006 13:17 - Gestartet von Simon21
... dann sind die Waren versichert.

Simon
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[1] fb antwortet auf Simon21
28.10.2006 13:28
Benutzer Simon21 schrieb:
... dann sind die Waren versichert.

Dummerweise bleibt der Verkäufer dabei auf dem vollen Risiko sitzen, dass der Käufer nach Erhalt der Ware einfach die Lastschrift von Paypal zurückgehen lässt.
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[1.1] Simon21 antwortet auf fb
28.10.2006 13:34
Das mag sein, das ist mir als Käufer aber egal.
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[1.2] normaleruser antwortet auf fb
29.10.2006 13:33
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Simon21 schrieb:
... dann sind die Waren versichert.

Dummerweise bleibt der Verkäufer dabei auf dem vollen Risiko sitzen, dass der Käufer nach Erhalt der Ware einfach die Lastschrift von Paypal zurückgehen lässt.

Hierfür gibt es die online-Paketverfolgung! zB bei DHL ist dieser "Service" in der Paketgebühr enthalten - Hermes etc. weiß ich nicht.
Sollte aber gerichtsverwertbar sein als Nachweis, dass die Ware angekommen ist!
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[1.2.1] denti antwortet auf normaleruser
29.10.2006 13:41
Benutzer normaleruser schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Simon21 schrieb:
... dann sind die Waren versichert.

Dummerweise bleibt der Verkäufer dabei auf dem vollen Risiko sitzen, dass der Käufer nach Erhalt der Ware einfach die Lastschrift von Paypal zurückgehen lässt.

Hierfür gibt es die online-Paketverfolgung! zB bei DHL ist dieser "Service" in der Paketgebühr enthalten - Hermes etc.
weiß ich nicht.
Sollte aber gerichtsverwertbar sein als Nachweis, dass die Ware angekommen ist!

Selbstverständlich ist es das, zumindest als Indiz.

Bei einem Paket muss der Empfänger zusätzlich den Erhalt per Unterschrift quittieren - auch der freundliche Nachbar, der das Paket stellvertretend annimmt.
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[1.2.1.1] denti antwortet auf denti
29.10.2006 13:47
Benutzer denti schrieb:
Benutzer normaleruser schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Simon21 schrieb:
... dann sind die Waren versichert.

Dummerweise bleibt der Verkäufer dabei auf dem vollen Risiko sitzen, dass der Käufer nach Erhalt der Ware einfach die Lastschrift von Paypal zurückgehen lässt.

Hierfür gibt es die online-Paketverfolgung! zB bei DHL ist dieser "Service" in der Paketgebühr enthalten - Hermes etc.
weiß ich nicht.
Sollte aber gerichtsverwertbar sein als Nachweis, dass die Ware angekommen ist!

Selbstverständlich ist es das, zumindest als Indiz.

Bei einem Paket muss der Empfänger zusätzlich den Erhalt per Unterschrift quittieren - auch der freundliche Nachbar, der das Paket stellvertretend annimmt.

Tipp:

Bei unversichertem Versand besteht das Risiko, dass Käufer die Ware einsacken und dann behaupten, nie etwas bekommen zu haben, in der Tat.

Darum sollte man zumindest ab 20 € Warenwert die Sachen nur als Paket oder Einschreiben verschicken...
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[1.2.1.2] 0700 antwortet auf denti
29.10.2006 13:53
Benutzer denti schrieb:
Benutzer normaleruser schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Simon21 schrieb:
... dann sind die Waren versichert.

Dummerweise bleibt der Verkäufer dabei auf dem vollen Risiko sitzen, dass der Käufer nach Erhalt der Ware einfach die Lastschrift von Paypal zurückgehen lässt.

Hierfür gibt es die online-Paketverfolgung! zB bei DHL ist dieser "Service" in der Paketgebühr enthalten - Hermes etc.
weiß ich nicht.
Sollte aber gerichtsverwertbar sein als Nachweis, dass die Ware angekommen ist!

Selbstverständlich ist es das, zumindest als Indiz.

Bei einem Paket muss der Empfänger zusätzlich den Erhalt per Unterschrift quittieren - auch der freundliche Nachbar, der das Paket stellvertretend annimmt.

Vor Gericht beweiskräftig ist seitens des Verkäufers eine Empfangsbestätigung.
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.
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[1.2.1.2.1] denti antwortet auf 0700
29.10.2006 18:49
Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer denti schrieb:
Benutzer normaleruser schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Simon21 schrieb:
... dann sind die Waren versichert.

Dummerweise bleibt der Verkäufer dabei auf dem vollen Risiko sitzen, dass der Käufer nach Erhalt der Ware einfach die Lastschrift von Paypal zurückgehen lässt.

Hierfür gibt es die online-Paketverfolgung! zB bei DHL ist dieser "Service" in der Paketgebühr enthalten - Hermes etc.
weiß ich nicht.
Sollte aber gerichtsverwertbar sein als Nachweis, dass die Ware angekommen ist!

Selbstverständlich ist es das, zumindest als Indiz.

Bei einem Paket muss der Empfänger zusätzlich den Erhalt per Unterschrift quittieren - auch der freundliche Nachbar, der das Paket stellvertretend annimmt.

Vor Gericht beweiskräftig ist seitens des Verkäufers eine Empfangsbestätigung.
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.

stimmt auch - aber die Anmerkung bezog sich aber auf die Gerichtsverwertbarkeit, nicht auf die Gerichtsfestigkeit:-))
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[1.2.1.2.2] J.Breyer antwortet auf 0700
29.10.2006 19:23
Benutzer 0700 schrieb:
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.

das ist doch völlig unrealistisch.
zum einen ist kein paketbote der welt verpflichtet sich als potentieller zeuge zu verhalten. dazu kommt der zeitdruck unter dem solche paketboten stehen. würden sie bei jedem kunden warten bis der das gelieferte paket ausgepackt und begutachtet hat könnte er seiner arbeit nicht nachkommen.

jonas
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[1.2.1.2.2.1] denti antwortet auf J.Breyer
29.10.2006 19:31
Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück
bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.

das ist doch völlig unrealistisch.
zum einen ist kein paketbote der welt verpflichtet sich als potentieller zeuge zu verhalten.

doch! wenn ihn der kläger oder der beklagte als zeuge benennt, so wird er vom Gericht vorgeladen werden...

dazu kommt der zeitdruck unter
dem solche paketboten stehen. würden sie bei jedem kunden warten bis der das gelieferte paket ausgepackt und begutachtet hat könnte er seiner arbeit nicht nachkommen.

stimmt auch, aber trotzdem...

aber letztendlich beweist die Unterschrift beim Paketboten ja auch nur, dass (Irgend-)etwas angekommen ist;
Sollte es sich nicht um die geschuldete Sache handeln,
dann muss man halt die Glaubwürdigkeit der Gegenseite erschüttern...

Gruss,
Denti

jonas
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[1.2.1.2.2.1.1] J.Breyer antwortet auf denti
30.10.2006 10:02
Benutzer denti schrieb:
Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück
bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.

das ist doch völlig unrealistisch.
zum einen ist kein paketbote der welt verpflichtet sich als potentieller zeuge zu verhalten.

doch! wenn ihn der kläger oder der beklagte als zeuge benennt, so wird er vom Gericht vorgeladen werden...

völlig richtig. und das weiss zumindest das management eines jeden paketdienstes. und wird aus genau diesem grund den auslieferern ein solches verhalten untersagen.

dazu kommt der zeitdruck unter
dem solche paketboten stehen. würden sie bei jedem kunden warten bis der das gelieferte paket ausgepackt und begutachtet hat könnte er seiner arbeit nicht nachkommen.

stimmt auch, aber trotzdem...


ja theorie und praxis.

es wäre dasselbe als würde jemand vorschlagen bei anlieferung eines paketes immer einen streifenwagen zu bestellen damit dann im beisein der zwei(!) polizisten das paket geöffnet begutachtet und als einwandfrei festgestellt werden kann.

das wäre dann zwar sicherlich eine sehr saubere lösung aber wenn du nachher mal am polizeirevier vorbei fährst und diesen vorschlag machst dann werden sie dir eine hübsche weisse jacke anziehen und abtransportieren.

jonas


aber letztendlich beweist die Unterschrift beim Paketboten ja auch nur, dass (Irgend-)etwas angekommen ist; Sollte es sich nicht um die geschuldete Sache handeln, dann muss man halt die Glaubwürdigkeit der Gegenseite erschüttern...

Gruss,
Denti

jonas
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[1.2.1.2.2.1.1.1] denti antwortet auf J.Breyer
30.10.2006 20:36
Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer denti schrieb:
Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück
bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.

das ist doch völlig unrealistisch.
zum einen ist kein paketbote der welt verpflichtet sich als potentieller zeuge zu verhalten.

doch! wenn ihn der kläger oder der beklagte als zeuge benennt,
so wird er vom Gericht vorgeladen werden...

völlig richtig. und das weiss zumindest das management eines jeden paketdienstes. und wird aus genau diesem grund den auslieferern ein solches verhalten untersagen.


Hier handelt es sich um einen Fall von Theorie und Praxis.

Wenn nämlich ein Kunde die Annahme des Paketes erst nach Prüfung dessen quittieren möchte, bleiben dem Paketboten nur 2 Möglichkeiten:
Entweder er spielt mit oder das Paket geht zurück zum Absender,
welcher dann das nächste Mal sicher einen anderen Paketdienst nehmen wird.
Ob dies den Managern gefällt?


dazu kommt der zeitdruck unter
dem solche paketboten stehen. würden sie bei jedem kunden warten bis der das gelieferte paket ausgepackt und begutachtet hat könnte er seiner arbeit nicht nachkommen.

stimmt auch, aber trotzdem...


ja theorie und praxis.

es wäre dasselbe als würde jemand vorschlagen bei anlieferung eines paketes immer einen streifenwagen zu bestellen damit dann im beisein der zwei(!) polizisten das paket geöffnet begutachtet und als einwandfrei festgestellt werden kann.

das wäre dann zwar sicherlich eine sehr saubere lösung aber wenn du nachher mal am polizeirevier vorbei fährst und diesen vorschlag machst dann werden sie dir eine hübsche weisse jacke anziehen und abtransportieren.

pure polemik.
die polizei wird nach den einschlägigen vorschriften der landespolizeigesetze und landespolizeiordnungen tätig.
da keine gefahr für die öffentliche sicherheit und ordnung ersichtlich ist, wird die polizei zurecht nicht erscheinen...

jonas


aber letztendlich beweist die Unterschrift beim Paketboten ja auch nur, dass (Irgend-)etwas angekommen ist; Sollte es sich nicht um die geschuldete Sache handeln, dann muss man halt die Glaubwürdigkeit der Gegenseite erschüttern...

Gruss,
Denti

jonas
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[1.2.1.2.2.2] 0700 antwortet auf J.Breyer
30.10.2006 03:05
Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück
bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.

das ist doch völlig unrealistisch.
zum einen ist kein paketbote der welt verpflichtet sich als potentieller zeuge zu verhalten. dazu kommt der zeitdruck unter dem solche paketboten stehen. würden sie bei jedem kunden warten bis der das gelieferte paket ausgepackt und begutachtet hat könnte er seiner arbeit nicht nachkommen.

jonas

Unrealistisch für Dich.
Deswegen wartet er auch bei mir und nicht bei Dir!
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[1.2.1.2.2.2.1] J.Breyer antwortet auf 0700
30.10.2006 09:58
Benutzer 0700 schrieb:
Benutzer J.Breyer schrieb:
Benutzer 0700 schrieb:
Für den Käufer wäre die einzige Möglichkeit, eine fehlerhaften Inhalt zu beweisen, das Paket vor den Augen des Paketboten zu öffnen und sich den Inhalt auf einem vorbereiteten Schriftstück
bestätigen zu lassen.
Bei hochwertiger Ware sollte dies selbstverständlich sein.

das ist doch völlig unrealistisch.
zum einen ist kein paketbote der welt verpflichtet sich als potentieller zeuge zu verhalten. dazu kommt der zeitdruck unter dem solche paketboten stehen. würden sie bei jedem kunden warten bis der das gelieferte paket ausgepackt und begutachtet hat könnte er seiner arbeit nicht nachkommen.

jonas

Unrealistisch für Dich.
Deswegen wartet er auch bei mir und nicht bei Dir!


ja so wird es sein.
du hast sicher recht.
und hast eine hervorragende organisatorische und vor allem für den paketdienst wirtschaftlich überragend sinnvolle lösung gefunden. man sollte dich für den innovations-preis der paketdienst-branche einreichen.

jonas
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[1.2.1.2.2.2.1.1] 0700 antwortet auf J.Breyer
30.10.2006 15:37
Benutzer J.Breyer schrieb:
ja so wird es sein.
du hast sicher recht.
und hast eine hervorragende organisatorische und vor allem für den paketdienst wirtschaftlich überragend sinnvolle lösung gefunden. man sollte dich für den innovations-preis der paketdienst-branche einreichen.

jonas

Den habe ich bereits.