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rechtliche Relevanz


16.10.2006 13:12 - Gestartet von nicmar
Hi,

ich will jetzt nicht vom SoKü-Recht sprechen...

Aber ich hab doch nen Vertrag mit sagen wir Mobile Option und 39 bzw. 19 Cent.

Nun kostet das 40 und 20 Cent. Ich habe aber Bruttopreise(!) "gekauft", als ich den Vertrag machte. Etwas anderes steht nicht im Vertrag.

Oder stehts in den AGB?
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[1] Pommery antwortet auf nicmar
16.10.2006 13:47
das wuerde mich auch brennend interessieren. - ein sonderkuendigungsrecht fuer o2-karten waere doch etwas feines. erinnere mich noch, welch paedagogische wirkung die sokue-welle bei t-mobile seinerzeit auf die marktakteuere hatte...
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[1.1] nicmar antwortet auf Pommery
16.10.2006 13:57

einmal geändert am 16.10.2006 13:57
Für mich gabs 2001 von E+ ein nach 4 Monaten schon abbezahltes Siemens S25. :-)

Mein Bruder kam zur selben Zeit bei D1 deshalb raus.

Wobei ich schon bei o2 bleiben will... Und erst SoKü und nen Tag später Neuvertrag doof wegen 1. neue Nummern und 2. ggf. Sperre.
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[1.2] platon antwortet auf Pommery
16.10.2006 13:58
Benutzer Pommery schrieb:
das wuerde mich auch brennend interessieren. - ein sonderkuendigungsrecht fuer o2-karten waere doch etwas feines. erinnere mich noch, welch paedagogische wirkung die sokue-welle bei t-mobile seinerzeit auf die marktakteuere hatte...
Also Preisanpassungen bei Steuererhöhungen sind in den AGB schon länger abgesichert.
Interessant fände ich vielmehr die Fragen:
a) Was passiert mit 'Alttarifen' die innerhalb der von teltarif zitierten 4 Monatsfrist (als ab September) in Vertragsverlängerung (aktiv und passiv) gingen.
b) Wie o2 mit den monatlichen Gutschriften umgeht. Die müßten dann ja auch brutto angepasst werden.
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[1.2.1] sylviakr antwortet auf platon
17.10.2006 16:45
Benutzer platon schrieb:

Also Preisanpassungen bei Steuererhöhungen sind in den AGB schon länger abgesichert.

Ach ja? Wie geht denn das? Es ist mir neu, dass man bei einer Preiserhöhung KEIN Sonderkündigungsrecht hat.(Allerdings ist dieses ja nur gewissermaßen eine Preiserhöhung. aber wi schon vorher jemand erwähnt hat, steht in meinem vertrag 19cent pro sms und nicht 19 komma iregndwas -letztendlich ist das der Preis der vertraglich vereinbart ist)
Wie kann man soetwas denn in AGB einbauen?
Vielleicht kann Teltarif dazu mal 'ne Aussage machen? Mich würde das SoKü neämlich brennend interessieren.

mfg sylvia
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[1.2.1.1] platon antwortet auf sylviakr
17.10.2006 17:00
Benutzer sylviakr schrieb:
Benutzer platon schrieb:

Also Preisanpassungen bei Steuererhöhungen sind in den AGB schon länger abgesichert.

Ach ja? Wie geht denn das? Es ist mir neu, dass man bei einer Preiserhöhung KEIN Sonderkündigungsrecht hat.(Allerdings ist dieses ja nur gewissermaßen eine Preiserhöhung. aber wi schon vorher jemand erwähnt hat, steht in meinem vertrag 19cent pro sms und nicht 19 komma iregndwas -letztendlich ist das der Preis der vertraglich vereinbart ist)
Wie kann man soetwas denn in AGB einbauen? Vielleicht kann Teltarif dazu mal 'ne Aussage machen? Mich würde das SoKü neämlich brennend interessieren.
Die Preiserhöhung ist ja im Grunde nicht von o2 veranlaßt, insofern ist es schon eine besondere Preiserhöhung. Mal abgesehen davon, daß es bei den bestehenden Mobilfunktarifen kein Problem wäre die MwSt-Erhöhung einfach nicht weiter zu geben.
Zumindest in den 2005/2006 AGBs von o2 steht unter Punkt 12 explizit die Möglichkeit zur Preisanpassung bei Steueränderungen.
Ansonsten hätte o2, da nichts gegenteiliges vereinbart ist, auch auf Grund des Umsatzsteuergesetzes das Recht eine Umsatzsteuererhöhung weiterzugeben. vergl §29 Umsatzsteuergesetz -> http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__29.html
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[1.2.1.1.1] sylviakr antwortet auf platon
18.10.2006 02:36
Benutzer platon schrieb:
Benutzer sylviakr schrieb:
Benutzer platon schrieb:

Also Preisanpassungen bei Steuererhöhungen sind in den AGB schon länger abgesichert.

...
Zumindest in den 2005/2006 AGBs von o2 steht unter Punkt 12 explizit die Möglichkeit zur Preisanpassung bei Steueränderungen.
Ansonsten hätte o2, da nichts gegenteiliges vereinbart ist, auch auf Grund des Umsatzsteuergesetzes das Recht eine Umsatzsteuererhöhung weiterzugeben. vergl §29
Umsatzsteuergesetz -> http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__29.html

mhh, danke platon, da kann man dann wohl machen nix, da muß man gucken zu - wie mein russischer kumpel iwan sagen würde...