Benutzer sylviakr schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Also Preisanpassungen bei Steuererhöhungen sind in den AGB schon länger abgesichert.
Ach ja? Wie geht denn das? Es ist mir neu, dass man bei einer Preiserhöhung KEIN Sonderkündigungsrecht hat.(Allerdings ist dieses ja nur gewissermaßen eine Preiserhöhung. aber wi schon vorher jemand erwähnt hat, steht in meinem vertrag 19cent pro sms und nicht 19 komma iregndwas -letztendlich ist das der Preis der vertraglich vereinbart ist)
Wie kann man soetwas denn in AGB einbauen? Vielleicht kann Teltarif dazu mal 'ne Aussage machen? Mich würde das SoKü neämlich brennend interessieren.
Die Preiserhöhung ist ja im Grunde nicht von o2 veranlaßt, insofern ist es schon eine besondere Preiserhöhung. Mal abgesehen davon, daß es bei den bestehenden Mobilfunktarifen kein Problem wäre die MwSt-Erhöhung einfach nicht weiter zu geben.
Zumindest in den 2005/2006 AGBs von o2 steht unter Punkt 12 explizit die Möglichkeit zur Preisanpassung bei Steueränderungen.
Ansonsten hätte o2, da nichts gegenteiliges vereinbart ist, auch auf Grund des Umsatzsteuergesetzes das Recht eine Umsatzsteuererhöhung weiterzugeben. vergl §29 Umsatzsteuergesetz -> http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__29.html