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so ein Schwachfug


23.05.2000 19:46 - Gestartet von guidod
wie schon im D1-thread diskutiert wurde, eigtl.
haben die Betreiber doch dies erst moeglich gemacht
mit ihren Angeboten, und es sollte den Betreibern
"doch schnurzpiep sein, was mit ihren Provisionen
geschieht, ob der Haendler sie versaeuft oder ob er
sie an den Kunden weitergibt" (zitat wolfram).

Wer die Moeglichkeit bisher genutzt hat, kann eh
nicht belangt werden, gekauft ist gekauft, Vertrag
ist Vertrag. Basta. Und ob man die Beschraenkung
kontrollieren kann, halte ich fuer sehr zweifelhaft.
Es wird wohl auf ne AGB-Klausel hinauslaufen, allerdings
muesste im Falle des Falles dann der Netzbetreiber
auch glaubhaft machen, dass Du ne entsprechende
Klausel unterschrieben hast, womit wieder die
Haendler ner Knebelung anheim fallen sollten. Und
wenn man bisher schon mit denen nicht gruen geworden
ist...

Und dann frag ich mich auch wieder, was man mit denen
macht, die gar keinen Missbrauch betreiben? Ich hab
in den letzten Monaten mehrere D2-Pakete gekauft und
verschenkt, auf allen Vertraegen steht aber mein Name
drauf. Es waere schlechte Publicity wuerde man nun
gegen solchereiner wie meiner vorgehen - und also gilt
wohl, wenn man Euch was will, dann lasst Euch was
einfallen...

Schlussendlich, es bleibt Schwachsinn bis Unfug.
Gruss
-- Guido
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[1] cash2000 antwortet auf guidod
28.05.2000 16:52
den betreibern sind ihre millionen für die subvebtion aber nicht egal (da gehts um richtig viel kohle!)
ein problem ist tatsächlich das bundle als geschenk.
dies darf laut tk-gesetz ohne umschreibung der registrieung auch nicht erfolgen!