Benutzer schnorfel schrieb:
Benutzer peggy schrieb:
Ich werde heute mein N70
innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist an o2 zurückschicken, ich dachte nämlich, daß da auch schon ein Zeiss-Objektiv drin
ist.
Es interessiert mich, ob O2 das Gerät zurückgenommen hat. Bekomme ich eine NAchricht, ób das geklappt hat?
Rechtlich sieht die Sache so aus, daß man nach dem Fernabsatzgesetz 14 Tage Widerrufsrecht hat. Dies bedeutet, daß man mit der Rücksendung des Handys wieder den Stand erlangt, den man davor hatte: die Kündigung bleibt weiter aufrechterhalten.
Ob man aber erneut so günstige Handyangebote erhält, bezweifle ich. Der Computer wird sicher eine Schlechterstellungsmatriv errechnen, nach der man ein wesentlich unattraktiveres Angebot als beim ersten Mal erhält. Das Gesprächsguthaben beträgt dann wohl nur noch 100 statt 150 Euro, wie ich am Telefon herausgehört habe.
Peggy