Benutzer werleng schrieb:
Ein Herr Rittweger von Worldonline beruft sich bei der Berechnung auf ein Verursacherprizip (habe ich im Telkommunationsgesetz und Verordnungen nicht gefunden) er arbeitet hier mit einer Verdeckten Anrufweiterschaltung auf seinen Server in Hamburg.
Der Herr Rittweger hat keine Ahnung. Jedenfalls nicht von dt. TK-Recht.
Er darf für die WEITERLEITUNG auf seinen Server nichts berechnen.
AAAABER: Für die _eigentliche_ Nutzug der Zugangsnummer in München darf WOL sehr wohl etwas berechnen. Es sei denn, sie hätten vorher etwas anderes gesagt.
Laut Deutsche Telekom sind die Kosten hier nicht weiter zu geben.
Jedenfalls nicht für die Weiterleitung nach Hamburg.
Sollte man hier nicht eine Interessengemeinschaft bilden , um z.B. bei der Regulierungsbehörde ein größeres Gewicht zu haben.
Die Regulierungsbehörde ist hier (wie in 95 % ALLER Fälle) nicht zuständig. An sich ist es eine reine Privatsache zwischen Nutzer und WOL.