Benutzer karoshi schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Warum schreibst du outdoor?
Um einen vergleichbaren Fall zu haben, wie den vorliegenden, wo im gesamten Wohnort kein Empfang war, der Ort also schlichtweg keine Funkversorgung hatte. Wer das Prozessrisiko nicht scheut, der kann natürlich auch sonst munter klagen.
Stimmt. Dann ist die Sachlage recht klar, wenn es überhaupt kein o2-Netz gibt.
Wenn ich vorher in meiner Wohnung ganz normal telefoniert habe, möchte ich das auch weiterhin.
Kann nicht jedesmal auf die Straße laufen oder oben unters Dach an ein Fenster. Ankommenden Gespräche sollen ja auch funktionieren.
In diesem Fall wäre ich deutlich skeptischer. Nicht jede Verschlechterung der Funkversorgung macht die weitere Vertragsdurchführung unzumutbar. Der Stand der Versorgung in der eigenen Wohnung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist jedenfalls nicht Vertragsbestandteil geworden, so dass nicht jede Verschlechterung gleich die Kündigung rechtfertigt. Dies dürfte nur gelten, wenn o2 eine Homezoneverfügbarkeit angibt und diese später wegfällt, was aber nichts mit dem Roaming zu tun hat.
Der Fall ist schwieriger das stimmt. Aber die Verschlechterung ist trotzdem eindeutig auf das Abschalten des Roamings zurückzuführen. Und genau das Gehen auf die Straße oder Dachboden hatte ich für unzumutbar.
Ansonsten dürfte es sehr auf den Einzelfall ankommen. Wenn zuhause an keiner Stelle mehr Telefonie möglich ist, könntest du gute Chancen haben, das vorliegende Urteil taugt dafür aber nur bedingt. Funklöcher in Gebäuden kommen halt bei allen Netzen auch in versorgten Gebieten vor.
Funklöcher gibt es überall. Es ist aber sehr ärgerlich, wenn neue an dem Ort hinzukommen, wo man vorher ohne Probleme telefoniert hat. Einzelfall Entscheidung.
Zum Glück hab ich an meinem Wohnort o2-Netz.
Gruß