Benutzer mediamike schrieb:
Dem stimme ich nicht ganz zu. Leider ist der Begriff 'Flatrate' nicht geschützt und somit nicht definiert. Aber dieser Begriff assoziiert den pauschalen Zugang ohne Volumen und Zeitbegrenzung. Daher wird er in der Werbung, oft missbräuchlich, so eingesetzt. Aber er beeinflusst meine Entscheidungsfindung entscheidend mit. Denn ich möchte meine Daten nicht gespeichert haben. Wirbt eine Firma mit Flatrate, so gehe ich als Kunde davon aus, dass meine Daten nicht gespeichert werden,
Ob deine Daten gespeichert werden dürfen, hängt nicht davon ab, was du erwartest, sondern ob es der angebotene Dienst erfordert. Und um welchen Dienst es sich handelt (Flatrate oder nicht), liegt nicht an der Werbung, sondern an dem, was im Vertrag steht.
Wenn es in der Werbung heißt: 'Red Bull verleiht Flügel', kannst du den Hersteller dieser Brühe ja auch nicht darauf verklagen Flügen zu bekommen.
Ob eine Werbung irreführend oder sonst rechtswidrig ist, ist eine andere Frage und ändert daran nichts.
(darf auch nicht nach neuestem Urteil).
Ich habe die Schriftsätze gelesen und war bei den Verhandlungen. Ihr kennt nur das verallgemeindernde Pressegerede, dreimal rübergewischt von Journalisten, die davon nichts verstehen und schlechter recherchieren als jede Schülerzeitung. Ihr braucht mir also über den Rechtsstreit nichts zu erzählen.
Das Gericht hat nichts darüber entschieden, wie sich eine sog. 'Fair use'-Regelung auf die Speicherung auswirkt, weil es bei T-Online eine solche gar nicht gibt.
Wenn die Daten von Internetnutzer gespeichert werden, erhält man sehr schnell ein Nutzerprofil. Da wird dann gezielt Werbung eingesetzt und die beeinflusst das Kaufverhalten.
Das behalten sich die meisten Anbieter sowieso in ihren AGB vor, lies z.B. mal das Kleingedruckte bei Freenet.
Ich empfehle, grundsätzlich der Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten zum Zweck der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung möglichst schon bei Vertragsschluss zu widersprechen und sich das bestätigen zu lassen. Daran müssen sich alle privaten Anbieter halten.
spl