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S&P ist unseriös und verstößt gegen geltendes Recht


08.03.2006 09:41 - Gestartet von GKr
Benutzer Powertester schrieb:

Hallo Community,

was man von diesem Anbieter halten kann und sollte, zeigt allein die kurzfristige Einführung des Einrichtungspreises. Wer sich mit den Lieferantenpreisen auskennt, kann sich selber ausrechnen, das bei einer Schmerzgrenze von 200 GB die richtig MINUS machen müssen. Eine rechtliche Prüfung der Website im allgemeinen, würde dieser Anbieter auch nicht überleben.

Interessante Auszüge:

1. Auf der Website kann ich im Impressum niergends die verantwortlichen Geschäftsführer für mein angestrebtes Verfahren finden - Handelsregisterauszug muss her!

2. So wie es nach meinem Tracerout aussieht, ist der Webserver von den Leuten auf einem ADSL von Mainzkom gehostet - also vermutlich im Wohnzimmer ;-) [unverbindlicher, erster Eindruck!]

3. Die AGBs werden sicherlich in den diversen Foren und bei den zuständigen Gerichten die entsprechende Würdigung erfahren.

------------------ schnipp
---------------­-------------------AGBs
6.8 Bei zu hohem Nutzungsaufkommen im Tarif Flatrate, d.h. bei einer regelmäßigen Abweichung des durchschnittlichen Nutzungsvolumen aller Kunden im jeweiligen Tarif, um mehr als das dreifache Nutzungsvolumen, hat der Provider das Recht, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung und im Interesse der Gesamtheit aller Kunden fristlos zu kündigen.
----------------- schnipp ------------------------------------

Dieser AGB-Punkt, ist eine ganz klarer Hinweis darauf, dass S&P eine Kundenanalyse im Tarif "Flatrate" durchführt! Die Speicherung und daraus resultierend auch die Verbrauchsanalyse von personenbezogener Datentransver-Statistiken von Flatrate-Kunden ist illegal.

Informationen gibts auch bei onlinekosten.de
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19976

Somit kann auch S&P keine Poweruser kündigen ohne sich einer entsprechenden zivil, wenn nicht sogar strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen!

"Poweruser". Das klingt so positiv.
Du meinst diese Leute, die täglich 24 Stunden Daten in riesigen Mengen herunterladen und sich gleichzeitig beschwerden, wenn ein Anbieter das für ein paar Euro nicht zuläßt?

Du meinst diese Typen, die letztendlich die DSL-Flatrates kaputt machen werden? So daß dann alle schön brav nach Volumen bezahlen müssen?

Schon klar.

GKr
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[1] GKr antwortet auf GKr
08.03.2006 10:22
Benutzer Powertester schrieb:
Es ist doch ganz einfach so, das unser Medium Internet von Tag zu Tag größer wird und auch mehr Möglichkeiten bietet, wie z.B. das legale Saugen von Musik (musicload.de), Triple-Play (Fernseh per Breitbandinternet) und Voice-over-IP.


Ja, ja, natürlich.
Ich kenne diese Schein-Argumente.

Also wenn dann ein Anbieter ne Flatrate für 2,90 Euro auf den Markt bringt, ist er entweder total Blind oder er kann seinen Taschenrechner nicht bedienen. Eine Flatrate ist halt nunmal eine Flatrate und kann nicht wegen zu knappen Geldbeutel oder Fehlkalkulationen des Anbieters eingeschränkt werden.

Ja, das ist die Mentalität unserer heutigen Gesellschaft:
Ich-Denken. Jede Lücke und jede legale Möglichkeit zum eigenen Vorteil ausnutzen.
Ebenfalls bekannt.


Lassen wir es einfach in Ruhe auf uns zukommen, was sich im Hinblick auf S&P noch so ergibt, vielleicht werden alle Skeptiker positiv überrascht ;-)

Ja, bestimmt.
Deshalb nennst Du den Anbieter auch schon einmal rein vorsorglich "unseriös". In Deinem nächsten oder übernächsten Beitrag wirst Du Dich dann steigern und von "illegal" schreiben.

Meine persönliche Meinung zu "Powerusern", Du bist ja der "Power-Tester"?

GKr
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[1.1] lr antwortet auf GKr
12.03.2006 14:35
Benutzer GKr schrieb:

Ja, das ist die Mentalität unserer heutigen Gesellschaft: Ich-Denken. Jede Lücke und jede legale Möglichkeit zum eigenen Vorteil ausnutzen. Ebenfalls bekannt.

Der Verbraucher macht nach, was die Konzerne vormachen. Seriosität ist heutzutage stets relativ.

Ja, bestimmt.
Deshalb nennst Du den Anbieter auch schon einmal rein vorsorglich "unseriös".

"Flatrate" sagen und "200 GB Volumentarif" meinen, ist IMHO unseriös. Sorry.
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[1.1.1] GKr antwortet auf lr
12.03.2006 16:21
Benutzer lr schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Ja, das ist die Mentalität unserer heutigen Gesellschaft: Ich-Denken. Jede Lücke und jede legale Möglichkeit zum eigenen
Vorteil ausnutzen. Ebenfalls bekannt.

Der Verbraucher macht nach, was die Konzerne vormachen.
Seriosität ist heutzutage stets relativ.

Sicher. Und anders herum formuliert, stimmt die Aussage ebenso. Das ist wie bei diesen blöden Iren in Nordirland. Nennen sich Christen und schlagen sich gegenseitig die Köpfe ein, weil der eine Protestant ist und der andere Katholik.
Und immer ist der andere schuld.


Ja, bestimmt.
Deshalb nennst Du den Anbieter auch schon einmal rein vorsorglich "unseriös".

"Flatrate" sagen und "200 GB Volumentarif" meinen, ist IMHO unseriös. Sorry.

Joh, joh. Keine Ursache.

GKr
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[1.1.1.1] lr antwortet auf GKr
12.03.2006 17:00
Benutzer GKr schrieb:

Sicher. Und anders herum formuliert, stimmt die Aussage ebenso. Das ist wie bei diesen blöden Iren in Nordirland. Nennen sich Christen und schlagen sich gegenseitig die Köpfe ein, weil der eine Protestant ist und der andere Katholik.
Und immer ist der andere schuld.

Nur daß im Wirtschaftsleben die Kräfte extrem ungleich sind. Während die eine Seite Millionen für Anwälte zur Verfügung hat, die das geltende Recht bis zum Anschlag ausreizen und jede Gesetzeslücke nutzen, um den Verbraucher legal zu täuschen, auszutricksen und zu belügen, hat der Verbraucher selbst diese finanziellen Mittel nicht. Daher sollte erst einmal die Gegenseite anfangen, ihre versteckten Fouls zu beenden, bevor man uns Verbrauchern mangelnde Fairneß vorwirft.

Also, liebe Anbieter: Sagt "Flatrate" zur Flatrate (und kalkuliert sie seriös), oder sagt "Volumentarif" zu jeder Art von Volumenbeschränkung. Das ist ehrlich. Von uns wird auch erwartet, daß der Scheck gedeckt oder der Geldschein echt ist, den wir Euch überreichen.
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[1.1.1.1.1] GKr antwortet auf lr
12.03.2006 17:09
Benutzer lr schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Sicher. Und anders herum formuliert, stimmt die Aussage ebenso.
Das ist wie bei diesen blöden Iren in Nordirland. Nennen sich Christen und schlagen sich gegenseitig die Köpfe ein, weil der eine Protestant ist und der andere Katholik. Und immer ist der andere schuld.

Nur daß im Wirtschaftsleben die Kräfte extrem ungleich sind. Während die eine Seite Millionen für Anwälte zur Verfügung hat, die das geltende Recht bis zum Anschlag ausreizen und jede Gesetzeslücke nutzen, um den Verbraucher legal zu täuschen, auszutricksen und zu belügen, hat der Verbraucher selbst diese finanziellen Mittel nicht. Daher sollte erst einmal die Gegenseite anfangen, ihre versteckten Fouls zu beenden, bevor man uns Verbrauchern mangelnde Fairneß vorwirft.

Ja, sicher.
Machst Du jetzt auf Solidarität?
"Uns Verbraucher".
Schreib' doch lieber "Uns Powerusern".
Das ist ein großer Unterschied, wäre aber ehrlicher.
Brutal offen wäre es, wenn Du statt "Poweruser" das Kind wirklich beim Namen nennst. Aber ich glaube, das würde dieser Böse-Worte-Filter von Teltarif gar nicht durchlassen.


Also, liebe Anbieter: Sagt "Flatrate" zur Flatrate (und kalkuliert sie seriös), oder sagt "Volumentarif" zu jeder Art von Volumenbeschränkung. Das ist ehrlich. Von uns wird auch erwartet, daß der Scheck gedeckt oder der Geldschein echt ist, den wir Euch überreichen.

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[1.1.1.1.1.1] lr antwortet auf GKr
12.03.2006 17:49
Benutzer GKr schrieb:

Ja, sicher.
Machst Du jetzt auf Solidarität?
"Uns Verbraucher".
Schreib' doch lieber "Uns Powerusern".

Ich bin kein Poweruser. Mir reicht derzeit mein 2 GB-Volumentarif.

Das ist ein großer Unterschied, wäre aber ehrlicher. Brutal offen wäre es, wenn Du statt "Poweruser" das Kind wirklich beim Namen nennst. Aber ich glaube, das würde dieser Böse-Worte-Filter von Teltarif gar nicht durchlassen.

Ist jeder der 200 GB pro Monat verbraucht, gleich ein Àbzocker? Uns Verbrauchern (!) werden tolle Möglichkeiten eingetrichtert, was man mit dem Internet so alles anstellen kann: Telefonieren! Radiohören! Video on Demand! Demnächst Fernsehen! Spätestens bei letzterem rieseln die Gigabytes nur so durch die Leitung. Und wenn jemand diese Angebote wahrnimmt, ist es auch nicht recht.

Wenn sich jemand für einen entsprechenden Tarif entschieden habe und dafür bezahle, muß er ihn auch ausnützen dürfen, ohne gleich beschimpft zu werden. Wenn eine echte Flatrate nicht wirtschaftlich kalkulierbar ist, dann gibt es eben nur noch 50, 100, 200 GB-Volumentarife. Aber so tun als ob und dann doch nicht, ist unfair und nährt das Bild vom unseriösen Anbieter.
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[1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf lr
12.03.2006 18:10
Benutzer lr schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Ja, sicher.
Machst Du jetzt auf Solidarität?
"Uns Verbraucher".
Schreib' doch lieber "Uns Powerusern".

Ich bin kein Poweruser. Mir reicht derzeit mein 2 GB-Volumentarif.

Das ist ein großer Unterschied, wäre aber ehrlicher. Brutal offen wäre es, wenn Du statt "Poweruser" das Kind wirklich beim Namen nennst. Aber ich glaube, das würde dieser Böse-Worte-Filter von Teltarif gar nicht durchlassen.

Ist jeder der 200 GB pro Monat verbraucht, gleich ein Àbzocker? Uns Verbrauchern (!) werden tolle Möglichkeiten eingetrichtert, was man mit dem Internet so alles anstellen kann: Telefonieren! Radiohören! Video on Demand! Demnächst Fernsehen! Spätestens bei letzterem rieseln die Gigabytes nur so durch die Leitung. Und wenn jemand diese Angebote wahrnimmt, ist es auch nicht recht.

Wenn sich jemand für einen entsprechenden Tarif entschieden habe und dafür bezahle, muß er ihn auch ausnützen dürfen, ohne gleich beschimpft zu werden. Wenn eine echte Flatrate nicht wirtschaftlich kalkulierbar ist, dann gibt es eben nur noch 50, 100, 200 GB-Volumentarife. Aber so tun als ob und dann doch nicht, ist unfair und nährt das Bild vom unseriösen Anbieter.

Doch. Du hast schon recht.
Es ist nicht in Ordnung, aus Marketing-Gründen von einer Flat zu sprechen, aber in Wirklichkeit keine anzubieten. Das stimmt.

GKr
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[1.1.1.1.1.1.2] MartyK antwortet auf lr
12.03.2006 18:11
Benutzer lr schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Ja, sicher.
Machst Du jetzt auf Solidarität?
"Uns Verbraucher".
Schreib' doch lieber "Uns Powerusern".

Ich bin kein Poweruser. Mir reicht derzeit mein 2 GB-Volumentarif.

Das ist ein großer Unterschied, wäre aber ehrlicher. Brutal offen wäre es, wenn Du statt "Poweruser" das Kind wirklich beim Namen nennst. Aber ich glaube, das würde dieser Böse-Worte-Filter von Teltarif gar nicht durchlassen.

Ist jeder der 200 GB pro Monat verbraucht, gleich ein Àbzocker? Uns Verbrauchern (!) werden tolle Möglichkeiten eingetrichtert, was man mit dem Internet so alles anstellen kann: Telefonieren! Radiohören! Video on Demand! Demnächst Fernsehen! Spätestens bei letzterem rieseln die Gigabytes nur so durch die Leitung. Und wenn jemand diese Angebote wahrnimmt, ist es auch nicht recht.

Ne, is klar. Man hört Radio, während man gleichzeitig Videokonferenzen hält und gleichzeitig online TV guckt und gleichzeitig ständig die neusten Linux-Distributionen und riesige Spieledemos runterlädt - und das natürlich täglich und Stunde für Stunde...


Wenn sich jemand für einen entsprechenden Tarif entschieden habe und dafür bezahle, muß er ihn auch ausnützen dürfen, ohne gleich beschimpft zu werden. Wenn eine echte Flatrate nicht wirtschaftlich kalkulierbar ist, dann gibt es eben nur noch 50, 100, 200 GB-Volumentarife. Aber so tun als ob und dann doch nicht, ist unfair und nährt das Bild vom unseriösen Anbieter.

Meine Herren, wenn ich solche Probleme hätte...
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[1.1.1.1.1.1.2.1] lr antwortet auf MartyK
12.03.2006 18:47
Benutzer MartyK schrieb:

Ne, is klar. Man hört Radio, während man gleichzeitig Videokonferenzen hält und gleichzeitig online TV guckt und gleichzeitig ständig die neusten Linux-Distributionen und riesige Spieledemos runterlädt - und das natürlich täglich und Stunde für Stunde...

Das ist doch Unfug. Es ist völlig irrelevant, wann das Datenvolumen verbraten wird. Was mich allerdings wundert, ist, daß die Flatrates für die verschiedenen DSL-Zugänge (1, 2, 6 MBit/s) in aller Regel dasselbe kosten.

Meine Herren, wenn ich solche Probleme hätte...

Ich sehe es durchaus als ein Problem an, daß man von Seiten der Wirtschaft ständig belogen und ausgetrickst wird.
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[1.1.1.1.1.2] MartyK antwortet auf GKr
12.03.2006 18:08
Benutzer GKr schrieb:

Schreib' doch lieber "Uns Powerusern". Das ist ein großer Unterschied, wäre aber ehrlicher. Brutal offen wäre es, wenn Du statt "Poweruser" das Kind wirklich beim Namen nennst. Aber ich glaube, das würde dieser Böse-Worte-Filter von Teltarif gar nicht durchlassen.

>;)
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[1.1.2] MartyK antwortet auf lr
12.03.2006 18:07
Benutzer lr schrieb:

"Flatrate" sagen und "200 GB Volumentarif" meinen, ist IMHO unseriös. Sorry.

Und das Skandalöse daran ist, dass der Anbieter für lächerliche 6,5 GB Traffic täglich fast 4 Euro verlangt!
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[1.1.2.1] lr antwortet auf MartyK
12.03.2006 18:11
Benutzer MartyK schrieb:

"Flatrate" sagen und "200 GB Volumentarif" meinen, ist IMHO unseriös. Sorry.

Und das Skandalöse daran ist, dass der Anbieter für lächerliche 6,5 GB Traffic täglich fast 4 Euro verlangt!

Das ist nicht der Punkt. Das Entscheidende ist, daß etwas vorgegaukelt wird, das so nicht stimmt.

Wenn er schreiben würde: "Volumentarif 200 GB für 4 Euro", dann hätte ich nichts zu meckern. Mehr als Ehrlichkeit verlange ich nicht.
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[1.2] MartyK antwortet auf GKr
12.03.2006 18:05
@GKr:
Du hast vollkommen Recht! Diese "Ich will"-Mentalität ist schon haarsträubend.
Meine Güte... da kann man bei diesem Provider ohne Konsequenzen mehr als 6 GB täglich (!) saugen, und die Leute haben immer noch was zu meckern. *kopfschüttel*
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[] spunk_ antwortet auf
12.03.2006 16:26
Benutzer lr schrieb:

nicht in Ordnung, wenn Sie den Begriff "Flatrate" herausstellen und denjenigen, die sich darauf verlassen, dann kündigen. Wenn

ist hier zumindest auf der Seite dargestellt - im krassen Gegensatz dazu verhält sich 3u - die verweisen auf einen Punkt in den AGB (missbräuchliche Nutzung o.ä.) und drosseln den gesamten Zugang ab einem Verbrauch von 1.5gig/Tag.

keine Kulanzreglelung aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen. nähere Details dazu im OK-Forum.

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[] comedian antwortet auf
12.03.2006 19:29
Benutzer Powertester schrieb:
2. So wie es nach meinem Tracerout aussieht, ist der Webserver von den Leuten auf einem ADSL von Mainzkom gehostet - also vermutlich im Wohnzimmer ;-) [unverbindlicher, erster Eindruck!]

Nene. Trace und IP Whois führen zu Strato nach Berlin.
http://www.dnsstuff.com/tools/tracert.ch?ip=termindoc.de
http://www.dnsstuff.com/tools/whois.ch?ip=81.169.180.213

Es sollte sich um einen Reseller von TAL.DE Klaus Internet Service GmbH handeln. Das Reseller Angebot beschreibt Tal.de hier:
http://www.tal.de/index.php?ID=936

Gruß
Comedian
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[] DNR antwortet auf
13.03.2006 01:15
Im Gegensatz zu 1und1 die es nicht fuer noetig halten auf Supportanfragen zu antworten, kam seitens S&P die Rueckmail innerhalb einer Stunde und das am Sonntag.
Auch bin ich mit der Stellungnahme zum Traffic bzw. rausschmiss sehr zufrieden, so dass ich diese Woche meine Flatrate hier bestelle !!!!!
Weiter so S&P ...
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[1] Keks antwortet auf DNR
13.03.2006 03:03
Benutzer DNR schrieb:
Im Gegensatz zu 1und1 die es nicht fuer noetig halten auf Supportanfragen zu antworten, kam seitens S&P die Rueckmail innerhalb einer Stunde und das am Sonntag.
Auch bin ich mit der Stellungnahme zum Traffic bzw. rausschmiss sehr zufrieden, so dass ich diese Woche meine Flatrate hier bestelle !!!!!

Wie lautet denn die Stellungnahme? Dass es S&P nicht interessiert, dass man hier illegal handelt?

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm
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[1.1] comedian antwortet auf Keks
13.03.2006 10:09
Benutzer Keks schrieb:
Wie lautet denn die Stellungnahme? Dass es S&P nicht interessiert, dass man hier illegal handelt?

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm

Es ist wohl so, daß Tal.de die Verbindungsdaten speichert:
http://www.tal.de/index.php?ID=936

Gruß
Comedian
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[] spunk_ antwortet auf
13.03.2006 10:17
Benutzer Keks schrieb:

Aber interessanter wäre eine inhaltliche Stellungnahme zur dem Vorwurf zur bei einer Flatrate illegalen Erhebung von Verbindungs-/Volumendaten.

wieso sollte das illegal sein?
auch bei Flatrates soll es dem Anbieter möglich seine Rechnungen zu kontrollieren die er von seinem Lieferanten erhält.

die IP des End-Kunden ist dafür wohl nicht nötig - durchaus aber wohl Zeit/Datenmenge (zumindest als Summe für alle Kunden oder meinetwegen anonymisiert)

Irgendwie ist da diese Datenschutzregelung auch etwas dubios.

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[1] Keks antwortet auf spunk_
14.03.2006 02:42
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Keks schrieb:

Aber interessanter wäre eine inhaltliche Stellungnahme zur dem Vorwurf zur bei einer Flatrate illegalen Erhebung von Verbindungs-/Volumendaten.

wieso sollte das illegal sein?

Daten, die für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind, dürfen nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht gespeichert werden. Nach einem Gerichtsurteil darf ein Provider bei einer Flatrate das Volumen noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[1.1] spunk_ antwortet auf Keks
14.03.2006 08:24
Benutzer Keks schrieb:

Daten, die für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind, dürfen nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht gespeichert werden. Nach einem Gerichtsurteil darf ein Provider bei einer Flatrate das Volumen noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern.

und das ist der Knackpunkt - die Daten sind für den Anbieter durchaus erforderlich um die Rechnung die dieser für die Datenmenge selbst erhält (und da wird nach Datenmenge berechnet) kontrollieren zu können.
Momentan werden diese Daten wohl dem Endkunden nicht zur Verfügung gestellt werden (braucht es auch nicht bei Flatrate) - der Anbieter wird diese aber nicht löschen und darf diese im Zweifel aber sicher anwenden.

Oder kann man hierzu jetzt verschiedene Interpretationen anwenden?

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[1.1.1] mediamike antwortet auf spunk_
14.03.2006 08:53
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Keks schrieb:

Daten, die für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind,
dürfen nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht gespeichert werden. Nach einem Gerichtsurteil darf ein Provider bei einer Flatrate das Volumen noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern.

und das ist der Knackpunkt - die Daten sind für den Anbieter durchaus erforderlich um die Rechnung die dieser für die Datenmenge selbst erhält (und da wird nach Datenmenge berechnet) kontrollieren zu können.
Momentan werden diese Daten wohl dem Endkunden nicht zur Verfügung gestellt werden (braucht es auch nicht bei Flatrate)
- der Anbieter wird diese aber nicht löschen und darf diese im Zweifel aber sicher anwenden.

Oder kann man hierzu jetzt verschiedene Interpretationen anwenden?

Schon korrekt. Nur darf der Provider nicht die Daten eines einzelnen Users verwenden, sondern die Gesamtheit des Datenvolumens aller Kunden. Denn nur diese Daten sind für die Abrechnung einer Flat wirklich entscheidend. Somit darf das gespeicherte Gesamtvolumen keine Rückschlüsse auf das Surfverhalten eines einzelnen geben.

Auch bei einem Volumen- oder Zeittarif dürfen die gespeicherten Daten nur zur Rechnungsstellung erhoben werden. Alles andere würde gegen die Datenschutzbestimmungen verstossen. Oder würdest Du es gerne sehen, wenn die Sprechstundenhilfe Deines Hausarztes jedem erzählen darf, wann Du beim Arzt warst und welche Krankheiten Du hast? Diese Daten dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.

Deshalb würde jeder Provider, der Dich aufgrund Deines Datenvolumens kündigt, sich selber belasten. Dumm ist es dann nur, wenn es auch noch in den AGB steht.
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[1.1.1.1] spunk_ antwortet auf mediamike
14.03.2006 09:21
Benutzer mediamike schrieb:

Schon korrekt. Nur darf der Provider nicht die Daten eines einzelnen Users verwenden, sondern die Gesamtheit des Datenvolumens aller Kunden. Denn nur diese Daten sind für die

auf welche Art wird dem Anbieter die Rechnun g gestellt - die Abrechnung bei datenmengen ist soweit ich weiss erheblich komluexer als nur die reine Datenmenge - da geht es um Bandbreite und um die Online-zeit und um die Datenmenge.

so gesehen braucht der Provider durchaus die exakten einwahldaten (und die zugehörende Datenmenge - ja sogar die max. Bandbreite der Übertragung) um die ihm vorliegende Rechnung prüfen zu können.

Erst wenn es mal auf Providerebene auch Abrechnungen als Flatrate geben wird (ob das wohl jemals der fall sein wird?) braucht es keine Speicherung der Daten mehr.


würde gegen die Datenschutzbestimmungen verstossen. Oder würdest Du es gerne sehen, wenn die Sprechstundenhilfe Deines Hausarztes jedem erzählen darf, wann Du beim Arzt warst und welche Krankheiten Du hast? Diese Daten dürfen nicht

der Vergleich hinkt, aber Vergleiche müssen ja hinken.

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[1.1.1.1.1] Keks antwortet auf spunk_
14.03.2006 12:57
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer mediamike schrieb:

Schon korrekt. Nur darf der Provider nicht die Daten eines einzelnen Users verwenden, sondern die Gesamtheit des Datenvolumens aller Kunden. Denn nur diese Daten sind für die

auf welche Art wird dem Anbieter die Rechnun g gestellt - die Abrechnung bei datenmengen ist soweit ich weiss erheblich komluexer als nur die reine Datenmenge - da geht es um Bandbreite und um die Online-zeit und um die Datenmenge.

so gesehen braucht der Provider durchaus die exakten einwahldaten (und die zugehörende Datenmenge - ja sogar die max. Bandbreite der Übertragung) um die ihm vorliegende Rechnung prüfen zu können.

Aber nicht Benutzer-bezogen. Anonymisiert genügt.

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/
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[1.1.1.2] Keks antwortet auf mediamike
14.03.2006 12:56
Benutzer mediamike schrieb:
Schon korrekt. Nur darf der Provider nicht die Daten eines einzelnen Users verwenden, sondern die Gesamtheit des Datenvolumens aller Kunden. Denn nur diese Daten sind für die Abrechnung einer Flat wirklich entscheidend. Somit darf das gespeicherte Gesamtvolumen keine Rückschlüsse auf das Surfverhalten eines einzelnen geben.

Sehr gute Antwort! Das wollte ich auch grad schreiben. ;)

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/
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[1.1.1.2.1] spl antwortet auf Keks
14.03.2006 14:06
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer mediamike schrieb:
Schon korrekt. Nur darf der Provider nicht die Daten eines einzelnen Users verwenden, sondern die Gesamtheit des Datenvolumens aller Kunden. Denn nur diese Daten sind für die Abrechnung einer Flat wirklich entscheidend. Somit darf das gespeicherte Gesamtvolumen keine Rückschlüsse auf das Surfverhalten eines einzelnen geben.

Sehr gute Antwort! Das wollte ich auch grad schreiben. ;)

Die einzelnen Flatrate-Daten dürfen zu statistischen Zwecken schon getrennt erhoben werden -- allerdings in anonymisierter Form.

Und zum Thema 'Flatrate-Daten sind zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich': In dem Moment, wo ein Anbieter einen verkappten Volumentarif anbietet, ist es eben keine Flatrate mehr, so dass man mit guten Gründen vertreten kann, dass die Daten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen.

Ob es unlauter ist, diesen Volumentarif als Flatrate zu bewerben wie 1&1 und wie konturiert solche Missbrauchs-Klauseln in AGB formuliert sein müssen, ist eine andere Frage; legt der Anbieter seine Karten offen auf den Tisch, ist ein solches Angebot nicht zu beanstanden. Ein Anbieter kann ja seine Tarife kalkulieren wie er möchte, solange er keiner staatlichen Regulierung unterliegt.

spl
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[1.1.1.2.1.1] Keks antwortet auf spl
14.03.2006 14:56
Benutzer spl schrieb:
Und zum Thema 'Flatrate-Daten sind zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich': In dem Moment, wo ein Anbieter einen verkappten Volumentarif anbietet, ist es eben keine Flatrate mehr, so dass man mit guten Gründen vertreten kann, dass die Daten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen.

Die Argumentation ging mir auch schon durch den Kopf. Aber man braucht das Volumen *trotzdem* nicht zu Abrechnungszwecken, denn der Preis ist ja fest (flat). Man will lediglich die Möglichkeit haben, dem Kunden zu kündigen. Folglich ist's dann doch wieder illegal. ;)

Ob es unlauter ist, diesen Volumentarif als Flatrate zu bewerben wie 1&1 und wie konturiert solche Missbrauchs-Klauseln in AGB formuliert sein müssen, ist eine andere Frage; legt der Anbieter seine Karten offen auf den Tisch, ist ein solches Angebot nicht zu beanstanden.

Wenn es gleich heißt "Volumentarif, 200 GB inklusive", dann ja. ;)

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/
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[1.1.1.2.1.1.1] spl antwortet auf Keks
14.03.2006 16:57
Benutzer Keks schrieb:
Die Argumentation ging mir auch schon durch den Kopf. Aber man braucht das Volumen *trotzdem* nicht zu Abrechnungszwecken, denn der Preis ist ja fest (flat). Man will lediglich die Möglichkeit haben, dem Kunden zu kündigen. Folglich ist's dann doch wieder illegal. ;)

Könnte man so sehen, stimmt. :)

Trotzdem würde ich das noch unter 'Abrechnung' im weiteren Sinn subsumieren. Andernfalls ließe sich nämlich das Tarifmodell nicht darstellen; und es ist entgegen verbreiteter Meinung nicht im Sinne des Datenschutzes, Innovationen zu verhindern. Wie auch immer man zu dieser hier stehen mag.

Wenn es gleich heißt 'Volumentarif, 200 GB inklusive', dann ja. ;)

Wie gesagt: Ob die Bezeichnung ok ist, ist eine andere Frage.

Auch wenn mit irreführenden und sogar rechtswidrigen Aussagen geworben wird, heißt das nicht unbedingt, dass man als Nutzer einen Anspruch darauf hat. Einen Anspruch hat man im Wesentlichen auf das, was im Vertrag steht. Und da steht, dass es keine echte Flatrate ist, auch wenn die Folge bei Volumenüberschreitung statt Mehrzahlung eben Kündigung ist.

Wer Lust hat, kann den Fall ja mal der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, zur Überprüfung vorlegen. Bzw. dem Bundesdatenschutzbeauftragten, so das zuständige Referat inzwischen mal eingesehen hat, dass Internetzugänge Telekommunikations- und keine Teledienste darstellen.

spl
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[1.1.1.2.1.2] mediamike antwortet auf spl
14.03.2006 15:12
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer mediamike schrieb:
Schon korrekt. Nur darf der Provider nicht die Daten eines einzelnen Users verwenden, sondern die Gesamtheit des Datenvolumens aller Kunden. Denn nur diese Daten sind für die Abrechnung einer Flat wirklich entscheidend. Somit darf das gespeicherte Gesamtvolumen keine Rückschlüsse auf das Surfverhalten eines einzelnen geben.

Sehr gute Antwort! Das wollte ich auch grad schreiben. ;)

Die einzelnen Flatrate-Daten dürfen zu statistischen Zwecken schon getrennt erhoben werden -- allerdings in anonymisierter Form.

Und zum Thema 'Flatrate-Daten sind zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich': In dem Moment, wo ein Anbieter einen verkappten Volumentarif anbietet, ist es eben keine Flatrate mehr, so dass man mit guten Gründen vertreten kann, dass die Daten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen.

Ob es unlauter ist, diesen Volumentarif als Flatrate zu bewerben wie 1&1 und wie konturiert solche Missbrauchs-Klauseln in AGB formuliert sein müssen, ist eine andere Frage; legt der Anbieter seine Karten offen auf den Tisch, ist ein solches Angebot nicht zu beanstanden. Ein Anbieter kann ja seine Tarife kalkulieren wie er möchte, solange er keiner staatlichen Regulierung unterliegt.

spl

Vorsicht. Dem stimme ich nicht ganz zu. Leider ist der Begriff "Flatrate" nicht geschützt und somit nicht definiert. Aber dieser Begriff assoziiert den pauschalen Zugang ohne Volumen und Zeitbegrenzung. Daher wird er in der Werbung, oft missbräuchlich, so eingesetzt. Aber er beeinflusst meine Entscheidungsfindung entscheidend mit. Denn ich möchte meine Daten nicht gespeichert haben. Wirbt eine Firma mit Flatrate, so gehe ich als Kunde davon aus, dass meine Daten nicht gespeichert werden, (darf auch nicht nach neuestem Urteil). Ob Volumentarif oder nicht spielt in diesem Zusammenhang gar keine Rolle. Daher entscheide ich mich für diese Firma. Werden meine Daten trotzdem gespeichert, ist das irreführende Werbung.

In diesem Zusammenhang möchte ich hier noch mal was loswerden. Manchmal geht hier die Meinung um, alle Poweruser wären illegale Sauger und alle, die ihre Daten nicht speichern lassen wollen, wären Hochkriminelle. Bis für einigen Jahren waren Internetnutzer, die Lieder und Filme bei Edonkey runtergeladen, haben, völlig legal unterwegs. Das Kopieren und Verkaufen von Filmen, Software und CDs war schon vorher verboten. Zu privaten Zwecken war das aber kein Problem. Wir haben es aber der starken Musik und Filmlobby zu verdanken, dass die Gesetze zu deren Gunsten geändert wurden und das was vorher legal war jetzt illegal ist. Nur wird man dadurch nicht mehr Filme oder Cds verkaufen, da das Problem die Qualität der Produkte ist.

Aber anders herum ist es genauso. Wenn die Daten von Internetnutzer gespeichert werden, erhält man sehr schnell ein Nutzerprofil. Es gibt Firmen, die geben Millionen für diese Nutzerprofile aus. Da wird dann gezielt Werbung eingesetzt und die beeinflusst das Kaufverhalten. Und genau das möchte ich nicht. Ich als ungescholtener Bürger möchte von diesen Aasgeiern zufrieden gelassen werden. Ich will kein transparenter User sein. Das steht mir laut Grundgesetz zu. Daher bin ich absolut gegen die Speicherung dieser Daten.
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[1.1.1.2.1.2.1] spl antwortet auf mediamike
14.03.2006 17:54
Benutzer mediamike schrieb:
Dem stimme ich nicht ganz zu. Leider ist der Begriff 'Flatrate' nicht geschützt und somit nicht definiert. Aber dieser Begriff assoziiert den pauschalen Zugang ohne Volumen und Zeitbegrenzung. Daher wird er in der Werbung, oft missbräuchlich, so eingesetzt. Aber er beeinflusst meine Entscheidungsfindung entscheidend mit. Denn ich möchte meine Daten nicht gespeichert haben. Wirbt eine Firma mit Flatrate, so gehe ich als Kunde davon aus, dass meine Daten nicht gespeichert werden,

Ob deine Daten gespeichert werden dürfen, hängt nicht davon ab, was du erwartest, sondern ob es der angebotene Dienst erfordert. Und um welchen Dienst es sich handelt (Flatrate oder nicht), liegt nicht an der Werbung, sondern an dem, was im Vertrag steht.

Wenn es in der Werbung heißt: 'Red Bull verleiht Flügel', kannst du den Hersteller dieser Brühe ja auch nicht darauf verklagen Flügen zu bekommen.

Ob eine Werbung irreführend oder sonst rechtswidrig ist, ist eine andere Frage und ändert daran nichts.

(darf auch nicht nach neuestem Urteil).

Ich habe die Schriftsätze gelesen und war bei den Verhandlungen. Ihr kennt nur das verallgemeindernde Pressegerede, dreimal rübergewischt von Journalisten, die davon nichts verstehen und schlechter recherchieren als jede Schülerzeitung. Ihr braucht mir also über den Rechtsstreit nichts zu erzählen.

Das Gericht hat nichts darüber entschieden, wie sich eine sog. 'Fair use'-Regelung auf die Speicherung auswirkt, weil es bei T-Online eine solche gar nicht gibt.

Wenn die Daten von Internetnutzer gespeichert werden, erhält man sehr schnell ein Nutzerprofil. Da wird dann gezielt Werbung eingesetzt und die beeinflusst das Kaufverhalten.

Das behalten sich die meisten Anbieter sowieso in ihren AGB vor, lies z.B. mal das Kleingedruckte bei Freenet.

Ich empfehle, grundsätzlich der Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten zum Zweck der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung möglichst schon bei Vertragsschluss zu widersprechen und sich das bestätigen zu lassen. Daran müssen sich alle privaten Anbieter halten.

spl
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[1.1.1.2.1.2.1.1] comedian antwortet auf spl
14.03.2006 20:31
Benutzer spl schrieb:
Ob eine Werbung irreführend oder sonst rechtswidrig ist, ist eine andere Frage und ändert daran nichts.

An dieser Aussage melde ich mal sanfte Zweifel an. Eine Klausel, die im diametralen Widerspruch zur Werbung des Verwenders steht, ist unter bestimmten Umständen überraschend iSd § 305 c I BGB und damit nicht Vertragsbestandteil (näher: BGH 61, 275).

Gruß
Comedian
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[1.1.1.2.1.2.1.1.1] spl antwortet auf comedian
15.03.2006 18:01
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Ob eine Werbung irreführend oder sonst rechtswidrig ist, ist eine andere Frage und ändert daran nichts.

An dieser Aussage melde ich mal sanfte Zweifel an. Eine Klausel, die im diametralen Widerspruch zur Werbung des Verwenders steht, ist unter bestimmten Umständen überraschend iSd § 305 c I BGB und damit nicht Vertragsbestandteil (näher: BGH 61, 275).

Ist sicher eine mögliche Sichtweise.

In deiner Entscheidung ging es aber speziell um die erhöhte Schutzbedürftigkeit von Reisenden bei Reiseverträgen, die ja inzwischen auch kodifiziert ist. Im konkreten Fall standen die Reisenden plötzlich ohne Unterkunft und Ansprechpartner in Norwegen da, ohne ein Wort Norwegisch zu können.

Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass ein Gericht einem Poweruser, der für 4 Euro über 200 GB monatlich versurfen will, die gleiche Schutzbedürftigkeit zuspricht. ;) Zumal die Rechtsprechung § 305c in der Praxis ziemlich restriktiv anwendet.

Im Ergebnis könnten du und Keks aber trotzdem Recht haben. Ich habe mir die Klausel mal angesehen und halte sie wegen ihrer Unbestimmtheit und Intransparenz für bedenklich. Dort steht nämlich nichts von einer konkreten Datenmenge, so dass der Nutzer an eine Regelung gebunden wird, die für ihn nicht durchschaubar ist, und ihm praktisch die Chance verbaut wird sich genau danach zu richten. Somit läuft die Klausel auf eine Art willkürliches und einseitiges fristloses Kündigungsrecht hinaus, und da dürfte spätestens der Vorhang fallen.

spl
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[1.2] Tommy43 antwortet auf Keks
16.03.2006 08:21
Benutzer Keks schrieb:

Daten, die für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind, dürfen nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht gespeichert werden. Nach einem Gerichtsurteil darf ein Provider bei einer Flatrate das Volumen noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de

...das machen aber dennoch so prominenete Provider wie Congster. Da kann ich meine monatlichen Verbräuche trotz Flat einsehen.

Tommy