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Gleiches Recht für Alle!


08.02.2006 18:20 - Gestartet von klaussc
Anbieter muss Zugang von Schreiben beweisen können, und das soll nun der Beweis sein:"Ein Richter würde im Zweifelsfall dann davon ausgehen, dass wer die Rechnung bezahlt hat, auch den Rest gelesen hat."

Also mal ganz ehrlich, wer liest denn ein mehrseitige Telefonrechnung von vorne bist hinten durch wenn er mit der Rechnungssumme einverstanden ist?

Dagegen spricht ja wohl jede Lebenserfahrung, als Beweis finde ich das einfach zu dünn, wenn ich etwas (zu deren Ungunsten ;-) von einem Unternehmen möchte, Vertragsänderung oder sonst etwas muss ich doch auch Einschreiben versenden, oder?

Was denn wenn die Rechnung weggekommen ist, geht man auch davon aus, dass der Kunde diese (am Besten via 0900) nachfordert, wenn die abgebuchte Summe "im Rahmen liegt"

Man stelle sich vor: Ich schicke ein Schreiben per Einschreiben an meinen Provider und teile diesem mit, dass ich die Grundgebühr meines Vertrages auf die Hälfte der ursprünglichen Summe senke (einseitige Vertragsänderung meinerseits), meldet er sich 4 Wochen nicht, gilt der Vertrag als geändert.

Natürlich steht auf der ersten Seite des Schreibens blablabla, dann irgendwo eingebaut der neue Passus, dann Abschluss-blabla, nie und nimmer würde da jemand wiedersprechen, weil es keiner lesen würde.

Gleiches Recht für Alle!

Gruß
Klaus
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[1] lr antwortet auf klaussc
08.02.2006 18:46
Benutzer klaussc schrieb:

Anbieter muss Zugang von Schreiben beweisen können, und das soll nun der Beweis sein:"Ein Richter würde im Zweifelsfall dann davon ausgehen, dass wer die Rechnung bezahlt hat, auch den Rest gelesen hat."

Der Richter sollte sich mal informieren, welche Zahlungsmöglichkeiten es so alles gibt. Ein weiterer weltfremder Vertreter seiner Zunft.

Man stelle sich vor: Ich schicke ein Schreiben per Einschreiben an meinen Provider und teile diesem mit, dass ich die Grundgebühr meines Vertrages auf die Hälfte der ursprünglichen Summe senke (einseitige Vertragsänderung meinerseits), meldet er sich 4 Wochen nicht, gilt der Vertrag als geändert.

Natürlich steht auf der ersten Seite des Schreibens blablabla, dann irgendwo eingebaut der neue Passus, dann Abschluss-blabla, nie und nimmer würde da jemand wiedersprechen, weil es keiner lesen würde.

Gleiches Recht für Alle!

Das wäre in der Tat eine klasse Idee, vor allem, wenn da 1000 Einschreiben pro Tag auf T-Irgendwas & Co. hereinprasseln. Aber "Gleiches Recht für alle" gilt bei uns schon lange nicht mehr - stell Dir vor, wir Verbraucher dürften so lügen und tricksen wie die Konzerne... ich würde auf meine Geldscheine schreiben: "Mit der Annahme dieses Scheins schließen Sie einen 24-monatigen Vertrag ab, durch den für Sie weitere Kosten entstehen."
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[1.1] klaussc antwortet auf lr
08.02.2006 18:57
Benutzer lr schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Anbieter muss Zugang von Schreiben beweisen können, und das soll nun der Beweis sein:"Ein Richter würde im Zweifelsfall dann davon ausgehen, dass wer die Rechnung bezahlt hat, auch den Rest gelesen hat."

Der Richter sollte sich mal informieren, welche Zahlungsmöglichkeiten es so alles gibt. Ein weiterer weltfremder Vertreter seiner Zunft.

Man stelle sich vor: Ich schicke ein Schreiben per Einschreiben an meinen Provider und teile diesem mit, dass ich die Grundgebühr meines Vertrages auf die Hälfte der ursprünglichen Summe senke (einseitige Vertragsänderung meinerseits), meldet er sich 4 Wochen nicht, gilt der Vertrag als geändert.

Natürlich steht auf der ersten Seite des Schreibens blablabla, dann irgendwo eingebaut der neue Passus, dann Abschluss-blabla,
nie und nimmer würde da jemand wiedersprechen, weil es keiner
lesen würde.

Gleiches Recht für Alle!

Das wäre in der Tat eine klasse Idee, vor allem, wenn da 1000 Einschreiben pro Tag auf T-Irgendwas & Co. hereinprasseln. Aber "Gleiches Recht für alle" gilt bei uns schon lange nicht mehr - stell Dir vor, wir Verbraucher dürften so lügen und tricksen wie die Konzerne... ich würde auf meine Geldscheine schreiben: "Mit der Annahme dieses Scheins schließen Sie einen 24-monatigen Vertrag ab, durch den für Sie weitere Kosten entstehen."

Und dann zusammenkleben, und die Anleitung zum Lösen des Klebstoffs "versehentlich" mit einkleben!

Und den "Beschwerdeannahmeroboter" auf "es tut uns sehr leid, ihre Meinung ist uns super-wichtig, bitte überweisen Sie auf..." programmieren.

Wo kann ich mich bei Mephistoteles & co bewerben?

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[1.2] nic69 antwortet auf lr
08.02.2006 18:58
Benutzer lr schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Anbieter muss Zugang von Schreiben beweisen können, und das soll nun der Beweis sein:"Ein Richter würde im Zweifelsfall dann davon ausgehen, dass wer die Rechnung bezahlt hat, auch den Rest gelesen hat."

Der Richter sollte sich mal informieren, welche Zahlungsmöglichkeiten es so alles gibt. Ein weiterer weltfremder Vertreter seiner Zunft.

Man stelle sich vor: Ich schicke ein Schreiben per Einschreiben an meinen Provider und teile diesem mit, dass ich die Grundgebühr meines Vertrages auf die Hälfte der ursprünglichen Summe senke (einseitige Vertragsänderung meinerseits), meldet er sich 4 Wochen nicht, gilt der Vertrag als geändert.

Natürlich steht auf der ersten Seite des Schreibens blablabla, dann irgendwo eingebaut der neue Passus, dann Abschluss-blabla,
nie und nimmer würde da jemand wiedersprechen, weil es keiner
lesen würde.

Gleiches Recht für Alle!

Das wäre in der Tat eine klasse Idee, vor allem, wenn da 1000 Einschreiben pro Tag auf T-Irgendwas & Co. hereinprasseln. Aber "Gleiches Recht für alle" gilt bei uns schon lange nicht mehr - stell Dir vor, wir Verbraucher dürften so lügen und tricksen wie die Konzerne... ich würde auf meine Geldscheine schreiben: "Mit der Annahme dieses Scheins schließen Sie einen 24-monatigen Vertrag ab, durch den für Sie weitere Kosten entstehen."


Ich würde eher auf den Geldschein schreiben: Ab sofort zählen weitere 4 Nullen hinter der Zahl; ohne Komma und/oder Punkt dazwischen.

Aber im Ernst: Wird es dann demnächst eine neue Rechnung geben?: Vorne das normale, wie gehabt, hinten drauf, nach maybe weiteren Werbeseiten, hintendrauf zig Kleingedrucktes mit zahlreichen Änderungen. Wie oft dürfen sich die AGBs ändern?
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[2] Micky34 antwortet auf klaussc
08.02.2006 19:45
Wie oft habe ich schon erlebt, daß auf der Rechnung etwas von einer Beilage stand, die ich beachten sollte und im Umschlag außer der Rechnung nichts drin war.

Ok, das waren dann irgendwelche Werbebeilagen, aber kann ja auch bei neuen AGBs passieren.

Micky
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[3] Mobilfunk-Experte antwortet auf klaussc
09.02.2006 10:36
Benutzer klaussc schrieb:

[...] wenn ich etwas (zu deren Ungunsten ;-) von einem Unternehmen möchte, Vertragsänderung oder sonst etwas muss ich doch auch Einschreiben versenden, oder?

Etwas per Einschreiben zu schicken nützt im allgemeinen weniger als man denkt. Abgesehen davon gibt es nur wenige Dinge, die allein durch deine einseitige Willenserklärung wirksam werden. In allen anderen Fällen muss das Unternehmen ohnehin ausdrücklich zustimmen.

Man stelle sich vor: Ich schicke ein Schreiben per Einschreiben an meinen Provider und teile diesem mit, dass ich die Grundgebühr meines Vertrages auf die Hälfte der ursprünglichen Summe senke (einseitige Vertragsänderung meinerseits), meldet er sich 4 Wochen nicht, gilt der Vertrag als geändert.

Verträge können nur dann einseitig geändert werden, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart worden ist. Du kannst deinem Provider also schreiben, was du willst; am Vertrag ändert das nichts.