Benutzer lr schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Anbieter muss Zugang von Schreiben beweisen können, und das soll nun der Beweis sein:"Ein Richter würde im Zweifelsfall dann davon ausgehen, dass wer die Rechnung bezahlt hat, auch den Rest gelesen hat."
Der Richter sollte sich mal informieren, welche Zahlungsmöglichkeiten es so alles gibt. Ein weiterer weltfremder Vertreter seiner Zunft.
Man stelle sich vor: Ich schicke ein Schreiben per Einschreiben an meinen Provider und teile diesem mit, dass ich die Grundgebühr meines Vertrages auf die Hälfte der ursprünglichen Summe senke (einseitige Vertragsänderung meinerseits), meldet er sich 4 Wochen nicht, gilt der Vertrag als geändert.
Natürlich steht auf der ersten Seite des Schreibens blablabla, dann irgendwo eingebaut der neue Passus, dann Abschluss-blabla,
nie und nimmer würde da jemand wiedersprechen, weil es keiner
lesen würde.
Gleiches Recht für Alle!
Das wäre in der Tat eine klasse Idee, vor allem, wenn da 1000 Einschreiben pro Tag auf T-Irgendwas & Co. hereinprasseln. Aber "Gleiches Recht für alle" gilt bei uns schon lange nicht mehr - stell Dir vor, wir Verbraucher dürften so lügen und tricksen wie die Konzerne... ich würde auf meine Geldscheine schreiben: "Mit der Annahme dieses Scheins schließen Sie einen 24-monatigen Vertrag ab, durch den für Sie weitere Kosten entstehen."
Und dann zusammenkleben, und die Anleitung zum Lösen des Klebstoffs "versehentlich" mit einkleben!
Und den "Beschwerdeannahmeroboter" auf "es tut uns sehr leid, ihre Meinung ist uns super-wichtig, bitte überweisen Sie auf..." programmieren.
Wo kann ich mich bei Mephistoteles & co bewerben?