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Auch nnicht untertriben insbesondere in Rechtsfreien Zinen wie DE


11.09.2005 14:10 - Gestartet von fernweh
wo grundsätzliches und logisches Recht nicht gilt buw. verkehrt herum gilt. Wo z.B. das Recht, unbestellte Leistungen nicht zahlen zu müssen, nicht gilt, also jeder kleinste Unternehmer bis Konzern einfach beliebig "Leistungen" liefern kann und deren Zahlung fordern kann, sich der "Leistungs"empfänger wehren muss, nachweisen muss, nichts bestelkt zu haben. Wenn nun ein Versanhaus einfach liefert, muss der Empfänger auch nicht zahken, kann einfach die Annahme verweigern, bei sog. "Mehrwertleistungen" jedoch nicht. Verkehrte Welt, also Vorsicht,m denn so werden zukünftig Jugedliche noch mehr verschuldet, unswissende Konsumenten werden die Geldbörsen leergeräumt, immer nur in kleinen Schritten aber wirkungsvoll.