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Richtig verstanden?


31.05.2005 16:16 - Gestartet von GKr
"Damit wären künftig auch Angebote aus dem Bereich Hardcore-Erotik zum Herunterladen aufs Handy denkbar, die derzeit aus Jugendschutzgründen verboten seien."

Also ist die Hauptmotivation nicht, Minderjährige gemäß dem Jugendschutz vor solchen Angeboten zu bewahren.
Sondern die aktuelle Situation ist, daß solche Angebote aufgrund des Jugendschutzes nicht erlaubt sind, führt man aber eine solche Prüfung ein, hat man eine gesetzlich abgesicherte Grundlage, um dann den Volljährigen diese Angebote zu unterbreiten.

Man will sich also einen neuen Porno-Markt schaffen?
Und verkauft das ganze dann als Jugendschutz-Maßnahme?

Kann doch nicht sein, oder?

GKr
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[1] lr antwortet auf GKr
01.06.2005 10:13
Benutzer GKr schrieb:

"Damit wären künftig auch Angebote aus dem Bereich Hardcore-Erotik zum Herunterladen aufs Handy denkbar, die derzeit aus Jugendschutzgründen verboten seien."

Also ist die Hauptmotivation nicht, Minderjährige gemäß dem Jugendschutz vor solchen Angeboten zu bewahren. Sondern die aktuelle Situation ist, daß solche Angebote aufgrund des Jugendschutzes nicht erlaubt sind, führt man aber eine solche Prüfung ein, hat man eine gesetzlich abgesicherte Grundlage, um dann den Volljährigen diese Angebote zu unterbreiten.

Man will sich also einen neuen Porno-Markt schaffen? Und verkauft das ganze dann als Jugendschutz-Maßnahme?

Kann doch nicht sein, oder?

Aber sicher doch. Wenn ein Wirtschaftsverband irgendwelche scheinbar sozialen Vorschäge macht, kann man sämtliche Körperteile darauf verwetten, daß es denen letztendlich um die Kohle geht.

Abgesehen davon gibt es viel jugendgefährdendere Dinge als ein paar nackte Schniedel in einem Video. (Wie sieht es mit Gewaltdarstellungen in gängigen Nachrichtensendungen zur besten Sendezeit aus?)
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[1.1] GKr antwortet auf lr
01.06.2005 11:20
Benutzer lr schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

"Damit wären künftig auch Angebote aus dem Bereich Hardcore-Erotik zum Herunterladen aufs Handy denkbar, die derzeit aus Jugendschutzgründen verboten seien."

Also ist die Hauptmotivation nicht, Minderjährige gemäß dem Jugendschutz vor solchen Angeboten zu bewahren. Sondern die aktuelle Situation ist, daß solche Angebote aufgrund des Jugendschutzes nicht erlaubt sind, führt man aber eine solche Prüfung ein, hat man eine gesetzlich abgesicherte Grundlage, um dann den Volljährigen diese Angebote zu unterbreiten.

Man will sich also einen neuen Porno-Markt schaffen? Und verkauft das ganze dann als Jugendschutz-Maßnahme?

Kann doch nicht sein, oder?

Aber sicher doch. Wenn ein Wirtschaftsverband irgendwelche scheinbar sozialen Vorschäge macht, kann man sämtliche Körperteile darauf verwetten, daß es denen letztendlich um die Kohle geht.

Ist das nicht unglaublich verlogen?
Man schämt sich fast, selbst Unternehmer zu sein.

GKr