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immer das gleiche !!!!!


08.06.2005 15:24 - Gestartet von Gerko
den Mitbewerbern fällt immer nichts besseres ein, als eine einstweilige verfügung. Ich schlage allen simyo-interessierten vor schnell noch zuzuschlagen, man weiss ja nie. :-)
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[1] d.c.n antwortet auf Gerko
08.06.2005 16:04
Benutzer Gerko schrieb:
Ich schlage allen simyo-interessierten vor schnell noch zuzuschlagen, man weiss ja nie. :-)

wobei sich mir dann Frage stellt - was ist, wenn ich schon bestellt habe, zeitgleich mit meiner Ueberweisung ein Verkaufsverbot erlassen *wuerde*, und die Karte noch nicht versandt wurde? Geld zurueck, oder trotzdem noch Lieferung?

Gruss,

d.c.n
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[1.1] Gerko antwortet auf d.c.n
08.06.2005 16:10
Benutzer d.c.n schrieb:
Benutzer Gerko schrieb:
Ich schlage allen simyo-interessierten vor schnell noch zuzuschlagen, man weiss ja nie. :-)

wobei sich mir dann Frage stellt - was ist, wenn ich schon bestellt habe, zeitgleich mit meiner Ueberweisung ein Verkaufsverbot erlassen *wuerde*, und die Karte noch nicht versandt wurde? Geld zurueck, oder trotzdem noch Lieferung?

Gruss,

d.c.n

wenn ich Jurist wäre, würde ich Dir diese Frage gerne beantworten.
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[1.1.1] telefonwurm antwortet auf Gerko
08.06.2005 16:28
Benutzer Gerko schrieb:
Benutzer d.c.n schrieb:
Benutzer Gerko schrieb:
Ich schlage allen simyo-interessierten vor schnell noch zuzuschlagen, man weiss ja nie. :-)

wobei sich mir dann Frage stellt - was ist, wenn ich schon bestellt habe, zeitgleich mit meiner Ueberweisung ein Verkaufsverbot erlassen *wuerde*, und die Karte noch nicht versandt wurde? Geld zurueck, oder trotzdem noch Lieferung?

Gruss,

d.c.n

wenn ich Jurist wäre, würde ich Dir diese Frage gerne beantworten.

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich denke der Kaufvertrag kommt mit dem klick auf den Absendebutton auf der Webseite zustande.
Solange das möglich ist kann man kaufen.
Sollte die einstweilige Verfügung durchkommen dürfte SIMYO keine neuen Kunden mehr annehmen.
Diejenigen die bis dahin aber den Klick geschaft haben, haben de Facto bereits gekauft.
Es stehen zwar noch bezahlungs- und versand- Verpflichtungen im Raum, aber Kunde ist man spätestens nach Erhalt der Willkommensmail von Simyo.
Dann hat SIMYO auch eine Lieferpflich, genau so wie du eine Bezahlpflich hast, ausser natürlich du machst von deinem Rücktrittsrech gebrauch.
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[1.1.1.1] oxygen antwortet auf telefonwurm
08.06.2005 18:04
Benutzer telefonwurm schrieb:
wenn ich Jurist wäre, würde ich Dir diese Frage gerne beantworten.

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich denke der Kaufvertrag kommt mit dem klick auf den Absendebutton auf der Webseite zustande.
Solange das möglich ist kann man kaufen.
Sollte die einstweilige Verfügung durchkommen dürfte SIMYO keine neuen Kunden mehr annehmen.
Diejenigen die bis dahin aber den Klick geschaft haben, haben de Facto bereits gekauft.
Es stehen zwar noch bezahlungs- und versand- Verpflichtungen im Raum, aber Kunde ist man spätestens nach Erhalt der Willkommensmail von Simyo.
Dann hat SIMYO auch eine Lieferpflich, genau so wie du eine Bezahlpflich hast, ausser natürlich du machst von deinem Rücktrittsrech gebrauch.

Wollen wir das mal hoffen, schließlich habe ich heute 2 Karten bestellt und bezahlt. Aber ich bin da ganz zuversichtlich...