Benutzer Gerko schrieb:
Benutzer d.c.n schrieb:
Benutzer Gerko schrieb:
Ich schlage allen simyo-interessierten vor schnell noch zuzuschlagen, man weiss ja nie. :-)
wobei sich mir dann Frage stellt - was ist, wenn ich schon bestellt habe, zeitgleich mit meiner Ueberweisung ein Verkaufsverbot erlassen *wuerde*, und die Karte noch nicht versandt wurde? Geld zurueck, oder trotzdem noch Lieferung?
Gruss,
d.c.n
wenn ich Jurist wäre, würde ich Dir diese Frage gerne beantworten.
Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich denke der Kaufvertrag kommt mit dem klick auf den Absendebutton auf der Webseite zustande.
Solange das möglich ist kann man kaufen.
Sollte die einstweilige Verfügung durchkommen dürfte SIMYO keine neuen Kunden mehr annehmen.
Diejenigen die bis dahin aber den Klick geschaft haben, haben de Facto bereits gekauft.
Es stehen zwar noch bezahlungs- und versand- Verpflichtungen im Raum, aber Kunde ist man spätestens nach Erhalt der Willkommensmail von Simyo.
Dann hat SIMYO auch eine Lieferpflich, genau so wie du eine Bezahlpflich hast, ausser natürlich du machst von deinem Rücktrittsrech gebrauch.