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Kündigung


04.04.2005 14:50 - Gestartet von 602sl
Kündigung ist eine "einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung."

Ergo, wenn man kündigt, muss man erst einmal gar nichts mehr bestätigen. Durch den Zugang beim Empfänger (also 1&1), den man ggf. beweisen müsste, wird die Kündigung - sofern zulässig - wirksam.

1&1 muss dies weder bestätigen noch sonst etwas. Natürlich kann 1&1 etwas neues "anbieten", z.B. 1,- EUR Gutschrift, aber zur Rechtskraft muss der Kunde dies "annehmen" also seinerseits erst neu aktiv werden.



Ein Schweigen kann bei einem Privatkunden i.d.R. niemals als Zustimmung gewertet werden.

Natürlich kann der Kunde durch konkludentes Handeln, z.B. die Weiterbenutzung der Zugangsdaten annehmen.

Ich denke bei 1&1 hangelt es Kündigungen und man versucht nun den Schaden zu begrenzen.

Übrigens, selbst wenn 1&1 nunmehr die Änderung zurückziehen würde, wäre eine Kündigung wirksam, weil dies die 1. Vertragsänderung nicht "heilen" würde.

Es wäre als 2. Vertragsänderung, diesmal aber ohne Kündigungsmgl. weil zugunsten des Kunden, zu deuten.

602sl

PS: Nicht per eMail od. Fax kündigen, sondern per Einschreiben. Wie ihr später auf irgendwelche Mails von 1&1 reagiert ist hingegen egal, solange die Kündigung nachweisbar ist.
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[1] tapsimaus antwortet auf 602sl
04.04.2005 15:14
Ich kapier gar nichts mehr.

Betrifft es nur die Kunden die einen VOIP Vertrag haben oder auch die Kunden die einen DSL Anschluss bei 1und1 haben und sich den Dienst VOIP freigeschaltet haben lassen. Ich habe einen DSL 2000 MB Vertrag bei 1und1 und nutze auch die VOIP funktion....

Wer kann helfen...
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[1.1] bjr antwortet auf tapsimaus
04.04.2005 16:00
Benutzer tapsimaus schrieb:
Betrifft es nur die Kunden die einen VOIP Vertrag haben oder auch die Kunden die einen DSL Anschluss bei 1und1 haben und sich den Dienst VOIP freigeschaltet haben lassen. Ich habe einen DSL 2000 MB Vertrag bei 1und1 und nutze auch die VOIP funktion....

Es betrifft alle Kunden, deren 1&1 Plus Tarif monatlich bisher 100 Freiminuten VoIP-Telefonie ins deutsche Festnetz beinhaltet hat. Das duerften alle Kunden sein, die den Tarif vor dem 26.1.2005 in Auftrag gegeben haben. Nicht zu verwechseln mit den Sonder-VoIP-Tarifen, die man zusätzlich zu einem 1&1 DSL Plus Tarif dazubestellen musste.

Soweitsogut ? :-)
Björn / apropos-dsl.de
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[1.2] Martin Kissel antwortet auf tapsimaus
04.04.2005 16:02
Benutzer tapsimaus schrieb:
Ich kapier gar nichts mehr. Betrifft es nur die Kunden die einen VOIP Vertrag haben oder auch die Kunden die einen DSL Anschluss bei 1und1 haben und sich den Dienst VOIP freigeschaltet haben lassen. Ich habe einen DSL 2000 MB Vertrag bei 1und1 und nutze auch die VOIP funktion....
Wer kann helfen...

Ganz einfach:
[ ] Du hattest bis März 100 Freiminuten im DSL-Tarif mit drin
[ ] Diese Freiminuten werden nun nicht mehr gewährt

Wenn du beides ankreuzen kannst, ist es eine Anpassung des Vertrags zu deinen Ungunsten, dem du widersprechen kannst. Stellt der Anbieter den Ursprungszustand nicht wieder her, berechtigt es zur außerordnetlichen Kündigung.
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[1.2.1] tapsimaus antwortet auf Martin Kissel
04.04.2005 16:32
Irgendwie stimmt was nicht....Der VOIP Dienst ist Vertragsbestandteil des DSL Tarifes 2000 MB und wird somit auch geworben. Die Tarife waren schon vor der Erhöhung recht günstig für mcih allerdings ist dies nun nicht mehr der Fall. Die Rufnummer war im übrigen schon lange vorher geschaltet für den Dienst....aber 100 Freiminuten habe ich nicht.

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[1.2.1.1] tapsimaus antwortet auf tapsimaus
04.04.2005 16:34
Nachtrag:

Es heist im übrigen laut teltarif.de auch, dass es eine Verschlechterung ist seitens 1und1.de für den Kunden. Man hat ja den Vertrag abgeschlossen wegen den günstigeren Tarifen in die Netze und nun steigen diese.

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[2] Martin Kissel antwortet auf 602sl
04.04.2005 16:04
Benutzer 602sl schrieb:
Kündigung ist eine "einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung."
Ergo, wenn man kündigt, muss man erst einmal gar nichts mehr bestätigen. Durch den Zugang beim Empfänger (also 1&1), den man ggf. beweisen müsste, wird die Kündigung - sofern zulässig
- wirksam.

1&1 muss dies weder bestätigen noch sonst etwas. Natürlich kann 1&1 etwas neues "anbieten", z.B. 1,- EUR Gutschrift, aber zur Rechtskraft muss der Kunde dies "annehmen" also seinerseits erst neu aktiv werden.

Stellt sich dazu allerdings die Frage, was wäre wenn 1&1 die 1 Euro Gutschrift für Bestandskunden automatisch einrichten würde?

Damit wäre der Nachteil aufgehoben, ganz im Gegenteil, der Kunde hätte sogar noch einen Vorteil, wenn er die Minuten nicht ganz verbraucht (weil die Gutschrift auch auf andere Posten angerechnet werden dürften).
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[2.1] kopfwunde antwortet auf Martin Kissel
04.04.2005 17:26
Benutzer Martin Kissel schrieb:

Stellt sich dazu allerdings die Frage, was wäre wenn 1&1 die 1 Euro Gutschrift für Bestandskunden automatisch einrichten würde?

das wäre ein feiner Zug von 1&1 gewesen, aber die 100 Cent bekommt
nur der Meckerkunde, wer schweigt bleibt aussen vor.

Damit wäre der Nachteil aufgehoben, ganz im Gegenteil, der Kunde hätte sogar noch einen Vorteil, wenn er die Minuten nicht ganz verbraucht (weil die Gutschrift auch auf andere Posten angerechnet werden dürften).

warum wäre es ein Vorteil? Der 1 Euro ist das Mindeste was 1&1 anbieten sollte.

Die 100 VoIP Freiminuten wurden bekanntlich im Sekundentakt abgerechnet, Rechnerisch sind also innerhalb der Freiminuten 1000 Verbindungen möglich, was also einer Tariferhöhung von bis zu 60 Euro gleichkommt.

Hinzu kommt noch die Preiserhöhung in die Mogelfunknetze, die mit dem 1 Euro aus Kulanz ohnehin nicht abgegolten werden können.

1&1 soll einfach seine Verträge einhalten und gut ist, wenn ich weniger verdiene und 1&1 im Monat einfach mal so 1 Euro weniger überweise, glaube ich nicht das es gut geht.
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[3] spunk_ antwortet auf 602sl
04.04.2005 17:40
Benutzer 602sl schrieb:

PS: Nicht per eMail od. Fax kündigen, sondern per Einschreiben. Wie ihr später auf irgendwelche Mails von 1&1 reagiert ist hingegen egal, solange die Kündigung nachweisbar ist.

der Vorgang funktioniert problemlos innerhalb von Minuten:
erst Fax, dann kommt mail vom Support mit dem 12EUR Angbot, darauf per mail den Widerspruch und danach kommt die Kündigungsbestätigung mit der Angabe des Deaktivierungszeotraumes.

Eigentlich vollkommen ohne Aufwand.
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[3.1] chris99 antwortet auf spunk_
04.04.2005 17:55
an welche Faxnummer soll ich denn die Kündigung schicken? Da geistern ja unterschiedliche Nummern rum und jeder Hotliner erzählt was anderes. An welche Faxnummer habt ihr die außerordentliche Kündigung gefaxt ???
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[3.1.1] spunk_ antwortet auf chris99
04.04.2005 17:57
Benutzer chris99 schrieb:

erzählt was anderes. An welche Faxnummer habt ihr die
http://portal.1und1.de/de/go/impressum
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[3.2] Sunny01 antwortet auf spunk_
04.04.2005 23:37
Benutzer spunk_ schrieb:

der Vorgang funktioniert problemlos innerhalb von Minuten: erst Fax, dann kommt mail vom Support mit dem 12EUR Angbot, darauf per mail den Widerspruch und danach kommt die Kündigungsbestätigung mit der Angabe des Deaktivierungszeotraumes.

Was heißt Deaktivierungszeitraum? Kann man nicht ein konkretes Datum bei der Kündigung angeben? Das gleiche Datum gebe ich dann bei einem ander (T-DSL-)Reseller an, damit ich keine Unterbrechung der DSL-Versorgung habe. Oder liege ich hier falsch?
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[3.2.1] spunk_ antwortet auf Sunny01
04.04.2005 23:41
Benutzer Sunny01 schrieb:

Was heißt Deaktivierungszeitraum?
zeitraum ist evtl. übertrieben <hehe> ist eben der tag ab dem alle dienste deaktiviert werden - der hängt im übrigen ganz konkret mit dem ende des abrechnungsmonats zusammen <grins>

K
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[3.2.1.1] Thor79 antwortet auf spunk_
05.04.2005 16:02
Hi Leute,

wie sieht das eigentlich aus. Ich möchte den neuen 9,99 Tarif von 1und1 erhalten. Doch leider habe ich den vorherigen Tarif für 19,95. Jetzt kann ich ja kündigen, wegen den 100 Freiminuten. Könnte ich jetzt kündigen und danach sofort den neuen Tarif beantragenf? Wäre das möglich?
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[3.2.1.1.1] CHEFE antwortet auf Thor79
05.04.2005 16:12
wie sieht das eigentlich aus. Ich möchte den neuen 9,99 Tarif von 1und1 erhalten. Doch leider habe ich den vorherigen Tarif für 19,95. Jetzt kann ich ja kündigen, wegen den 100 Freiminuten. Könnte ich jetzt kündigen und danach sofort den neuen Tarif beantragenf? Wäre das möglich?

Ich hab mich auch mal im Umfeld des neuen Tarifs für 9,99 mal informiert. Und da hab ich was gelesen, dass man in den letzten 3 Monaten nicht Kunde gewesen sein darf.
Allerdings hatte ich mich auch für Hardware interessiert...
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[3.2.1.1.2] spunk_ antwortet auf Thor79
05.04.2005 17:16
Benutzer Thor79 schrieb:

Freiminuten. Könnte ich jetzt kündigen und danach sofort den neuen Tarif beantragenf? Wäre das möglich?
klar, nur halt nicht auf deinen namen, aber es wird noch andere namne geben (freundin, frau, freund, mann, oma, opa, vater, mutter, onkel, tante, .......)
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[3.2.1.1.2.1] Thor79 antwortet auf spunk_
05.04.2005 17:19
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Thor79 schrieb:

Freiminuten. Könnte ich jetzt kündigen und danach sofort den neuen Tarif beantragenf? Wäre das möglich?
klar, nur halt nicht auf deinen namen, aber es wird noch andere namne geben (freundin, frau, freund, mann, oma, opa, vater, mutter, onkel, tante, .......)

die sehen doch, dass das auf meinen Anschluss geschaltet wird (also meine Telefonnummer und mein DSL-Anschluss) oder?
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[3.2.1.1.2.1.1] spunk_ antwortet auf Thor79
05.04.2005 17:23
Benutzer Thor79 schrieb:

die sehen doch, dass das auf meinen Anschluss geschaltet wird (also meine Telefonnummer und mein DSL-Anschluss) oder?

deinen dsl-anschluss kannst du sowieso vergessen. die vermarkten nur noch resale-anschlüsse.

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[3.2.1.1.2.1.1.1] Thor79 antwortet auf spunk_
05.04.2005 18:15
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Thor79 schrieb:

die sehen doch, dass das auf meinen Anschluss geschaltet wird (also meine Telefonnummer und mein DSL-Anschluss) oder?

deinen dsl-anschluss kannst du sowieso vergessen. die vermarkten nur noch resale-anschlüsse.


Aber die müssten sich doch dann denken: Er kündigt und an Tag später wird ein neuer Anschluss unter seiner Adresse und seiner Telefonnummer beantragt... werden die da wohl mitspielen?
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[3.2.1.1.2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Thor79
05.04.2005 18:21
Benutzer Thor79 schrieb:

Aber die müssten sich doch dann denken: Er kündigt und an Tag später wird ein neuer Anschluss unter seiner Adresse und seiner Telefonnummer beantragt... werden die da wohl mitspielen?

warum nicht - die wollen doch wie jede normale firma ihre produkte verkaufen.
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[3.2.1.1.2.1.1.1.1.1] bs antwortet auf spunk_
05.04.2005 21:50
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Thor79 schrieb:

Aber die müssten sich doch dann denken: Er kündigt und an Tag später wird ein neuer Anschluss unter seiner Adresse und seiner Telefonnummer beantragt... werden die da wohl mitspielen?

warum nicht - die wollen doch wie jede normale firma ihre produkte verkaufen.

Der Full Flat Tarif wird nur mit DSL Anschluß verkauft bzw. man kann also keinen anderen 'DSL-Anschluß Provider' haben. Wenn man aber einen DSL Anschluß beantragt, dann steht im Antrag drin, dass Antragsteller und Telefonanschlußinhaber dieselbe Person sein muß, zumindest derselbe Familien Name muß dort stehen. Dami erübrigt sich die Sache.
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[3.2.1.1.2.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf bs
05.04.2005 21:52
Benutzer bs schrieb:

drin, dass Antragsteller und Telefonanschlußinhaber dieselbe Person sein muß, zumindest derselbe Familien Name muß dort stehen. Dami erübrigt sich die Sache.
oft hat die Ehefrau ja denselben Familiennamen wie ihr Ehemann.
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[3.2.1.1.2.1.1.1.1.1.2] ErnieStar antwortet auf bs
06.04.2005 10:09
Benutzer bs schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb: ... Antragsteller und Telefonanschlußinhaber dieselbe Person sein muß, zumindest derselbe Familien Name muß dort stehen. Dami erübrigt sich die Sache.

Nicht ganz. Bei nem Bekannten von mir läuft der 1&1 DSL-Anschluss auf seinen Namen und der T-Com Telefonanschluss auf den Namen seiner Freundin. Das hat 1&1 ohne zu mucken so eingerichtet.

Er hat jetzt aber auch vor außerordentlich zu kündigen und dann den Anschluss auf den Namen seiner Freundin neu anzumelden. Das einige Manko wird wohl die gleiche Adresse sowie die gleiche Telefonnummer sein, oder was meint ihr? Hat das schon jemand probiert?
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[3.2.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1] Thor79 antwortet auf ErnieStar
06.04.2005 12:51
Benutzer ErnieStar schrieb:
Benutzer bs schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb: ... Antragsteller und Telefonanschlußinhaber dieselbe Person sein muß, zumindest derselbe Familien Name muß dort stehen. Dami erübrigt sich die Sache.

Nicht ganz. Bei nem Bekannten von mir läuft der 1&1 DSL-Anschluss auf seinen Namen und der T-Com Telefonanschluss auf den Namen seiner Freundin. Das hat 1&1 ohne zu mucken so eingerichtet.

Er hat jetzt aber auch vor außerordentlich zu kündigen und dann den Anschluss auf den Namen seiner Freundin neu anzumelden. Das einige Manko wird wohl die gleiche Adresse sowie die gleiche Telefonnummer sein, oder was meint ihr? Hat das schon jemand probiert?

Das würde mich auch interessieren, hat vielleicht schon jemand mit der 1und1 hotline telefoniert und sich da ganz unverbindlich schlauch gemacht?
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[3.3] Sunny01 antwortet auf spunk_
06.04.2005 13:15
Benutzer spunk_ schrieb:

der Vorgang funktioniert problemlos innerhalb von Minuten: erst Fax, dann kommt mail vom Support mit dem 12EUR Angbot, darauf per mail den Widerspruch und danach kommt die Kündigungsbestätigung mit der Angabe des Deaktivierungszeotraumes.

Wann hast Du denn gekündigt und was wurde die als Datum des Vertragsendes genannt? Hast Du das Datum selber vorgegeben?