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Antwort von 1 und 1 auf Sonderkündigungsrecht


06.04.2005 17:10 - Gestartet von frankey
Hier die Antwort die ich von 1 und 1 auf die Anfrage nach dem Sonderkündigungsrecht bekommen habe:

(...)
Bitte beachten Sie, dass Sie nach durchführung der Sonderkündigung in Zukunft keinen Vertrag mehr bei 1&1, GMX und Schlund&Partner bekommen. Diese Sperre ist bei der Sonderkündigung beinhaltet.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit Ihnen den Gegenwert von 1 EUR /Monat für die 100 Freiminuten gut zuschreiben.
Sollten Sie an dieser Lösung interessiert sein, teilen Sie uns dies bitte auf diesem Wege mit und wir werden die Gutschrift des genannten Betrages bis zum Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit veranlassen.
(...)

Wieso will 1 und 1 keine Geschäfte mehr machen, nur weil man auf sein Recht besteht ?!?
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[1] Jetzt reicht's aber 1&1, ich kündige!
roko antwortet auf frankey
06.04.2005 18:20
Hi,

diese Antwort von 1&1 finde ich unverschämt, ja sogar eine Erpressung!

Ich habe einen 2GB-Tarif (inkl. 100 VoIP-Minuten/Monat, die jetzt wegfallen) bei der Bande und nur noch 4 Monate bis Ende der MVLZ, aber nach der Entwicklung in der letzten Woche reicht's mir langsam.

Ich denke 1&1 ist auf dem besten Wege ein richtig ernster Konkurrent von freenet zu werden: Wer ver*rscht seine Kunden am besten?

Für dich habe ich noch den Tipp: Falls du wirklich zu GMX wechseln willst, bestelle erst den neuen GMX-Tarif und kündige nach der Freischaltung bei 1&1!

lg, roko
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[1.1] Sunny01 antwortet auf roko
06.04.2005 18:28
Benutzer roko schrieb:
Für dich habe ich noch den Tipp: Falls du wirklich zu GMX wechseln willst, bestelle erst den neuen GMX-Tarif und kündige nach der Freischaltung bei 1&1!

Dann ergibt sich das Problem, daß GMX den DSL-Anschluß nicht einrichten lassen kann, da bei der Dt. Telekom noch der Port reserviert ist.

Aber wie wäre es mit einem Hinweis auf Datenschutz?

1&1 ist m. E. nicht befugt seiner Konzernschwester solche Daten (Sperrliste) zu übermitteln.
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[1.1.1] Sunny01 antwortet auf Sunny01
06.04.2005 18:33
Und vielleicht verlangst Du am besten nach Vertragsende noch die vollständige Löschung Deiner Daten bei 1&1. Dann dürften die sich bei einem Neuantrag nicht mehr an Dich erinnern können.
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[1.1.1.1] frankey antwortet auf Sunny01
06.04.2005 18:45
Benutzer Sunny01 schrieb:
Und vielleicht verlangst Du am besten nach Vertragsende noch die vollständige Löschung Deiner Daten bei 1&1. Dann dürften die sich bei einem Neuantrag nicht mehr an Dich erinnern können.

Leider habe ich auch eine Domain bei denen (zwar unabhängig vom DSL-Vertrag) und wenn die sofort mit der Holzhammer-Methode reagieren, wird mir die auch gekündigt (irgeneinen Grund findet man (1und1) ja immer). Insofern hat die Drohung bei mir bewirkt, daß ich das Angebot mit dem 1 Euro pro Monat Vergütung annehme und dann fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündige.
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[1.1.1.2] tom.stein antwortet auf Sunny01
11.04.2005 07:15
Benutzer Sunny01 schrieb:
Und vielleicht verlangst Du am besten nach Vertragsende noch die vollständige Löschung Deiner Daten bei 1&1. Dann dürften die sich bei einem Neuantrag nicht mehr an Dich erinnern können.

Nach deutschem Recht müssen alle für die Aussenbeziehung eines Unternehmens relevanten Daten (also insbes. Verträge) 10 Jahre aufbewahrt werden. Datenschutz hin oder her: Falls die Ablage nicht papiergebunden ist, werden sie sich erinnern.

Tom
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[1.1.2] dandy85 antwortet auf Sunny01
06.04.2005 18:33
Hm...die Sperrliste wird sicherlich von United-Internet geführt und darauf haben dann alle United-Internet Unternehmen zugriff. Ist es überhaupt zulässig solche Informationen über einen längeren Zeitraum zu speichern? Kennt sich Jemand damit aus?

MfG
dandy
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[1.1.2.1] Sunny01 antwortet auf dandy85
06.04.2005 18:40
Benutzer dandy85 schrieb:
Hm...die Sperrliste wird sicherlich von United-Internet geführt und darauf haben dann alle United-Internet Unternehmen zugriff. Ist es überhaupt zulässig solche Informationen über einen längeren Zeitraum zu speichern? Kennt sich Jemand damit aus?

Eigentlich ist 1&1 Dein Vertragspartner. Wenn Du keine Zustimmung gegeben hast, dann haben die Daten bei United Internet nichts zu suchen.
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[1.1.2.2] spunk_ antwortet auf dandy85
06.04.2005 18:57
Benutzer dandy85 schrieb:

Ist es überhaupt zulässig solche Informationen über einen längeren Zeitraum zu speichern? Kennt sich Jemand damit aus?
es herrscht ja in der Privatwirtschaft Vertragsfreiheit.

Niemand ist gezwungen mit jemandem einen Vertrag einzugehen - wenn dein EInzelhändler dir sagt: "sie haben heute keine roten Haare, dann verklaufe ich nichts" kannst du das nur akzeptieren und zum nächsten Händler gehen.
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[1.1.2.2.1] bjr antwortet auf spunk_
06.04.2005 19:03
... oder ihn wegen Diskriminierung verklagen :-)

Aber im Ernst, ist das nicht ein unzulässiges Druckmittel, was 1&1 da nutzt? Nur weil ich mein Recht in Anspruch nehme, werde ich dafür von irgendwas ausgeschlossen / bestraft? Bischen komisch is das schon.....

B.
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[1.1.2.2.1.1] spunk_ antwortet auf bjr
06.04.2005 19:07
Benutzer bjr schrieb:
... oder ihn wegen Diskriminierung verklagen :-)
bringt nichts -es herrscht ja Vertragsfreiheit.

Aber im Ernst, ist das nicht ein unzulässiges Druckmittel, was 1&1 da nutzt? Nur weil ich mein Recht in Anspruch nehme, werde ich dafür von irgendwas ausgeschlossen / bestraft?
Bischen komisch is das schon.....
naja, es herrscht schliesslich Vertragsfreiheit - mit welcher Begründung sollte man einen Händler zwingen mit einem Kunden einen Vertrag einzugehen. (btw: alle Versandhäuser arbeiten nach diesem System)
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[1.1.2.2.1.2] frankey antwortet auf bjr
06.04.2005 19:09
Irgendwie hoffe ich ja, daß das nicht die offizielle Meinung von 1und1 zu diesem Thema ist. Der Rechtschreibfehler im Wort "Durchführung"-was man ja doch groß schreibt, erweckt in mir nicht den Eindruck, als wenn es sich um ein tausendfach verwendeten Satzbaustein handelt.
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[1.1.2.2.1.2.1] dandy85 antwortet auf frankey
06.04.2005 19:24
Antworten von 1&1 enthalten in der Regel Rechtschreibfehler. Das ist scheinbar den ihr Markenzeichen. ;) Ich hatte jedoch noch nie eine Antwort von denen, welche korrekt war.

MfG
dandy
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[1.1.2.2.1.2.1.1] kopfwunde antwortet auf dandy85
06.04.2005 20:38
Benutzer dandy85 schrieb:
Antworten von 1&1 enthalten in der Regel Rechtschreibfehler. Das ist scheinbar den ihr Markenzeichen. ;) Ich hatte jedoch noch nie eine Antwort von denen, welche korrekt war.

1&1 spricht auch von einer Sonderkündigung, für ein Unternehmen schon ein Armutszeugnis, wenn sie nichtmal wissen das es sich hier um eine außerordentliche Kündigung handelt.

Und warum diese Aufregung, mit diesem Schreiben ist 1&1 die schlechte Presse gewiß, jeder Kunde der so behandelt wird warnt mindestens 3 Freunde und Bekannte vor 1&1 und mindestens 2 von denen machen ihren Vertrag dann sicher woanders ;-).

1&1 ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich weiter ungeniert!

Jetzt wurde offenbar auch noch die 0180 Hotlinenummer gegen eine 0900 Nummer ausgetauscht, mit erheblich höheren Kosten versteht sich.
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[1.1.2.2.2] Sunny01 antwortet auf spunk_
06.04.2005 19:49
Benutzer spunk_ schrieb:
Niemand ist gezwungen mit jemandem einen Vertrag einzugehen - wenn dein EInzelhändler dir sagt: "sie haben heute keine roten Haare, dann verklaufe ich nichts" kannst du das nur akzeptieren und zum nächsten Händler gehen.

Na in der dargestellten krassen Form mit den roten Haaren ist es sicher Diskriminierung und damit nicht rechtens. Allerdings kann ich mir schon denken, daß 1&1 einen Kunden ablehen kann, wenn die mit einem schon mal "schlechte Erfahrung" hatten. Aber eine Sperrliste an Schwestergesellschaften zu schicken, dürfte nicht rechtens sein - selbst wenn man wirklich krass vertragsuntreu war. Ich kann mich nicht daran erinnern hierfür meine ausdrückliche Zustimmung gegeben zu haben. Und im Kleingedruckten dürfte so was nicht ausreichend sein - siehe Schufa.
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[1.1.3] roko antwortet auf Sunny01
06.04.2005 18:47
Benutzer Sunny01 schrieb:
Benutzer roko schrieb:
Für dich habe ich noch den Tipp: Falls du wirklich zu GMX wechseln willst, bestelle erst den neuen GMX-Tarif und kündige nach der Freischaltung bei 1&1!

Dann ergibt sich das Problem, daß GMX den DSL-Anschluß nicht einrichten lassen kann, da bei der Dt. Telekom noch der Port reserviert ist.

Ja, deshalb habe ich auch den GMX-Tarif und nicht -Anschluß geschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass er DSL von der T-Com hat. Und GMX hat noch die 'echten' Wechsler-Angebote, also nur Tarif.
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[2] koelli antwortet auf frankey
06.04.2005 18:43
Benutzer frankey schrieb:
Hier die Antwort die ich von 1 und 1 auf die Anfrage nach dem Sonderkündigungsrecht bekommen habe:

(...)
Bitte beachten Sie, dass Sie nach durchführung der Sonderkündigung in Zukunft keinen Vertrag mehr bei 1&1, GMX und Schlund&Partner bekommen.

Also das ist ja wohl echt der Gipfel! Jetzt begibt sich also 1&1 auf das selbe niedere Niveau wie z.B. 01058. Die lassen auch einen Wechsel von einem Preselection-Tarif in einen günstigeren nicht zu. Kündigen und Neuanmelden geht auch nicht, da mal dauerhaft gesperrt wird.
Wenn eine Firma so mit den Kunden umgeht, sagt das ja alles, was die von einem halten: "Rutscht uns doch den Buckel runter".

PS: Wenn ich ein Zeitschriftenabo kündige, fragt der Verlag immer wieder, ob ich nicht doch mal wieder abonnieren will. 1&1 dagegen scheint zu sagen: Wer uns einmal den Rücken gekehrt hat, kann uns gestohlen bleiben!
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[2.1] spunk_ antwortet auf koelli
06.04.2005 18:55
Benutzer koelli schrieb:

1&1 dagegen scheint zu sagen: Wer uns einmal den Rücken gekehrt hat, kann uns gestohlen bleiben!
stimmt so nicht.

habe bei 1u1 vor Jahren schon aml ausserordentlich gekündigt und bin zwischenzeitlich wieder "genommen" worden.

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[2.1.1] a-meise1 antwortet auf spunk_
06.04.2005 19:39
Selbstverständlich nehmen die einen auch wieder. Das ist doch ein reines Druckmittel.

Und zum Thema Vertragsfreiheit: Ich bin zwar kein Jurist und kann das mit Sicherheit sagen. Ich meine aber mal gehört zu haben, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist. Es herrscht zwar einerseits Vertragsfreiheit, so dass keiner gezwungen werden kann Verträge ab zu schließen. Aber wenn ein Angebot für die Allgemeinheit gilt, dann kann 1&1 mir dieses Angebot nicht ohne besondere Gründe verwehren. Solche Gründe könnten zum Beispiel negative Schufa Einträge oder ähnliches sein. - Nicht aber eine früheres Vertragsverhältnis.
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[3] bs antwortet auf frankey
06.04.2005 22:54
Benutzer frankey schrieb:
Hier die Antwort die ich von 1 und 1 auf die Anfrage nach dem Sonderkündigungsrecht bekommen habe:

(...)
Bitte beachten Sie, dass Sie nach durchführung der Sonderkündigung in Zukunft keinen Vertrag mehr bei 1&1, GMX und Schlund&Partner bekommen. Diese Sperre ist bei der Sonderkündigung beinhaltet.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit Ihnen den Gegenwert von 1 EUR /Monat für die 100 Freiminuten gut zuschreiben. Sollten Sie an dieser Lösung interessiert sein, teilen Sie uns dies bitte auf diesem Wege mit und wir werden die Gutschrift des genannten Betrages bis zum Ende Ihrer
Mindestvertragslaufzeit veranlassen.
(...)

Wieso will 1 und 1 keine Geschäfte mehr machen, nur weil man auf sein Recht besteht ?!?

Und bald werden auch die KFZ versicherungen anfangen zu drohen wenn man von seinem Kündigunsrecht Gebrauch macht, weil dieser die Tarife erhöht hat. Mit der ungefragten Weiterleitung seiner Daten in eine Blacklist, die dann andere Firmen zugeschickt werden. Und dann muß jeder fürchten keine KFZ Versicherung mehr zu bekommen! Kann nur sagen, dies ist deutsche Firmenpolitik und deutscher Kundendienst. Also Hände weg von grossen deutschen Firmen heisst dann wohl die Devise für das Ausland.
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[4] tom.stein antwortet auf frankey
11.04.2005 19:19
Mich wundert, dass 1&1 offensichtlich nicht mit gut vorformulierten Aussagen den Wind aus den Segeln nimmt. Bei mir zum Beispiel klingt das viel freundlicher:

--
Sehr geehrter XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte.

Wir haben uns dazu entschlossen, unser VoIP-Paket gemäß den Wünschen unserer Kunden aufzuwerten, um VoIP noch flexibler und komfortabler zu machen. Hierzu zählen Leistungen wie Parallel Call, eine Message-Box, die Möglichkeit, 4 Rufnummern zu beantragen und Video-Telefonie über unser neues Softphone 2.0

Gleichzeitig sind die 100 Freiminuten, die im Rahmen einer zeitlich befristeten Aktion bis Ende Januar angeboten wurden, entfallen. Wir haben Ihnen ange- boten, dass wir den entsprechenden Gegenwert bis zum Ende Ihrer Mindest- vertragslaufzeit Ihrem Konto als Guthaben gutschreiben und den Entfall der Freiminuten somit vollständig ersetzen.

Auch die Verbindungsentgelte sind variabel. Um unser Angebot weiterhin attraktiv gestalten und allen unseren Kunden eine optimale Qualität und Verfügbarkeit unseres VoIP-Dienstes gewährleisten zu können, mussten die Preise für Verbindungen in manche Mobilfunknetze leicht angehoben werden.
Die Preise für Auslandsverbindungen hingegen waren anfangs höher und wurden bereits gesenkt. Ich möchte an dieser Stelle auch nicht ausschließen, dass die Verbindungsentgelte für VoIP-Verbindungen zu Mobilfunknummern wieder günstiger werden, versichern kann ich dies natürlich nicht.

Wenn Sie dennoch gemäß Punkt 3.1 der VoIP-AGB von Ihrem Widerspruchs- recht bzgl. der leichten Erhöhung der Entgelte Gebrauch machen möchten, so bieten wir Ihnen an, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen.
--

Das ist doch eine klare und nette Ansage. Dass die Telefongebühren schwanken, ist nicht außergewöhnlich, und kein Hahn hätte bei einer Erniedrigung geschrien. Und dass die Freiminuten ersetzt werden, ist doch auch nett. Bleibt nur die Sache mit der Kündigungsfrist - da bewegen sie sich auf dünnem Eis, da ich keine Mail erhalten habe und in der Online-Nachrichtenbox im Login-Center (wofür, wenn nicht für eine Kopie solcher Nachrichten, ist das gut?) keine Nachrichten vorhanden sind. Selbstverständlich hat man ein Sonderkündigungsrecht, und zwar zum Inkrafttreten der Erhöhung...

Aber auch so kann man leben. Eine nette Anfrage, eine nette Antwort.

Ciao, Tom
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[4.1] franzi antwortet auf tom.stein
14.04.2005 20:50
Ich habe keine Drohungen erhalten, allerdings wurden mir auch nicht der 1 EURO angeboten. Ich bekam gleich ein Schreiben, wo mir ein Kündigungstermin in 4 Wochen genannt wurde.

Ist o. k. suche mir nun in Ruhe einen neuen Anbieter und brauch nix überstürzen.

Gruß
Franzi
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[5] michael ciesla antwortet auf frankey
12.04.2005 21:34
Benutzer frankey schrieb:
Hier die Antwort die ich von 1 und 1 auf die Anfrage nach dem Sonderkündigungsrecht bekommen habe:

(...)
Bitte beachten Sie, dass Sie nach durchführung der Sonderkündigung in Zukunft keinen Vertrag mehr bei 1&1, GMX und Schlund&Partner bekommen. Diese Sperre ist bei der Sonderkündigung beinhaltet.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit Ihnen den Gegenwert von 1 EUR /Monat für die 100 Freiminuten gut zuschreiben. Sollten Sie an dieser Lösung interessiert sein, teilen Sie uns dies bitte auf diesem Wege mit und wir werden die Gutschrift des genannten Betrages bis zum Ende Ihrer
Mindestvertragslaufzeit veranlassen.
(...)

Wieso will 1 und 1 keine Geschäfte mehr machen, nur weil man auf sein Recht besteht ?!?


Sie müssen halt einschüchtern, weil es nicht sein kann, daß die große Firma gegen einen popeligen Kunden den Kürzeren zieht ....
Melde doch einfach den neuen Anschluß auf Frau/Freundin, dann hast Du die 3-monatige "Sperre" umgangen. Wenn 1&1 das unbedingt will, dann können sie es haben.

Ganz nebenbei: warum schaut ihr Euch alle nicht mal Arcor, Versatel und Hansenet an?
Die haben auch ihre Macken, aber wenn es funktioniert, dann funktioniert es. Insbesondere bei der Nummer 2 hinter der Telekom - Arcor. Für 60 Euchen pro Monat kannst Du quasi tun und lassen, was Du willst ....
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[5.1] thommy.2010 antwortet auf michael ciesla
14.04.2005 16:26
Hallo!
Hat jemand ne Ahnung, was mit der Hardware, die man beim Vertragsabschluss gekauft hat passiert?! Muss man die evtl. zurückgeben, wenn man außerordentlich kündigt?!
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[5.1.1] spunk_ antwortet auf thommy.2010
14.04.2005 17:09
Benutzer thommy.2010 schrieb:

Vertragsabschluss gekauft hat passiert?! Muss man die evtl. zurückgeben, wenn man außerordentlich kündigt?!

aus welchem Grund sollte dem denn so sein?
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[5.1.1.1] thommy.2010 antwortet auf spunk_
14.04.2005 17:12
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer thommy.2010 schrieb:

Vertragsabschluss gekauft hat passiert?! Muss man die evtl. zurückgeben, wenn man außerordentlich kündigt?!

aus welchem Grund sollte dem denn so sein?


könnte ja sein... von wegen schadensersatz usw. möglich ist alles. hab mich nur gegen alle eventualitäten absichern wollen, bevor ich dir kündigung wegschicke. mein "persönlicher juristischer beistand" ist aber auch der meinung...
also, fröhliches kündigen!! ;-))
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[5.1.1.1.1] sp. antwortet auf thommy.2010
28.06.2005 13:28
Benutzer thommy.2010 schrieb:
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer thommy.2010 schrieb:
Vertragsabschluss gekauft hat passiert?! Muss man die evtl. zurückgeben, wenn man außerordentlich kündigt?!
aus welchem Grund sollte dem denn so sein?
könnte ja sein... von wegen schadensersatz usw.

Oh ja! Ich biete supergünstige Verträge mit Hardware (mein Normalpreis 10.000 Euro, echter Wert darunter) an, ändere dann während der Mindestlaufzeit die Konditionen für die Kunden zum Negativen, und wer dann kündigt, muß mir die 10.000 Euro zahlen. Das wäre doch mal ein Geschäftsmodell!

Wenn in meinen Verträgen eine Klausel stehen würde, daß ich erhaltene subventionierte Hardware bei einer vorzeitigen Kündigung zurückgeben müßte... hui. Wobei, so was würde ich vielleicht sogar unterschreiben, denn aus dem Bauch raus würde ich das für unwirksam halten, weil eine durch den Anbieter zu vertretende Kündigung auch die Rückgabepflicht auslösen würde.

Um es deutlich zu sagen: Eine Mindestlaufzeit ist beiderseitig bindend! Konstruktionen mit ausschließlicher Bindung des Kunden (1&1 war's meines Erinnerns) sind richtigerweise gerichtlich gekippt worden, vermutlich wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden in den AGB. Wenn nun eine Partei einseitig den Vertrag ändern will, geht das grundsätzlich nicht. Allenfalls, wenn bei Vertragsschluß klare Regeln vereinbart sind - die aber mindestens das Recht des Kunden beinhalten müßten, sich dann - wie bereits zuvor der Anbieter - vom geschlossenen Vertrag zu lösen. Und: Wenn's um Reklamationen der subventionierten Hardware geht, stellen sich die Anbieter auch immer auf den Standpunkt, es gebe keinen Zusammenhang zwischen Hardware-Kauf und dem anderen Vertrag (sprich: keine Vertragskündigung bei mangelhafter Hardware, sondern nur den einen Euro Kaufpreis zurück).

just my 2 cents
Sp.
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[6] besser alles pauschal machen
chbrown antwortet auf frankey
28.06.2005 13:44
Vielleicht ist man deshalb heutzutage viel besser bei 1&1 und GMX aufgehoben, weil man ja die Telefon-Flatrate buchen kann und die DSL-Flatrate. ... Solange die einem nicht wegen krass überzogener Traffic-Raten kündigen, ist man mit den Flatrates doch auf der sicheren Seite. ... Wegen des Wegfalls der 100 Minuten braucht man doch eigentlich auch nicht zu kündigen, wenn einem die ersetzt werden. - Es sei denn, man hat zwischenzeitlich lohnendere Tarife entdeckt und freut sich einen Ast ab, daß man so "vielleicht" etwas früher aus dem Vertrag kommt. ... Was die Rechtschreibfehler und die Formulierung des Schreibens angeht, sieht es eher so aus, als sei das ganz individuell (vom Account-Service) ausgestellt worden, um eben zu verhindern, daß solche Kunden abwandern, nur um vorzeitig in irgendeinen günstigeren Tarif zu gelangen. - Deshalb auch die Sperre, denn diese Kunden würden es ja genauso mit anderen Providern versuchen, sobald 1&1 oder GMX wieder günstiger werden - und immer jedes Sonderkündigungsrecht ausnutzen. - Ich glaube, die bei Schlund & Partner denken sich einfach, daß sie weiterhin gerne flexibel sein möchten, aber dann auf "Springer" verzichten können.