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04.08.2005 15:28 - Gestartet von fb
Schade, mal wieder eine Entscheidung der BNetzA, die den Betrügern Tür und Tor öffnet.
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[1] Hasi16 antwortet auf fb
04.08.2005 16:09
Benutzer fb schrieb:
Schade, mal wieder eine Entscheidung der BNetzA, die den Betrügern Tür und Tor öffnet.

Wenn man an der Haustür etwas unterschreibt hat man auch ein bisschen selber Schuld! Trotzdem hat man nach wie vor sein Rücktrittsrecht (das bei Haustürgeschäften immergegeben ist)...

Grüße

hasi16
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[1.1] fb antwortet auf Hasi16
04.08.2005 16:53
Benutzer Hasi16 schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Schade, mal wieder eine Entscheidung der BNetzA, die den Betrügern Tür und Tor öffnet.

Wenn man an der Haustür etwas unterschreibt hat man auch ein bisschen selber Schuld!

Ähm, du weisst aber schon, dass es genügend räuberische Haustürgeschäftler gibt, die u.U. auch Aufträge einreichen, die der Kunde gar nicht erteilt hat?! Weil damit kann man ja so schön die Provisionen einsacken. Darum geht es ja gerade, dass das jetzt bei Preselection jetzt auch einfach möglich ist, weil die T-Com ja keinen schriftlichen Nachweis über den Auftrag des Kunden mehr verlangen darf.

Trotzdem hat man nach wie vor sein Rücktrittsrecht (das bei Haustürgeschäften immergegeben ist)...

Ja klasse, und den Ärger, die Umstellungsgebühren für die Preselection zurückzubekommen, weil ja drei Vertragspartner beteiligt sind und jeder die Verantwortung auf den anderen schiebt. Vielen Dank.
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[1.1.1] Hasi16 antwortet auf fb
04.08.2005 17:12
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Hasi16 schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Schade, mal wieder eine Entscheidung der BNetzA, die den Betrügern Tür und Tor öffnet.

Wenn man an der Haustür etwas unterschreibt hat man auch ein bisschen selber Schuld!

Ähm, du weisst aber schon, dass es genügend räuberische Haustürgeschäftler gibt, die u.U. auch Aufträge einreichen, die der Kunde gar nicht erteilt hat?! Weil damit kann man ja so schön die Provisionen einsacken. Darum geht es ja gerade, dass das jetzt bei Preselection jetzt auch einfach möglich ist, weil die T-Com ja keinen schriftlichen Nachweis über den Auftrag des Kunden mehr verlangen darf.

Würdest du die Forderung von Firma XY dann einfach begleichen?

Trotzdem hat man nach wie vor sein Rücktrittsrecht (das bei Haustürgeschäften immergegeben ist)...

Ja klasse, und den Ärger, die Umstellungsgebühren für die Preselection zurückzubekommen, weil ja drei Vertragspartner beteiligt sind und jeder die Verantwortung auf den anderen schiebt. Vielen Dank.

Gibs einem Anwalt, der freut sich noch übers verdammt leicht verdiente Geld!
Wenn du natürlich was unterschreibst, was du gar nicht wolltest... Aber wer unterschreibt schon Sachen, die er nicht komplett durchließt?

Grüße

hasi16
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[1.1.1.1] fb antwortet auf Hasi16
04.08.2005 17:52
Benutzer Hasi16 schrieb:
Ja klasse, und den Ärger, die Umstellungsgebühren für die Preselection zurückzubekommen, weil ja drei Vertragspartner beteiligt sind und jeder die Verantwortung auf den anderen schiebt. Vielen Dank.

Gibs einem Anwalt, der freut sich noch übers verdammt leicht verdiente Geld!

Ja, geil, bei Streitwert 10 EUR wird sich der Anwalt bedanken.

Wenn du natürlich was unterschreibst, was du gar nicht wolltest... Aber wer unterschreibt schon Sachen, die er nicht komplett durchließt?

Sag mal, was soll das ständig mit dem Unterschreiben. ES GEHT DARUM, DASS ES DER T-COM RECHTLICH UNTERSAGT WURDE, ZU ÜBERPRÜFEN, OB DER KUNDE ÜBERHAUPT WAS UNTERSCHRIEBEN HAT.

So langsam machst du auf mich den Eindruck, als geht es dir nur um Stimmungsmache, wahrscheinlich machst du selbst solche windigen Haustürgeschäfte?
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[1.1.1.1.1] Hasi16 antwortet auf fb
04.08.2005 18:01
Benutzer fb schrieb:
Wenn du natürlich was unterschreibst, was du gar nicht wolltest... Aber wer unterschreibt schon Sachen, die er nicht komplett durchließt?

Sag mal, was soll das ständig mit dem Unterschreiben. ES GEHT DARUM, DASS ES DER T-COM RECHTLICH UNTERSAGT WURDE, ZU ÜBERPRÜFEN, OB DER KUNDE ÜBERHAUPT WAS UNTERSCHRIEBEN HAT.

Deine Feststelltaste klemmt.
Wie dem auch sei, das Gericht hat dies so festgelegt, weil die Telekom das "Instrument" wohl mißbraucht hat. Das ist für den Kunden auch nicht gut! (=> "schriftlichen Willenserklärung, die bei der Vielzahl der Pre-Selection-Anträge das gesamte Umstellungsverfahren für den einzelnen Kunden erheblich verlangsamte.")
Und wenn dann Rechnungen von Firmen kommen mit denen du kein Vertrag hast, dann zahl doch einfach nicht! Ich weiss nicht, wo das Problem ist?! Wenn ich dir ne Rechnung schicke, bezahlst du und forderst du danach dein Geld zurück oder bezahlst du von vornherein gar nicht?

So langsam machst du auf mich den Eindruck, als geht es dir nur um Stimmungsmache, wahrscheinlich machst du selbst solche windigen Haustürgeschäfte?

So langsam wirst du beleidigend - und das ist weder nett noch angemessen!

Grüße

hasi16
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[1.1.1.1.1.1] fb antwortet auf Hasi16
04.08.2005 21:30
Benutzer Hasi16 schrieb:
Und wenn dann Rechnungen von Firmen kommen mit denen du kein Vertrag hast, dann zahl doch einfach nicht! Ich weiss nicht, wo das Problem ist?! Wenn ich dir ne Rechnung schicke, bezahlst du und forderst du danach dein Geld zurück oder bezahlst du von vornherein gar nicht?

Natürlich bezahl ich nicht, aber ich hab trotzdem den Ärger, insbesondere dann, wenn die Firma mir dann gleich noch versucht, einen Schufa-Eintrag oder ähnliches reinzudrücken.

Ich verstehe deine Einwände nicht, es ist doch klasse, wenn erstmal sichergestellt wird, ob überhaupt ein Auftrag vorliegt, bevor irgendwas umgestellt wird.
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[1.1.1.1.1.1.1] Hasi16 antwortet auf fb
05.08.2005 00:47
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Hasi16 schrieb:
Und wenn dann Rechnungen von Firmen kommen mit denen du kein Vertrag hast, dann zahl doch einfach nicht! Ich weiss nicht, wo
das Problem ist?! Wenn ich dir ne Rechnung schicke, bezahlst du und forderst du danach dein Geld zurück oder bezahlst du von vornherein gar nicht?

Natürlich bezahl ich nicht, aber ich hab trotzdem den Ärger, insbesondere dann, wenn die Firma mir dann gleich noch versucht, einen Schufa-Eintrag oder ähnliches reinzudrücken.

Ich verstehe deine Einwände nicht, es ist doch klasse, wenn erstmal sichergestellt wird, ob überhaupt ein Auftrag vorliegt, bevor irgendwas umgestellt wird.



Zu den schwarzen Schafen: Eine kurze Email an die Regulierungsbehörde (bzw. BNA) ODER Anzeige erstatten bei der Polizei ODER einfach nicht zahlen und ne Email schreiben, dass sie sich doch lieber noch mal deinen "Vertrag" anschauen sollen. Meiner Meinung nach machen alle drei Varianten nicht all zuviel Ärger und Arbeit, man bekommt sicher keinen Schufa-Eintrag (oder ähnliches) und hat anderen Betroffenen noch etwas gutes getan, weil insb. die BNA bei zu vielen Vorfällen auch hart durchgreift!

Ist es denn auch klasse, wenn die Telekom richtige Aufträge nicht schnell bearbeitet?
Ich habe etwas den Eindruck, dass du vor solchen Firmen schon fast Angst hast. Ich meine, dass es (leicht zu erledigende) Einzelfälle sind und es gut ist, dass die Telekom nicht Aufträge absichtlich vor sich herschieben kann. Oder glaubst du, dass die Telekom das "für den Kunden macht"? Die machen es, um das Geld länger von der Konkurrenz ferzuhalten.

Bist du Telekom-Fan?

Grüße

hasi16
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[1.1.1.2] frasier antwortet auf Hasi16
05.08.2005 02:22

Benutzer Hasi16 schrieb:
Aber wer unterschreibt schon Sachen, die er nicht komplett durchließt?

Hallo? Ist das ernst gemeint?
Falls ja: die absolut überwiegende Mehrheit liest sich Verträge vor der Unterschrift nicht bis auf's I-Tüpfelchen durch, im Vertrauen darauf, dass sie den Inhalt des mündlich Vereinbarten haben. Diese 'Nachlässigkeit' verschafft Juristen ein nicht zu unterschätzendes Betätigungsfeld.

frasier
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[1.1.1.2.1] Hasi16 antwortet auf frasier
05.08.2005 07:43
Benutzer frasier schrieb:

Benutzer Hasi16 schrieb:
Aber wer unterschreibt schon Sachen, die er nicht komplett durchließt?

Hallo? Ist das ernst gemeint? Falls ja: die absolut überwiegende Mehrheit liest sich Verträge vor der Unterschrift nicht bis auf's I-Tüpfelchen durch, im Vertrauen darauf, dass sie den Inhalt des mündlich Vereinbarten haben. Diese 'Nachlässigkeit' verschafft Juristen ein nicht zu unterschätzendes Betätigungsfeld.

Bei größeren Firmen kann man sich diese Nachlässigkeit ja meist erlauben, aber bei kleinen Firmen und langfristigen Verträgen sollte man das tun. Es dauert doch auch in der Regel weniger als fünf Minuten die wichtigsten ABG-Punkte zu überfliegen. Ist ernst gemeint, mach ich immer und bin damit auch sehr gut gefahren!

Grüße

hasi16