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kriminelle Abzocke


19.03.2005 08:23 - Gestartet von ollidings
Ich frage mich, wie Vodafone solche Preise, die schlichtweg gewerbsmäßiger Betrug sind, rechtfertigen kann, wenn man gleichzeitig im geplanten "Internet zuhause"-Angebot zu einem Hunderstel dieser Kosten surfen kann?
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[1] Hamburger antwortet auf ollidings
19.03.2005 09:20
Benutzer ollidings schrieb:
Ich frage mich, wie Vodafone solche Preise, die schlichtweg gewerbsmäßiger Betrug sind, rechtfertigen kann, wenn man gleichzeitig im geplanten "Internet zuhause"-Angebot zu einem Hunderstel dieser Kosten surfen kann?

Nein, ich bin nicht bei Vodafone.

Kriegst Du eigentlich Geld für solche Beiträge. Was bitte ist gewerbsmäßiger Betrug? Soweit ich weiß, haben in Deutschland Unternehmen die Freiheit, Preise selber festzulegen.

Seit wann müssen Preise gerechtfertigt werden?

Wohnst Du in einem anderen Land?

Vorschlag...schau einfach mal nach, was Betrug oder kriminell heißt.(Lexikon)

Wenn Du das gemacht hast, ruf bei denen an, gib denen deinen Namen und Anschrift und wiederhol das noch mal, was Du hier gepostet hast.

Dummes Zeug reden in einem anonymen Forum scheint in Mode zu sein.

In diesem Sinne....ein schönes Wochenende.


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[1.1] ollidings antwortet auf Hamburger
19.03.2005 10:09
Benutzer Hamburger schrieb:
Benutzer ollidings schrieb:
Ich frage mich, wie Vodafone solche Preise, die schlichtweg gewerbsmäßiger Betrug sind, rechtfertigen kann, wenn man gleichzeitig im geplanten "Internet zuhause"-Angebot zu einem Hunderstel dieser Kosten surfen kann?

Nein, ich bin nicht bei Vodafone.

Kriegst Du eigentlich Geld für solche Beiträge. Was bitte ist gewerbsmäßiger Betrug? Soweit ich weiß, haben in Deutschland Unternehmen die Freiheit, Preise selber festzulegen.

Seit wann müssen Preise gerechtfertigt werden?

Wohnst Du in einem anderen Land?

Vorschlag...schau einfach mal nach, was Betrug oder kriminell heißt.(Lexikon)

Wenn Du das gemacht hast, ruf bei denen an, gib denen deinen Namen und Anschrift und wiederhol das noch mal, was Du hier gepostet hast.

Dummes Zeug reden in einem anonymen Forum scheint in Mode zu sein.

In diesem Sinne....ein schönes Wochenende.



Schau halt ins Strafgesetzbuch und nöl mir nicht die Ohren voll du Klugschei.sser.
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[1.1.1] Hamburger antwortet auf ollidings
19.03.2005 11:41
Benutzer ollidings schrieb:
Benutzer Hamburger schrieb:
Benutzer ollidings schrieb:
Ich frage mich, wie Vodafone solche Preise, die schlichtweg gewerbsmäßiger Betrug sind, rechtfertigen kann, wenn man gleichzeitig im geplanten "Internet zuhause"-Angebot zu einem Hunderstel dieser Kosten surfen kann?

Nein, ich bin nicht bei Vodafone.

Kriegst Du eigentlich Geld für solche Beiträge. Was bitte ist gewerbsmäßiger Betrug? Soweit ich weiß, haben in Deutschland Unternehmen die Freiheit, Preise selber festzulegen.

Seit wann müssen Preise gerechtfertigt werden?

Wohnst Du in einem anderen Land?

Vorschlag...schau einfach mal nach, was Betrug oder kriminell
heißt.(Lexikon)

Wenn Du das gemacht hast, ruf bei denen an, gib denen deinen Namen und Anschrift und wiederhol das noch mal, was Du hier gepostet hast.

Dummes Zeug reden in einem anonymen Forum scheint in Mode zu
sein.

In diesem Sinne....ein schönes Wochenende.



Schau halt ins Strafgesetzbuch und nöl mir nicht die Ohren voll du Klugschei.sser.

Habe ich doch gesagt...anonyme Wichtigtuer...kannst Du selber nicht lesen oder warum soll ich im StGB nachschauen.

Ich habe die Begriffe Betrug oder kriminell nicht benutzt, sondern Du.

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[1.2] LViz antwortet auf Hamburger
19.03.2005 15:11
Kriegst Du eigentlich Geld für solche Beiträge. Was bitte ist gewerbsmäßiger Betrug? Soweit ich weiß, haben in Deutschland Unternehmen die Freiheit, Preise selber festzulegen.

Seit wann müssen Preise gerechtfertigt werden?

Natürlich gilt prinzipiell, dass ein Anbieter Preise selbst festlegen darf.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Z.B. Schlagwort: Wucher.

Auch wenn es zugegebnermassen nicht einfach ist, Wucher von teuren Angeboten zu unterscheiden. Letzenendes eine Gerichts-Entscheidung. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...!

Gruss, LViz.
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[1.2.1] Hamburger antwortet auf LViz
19.03.2005 15:22
Benutzer LViz schrieb:
Kriegst Du eigentlich Geld für solche Beiträge. Was bitte ist gewerbsmäßiger Betrug? Soweit ich weiß, haben in Deutschland Unternehmen die Freiheit, Preise selber festzulegen.

Seit wann müssen Preise gerechtfertigt werden?

Natürlich gilt prinzipiell, dass ein Anbieter Preise selbst festlegen darf.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Z.B. Schlagwort: Wucher.

Auch wenn es zugegebnermassen nicht einfach ist, Wucher von teuren Angeboten zu unterscheiden. Letzenendes eine Gerichts-Entscheidung. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...!

Gruss, LViz.

Sorry, aber Wucher ist ein Straftatbestand nach dem StGB.

Und ich kann das nun beim besten willen nicht erkennen.

Also, nicht soviel mit Schlagwörtern hantieren, wenn man die Bedeutung nicht kennt.

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[1.2.1.1] weinkenner antwortet auf Hamburger
19.03.2005 15:47
Benutzer Hamburger schrieb:
Benutzer LViz schrieb:
Kriegst Du eigentlich Geld für solche Beiträge. Was bitte ist gewerbsmäßiger Betrug? Soweit ich weiß, haben in Deutschland Unternehmen die Freiheit, Preise selber festzulegen.

Seit wann müssen Preise gerechtfertigt werden?

Natürlich gilt prinzipiell, dass ein Anbieter Preise selbst festlegen darf.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Z.B. Schlagwort:
Wucher.

Auch wenn es zugegebnermassen nicht einfach ist, Wucher von teuren Angeboten zu unterscheiden. Letzenendes eine Gerichts-Entscheidung. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...!

Gruss, LViz.

Sorry, aber Wucher ist ein Straftatbestand nach dem StGB.

Und ich kann das nun beim besten willen nicht erkennen.

Also, nicht soviel mit Schlagwörtern hantieren, wenn man die Bedeutung nicht kennt.


Völlig richtig!

Das ist sicherlich überteuert(wie auch bei T-Mobile)!

Und ob das so bleibt, liegt in erster Linie am Konsumenten.
Wenn alle das Produkt ablehnen(boykottieren(, fällt der Preis automatisch.

Nur mit Betrug hat das nicht zu tun.
Einige sind immer etwas schnell mit diesen Ausdrücken.

Also lieber sachlich bleiben!

Gruss

weinkenner
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[1.2.1.1.1] klaussc antwortet auf weinkenner
20.03.2005 14:27
Benutzer weinkenner schrieb:
Benutzer Hamburger schrieb:
Benutzer LViz schrieb:
Kriegst Du eigentlich Geld für solche Beiträge. Was bitte ist gewerbsmäßiger Betrug? Soweit ich weiß, haben in Deutschland Unternehmen die Freiheit, Preise selber festzulegen.

Seit wann müssen Preise gerechtfertigt werden?

Natürlich gilt prinzipiell, dass ein Anbieter Preise selbst festlegen darf.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Z.B. Schlagwort:
Wucher.

Auch wenn es zugegebnermassen nicht einfach ist, Wucher von teuren Angeboten zu unterscheiden. Letzenendes eine Gerichts-Entscheidung. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...!

Gruss, LViz.

Sorry, aber Wucher ist ein Straftatbestand nach dem StGB.

Und ich kann das nun beim besten willen nicht erkennen.

Also, nicht soviel mit Schlagwörtern hantieren, wenn man die
Bedeutung nicht kennt.


Völlig richtig!

Das ist sicherlich überteuert(wie auch bei T-Mobile)!

Und ob das so bleibt, liegt in erster Linie am Konsumenten. Wenn alle das Produkt ablehnen(boykottieren(, fällt der Preis automatisch.

Wer rechnet denn mal den MByte-Preis für den SMS-Versand hoch?

Dagegen ist das hier wahrscheilich noch ein Spottpreis...

Gruß

Klaus
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[1.2.1.2] schnorfel antwortet auf Hamburger
24.03.2005 20:09
Die Benutzer müssen ein anderes StGB haben als ich. Ich kenne diesen Straftatbestand jedenfalls nicht - und ich bin Jurist. Ich kenne Wucher bestenfalls als Unwirksamkeitsgrund für Verträge.





Sorry, aber Wucher ist ein Straftatbestand nach dem StGB.

Und ich kann das nun beim besten willen nicht erkennen.

Also, nicht soviel mit Schlagwörtern hantieren, wenn man die Bedeutung nicht kennt.

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[1.2.1.2.1] Hamburger antwortet auf schnorfel
25.03.2005 09:37
Benutzer schnorfel schrieb:
Die Benutzer müssen ein anderes StGB haben als ich. Ich kenne diesen Straftatbestand jedenfalls nicht - und ich bin Jurist. Ich kenne Wucher bestenfalls als Unwirksamkeitsgrund für Verträge.


§ 302a StGB behandelt den Begriff des Wuchers in Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum.
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[1.2.1.2.1.1] schnorfel antwortet auf Hamburger
25.03.2005 12:15
Wie alt ist Ihr StGB? Es kann kein aktuelles sein. In meinem folgt auf § 302 der § 303. Es mag sein, dass es einen § 302a früher gegeben hat.


§ 302a StGB behandelt den Begriff des Wuchers in Zusammenhang
mit der Vermietung von Wohnraum.
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[1.2.1.2.1.2] schnorfel antwortet auf Hamburger
25.03.2005 12:20
PS:

Sie meinen vielleicht § 291 StGB, Wucher. Der ist allerdings nicht nur auf Wohnraum begrenzt. Mal ganz abgesehen vom fehlenden Vorsatz des Anbieters würden Sie für Sich dann eine Zwangslage, Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche reklamieren. Schon beim ersten Durchlesen müsste es Ihnen ins Gesicht springen, dass das keinesfalls gegeben ist.

§ 302a StGB behandelt den Begriff des Wuchers in Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum.
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[1.2.1.2.1.2.1] Hamburger antwortet auf schnorfel
25.03.2005 13:15
Benutzer schnorfel schrieb:
PS:

Sie meinen vielleicht § 291 StGB, Wucher. Der ist allerdings nicht nur auf Wohnraum begrenzt. Mal ganz abgesehen vom fehlenden Vorsatz des Anbieters würden Sie für Sich dann eine Zwangslage, Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche reklamieren. Schon beim ersten Durchlesen müsste es Ihnen ins Gesicht springen, dass das keinesfalls gegeben ist.

Mal abgesehen davon, dass vielleicht mein StGB zu alt ist (1987) habe ich nie behauptet, dass es sich um Wucher handelt, denn im Gegensatz zu manch anderen benutze ich Begriffe eigentlich nur, wenn mir die Bedeutung geläufig ist.

Würde man sich die Mühe machen und den Thread lesen würde, habe ich im Gegenteil bemängelt, wie hier mit den Begriffen um sich geworfen wird, ohne auch nur die leiseste Ahnung von dem zu haben, wovon man schreibt.
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[2] vincentgdg antwortet auf ollidings
21.03.2005 11:13
Hallo.

Nachdem ich mich zu einem neuen Handy mit "UMTS-Spezialpaket" habe überreden lassen, rief ich insgesamt zweimal Emails von meinem GMX-Konto ab, jedesmal waren es ca. 40 Stück, normale Text- und ein paar HTML-Emails.

Die Abrechnung im Monat darauf: Einmal 2MB, das zweitemal knapp 4MB Datenübertragung, Kosten ca. 20€.
Wie 40 Emails soviel Datentransfer erzeugen können, konnte mir die nette Dame am Telefon leider auch nicht im entferntesten sagen.

Aus Kulanz und wg. der Aussage im Vodafone-Laden, der Abruf von Emails sei kostenlos in diesem Paket und es gebe ausdrücklich keine Kostenfalle durch Datenübertragung, sagte sie schließlich zu, mir das Geld einmalig zu erstatten.

Auf meine Frage, wie sie das denn Irgendjemandem verkaufen wollen, ca. 10€ pro Tag nur für das Abrufen von Emails bezahlen zu sollen, war sie wieder einmal sprachlos.

Ich sehe das Ganze als überhaupt nicht zuende gedacht oder im schlimmsten Fall als absichtliche Abzocke an. Kein normalsterblicher Benutzer steigt durch diese Datentarife durch, die völlig abstruse Kosten verursachen (10€ für 40 Emails).

Grüße
Thomas
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[2.1] schnorfel antwortet auf vincentgdg
24.03.2005 20:18
Ich mache mal den versuch einer Erklärung:

1. Der Vodafone-Verkäufer hat bestimmt gesagt, dass der Abruf von eMails im LIVE-Portal kostenlos ist, nicht durch das im Handy eingebaute eMailprogramm. So steht es im übrigen auch in der Leistungsbeschreibung des UMTS-Spezialpakets.

2. Beim Surfen außerhalb des Live-Portals sind bis April oder so 2 MB inklusive. Aber Achtung: Dort wird in 100-kB (!)-Schritten vom Kontigent abgezogen. Soll heißen: 1 eMail mit 1 kb empfangen und später 1,5 kB senden bedeutet, 200 KB Verbrauch. Nach Ende des Freikontigents zahlt man 19 Cent oder gar 29 Cent pro ZEHN kB. Die Blöcke werden auch 10-kB-weise abgerechnet. Angefangene Blöcke werden ganz berechnet. Hinzu kommt ein einwahlentgelt von 2 Cent pro Stunde bzw. pro Versuch. Vielleicht wird so die Rechnung verständlich.

3. Ich bin kein Vodfaone-Mitarbeiter.

4. Nach meiner Erfahrung lohnt es sich bei jedem Anbieter, genau zu lesen (nachfragen bringt nicht immer das richtige Ergebnis), was wann wie viel kostet. Vieles, was kostenintensiv ist, erzählen die einem schlicht nicht oder nur in Fußnote 23 von 47. An dieser Stelle sei auch noch darauf hingewiesen, dass die ab Juli dieses Jahres für das VERSENDEN (nicht Empfangen) von eMails aus dem Live-Portal ein Entgelt von 29 bis 89 Cent verlangen werden - bei einer maximalen Länge von 800 und irgendwas Zeichen. Wer das tut , ist dann selber Schuld.

Markus


Auf meine Frage, wie sie das denn Irgendjemandem verkaufen wollen, ca. 10€ pro Tag nur für das Abrufen von Emails bezahlen zu sollen, war sie wieder einmal sprachlos.

Ich sehe das Ganze als überhaupt nicht zuende gedacht oder im schlimmsten Fall als absichtliche Abzocke an. Kein normalsterblicher Benutzer steigt durch diese Datentarife durch, die völlig abstruse Kosten verursachen (10€ für 40 Emails).

Grüße
Thomas
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[2.1.1] vincentgdg antwortet auf schnorfel
31.03.2005 13:33
Hallo.


Benutzer schnorfel schrieb:
Ich mache mal den versuch einer Erklärung:

Vielen Dank dafür schonmal.


1. Der Vodafone-Verkäufer hat bestimmt gesagt, dass der Abruf von eMails im LIVE-Portal kostenlos ist, nicht durch das im Handy eingebaute eMailprogramm. So steht es im übrigen auch in der Leistungsbeschreibung des UMTS-Spezialpakets.

Das Surfen per UMTS im Life-Portal, bis man den Web-Email-Client erreicht hat und das Durchlesen der Emails dort erzeugt garantiert einiges mehr an Kosten, als es das Abrufen der Emails per POP tut. Und unter "Abrufen von Emails" versteht wohl die Mehrheit die gängige Methode über einen Email-Client und nicht das umständliche Surfen mit dem Handy durch einen Web-Client.

2. Beim Surfen außerhalb des Live-Portals sind bis April oder so 2 MB inklusive. Aber Achtung: Dort wird in 100-kB (!)-Schritten vom Kontigent abgezogen. Soll heißen: 1 eMail mit 1 kb empfangen und später 1,5 kB senden bedeutet, 200 KB Verbrauch.

Das darf doch nicht wahr sein und ich kann es auch logisch nicht nachvollziehen. Es mag stimmen, dass eine Übertragung während einer Einwahl 100Kb-weise aufgerundet wird, aber sicher werden nicht einzelne Emails voneinander getrennt, wie denn auch? Die Übertragung erfolgt ja in einem Stream vom Mailserver zum Client, der Provider bekommt ja gar nicht mit, wann wo welche Email endet. Ansonsten könnte man ja auch sagen, dass man willkürlich pro Zeile 100kb berechnet.

Oder war das so gemeint, dass man sich einwählt, eine Email empfängt, auflegt, sich wieder einwählt und eine versendet, und dann 200kb berechnet werden?

Aber auch so ist es einfach nur eine Farce und kann unmöglich unter realen Bedingungen benutzt werden, wenn man nicht ins Armenhaus wandern möchte. Gibt es eigentlich noch keinen Regulierer für so etwas wie z.B. die RegTP?

Momentan sieht es ja so aus wie damals bei BTX: Einmal den Kunden über den Tisch ziehen und ihn am Ende des Monats 500€ für etwas zahlen lassen, wo er nicht durchblickt. Danach soll er es ruhig sein lassen, wir haben unser Geld ja gemacht.

Gibt es irgendeine mehr oder weniger offizielle Stelle, bei der man sich beschweren kann? Ich denke, ich trete doch mal in den Verbraucherschutz ein, kennt sich damit jemand aus?

Grüße
Thomas
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[2.1.1.1] schnorfel antwortet auf vincentgdg
31.03.2005 13:49
Benutzer vincentgdg schrieb:

Das Surfen per UMTS im Life-Portal, bis man den Web-Email-Client erreicht hat und das Durchlesen der Emails dort erzeugt garantiert einiges mehr an Kosten, als es das Abrufen der Emails per POP tut.

Nein, das stimmt nicht. Es erzeugt nur ein Vielfaches Datenaustausch, jedoch haben sie beim UMTS-Spezialpaket eine Flatrate für das Live-Portal.

Und unter "Abrufen von Emails" > versteht wohl die Mehrheit die gängige Methode über einen> Email-Client und nicht das umständliche Surfen mit dem Handy> durch einen Web-Client.

Darüber könnte man streiten. Im übrigen weiß ich ja nicht, was der Verkäufer gesagt hat, denn ich war ja nicht dabei.

>


2. Beim Surfen außerhalb des Live-Portals sind bis April oder so 2 MB inklusive. Aber Achtung: Dort wird in 100-kB (!)-Schritten vom Kontigent abgezogen. Soll heißen: 1
eMail mit 1 kb empfangen und später 1,5 kB senden bedeutet, 200 KB Verbrauch.


Oder war das so gemeint, dass man sich einwählt, eine Email empfängt, auflegt, sich wieder einwählt und eine versendet, und dann 200kb berechnet werden?


Ja, genau SO war das gemeint. Deshalb das Wort SPÄTER in meinem ursprünglichen Text. Wenn gleichzeitig, also bei einer bestehenden Verbindung, abgerufen und gesendet wird, dann wird das natürlich nicht aufgesplittet.


Aber auch so ist es einfach nur eine Farce und kann unmöglich unter realen Bedingungen benutzt werden, wenn man nicht ins Armenhaus wandern möchte. Gibt es eigentlich noch keinen Regulierer für so etwas wie z.B. die RegTP?

Wieso sollte das reguliert werden? Wollen wir die Unternehmen alle unter staatliche Leitung stellen? Man müsste sich lediglich die Leistungsbeschreibung durchlesen. Einen Handwerker bestellt man doch auch nicht ohne vorher zu fragen, wie viel Geld er für eine bestimmte Leistung haben möchte. Jeder, der die Branche beobachtet, weiß doch, wie gerne die einem das Geld aus der Tasche ziehen.

Ob das letztlich verbraucherfreundlich ist oder nicht, ist eine ganz andere Frage.

Markus Z.
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[2.1.1.1.1] vincentgdg antwortet auf schnorfel
31.03.2005 15:05
Benutzer schnorfel schrieb:
Wieso sollte das reguliert werden? Wollen wir die Unternehmen alle unter staatliche Leitung stellen? Man müsste sich lediglich die Leistungsbeschreibung durchlesen. Einen Handwerker bestellt man doch auch nicht ohne vorher zu fragen, wie viel Geld er für eine bestimmte Leistung haben möchte. Jeder, der die Branche beobachtet, weiß doch, wie gerne die einem das Geld aus der Tasche ziehen.

Der Vergleich ist nicht schlüssig.
Denn in keinem andern Bereich wie bei Online-Nutzungen ist es möglich, vollkommen untransparent in kürzester Zeit Unsummen von Geld auszugeben.

Einem Handwerker lege ich konkrete Wünsche vor und er nennt mir dann einen konkreten Preis, der später auch kaum abweicht.

Vergleichbar wäre es, wenn der Handwerker meinen würde, die Basisarbeiten seien in einem Grundpreis abgedeckt und für den Rest gibt er mir dann eine Auflistung mit Dutzenden verschiedener Berechnungsgrundlagen, abhängig von Jahreszeit, Tageszeit, Wetterlage usw. und mit der Bemerkung, es werde sicher nicht so teuer werden.

Lasse ich dann aber zufällig mal in einem falschen Zeitfenster oder bei falscher Temperatur bauen, zahle ich das 20fache vom üblichen Preis.

DAS ist ein passender Vergleich und ich denke nicht, dass das so hingenommen würde. In dem Fall würde jeder sofort die Handwerkskammer verständigen.

Grüße
Thomas