Benutzer Marvin Adams schrieb:
Benutzer svennie_p schrieb:
Ohne mich jetzt mit der Materie tiefer beschäftigen zu wollen:
Mord hat innerhalb des deutschen Strafrechtes keine "Sonderstellung" sondern ist "lediglich" ein Verbrechen mit einer (offiziell) festen Strafandrohung, sofern der Mord denn überhaupt ein eigenes Delikt ist. Wie auch immer, "Aufruf zum Mord" kenne ich als Deklikt selber nicht, bliebe also die "Anstiftung". Und die gibts eigentlich immer.. also,
sofern man denn dazu kommt, dass das Veröffentlichen schon eine Anstiftung ist, und zwar zu einer Straftat, dann wäre auch das strafbar.
Ausgeschlossen ist es zumindest nicht..
Soll das heißen, wenn ich meinem Nachbarn davon erzähle, wie er illegale Software aus dem Netz beschafft und diese dann privat verkauft, um einen Gewinn zu erzielen, dann kann ich dafür zur Rechenschaft gezogen werden? Das fällt mir schwer zu glauben.
Es besteht immernoch ein Unterschied zwischen reiner Information und der wirklichen Anstiftung.
Die bloße Information, also bloß dem Nachbarn so etwas erzählen, ist nicht strafbar. Die Strafbarkeit fängt an, wenn Du dem Nachbarn, aufforderst, zwingst o.ä., diese Straftat zu begehen, ihn also in seiner freien Willensbildung, das zu tun, beeinträchtigst. Wenn Du ihn nur informierst kann der Nachbar sich seinen Willen frei bilden, ob er nun dumm sein möchte oder nicht.