Benutzer Hadraniel schrieb:
Wenn der Anschlußinhaber die Einwilligung zur Lokalisierung des Geräts gibt, dann gibt er damit seinen Datenschutzanspruch in dieser Beziehung auf. Niemand zwingt ihn zu dieser Unterschrift.
Ich sehe das Problem, dass einem ein Handy, das lokalisierbar ist, "untergejubelt" werden kann.
Beispiel: o2-Loop-Handy (mit abgeschaltetem SMS-Ton und 1 Woche Standby-Zeit) in eine selten verwendete Innentasche einer Reisetasche tun oder irgendwo ins Auto etc.
Oder Handys verschenken, bei denen die Lokalisierungsfunktion bereits freigeschaltet ist.
Allein die Tatsache, dass man "kleine Kaestchen" (im Sinne von Handys) kaufen kann, bei denen jederzeit der ungefaehre Standort ermittelt werden kann, halte ich fuer hoechst problematisch.
Marcus