Das ist wieder so eine übele Folge dieser lästigen und offenbar unentrinnbaren Koppelgeschäfte und "Sortimente".
Der Leistungsanbieter sollte seine Leistung anbieten zu dem Preis, der ihm angemessen erscheint.
Nebenaggregate wie Telefone, Router usw sollten gekauft werden wenn sie fällig sind zu einem Preis den der Markt festlegt.
Dann brauche ich nicht alle 2 Jahre ein neues Handy kaufen nur weil es FÄLLIG ist. Aber ich müsste auch nicht einen künstlich hohen Preis zahlen wenn ich im Bedarfsfalle eins kaufe.
Das klappt doch in anderen Bereichen wunderbar. Wieso werde ich gezwungen einen Vertrag mit horrender Grundgebühr und irrsinnigen Mindestlaufzeiten zu schliessen und "muss" ein Handy dazu nehmen?
Ich würde das gerne voneinander trennen. Handy kaufen wenn ich will. Verträge mit vernünftigen Fixkosten damit das Porto für die Rechnung gesichert ist und kurzen Laufzeiten.
Bitte schlagt mir nicht diese Tricksereien der Händler vor bei denen deren Provision als Kompensation für die Grundgebühr genutzt werden.
Ich wünsche mir übersichtliche und EHRLICHE Verträge, die auch jemand ohne VWL oder Jurastudium abschliessen kann.
Oder hat schon mal jemand gehört, dass ich von ARAL gegen Zahlung einer Grundgebühr für mindestens 5Jahre und Mindestabnahme von Benzin ein Auto bekomme?
CU 7VAMPIR
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Benutzer hossy schrieb:
Benutzer Hadraniel schrieb:
sobald ich aus dem Versorgunsgebiet wegziehe, der Anschluss also nicht mehr existiert, besteht zwingend ein Sonderkündigungsrecht für Leistungen, die sich auf diesen Anschluß beziehen.
Ganz so einfach darf man es sich hier aber nicht machen. Findige Kunden könnten ja auch auf die Idee kommen, 2 Wochen vor einem Umzug einen DSL-Anschluss zu schalten - und auf diese Weise höchst preiswert z.B. an einen WLAN-DSL-Router zu gelangen. Der geleimte Anbieter bleibt dann auf seinen Kosten nicht nur für die Hardware und Kundenaquise, sondern auch für
die Schaltung des DSL-Anschlusses (welche heute in der Regel ja auch subventioniert wird) sitzen - das kann auch nicht der Sinn
der Sache sein.
Hier gilt es, eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Warum nicht etwas in Richtung von Prepaid-Produkten der Mobilfunk-Hersteller? Wer das subventionierte Handy dort innerhalb einer bestimmte Zeitspanne (2 Jahre) auch mit der Konkurrenz nutzen will, muß eine nicht unerhebliche Gebühr latzen.
Die Kunden, die einen hochsubventionierten DSL-Anschluss z.B.
aufgrund eines Umzugs nicht die volle
Mindestvertragslaufzeit über nutzen können, sollten auch zur Nachzahlung eines vorher festgelegten Betrags verpflichtet werden - das kann man ja durchaus von der verbliebenen Restlaufzeit abhängig machen (das
wäre übrigens auch bei Mobilfunkverträgen ganz sinnvoll!).
Die so häufig geforderte "Kulanz" ginge auch in so einem Fall sonst nämlich voll zu Lasten der anderen Kunden - die bezahlen demjenigen, der umziehen muss, seinen Anschluss und seine Hardware mit.
Kulanz wäre für mich persönlich auch die Rückabwicklung des Vertrages. Meinetwegen Hardware zurückgeben, die braucht man sowieso nicht mehr, und keine weiteren Kosten. Somit hat der Anbieter monatelang Geld verdient und der Kunde hatte eine gewisse Zeit auch ein gutes Produkt. Natürlich muss dabei auch der "Kaufpreis" erstattet werden und da kommt der Haken. Ich habe es mal vor 2 Jahren bei 1und1 erlebt, wo ein DSL-Anschluß gelegt werden sollte und die Telekom es dann nicht hinbekommen hat. 4 Monate später forderte man uns auf, die Hardware wieder zurückzuschicken. Die Kaufpreiserstattung hingegen hat dann leider 6 Wochen gedauert.
Einen Mittelweg aus Kosten, Nutzen und Aufwand sehe ich als Kulanz an. Des weiteren könnte man natürlich auch den Router etc. wie bei Mobilfunkverträgen versteigern und sich so die Kosten der folgenden Monate "erstatten".
Gruß,
Christian