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verstehe ich nicht


28.10.2004 01:12 - Gestartet von reiseesel
sobald ich aus dem Versorgunsgebiet wegziehe, der Anschluss also nicht mehr existiert, besteht zwingend ein Sonderkündigungsrecht für Leistungen, die sich auf diesen Anschluß beziehen.

Sobald ich aus DSL-Stadt aufs nicht-DSL-Land ziehe, kann der DSL-Anbieter seine Leistung mir gegenüber objektiv nicht mehr erbringen, ihm steht dann kein Zahlungsanspruch zu, der Vertrag hat sich faktisch erledigt.

Ebenso wenn ich aus regional-Anbieter-Land ins Regional-Anbieter-'Ausland' ziehe.

wenn ich mich innerhalb des Versorgunsgebietes bewege, muss der Vertrag natürlich von beiden Seiten erfüllt werden.
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[1] Hajnal antwortet auf reiseesel
28.10.2004 08:04
Benutzer reiseesel schrieb:
sobald ich aus dem Versorgunsgebiet wegziehe, der Anschluss also nicht mehr existiert, besteht zwingend ein Sonderkündigungsrecht für Leistungen, die sich auf diesen Anschluß beziehen.

Sobald ich aus DSL-Stadt aufs nicht-DSL-Land ziehe, kann der DSL-Anbieter seine Leistung mir gegenüber objektiv nicht mehr erbringen, ihm steht dann kein Zahlungsanspruch zu, der Vertrag hat sich faktisch erledigt.

Ebenso wenn ich aus regional-Anbieter-Land ins Regional-Anbieter-'Ausland' ziehe.

wenn ich mich innerhalb des Versorgunsgebietes bewege, muss der Vertrag natürlich von beiden Seiten erfüllt werden.


Tja, das mag einleuchten und vielleicht auch juristisch seine Richtigkeit haben, TK-Anbieter gehen aber nach einer anderen Methode vor.
Die haben bestimmt nicht in etwa aus 'Versehen' die Umzugsklausel vergessen. Sie setzen darauf, dass sie betroffenen Kunden anhand dieser AGB dann weismachen werden, sie hätten die Laufzeit einzuhalten. Der Großteil gibt dann auf, die wenigen 'Querulanten' werden 'aus Kulanz' eventuell entlassen.
Es gibt welche, die die AGB sogar ändern, ohne die Kunden zu informieren, stellen sie einfach nur online und dann wollen auch noch auf Nachfrage weismachen, du hättest die Widerspruchsfrist versäumt.
ZITAT:
>Die Änderung der Geschäftsbedinungen wurden bekannt gegeben.
> Für Sie ergab sich die Möglichkeit des Wiederspruches.
> Die Wiederspruchsfrist haben Sie verstreichen lassen.
> Dadurch akzeptierten Sie die neuen AGBs.
ZITAT ENDE
Statt in einen besseren Service investiert man Energie in solche, wohl für sehr schlau gehaltene Formulierungen, die auch noch die aufmerksamen Kunden abwimmeln sollen. Ich schätze, mehr als die Hälfte merkt ja das Schummeln gar nicht. Und die Hälfte der anderen Hälfte hat keine Zeit, keine Nerven, etc., der Sache nachzuhaken. So macht man heute Geld in der TK-Brache, zumindest scheinen die Manager darauf zu setzen.
Oder: die Abrechnungsperiode beginnt laut AGB mit dem VERSAND der Zugangsdaten! Ich glaube nicht, dass es auch rechtens ist. Auf eine Anfrage kommt dann die Antwort: Wir WEISEN SIE DARAUF HIN...
Ja, soweit sind wir schon. König Kunde?


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[2] Hadraniel antwortet auf reiseesel
28.10.2004 09:18
sobald ich aus dem Versorgunsgebiet wegziehe, der Anschluss also nicht mehr existiert, besteht zwingend ein Sonderkündigungsrecht für Leistungen, die sich auf diesen Anschluß beziehen.
Ganz so einfach darf man es sich hier aber nicht machen. Findige Kunden könnten ja auch auf die Idee kommen, 2 Wochen vor einem Umzug einen DSL-Anschluss zu schalten - und auf diese Weise höchst preiswert z.B. an einen WLAN-DSL-Router zu gelangen. Der geleimte Anbieter bleibt dann auf seinen Kosten nicht nur für die Hardware und Kundenaquise, sondern auch für die Schaltung des DSL-Anschlusses (welche heute in der Regel ja auch subventioniert wird) sitzen - das kann auch nicht der Sinn der Sache sein.

Hier gilt es, eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Warum nicht etwas in Richtung von Prepaid-Produkten der Mobilfunk-Hersteller? Wer das subventionierte Handy dort innerhalb einer bestimmte Zeitspanne (2 Jahre) auch mit der Konkurrenz nutzen will, muß eine nicht unerhebliche Gebühr latzen.
Die Kunden, die einen hochsubventionierten DSL-Anschluss z.B. aufgrund eines Umzugs nicht die volle Mindestvertragslaufzeit über nutzen können, sollten auch zur Nachzahlung eines vorher festgelegten Betrags verpflichtet werden - das kann man ja durchaus von der verbliebenen Restlaufzeit abhängig machen (das wäre übrigens auch bei Mobilfunkverträgen ganz sinnvoll!).


Die so häufig geforderte "Kulanz" ginge auch in so einem Fall sonst nämlich voll zu Lasten der anderen Kunden - die bezahlen demjenigen, der umziehen muss, seinen Anschluss und seine Hardware mit.
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[2.1] hossy antwortet auf Hadraniel
28.10.2004 10:08
Benutzer Hadraniel schrieb:
sobald ich aus dem Versorgunsgebiet wegziehe, der Anschluss also nicht mehr existiert, besteht zwingend ein Sonderkündigungsrecht für Leistungen, die sich auf diesen Anschluß beziehen.
Ganz so einfach darf man es sich hier aber nicht machen. Findige Kunden könnten ja auch auf die Idee kommen, 2 Wochen vor einem Umzug einen DSL-Anschluss zu schalten - und auf diese Weise höchst preiswert z.B. an einen WLAN-DSL-Router zu gelangen. Der geleimte Anbieter bleibt dann auf seinen Kosten nicht nur für die Hardware und Kundenaquise, sondern auch für die Schaltung des DSL-Anschlusses (welche heute in der Regel ja auch subventioniert wird) sitzen - das kann auch nicht der Sinn der Sache sein.

Hier gilt es, eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Warum nicht etwas in Richtung von Prepaid-Produkten der Mobilfunk-Hersteller? Wer das subventionierte Handy dort innerhalb einer bestimmte Zeitspanne (2 Jahre) auch mit der Konkurrenz nutzen will, muß eine nicht unerhebliche Gebühr latzen.
Die Kunden, die einen hochsubventionierten DSL-Anschluss z.B. aufgrund eines Umzugs nicht die volle Mindestvertragslaufzeit über nutzen können, sollten auch zur Nachzahlung eines vorher festgelegten Betrags verpflichtet werden - das kann man ja durchaus von der verbliebenen Restlaufzeit abhängig machen (das wäre übrigens auch bei Mobilfunkverträgen ganz sinnvoll!).


Die so häufig geforderte "Kulanz" ginge auch in so einem Fall sonst nämlich voll zu Lasten der anderen Kunden - die bezahlen demjenigen, der umziehen muss, seinen Anschluss und seine Hardware mit.

Kulanz wäre für mich persönlich auch die Rückabwicklung des Vertrages. Meinetwegen Hardware zurückgeben, die braucht man sowieso nicht mehr, und keine weiteren Kosten. Somit hat der Anbieter monatelang Geld verdient und der Kunde hatte eine gewisse Zeit auch ein gutes Produkt. Natürlich muss dabei auch der "Kaufpreis" erstattet werden und da kommt der Haken.
Ich habe es mal vor 2 Jahren bei 1und1 erlebt, wo ein DSL-Anschluß gelegt werden sollte und die Telekom es dann nicht hinbekommen hat. 4 Monate später forderte man uns auf, die Hardware wieder zurückzuschicken. Die Kaufpreiserstattung hingegen hat dann leider 6 Wochen gedauert.

Einen Mittelweg aus Kosten, Nutzen und Aufwand sehe ich als Kulanz an. Des weiteren könnte man natürlich auch den Router etc. wie bei Mobilfunkverträgen versteigern und sich so die Kosten der folgenden Monate "erstatten".

Gruß,
Christian
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[2.1.1] 7vampir antwortet auf hossy
28.10.2004 13:05
Das ist wieder so eine übele Folge dieser lästigen und offenbar unentrinnbaren Koppelgeschäfte und "Sortimente".

Der Leistungsanbieter sollte seine Leistung anbieten zu dem Preis, der ihm angemessen erscheint.
Nebenaggregate wie Telefone, Router usw sollten gekauft werden wenn sie fällig sind zu einem Preis den der Markt festlegt.

Dann brauche ich nicht alle 2 Jahre ein neues Handy kaufen nur weil es FÄLLIG ist. Aber ich müsste auch nicht einen künstlich hohen Preis zahlen wenn ich im Bedarfsfalle eins kaufe.

Das klappt doch in anderen Bereichen wunderbar. Wieso werde ich gezwungen einen Vertrag mit horrender Grundgebühr und irrsinnigen Mindestlaufzeiten zu schliessen und "muss" ein Handy dazu nehmen?

Ich würde das gerne voneinander trennen. Handy kaufen wenn ich will. Verträge mit vernünftigen Fixkosten damit das Porto für die Rechnung gesichert ist und kurzen Laufzeiten.

Bitte schlagt mir nicht diese Tricksereien der Händler vor bei denen deren Provision als Kompensation für die Grundgebühr genutzt werden.

Ich wünsche mir übersichtliche und EHRLICHE Verträge, die auch jemand ohne VWL oder Jurastudium abschliessen kann.

Oder hat schon mal jemand gehört, dass ich von ARAL gegen Zahlung einer Grundgebühr für mindestens 5Jahre und Mindestabnahme von Benzin ein Auto bekomme?

CU 7VAMPIR


::::::::::::::::



Benutzer hossy schrieb:
Benutzer Hadraniel schrieb:
sobald ich aus dem Versorgunsgebiet wegziehe, der Anschluss also nicht mehr existiert, besteht zwingend ein Sonderkündigungsrecht für Leistungen, die sich auf diesen Anschluß beziehen.
Ganz so einfach darf man es sich hier aber nicht machen. Findige Kunden könnten ja auch auf die Idee kommen, 2 Wochen vor einem Umzug einen DSL-Anschluss zu schalten - und auf diese Weise höchst preiswert z.B. an einen WLAN-DSL-Router zu gelangen. Der geleimte Anbieter bleibt dann auf seinen Kosten nicht nur für die Hardware und Kundenaquise, sondern auch für
die Schaltung des DSL-Anschlusses (welche heute in der Regel ja auch subventioniert wird) sitzen - das kann auch nicht der Sinn
der Sache sein.

Hier gilt es, eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Warum nicht etwas in Richtung von Prepaid-Produkten der Mobilfunk-Hersteller? Wer das subventionierte Handy dort innerhalb einer bestimmte Zeitspanne (2 Jahre) auch mit der Konkurrenz nutzen will, muß eine nicht unerhebliche Gebühr latzen.
Die Kunden, die einen hochsubventionierten DSL-Anschluss z.B.
aufgrund eines Umzugs nicht die volle
Mindestvertragslaufzeit über nutzen können, sollten auch zur Nachzahlung eines vorher festgelegten Betrags verpflichtet werden - das kann man ja durchaus von der verbliebenen Restlaufzeit abhängig machen (das
wäre übrigens auch bei Mobilfunkverträgen ganz sinnvoll!).


Die so häufig geforderte "Kulanz" ginge auch in so einem Fall sonst nämlich voll zu Lasten der anderen Kunden - die bezahlen demjenigen, der umziehen muss, seinen Anschluss und seine Hardware mit.

Kulanz wäre für mich persönlich auch die Rückabwicklung des Vertrages. Meinetwegen Hardware zurückgeben, die braucht man sowieso nicht mehr, und keine weiteren Kosten. Somit hat der Anbieter monatelang Geld verdient und der Kunde hatte eine gewisse Zeit auch ein gutes Produkt. Natürlich muss dabei auch der "Kaufpreis" erstattet werden und da kommt der Haken. Ich habe es mal vor 2 Jahren bei 1und1 erlebt, wo ein DSL-Anschluß gelegt werden sollte und die Telekom es dann nicht hinbekommen hat. 4 Monate später forderte man uns auf, die Hardware wieder zurückzuschicken. Die Kaufpreiserstattung hingegen hat dann leider 6 Wochen gedauert.

Einen Mittelweg aus Kosten, Nutzen und Aufwand sehe ich als Kulanz an. Des weiteren könnte man natürlich auch den Router etc. wie bei Mobilfunkverträgen versteigern und sich so die Kosten der folgenden Monate "erstatten".

Gruß,
Christian
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[3] Pilsfreund antwortet auf reiseesel
28.10.2004 12:04
Sobald ich aus DSL-Stadt aufs nicht-DSL-Land ziehe, kann der DSL-Anbieter seine Leistung mir gegenüber objektiv nicht mehr erbringen, ihm steht dann kein Zahlungsanspruch zu, der Vertrag hat sich faktisch erledigt.
Das sehe ich anders. Du hast mit dem DSL-Anbieter einen Vertrag geschlossen, dass er Dir an Deinem bisherigen Wohnort einen DSL-Anschluss zur Verfuegung stellt. Das wuerde er ja auch weiterhin tun, auch wenn Du dort nicht mehr wohnst.

Mich regt das eigentlich sowieso ziemlich auf: Leute, die Vertraege mit einer Laufzeit ueber 2 Jahre schliessen und dann dann vorzeitig aus diesen Vertraegen entlassen werden wollen. Vorher mal ein bisschen mehr darueber nachdenken, welche Vertraege man eingeht und welche man lieber nicht eingehen sollte, wuerde sicher nicht schaden. Wenn ich fuer die naechsten 2 Jahre nicht planen kann, ob ich an meinem Wohnort bleibe, dann muss ich eben einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit abschliessen. Sowas gibts ja auch. Ist dann halt idR ein bisschen teurer.

Und zur Kulanzloesung: Ich selbst bin Kunde bei M-Net und habe gerade meine Mindestvertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlaengert. Wenn ich in dieser Zeit aus dem Versorgungsgebiet von M-Net wegziehe, zahle ich fuer die restliche Laufzeit eine Abschlagszahlung von 15 EUR/Monat statt der ansonsten faelligen 47 EUR. Das finde ich eigentlich fair...


Gruss,
Pilsfreund
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[3.1] RE: 'Rechtsberater' von Verbraucherverbänden... ein Witz
Philotech antwortet auf Pilsfreund
28.10.2004 13:00
Benutzer Pilsfreund schrieb:
Das sehe ich anders. Du hast mit dem DSL-Anbieter einen Vertrag geschlossen, dass er Dir an Deinem bisherigen Wohnort einen DSL-Anschluss zur Verfuegung stellt. Das wuerde er ja auch weiterhin tun, auch wenn Du dort nicht mehr wohnst.

Ganz richtig. Aber diese "Rechtsberater" der Verbraucherverbände, die schon allein an der Ampel rechts abbiegen können und sich deshalb für rechtlich qualifiziert halten, wissen ja immer ganz genau, dass alles, was den Verbraucher Geld kostet, rechtswidrig ist.
Wenn ich umziehe, kann der Provider, wie Du richtig schreibst, sehr wohl die Leistung weiter erbringen, nur ich eben nicht mehr in Anspruch nehmen. Damit gerade ich in Annahmeverzug, und der Provider wird von seiner Leistungspflicht frei, kann aber dennoch das Geld verlangen.

Natürlich zeugt es nicht von Kulanz, für solche Fälle auch "gerechtere" Lösungen anzubieten. Man könnte zB die Kosten erlassen, die der Anbieter einspart, also die Kosten fürs Transfervolumen. Aber erst ca. EUR 250 für Einrichtungsgebühr und Hardwaresubvention einstreichen, und dann vorzeitig aus der Grundgebühr-Pflicht entlassen werden, das ist echt typisch. Genauso wie die Leute, denen das Handy geklaut wird und die dann entweder aus dem Vertrag raus wollen oder ein neues Handy zu 0 Euro mit 300 Euro Subvention.

von M-Net wegziehe, zahle ich fuer die restliche Laufzeit eine Abschlagszahlung von 15 EUR/Monat statt der ansonsten faelligen 47 EUR. Das finde ich eigentlich fair...

Das fänd ich auch OK. Habe selbst einen DSL-VoIP-Vertrag bei Broadnet, der kostet eh nur 22 EUR/Monat, deren Kulanzlösung ist glaube ich 149 EUR Cash und fertig. Das lohnt sich echt nur, wenn man gerade am Anfang der jeweils 12 Monate ist.

Philotech
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[3.2] kfschalke antwortet auf Pilsfreund
28.10.2004 14:36
Benutzer Pilsfreund schrieb:
Sobald ich aus DSL-Stadt aufs nicht-DSL-Land ziehe, kann der DSL-Anbieter seine Leistung mir gegenüber objektiv nicht mehr erbringen, ihm steht dann kein Zahlungsanspruch zu, der Vertrag
hat sich faktisch erledigt.
Das sehe ich anders. Du hast mit dem DSL-Anbieter einen Vertrag geschlossen, dass er Dir an Deinem bisherigen Wohnort einen DSL-Anschluss zur Verfuegung stellt. Das wuerde er ja auch weiterhin tun, auch wenn Du dort nicht mehr wohnst.

Mich regt das eigentlich sowieso ziemlich auf: Leute, die Vertraege mit einer Laufzeit ueber 2 Jahre schliessen und dann dann vorzeitig aus diesen Vertraegen entlassen werden wollen. Vorher mal ein bisschen mehr darueber nachdenken, welche Vertraege man eingeht und welche man lieber nicht eingehen sollte, wuerde sicher nicht schaden. Wenn ich fuer die naechsten 2 Jahre nicht planen kann, ob ich an meinem Wohnort bleibe, dann muss ich eben einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit abschliessen. Sowas gibts ja auch. Ist dann halt idR ein bisschen teurer.

Und zur Kulanzloesung: Ich selbst bin Kunde bei M-Net und habe gerade meine Mindestvertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlaengert. Wenn ich in dieser Zeit aus dem Versorgungsgebiet von M-Net wegziehe, zahle ich fuer die restliche Laufzeit eine Abschlagszahlung von 15 EUR/Monat statt der ansonsten faelligen 47 EUR. Das finde ich eigentlich fair...


Gruss,
Pilsfreund

Dat große Problem ist nur, dass ich nicht immer alleine entscheide, ob ich umziehe. Diese Entscheidung treffen doch häufig andere,z.B. die Arbeitgeber.
Wenn jemand arbeitslos ist, dann muss er sich ja auch bundesweit bewerbern, so verlangt es das Gesetz. Auch wenn mein Arbeitgeber sich entschließt, mich an einem anderen standort einzusetzen, bleibt mir nichts anderes übrig, als umzuziehen.
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[3.2.1] Pilsfreund antwortet auf kfschalke
28.10.2004 14:50
Dat große Problem ist nur, dass ich nicht immer alleine entscheide, ob ich umziehe. Diese Entscheidung treffen doch häufig andere,z.B. die Arbeitgeber.
Deshalb sage ich ja auch: Wenn man nicht so weit im Voraus planen kann, darf man solche Vertraege nicht abschliessen.


Gruss,
Pilsfreund
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[3.2.1.1] kfschalke antwortet auf Pilsfreund
28.10.2004 14:56
Benutzer Pilsfreund schrieb:
Dat große Problem ist nur, dass ich nicht immer alleine entscheide, ob ich umziehe. Diese Entscheidung treffen doch häufig andere,z.B. die Arbeitgeber.
Deshalb sage ich ja auch: Wenn man nicht so weit im Voraus planen kann, darf man solche Vertraege nicht abschliessen.


Gruss,
Pilsfreund

Manchmal kommt es eben überraschend. Aber im Grunde ist es ja das Problem der lokalen Anbieter. Mit T-Com ist es ja leichter, da finde ich schon eine Wohnung, wo DSL möglich ist, sogar im Osten. *g*
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[3.3] Ratenkauf!
Alexda antwortet auf Pilsfreund
28.10.2004 15:19
Benutzer Pilsfreund schrieb:
Und zur Kulanzloesung: Ich selbst bin Kunde bei M-Net und habe gerade meine Mindestvertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlaengert. Wenn ich in dieser Zeit aus dem Versorgungsgebiet von M-Net wegziehe, zahle ich fuer die restliche Laufzeit eine Abschlagszahlung von 15 EUR/Monat statt der ansonsten faelligen 47 EUR. Das finde ich eigentlich fair...

Das ist die richtige Lösung. Denn was ist denn ein DSL-Vertrag? Eine Versorgung mit dem Anschluss und ein RATENKAUF der Hardware. Wenn ich aussteigen will, zahle ich nicht mehr für die Versorgung, wohl aber weiter meine Raten zum Hardwarekauf.

Wie ist das nochmal bei Handys, wenn man ins Ausland geht? Da gibt es glaub ich auch je nach Anbieter die verschiedensten Lösungen.

Das einzige, wo der Anbieter wirklich Pech hat, ist im Todesfall (oder Privatinsolvenz?) des Kunden. Weil es juristisch eben doch kein Ratenkauf ist.

Man sollte auch juristisch einen Ratenkauf daraus machen, dann wäre alles gut. Vertrag abschließen und die Hardware mit 24 Monatsraten kaufen. Waschmaschinen werden ja auch oft als Ratenkauf angeboten, warum nicht Handys oder DSL-Router?
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[3.3.1] peter.mk antwortet auf Alexda
29.10.2004 22:05
Nein, nein,

der Händler geht mit dem Vertrag ein unternehmerisches Risiko
ein, das er sehr genau einschätzen kann. Mal geht's gut, mal geht's nicht gut für ihn. Die im Grundgesetz garantierte Freizügigkeit muss ein Anbieter in jedem Fall in seine Kalkulation mit einschließen. Das wäre ja noch schöner, wenn der Verbraucher persönlich für die Inanspruchnahme von Grundrechten bezahlen müsste oder benachteiligt würde.

Schönen Abend!
Peter