Hi,
nach meinem Verständnis MUSS man den GEZ-Abschnittsbevollmächtigten reinlassen, wenn eine "begründete Vermutung" (oder sowas) besteht. Die genaue Formulierung hab ich nicht im Kopf, aber ich meine, dass eine entsprechende Fehlschaltung (Vermutung) im Hirn des Schnüfflers dazu NICHT ausreicht.
Story aus einem Studentenwohnheim in Stuttgart:
(Kleine Zimmer mit Tür zum offen zugänglichen Gang) -
Es klopft an der Tür, Bewohner macht auf, GEZler steht
vor der Tür, guckt über die Schultern des Bewohners ins
Zimmer "Aha, sie haben einen Fernseher in ihrem
Zimmer stehen"!
Bewohner knallt die Tür hinter sich zu "Das war ne
Mikrowelle! Verlassen sie bitte sofort das Gebäude!"
Als wenig später der GEZler mit einem Polizeibeamten
da stand, hatte er schon die Glotze beim Nachbarn untergestellt
und stattdessen dessen Mikrowelle an den Platz des
Fernsehers gestellt .... ;-)))
Wenn ich also sage, dass eine Begründung für das Betreten meiner Wohnung nicht vorliegt, hat der Schnüffler auch kein Recht, reinzukommen. Die Überprüfung aber, ob das stimmt, kann nur in meiner Wohnung vorgenommen werden - in die kommt er aber nicht rein! Und die Beweislast liegt auf seiner Seite...
Ja. Wenn Du sagst "Ich hab kein TV/Radio/wasauchimmer",
und er nichts gegenteiliges sieht, muß er Dir glauben.
Was sind das eigentlich für Leute in solchen Jobs? Zivilversager (die's im richtigen Leben zu nix gebracht haben)? Hartz-IV'ler? Ehemalige Stasi-Spitzel? Rüstige Rentner, die im früheren Berufsleben schon hauptamtlich ihre Mitmenschen gepiesackt haben und diese Kernqualifikation nun im Ruhestand weiter betreiben?
Ich glaube eher, arme Schweine, die keinen anderen Job
bekommen haben... :( Wobei möglicherweise der Job, wenn
man's sportlich sehen kann und ein dickes Fell hat,
garnicht so schlimm ist. Ich mein, hey, bevor ich
Hartz IV stempeln gehen würde, würde ich JEDEN Job
annehmen, auch sowas.... Wobei da ja fast noch
Telefonheini für die Klassenlotterie besser ist ;)
Gruß
Birdy