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jetzt drehen sie völlig durch


07.01.2006 23:59 - Gestartet von lexus1234
Die sind ja wirklich nicht ganz dicht. Fernsehgebühren für UMTS-Handies!!!?
So einen abwegigen Gedanken - wie auch bei den internetfähigen PC's - kann nur eine Geldeintreiber-Mafia wie die GEZ und die gierigen Rundfunkfunktionäre entwickeln.

Die Politik hat hier völlig das Maß verloren. Das ist so, als wolle man für Fahrräder Autobahngebühren verlangen, weil man ja theoretisch damit auch auf der Autobahn fahren könnte.
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[1] GKr antwortet auf lexus1234
08.01.2006 00:34
Benutzer lexus1234 schrieb:
Die sind ja wirklich nicht ganz dicht. Fernsehgebühren für UMTS-Handies!!!?
So einen abwegigen Gedanken - wie auch bei den internetfähigen PC's - kann nur eine Geldeintreiber-Mafia wie die GEZ und die gierigen Rundfunkfunktionäre entwickeln.

Die Politik hat hier völlig das Maß verloren. Das ist so, als wolle man für Fahrräder Autobahngebühren verlangen, weil man ja theoretisch damit auch auf der Autobahn fahren könnte.

Wäre da nicht eher einmal eine Anfrage an die Dienste-Anbieter zu richten, was sie sich überhaupt dabei gedacht haben, ein solches Feature zu entwickeln und anzubieten, ohne dieses seit Jahren bekannte Problem "GEZ" zunächst einmal zu klären?

Scheinbar haben sie das nicht.
Und aus Sicht der GEZ gibt es gar kein Problem, weil sich deren Standpunkt überhaupt nicht verändert hat.

Also wieso dreht da "jetzt" jemand durch?

GKr
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[1.1] lexus1234 antwortet auf GKr
08.01.2006 01:03

Benutzer GKr schrieb:
Benutzer lexus1234 schrieb:
Die sind ja wirklich nicht ganz dicht. Fernsehgebühren für UMTS-Handies!!!?
So einen abwegigen Gedanken - wie auch bei den internetfähigen PC's - kann nur eine Geldeintreiber-Mafia wie die GEZ und die
gierigen Rundfunkfunktionäre entwickeln.

Die Politik hat hier völlig das Maß verloren. Das ist so, als wolle man für Fahrräder Autobahngebühren verlangen, weil man ja theoretisch damit auch auf der Autobahn fahren könnte.

Wäre da nicht eher einmal eine Anfrage an die Dienste-Anbieter zu richten, was sie sich überhaupt dabei gedacht haben, ein solches Feature zu entwickeln und anzubieten, ohne dieses seit Jahren bekannte Problem "GEZ" zunächst einmal zu klären?

Nein. Die Diensteanbieter bieten einfach die ihrer Ansicht nach attraktivsten Dienste an. Wer sollte schon auf die blödsinnige Idee kommen, für sowas Rundfunkgebühren zu erheben? Um einen ausgedienten Rechtsdinosaurier wie eine GEZ kann und soll sich die Gesellschaft nicht mehr kümmern. Die Rundfunkversorgung der Bevölkerung ist erreicht und damit der Staatsvertrag erfüllt und hinfällig. Das ganze Konstrukt exisitiert nur noch, weil es zur Gewohnheit geworden ist und vor allem ein Milliardenbusiness ist. Nein, mit der GEZ kann man nichts "klären", da, wie Sie richtig bemerken, deren "Standpunkt" ja "klar" ist.


Scheinbar haben sie das nicht.

Haben sie sicher. Aber das Problem ist nicht das der Betreiber.

Und aus Sicht der GEZ gibt es gar kein Problem, weil sich deren Standpunkt überhaupt nicht verändert hat.

Ja, das Problem ist die GEZ und die sie stützenden Politiker, nicht die Diensteanbieter. Es geht nur darum, die Fernsehsteuer - nichts anderes ist die GEZ-Gebühr- auszuweiten.


Also wieso dreht da "jetzt" jemand durch?


Nun ja, die sind schon lange am durchdrehen. Insofern richtig bemerkt. Aber wenn die GEZ-Aktivitäten bis jetzt schon höchst bedenklich waren, sind sie jetzt spätestens geradezu grotesk und absurd. Um dieses Verhalten zu beschreiben benötige ich Attribute wie z.B. "verrückt", "abwegig" oder "realitätsfern". Daher meine ich, daß die Leute da langsam in Ihrem Verstand zu hinterfragen sind.

GKr
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[1.1.1] musikbox antwortet auf lexus1234
08.01.2006 02:12
Benutzer lexus1234 schrieb:

Ja, das Problem ist die GEZ und die sie stützenden Politiker, nicht die Diensteanbieter. Es geht nur darum, die Fernsehsteuer
- nichts anderes ist die GEZ-Gebühr- auszuweiten.

Falsch! Hier geht es nicht um 'Ausweitung' einer Gebühr, sondern um Anpassung an technische Veränderungen in einem dualen Rundfunksystem.


Nun ja, die sind schon lange am durchdrehen.

Du neigst zu Übertreibungen!
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[1.1.1.1] GKr antwortet auf musikbox
08.01.2006 11:06
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer lexus1234 schrieb:

Ja, das Problem ist die GEZ und die sie stützenden Politiker, nicht die Diensteanbieter. Es geht nur darum, die Fernsehsteuer
- nichts anderes ist die GEZ-Gebühr- auszuweiten.

Falsch! Hier geht es nicht um 'Ausweitung' einer Gebühr, sondern um Anpassung an technische Veränderungen in einem dualen Rundfunksystem.

Genau so sehe ich das auch.
Das ist ein Politikum, das, wenn, auf politischer Ebene diskutiert werden kann/muß. Und dann, bei entsprechender Mehrheit, geändert werden kann/muß.

Ich möchte jetzt auch einmal polemisieren:
Nur, weil auf breiter Ebene Anhänger der privaten Unterschichten-TV-Sender für eine Abschaffung der Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks über die GEZ plädieren, muß das weder sinnvoll, noch richtig sein.

Ich bin durchaus dafür, daß die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin finanziert werden. Und dann lieber über die GEZ als über irgendeine neue Steuer.

Wenn es nun neue Technologien gibt, über die - rein theoretisch auch TV empfangen werden kann, dann muß man die bestehende Definition überarbeiten. Die jetzt halt besagt, daß jeder Eigentümer eines solchen Gerätes GEZ gebührenpflichtig ist. Zum Zeitpunkt dieser Definition gab es halt noch keine PC und TV-empfangsfähige Handys. Also muß nun eine Diskussion einer neuen Definition initiiert werden. Das fände ich korrekt. Solange es dazu nicht kommt, greift halt die alte, seit Jahrzehnten bestehende Definition. Und damit sind diese Handys GEZ-pflichtig. Das ist nur logisch.

Wie sinnvoll eine weitere GEZ-Finanzierung des ÖR ist, sieht man doch allein an dieser hier beginnenden Diskussion. Die Vertreter einer Abschaffung der GEZ scheinen, einseitig "informiert" über die Privatsender durch Dieter Bohlen Was-guckst-Du-Kaya, die theoretischen Grundlagen der GEZ überhaupt nicht zu kennen. Jungs: Hättet ihr mal mehr Phoenix geschaut :-)

GKr
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[1.1.1.1.1] mungojerrie antwortet auf GKr
08.01.2006 11:21
Ich bin durchaus dafür, daß die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin finanziert werden. Und dann lieber über die GEZ als über irgendeine neue Steuer.

Ich gehöre zu den Vertretern, die die Abschaffung der GEZ nicht jedoch des ÖRs fordern. Und ich bin bei weitem nicht Bohlen-verblödet - zum Glück.

Auch geht es nicht um eine neue Steuer sondern um das schon jetzt vorhandene allgemeine Steuereinkommen. Eine zweckgebundene Steuer ist IMO sogar gar nicht zulässig.

Was in der bisherigen Diskussion fehlt, ist der Ansatz der Grundversorgung. Der ÖR soll eine Grundversorgung sicherstellen. Einen ÖR-Spielfilmkanal braucht es z.B. nicht. Allerdings ist die Grundversorgung mittlerweile längst übererfüllt. Brauche ich im Saarland wirklich vier (!) öffentlich-rechtliche Rundfunkkanäle und einen eigenen Fernsehsender?

Brauche ich die Ausstrahlung dieser Kanäle neben den analogen Wegen noch via DRM, DMB, DVB-T, DVB-C, DVB-S und jetzt noch via DVB-H? (Wobei DVB-H ein Standard ist, den man eigentlich nicht braucht.) Brauche ich wirklich mehrere komplette Nachrichtenseiten im Internet? Reicht das ergänzende Phönix und Arte nicht aus und sind unbedingt mehrere digitale Fernsehprogramme über Sat und Kabel erforderlich, um eine Grundversorgung sicherzustellen?

Wieso kann ich Debatten des saarländischen Lantags teilweise parallel über Phönix und SR-Fernsehen betrachten? Wieso führen die Landesrundfunkanstalten teils jeweils einzeln Interviews statt sie untereinander fair und kostenlos aufzuteilen?

Das ist doch keine Grundversorgung mehr. Unser ÖR ist ein Medienmonster geworden, der seine eigene Semi-Behörde hat. Wenn ich mir dann noch ansehe, dass die Gebühr in Zukunft indexiert werden soll, also mit der Inflation ohne Begründung steigen soll, dann werde ich persönlich sauer. Das ist wie eine ständig steigende Grundlast, der ich mich nicht entziehen kann, da mittelfristig durch die Verschmelzung mit dem Internet jedes technische Gerät potentiell zum Rundfunkempfänger wird.

Mungojerrie
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[1.1.1.1.1.1] CEO antwortet auf mungojerrie
09.01.2006 09:52
Benutzer mungojerrie schrieb:
Ich bin durchaus dafür, daß die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin finanziert werden. Und dann lieber über die GEZ als
über irgendeine neue Steuer.

Ich gehöre zu den Vertretern, die die Abschaffung der GEZ nicht jedoch des ÖRs fordern. Und ich bin bei weitem nicht Bohlen-verblödet - zum Glück.

Auch geht es nicht um eine neue Steuer sondern um das schon jetzt vorhandene allgemeine Steuereinkommen. Eine zweckgebundene Steuer ist IMO sogar gar nicht zulässig.

Was in der bisherigen Diskussion fehlt, ist der Ansatz der Grundversorgung. Der ÖR soll eine Grundversorgung sicherstellen. Einen ÖR-Spielfilmkanal braucht es z.B. nicht. Allerdings ist die Grundversorgung mittlerweile längst übererfüllt. Brauche ich im Saarland wirklich vier (!) öffentlich-rechtliche Rundfunkkanäle und einen eigenen Fernsehsender?

Brauche ich die Ausstrahlung dieser Kanäle neben den analogen Wegen noch via DRM, DMB, DVB-T, DVB-C, DVB-S und jetzt noch via DVB-H? (Wobei DVB-H ein Standard ist, den man eigentlich nicht braucht.) Brauche ich wirklich mehrere komplette Nachrichtenseiten im Internet? Reicht das ergänzende Phönix und Arte nicht aus und sind unbedingt mehrere digitale Fernsehprogramme über Sat und Kabel erforderlich, um eine Grundversorgung sicherzustellen?

Wieso kann ich Debatten des saarländischen Lantags teilweise parallel über Phönix und SR-Fernsehen betrachten? Wieso führen die Landesrundfunkanstalten teils jeweils einzeln Interviews statt sie untereinander fair und kostenlos aufzuteilen?

Das ist doch keine Grundversorgung mehr. Unser ÖR ist ein Medienmonster geworden, der seine eigene Semi-Behörde hat. Wenn ich mir dann noch ansehe, dass die Gebühr in Zukunft indexiert werden soll, also mit der Inflation ohne Begründung steigen soll, dann werde ich persönlich sauer. Das ist wie eine ständig steigende Grundlast, der ich mich nicht entziehen kann, da mittelfristig durch die Verschmelzung mit dem Internet jedes technische Gerät potentiell zum Rundfunkempfänger wird.

Mungojerrie

sehr schön formuliert, bin exakt deiner Meinung!

Ich bin für die Verschlüsselung der ÖR Kanäle, was fehlt ist ein seriöser Initiator der die Abschaffung des Rundfunkgebühre­nstaatsvertrages (was für ein Wortmonster!) forciert!
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[1.1.1.1.2] AmEnoPhis antwortet auf GKr
08.01.2006 11:37
Benutzer GKr schrieb:
>
Wie sinnvoll eine weitere GEZ-Finanzierung des ÖR ist, sieht man doch allein an dieser hier beginnenden Diskussion. Die Vertreter einer Abschaffung der GEZ scheinen, einseitig "informiert" über die Privatsender durch Dieter Bohlen Was-guckst-Du-Kaya, die theoretischen Grundlagen der GEZ überhaupt nicht zu kennen. Jungs: Hättet ihr mal mehr Phoenix geschaut :-)

GKr

welch schwachsinn ist das bitte ?! erkundige du dich mal nach dem sinn von ör, denn der liegt bestimmt nicht in der bildung des einzelnen bürgers begründet.

man schaue sich bitte die breite palette von fernseh- und radiosendern hier http://www.gez.de/door/institution/rundfunkanstalten/index.html an. eine reduktion auf zwei/drei fernseh- und einige wenige radiosender und die damit verbundene senkung der gebühren würde vollkommen ausreichen. diesen fernsehrundfunkanstalten geht es eh viel zu gut. sie unterstehen nicht den gesetzen der marktwirtschaft, denn das geld fließt, egal was bei denen im programm erscheint. ein idealer arbeits- oder besser gesagt ausruhplatz.
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[1.1.1.1.2.1] GKr antwortet auf AmEnoPhis
08.01.2006 11:52
Benutzer AmEnoPhis schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
>
Wie sinnvoll eine weitere GEZ-Finanzierung des ÖR ist, sieht man doch allein an dieser hier beginnenden Diskussion. Die Vertreter einer Abschaffung der GEZ scheinen, einseitig "informiert" über die Privatsender durch Dieter Bohlen Was-guckst-Du-Kaya, die theoretischen Grundlagen der GEZ überhaupt nicht zu kennen. Jungs: Hättet ihr mal mehr Phoenix
geschaut :-)

GKr

welch schwachsinn ist das bitte ?!

Ich möchte um einen respektvolleren Umgangston bitten.
Ansonsten verzichte ich lieber auf einen gedanklichen Austausch.

GKr
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[1.1.1.1.2.1.1] AmEnoPhis antwortet auf GKr
08.01.2006 19:53
Benutzer GKr schrieb:
>
Ich möchte um einen respektvolleren Umgangston bitten. Ansonsten verzichte ich lieber auf einen gedanklichen Austausch.
>
GKr

respekt wird sich verdient, was mit deinem vorherigen "beitrag" nicht wirklich in einklang zu bringen ist ;-)

respektlos sein und respekt verlangen ? paradox
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[1.1.1.1.2.1.2] swald antwortet auf GKr
12.01.2006 18:38
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer AmEnoPhis schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
>
Wie sinnvoll eine weitere GEZ-Finanzierung des ÖR ist, sieht man doch allein an dieser hier beginnenden Diskussion. Die Vertreter einer Abschaffung der GEZ scheinen, einseitig "informiert" über die Privatsender durch Dieter Bohlen Was-guckst-Du-Kaya, die theoretischen Grundlagen der GEZ überhaupt nicht zu kennen. Jungs: Hättet ihr mal mehr Phoenix
geschaut :-)

GKr

welch schwachsinn ist das bitte ?!

Ich möchte um einen respektvolleren Umgangston bitten. Ansonsten verzichte ich lieber auf einen gedanklichen Austausch.

GKr


"Nur, weil auf breiter Ebene Anhänger der privaten Unterschichten-TV-Sender"


Erst ordnest du Kritiker in die Unterschicht ein und dann einen respektvolleren Umgangston fordern.

Hahaha
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[1.1.1.1.3] tichy antwortet auf GKr
08.01.2006 20:55
Benutzer GKr schrieb:
Falsch! Hier geht es nicht um 'Ausweitung' einer Gebühr, sondern um Anpassung an technische Veränderungen in einem dualen Rundfunksystem.

Genau so sehe ich das auch. Das ist ein Politikum, das, wenn, auf politischer Ebene diskutiert werden kann/muß. Und dann, bei entsprechender Mehrheit, geändert werden kann/muß.


die wenigsten plaedieren fuer eine vollstaendige abschaffung der gebuehren. allerdings hat alles sein grenzen, die langsam aber sicher erreicht sind. die OeR gehen laengst ueber die "grundversorgung" hinaus. in england sind die gebuehren halb so hoch, nur mal so als beispiel. ich sage zwar nicht, dass alles schrott bei den OeR ist oder dass ich sie nicht nutzen wuerde, allerdings passen sich die OeR immer mehr den privaten sendern an und machen sich damit letztlich ueberfluessig. siehe dazu auch meinen beitrag zu arte.

ich plaediere ganz klar fuer eine halbierung der gebuehren und eine andere art der finanzierung ohne GEZ. was auch nicht sein kann ist, dass man als kleingewerbetreibender oder freiberufler mehrfach zahlen soll, fuer jedes geraet einzeln.

die deutschen sind zwar etwas traege, aber immer mehr entziehen sich dem ganzen auf die einfachste art und weise: abmelden.


Ich bin durchaus dafür, daß die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin finanziert werden. Und dann lieber über die GEZ als über irgendeine neue Steuer.

man koennte sich allerdings sehr viel geld einsparen, wenn man auf die GEZ verzichten wuerde. auch die stasi-methoden wuerden dann endlich wegfallen.


Wenn es nun neue Technologien gibt, über die - rein theoretisch auch TV empfangen werden kann, dann muß man die bestehende Definition überarbeiten.

prinzipiell ist das richtig. nur wird bisher kaum jemand sinnvoll ueber IP TV nutzen. zu hause ueber den PC schon gar nicht. ich kenne niemanden der dies tut oder dies vorhat.


tichy
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[1.1.1.1.3.1] CEO antwortet auf tichy
09.01.2006 09:57


prinzipiell ist das richtig. nur wird bisher kaum jemand sinnvoll ueber IP TV nutzen. zu hause ueber den PC schon gar nicht. ich kenne niemanden der dies tut oder dies vorhat.


tichy

Nun, ich habe das schon vor (ewt Kabelanschluß kündigen und IPTV abonnieren), jedoch ist es so das es bisher noch keine IPTV Sender gibt die in ausreichender Qualität senden und bei meinem 2000er T-DSL Account denke ich auch das ich da an die Grenzen stoßen werde. Ich denke im Laufe des Jahres 2007 wird es dann soweit sein für IPTV.
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[1.1.1.1.4] REMchen antwortet auf GKr
09.01.2006 03:34

einmal geändert am 09.01.2006 04:03
Benutzer GKr schrieb:

Wenn es nun neue Technologien gibt, über die - rein theoretisch auch TV empfangen werden kann, dann muß man die bestehende Definition überarbeiten. Die jetzt halt besagt, daß jeder Eigentümer eines solchen Gerätes GEZ gebührenpflichtig ist. Zum Zeitpunkt dieser Definition gab es halt noch keine PC und TV-empfangsfähige Handys.

Also muß nun eine Diskussion einer neuen Definition initiiert werden. Das fände ich korrekt. Solange es dazu nicht kommt, greift halt die alte, seit Jahrzehnten bestehende Definition. Und damit sind diese Handys GEZ-pflichtig. Das ist nur logisch.

Und was ist mit den Internet-PCs? Die sollen ja auch als "Fernseh-Empfänger" eingestuft werden.

Meines Wissens nach wird allerdings kein einziges öffentlich-rechtliches TV-Programm komplett im Internet übertragen (im Gegensatz zum Hörfunk, wo man ja mittlerweile praktisch jedes öffentlich-rechtliche und kommerzielle Programm per Webstream empfangen kann). Derzeit werden nur einige Kommerzprogramme eingespeist (9 Live, GIGA TV, 1.2.3.tv). Man würde also die öffentlich-rechtliche Gebühr dafür zahlen, dass man nur Kommerzprogramme empfangen kann. Absurd.

Davon abgesehen wäre es kein Problem, Portale wie tagesschau.de, lindenstrasse.de oder phoenix.de (halt überall, wo Video-Streaming einzelner Sendungen oder Programmteile angeboten wird) mit nem personalisierten Passwort-Zugang zu versehen. Dann können diese Angebote nur von Leuten genutzt werden, die auch GEZ-Gebühren zahlen.

Die bisherige Definition 'Wer ein Empfangsgerät bereithält, muss dafür auch Gebühr bezahlen', sehe ich im Falle des Internet-PCs als sehr problematisch an, da es sich nicht um ein klassisches Empfangsgerät handelt. Ein Radio kauft man sich, um damit Radio zu hören. Nen Fernseher kauft man sich, um damit fernzusehen (okay, auch für Videos und DVDs. Aber das wars dann auch schon). Für die wenigsten dürfte allerdings das TV-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen der Hauptgrund sein, sich Internet zuzulegen, da man ja mit nem Internet-PC noch tausend andere Sachen machen kann - im Gegensatz zu Radio und Fernseher.
Klar, ne TV-Karte im Rechner ist ein klassisches Empfangsgerät. Der Internet-PC ganz allgemein ist es meiner Ansicht nach nicht.

Denn wenn *jeder*, der Internet hat, GEZ-pflichtig wird, dann handelt es sich um eine staatliche Internet-Gebühr. Und in diesem Fall hat dann sicher auch die EU ein Wörtchen mitzureden, denke ich mal. Zumal sie ja ohnehin jetzt schon prüft, ob die GEZ-Gebühr ganz generell eine unerlaubte staatliche Beihilfe ist.

Davon abgesehen kann beispielsweise ein Schmalbandsurfer TV-Streaming übers Internet technisch gar nicht empfangen. Selbst webradio ist damit keine Freude.

Oder aber was ist, wenn jemand einen Laptop und ein stinknormales GSM-Handy besitzt? Ist dieser Laptop dann auch ein Internet-PC, weil das Handy ja als Modem fungieren kann? Wie weit weg muss man das Handy vom PC legen, damit es kein Internet-PC mehr ist?

Alle diese Fragen sind ungeklärt, und zumindest meiner Meinung nach auch nicht mit der klassischen Definition der Gebührenpflicht abgedeckt.

Gruß,
REMchen
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[1.1.1.1.4.1] tomski antwortet auf REMchen
09.01.2006 11:47
Benutzer REMchen schrieb:

Oder aber was ist, wenn jemand einen Laptop und ein stinknormales GSM-Handy besitzt? Ist dieser Laptop dann auch ein Internet-PC, weil das Handy ja als Modem fungieren kann?

So wie ich die Jungs von der GEZ kenne, reicht es denen schon wenn ein Laptop irgendwo verstaubt in der Ecke liegt, auch wenn er kaputt ist, da dann nach deren Argumentationsweise ein Gerät "zum Empfang bereiitgehalten wird".

Ich find das auch von denen ne Sauerrei. Bei uns im Studiwohnheim haben die wenigsten einen Fernseher weil es einfach für uns zu teuer ist und seit neustem nur noch Bafög-Empfänger befreit werden und nicht pauschal alle mit niedrigem Einkommen. Und jetzt wollen die plötzlich über 200 Euro im Jahr für ein reines Arbeitsgerät haben (Wer kann denn heute noch ohne PC seine Diplomarbeit schreiben?)

Mittelständische Firmen sind noch übler betroffen. Die zahlen nicht pro Haushalt sondern pro Gerät und ich bin mir sicher, daß diese mit ihren Geräten sinnvolleres tun als auf ard.de zu surfen. Große Konzerne zahlen sowas aus der Portokasse, aber ne Mittelstandsfirma, die womöglich (was zur Zeit nicht selten ist) sowieso ums überleben kämpft, für die sind z.B. bei 5 PCs 100 Euro Mehrpreis im Monat schon nicht unerheblich.

Ich bin schon auf die erste Verfassungsklage gespannt.

Interessant fand ich das, worüber ich im Heise.de-Forum gestolpert bin, da wird ein schweizer Jurist zu dem Thema befragt:

"[...] Bei Internet-PCs und 3G-Handys muss die Verhältnismäßigkeit
der Gebührenerhebung neu und im Ergebnis anders beurteilt werden.
[...] diese Geräte sind nicht als dedizierte Empfangsinstrumente
[...] entwickelt worden. [...] der Rundfunkempfang lässt sich nicht
ohne Beeinträchtigung anderer Funktionen (Bildtelefon, Videoschnitt)
deaktivieren. Hinzukommt, dass die Geräte keinesfalls primär für
Rundfunkempfang angeschafft werden. Vielmehr stehen [...] regelmäßig
die telekommunikativen Anwendungen im Vordergund (WWW, E-Mail, SMS,
WAP). [...] Unter diesen geänderten Voraussetzungen erweist sich eine
Erstreckung des Gebührentatbestandes auf Internet-PCs und 3G-Handys
als unverhältnismäßig. [...]"

(Quelle: AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht,
Jahrg. 32, Nr. 2 (2001), pp 93ff.)

Der Artikel ist u.a. beim Autor direkt zu bekommen:
http://www.rechtsphilosophie.ch/tschentscher.html
("Gebührenpflichtigkeit des Internet- und Handy-Rundfunks?")

Quelle des Postings: http://www.heise.de/mobil/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=9604823&forum_id=90378

Schönen Tag noch,
Tomski
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[1.1.1.2] lexus1234 antwortet auf musikbox
08.01.2006 11:27
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer lexus1234 schrieb:

Ja, das Problem ist die GEZ und die sie stützenden Politiker, nicht die Diensteanbieter. Es geht nur darum, die Fernsehsteuer
- nichts anderes ist die GEZ-Gebühr- auszuweiten.

Falsch! Hier geht es nicht um 'Ausweitung' einer Gebühr, sondern um Anpassung an technische Veränderungen in einem dualen Rundfunksystem.

Genau das ist die Sprachregelung des Runfunkapparates. Man nehme eine unscharfe Verklausulierung ("duales System") ohne jeglichen Bezug zur eigentlichen Sache (=somit nicht diskussionsfähig), um dann seine haltlose Forderung nach noch mehr Geld mit einer unstrittigen, aber völlig bezuglosen allgemeinen Entwicklung zu rechtfertigen.
Nun nehme man die betriebseigenen Medien und streue die Aussage massivst unter das überforderte Volk.

Mit dieser Argumentation hat auch der bereits hochsubventionierte Bauer das Recht, mehr zu fordern, weil er ja in neue Technik investieren muß. In direkter Konsequenz hätte eigentlich jeder das Recht, mehr Geld zu fordern, da die Entwicklung ja für alle weitergeht.

Das ist Politik. So verkauft man das Volk für dumm. Und leider funktioniert es.



Nun ja, die sind schon lange am durchdrehen.

Du neigst zu Übertreibungen!

Übertreibungen sind ein legitimes Stilmittel, um Mißstände anzuprangern, die nicht jedem völlig offensichtlich sind.
In der Sache aber liege ich richtig.
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[1.1.2] mohlis antwortet auf lexus1234
08.01.2006 02:13
Es wurde doch bei UMTS immer nach einer Killer-Applikation gefragt!

Jetzt verstehe ich umso mehr, was damit gemeint war : Handy-TV! Denn damit wird GEZ fällig und somit wird diese Apllikation zum UMTS-Killer, weil sich die Kunden weigern werden, dafür GEZ zahlen zu müssen :-)
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[1.2] Canarias antwortet auf GKr
08.01.2006 09:33
Hallo an alle:

Neue Features:
Wie ist das eigentlich wenn ein Fernseher empfangsuntauglich geworden ist, weil durch die Umstellung von analog zu digital ein Receiver notwendig geworden ist?

Wenn kein Reciever vorhanden ist, dann gibt es doch eigentlich keine Grundlage mehr für die GEZ Gebühren zu verlangen.

Lieg ich da richtig? Bitte um eure/Ihre Meinung weil ich mir vorstellen kann, dass die GEZ wohl einiges unternehmen würde um dennoch weiterzukassieren.

Danke
Canarias
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[1.2.1] spunk_ antwortet auf Canarias
08.01.2006 09:42
Benutzer Canarias schrieb:

Wie ist das eigentlich wenn ein Fernseher empfangsuntauglich geworden ist, weil durch die Umstellung von analog zu digital ein Receiver notwendig geworden ist?

steht hier:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
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[1.2.1.1] bassi antwortet auf spunk_
08.01.2006 14:42
Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich aus meinem Fernsehgerät den Tuner ausbaue. Dann ist es "... ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ...". Ich könnte mir dann noch einen DVD-Player an SCAT anschließen und habe einen nicht gebührenpflichtigen Fernsehapperat, mit dem ich DVD's schauen kann.
Ist das so richtig?
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[1.2.1.1.1] sebastianbonn antwortet auf bassi
08.01.2006 15:52
Ja, aber wahrscheinlich erfindet die GEZ nächstes Jahr eine Technik, mit der die Tagesschau auf die Wolken projeziert wird, um endlich eine wirklich ausreichende Grundversorgung zu garantieren.

Damit werden deine Augen zum Rundfunkempfänger und somit gebührenpflichtig. Wenn du deine Augen zum Arbeitsplatz mitnimmst, musst du doppelt bezahlen. Es kommt nicht darauf an, ob oder wieviel du deine Augen auch nutzt, oder ob du mit deinen Augen an den Himmel siehst. Das bloße Bereithalten begründet die Gebührenpflicht. Die Gebührenpflicht besteht nur dann nicht mehr, wenn die Augen aus dem Haushalt entfernt werden.
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[1.2.1.1.1.1] RE: soooo einfach geht das ja nun nicht!
ejunky antwortet auf sebastianbonn
08.01.2006 20:54
Benutzer sebastianbonn schrieb:
Ja, aber wahrscheinlich erfindet die GEZ nächstes Jahr eine Technik, mit der die Tagesschau auf die Wolken projeziert wird, um endlich eine wirklich ausreichende Grundversorgung zu garantieren.

Damit werden deine Augen zum Rundfunkempfänger und somit gebührenpflichtig. Wenn du deine Augen zum Arbeitsplatz mitnimmst, musst du doppelt bezahlen. Es kommt nicht darauf an, ob oder wieviel du deine Augen auch nutzt, oder ob du mit deinen Augen an den Himmel siehst. Das bloße Bereithalten begründet die Gebührenpflicht. Die Gebührenpflicht besteht nur dann nicht mehr, wenn die Augen aus dem Haushalt entfernt werden.

Die GEZ erfindet nächstes Jahr eine Technik, die die Tagesschau in die für die Verarbeitung des Gesehenen zuständigen Hirnareals sendet. Erst nach Entfernen dieses Areals besteht keine GEZ-Pflicht mehr. Wer blind ist und dieses Areal besitzt, muß zahlen
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[1.2.1.1.2] DVB-T: Gebührenpflicht für analoge Fernseher
Alexda antwortet auf bassi
09.01.2006 11:38
Benutzer bassi schrieb:
Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich aus meinem Fernsehgerät den Tuner ausbaue. Dann ist es "... ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ...". Ich könnte mir dann noch einen DVD-Player an SCAT anschließen und habe einen nicht gebührenpflichtigen Fernsehapperat, mit dem ich DVD's schauen kann.
Ist das so richtig?

Ja. Tuner ausbauen musst du dir halt vom Fernsehtechniker bestätigen lassen.

Wenn bei dir nur DVB-T ausgestrahlt wird, sag das doch einfach der GEZ und entzieh die Einzugsermächtigung. Wenn dich dann jemand von der GEZ besucht, darf dann natürlich wirklich kein Empfang möglich sein.

Müsste man mal probieren.

Die Frage ist, ob es ein "erheblicher Aufwand" ist, einen DVB-T-Receiver und Zimmerantenne zu kaufen...
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[1.2.1.1.2.1] klaussc antwortet auf Alexda
09.01.2006 12:44
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer bassi schrieb:
Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich aus meinem Fernsehgerät den Tuner ausbaue. Dann ist es "... ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ...". Ich könnte mir dann noch einen DVD-Player an SCAT anschließen und habe einen nicht gebührenpflichtigen Fernsehapperat, mit dem ich DVD's schauen kann.
Ist das so richtig?

Ja. Tuner ausbauen musst du dir halt vom Fernsehtechniker bestätigen lassen.

Wenn bei dir nur DVB-T ausgestrahlt wird, sag das doch einfach der GEZ und entzieh die Einzugsermächtigung. Wenn dich dann jemand von der GEZ besucht, darf dann natürlich wirklich kein Empfang möglich sein.

Müsste man mal probieren.

Die Frage ist, ob es ein "erheblicher Aufwand" ist, einen DVB-T-Receiver und Zimmerantenne zu kaufen...

Ist es ein erheblicher Aufwand einen kleinen Fernseher zu kaufen?


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[1.2.1.1.2.1.1] Alexda antwortet auf klaussc
09.01.2006 13:47
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer bassi schrieb:
Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich aus meinem Fernsehgerät den Tuner ausbaue. Dann ist es "... ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ...". Ich könnte mir dann noch einen DVD-Player an SCAT anschließen und habe einen nicht gebührenpflichtigen Fernsehapperat, mit dem ich DVD's schauen kann.
Ist das so richtig?

Ja. Tuner ausbauen musst du dir halt vom Fernsehtechniker bestätigen lassen.

Wenn bei dir nur DVB-T ausgestrahlt wird, sag das doch einfach der GEZ und entzieh die Einzugsermächtigung. Wenn dich dann jemand von der GEZ besucht, darf dann natürlich wirklich kein
Empfang möglich sein.

Müsste man mal probieren.

Die Frage ist, ob es ein "erheblicher Aufwand" ist, einen DVB-T-Receiver und Zimmerantenne zu kaufen...

Ist es ein erheblicher Aufwand einen kleinen Fernseher zu kaufen?


Daran habe ich auch schon gedacht. Es heisst aber ".. Empfangsgerät .. bereithalten ..". Und solange er noch beim Händler steht kann man nicht davon reden, dass ich ihn bereit halte... ;-)

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[1.2.1.1.2.1.1.1] klaussc antwortet auf Alexda
09.01.2006 20:53
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer bassi schrieb:
Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich aus meinem Fernsehgerät den Tuner ausbaue. Dann ist es "... ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ...". Ich könnte mir dann noch einen DVD-Player an SCAT anschließen und habe einen nicht gebührenpflichtigen Fernsehapperat, mit dem ich DVD's schauen kann.
Ist das so richtig?

Ja. Tuner ausbauen musst du dir halt vom Fernsehtechniker bestätigen lassen.

Wenn bei dir nur DVB-T ausgestrahlt wird, sag das doch einfach der GEZ und entzieh die Einzugsermächtigung. Wenn dich dann jemand von der GEZ besucht, darf dann natürlich wirklich kein
Empfang möglich sein.

Müsste man mal probieren.

Die Frage ist, ob es ein "erheblicher Aufwand" ist, einen DVB-T-Receiver und Zimmerantenne zu kaufen...

Ist es ein erheblicher Aufwand einen kleinen Fernseher zu kaufen?


Daran habe ich auch schon gedacht. Es heisst aber ".. Empfangsgerät .. bereithalten ..". Und solange er noch beim Händler steht kann man nicht davon reden, dass ich ihn bereit halte... ;-)


So lange das einzige funktionierende Empfangsteil, der DVB-T Receiver, noch beim Händler steht, besitzt du gar kein Empfangsgerät, denn du müsstest es ja erst kaufen...

Ein Fernseher ohne Tuner ist ein Monitor, kein Fernseher, denn der Tuner funktioniert nicht mehr, die Sender sind aus (jedenfalls bei uns).

An einen PC-Monitor könnte ich ja auch einen DTB-T Tuner anschließen, an einen PC auch... nur beide Komponennten gemeinsam bilden ein Fernsehgerät.

Gruß
Klaus
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[1.2.1.1.2.1.1.1.1] Keine GEZ mehr für Analog-Fernseher?
Alexda antwortet auf klaussc
10.01.2006 09:58
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer bassi schrieb:
Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich aus meinem Fernsehgerät den Tuner ausbaue. Dann ist es "... ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ...". Ich könnte mir dann noch einen DVD-Player an SCAT anschließen und habe einen nicht gebührenpflichtigen Fernsehapperat, mit dem ich DVD's schauen kann.
Ist das so richtig?

Ja. Tuner ausbauen musst du dir halt vom Fernsehtechniker bestätigen lassen.

Wenn bei dir nur DVB-T ausgestrahlt wird, sag das doch einfach der GEZ und entzieh die Einzugsermächtigung. Wenn dich dann jemand von der GEZ besucht, darf dann natürlich wirklich kein
Empfang möglich sein.

Müsste man mal probieren.

Die Frage ist, ob es ein "erheblicher Aufwand" ist, einen DVB-T-Receiver und Zimmerantenne zu kaufen...

Ist es ein erheblicher Aufwand einen kleinen Fernseher zu kaufen?


Daran habe ich auch schon gedacht. Es heisst aber ".. Empfangsgerät .. bereithalten ..". Und solange er noch beim Händler steht kann man nicht davon reden, dass ich ihn bereit
halte... ;-)


So lange das einzige funktionierende Empfangsteil, der DVB-T Receiver, noch beim Händler steht, besitzt du gar kein Empfangsgerät, denn du müsstest es ja erst kaufen...

Ein Fernseher ohne Tuner ist ein Monitor, kein Fernseher, denn der Tuner funktioniert nicht mehr, die Sender sind aus (jedenfalls bei uns).

An einen PC-Monitor könnte ich ja auch einen DTB-T Tuner anschließen, an einen PC auch... nur beide Komponennten gemeinsam bilden ein Fernsehgerät.

Wenn ein Fernseher mit Analog-Tuner im DVB-T-Gebiet kein Empfangsgerät mehr ist, dann braucht man dafür auch keine Gebühren zahlen.

Ok, das müssten die DVD-Fans mal ausprobieren. Einfach der GEZ einen Brief schreiben, Einzugsermächtigung entziehen und mal schauen was passiert.
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[1.2.1.1.2.1.1.1.1.1] thomas-im-telarif-forum antwortet auf Alexda
10.01.2006 15:35
Wenn ein Fernseher mit Analog-Tuner im
DVB-T-Gebiet kein Empfangsgerät mehr ist, dann braucht man dafür auch keine Gebühren zahlen.

Wenn. Aber er ist es trotzdem noch. Lies mal auf http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/ - dort steht:

--- zitat begin ---
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
--- zitat ende ---
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[1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.1] freddy0503 antwortet auf thomas-im-telarif-forum
10.01.2006 15:44

einmal geändert am 10.01.2006 15:46
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Wenn ein Fernseher mit Analog-Tuner im DVB-T-Gebiet kein Empfangsgerät mehr ist,
dann braucht man dafür auch keine Gebühren zahlen.

Wenn. Aber er ist es trotzdem noch. Lies mal auf http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/ - dort steht:

--- zitat begin ---
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
--- zitat ende ---

Das ist zwar korrekt, aber auch Falsch, denn ich muss ja die Box kaufen, also ist das eine investition, der fernseher empfängt kein Bild mehr nur weil er da ist!
Das würde ich auch noch vor Gericht durchkriegen, am besten als sammelklage, mal gucken wieviele Leute dann nicht mehr zahlen müssten!
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[1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.2] RE: GEZ-Pflicht für PC besteht längst!
klaussc antwortet auf thomas-im-telarif-forum
10.01.2006 21:07
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Wenn ein Fernseher mit Analog-Tuner im DVB-T-Gebiet kein Empfangsgerät mehr ist,
dann braucht man dafür auch keine Gebühren zahlen.

Wenn. Aber er ist es trotzdem noch. Lies mal auf http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/ - dort steht:

--- zitat begin ---
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
--- zitat ende ---

Natürlich, da steht ja dann auch, dass für einen PC, ein Notebook, ja sogar für einen einzelnen Computermonitor ebenfalls GEZ zu zahlen ist, da alle diese Komponenten, genau wie der "TV-Monitor" auch, mittels geeignetem Tuner durch einfache Handgriffe zum funktionsfähigen Fernsehgerät nachzurüsten sind. Diese Nachrüsttuner gibt es für Analogempfang ebenso wie für Digitalempfang. Wenn ich mich recht erinnere, lag dem letzten ALDI-Notebook sogar ein entsprechender Tuner bei.

Somit wurde die GEZ-Pflicht für Computer längst eingeführt, nur war die GEZ bisher so freunfdlich dafür nicht zu kassieren.

Ein Internetanschluss ist also gar nicht erforderlich, ja die gesammte Argumentation im Editorial ad absurdum geführt.

Gruß
Klaus
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[1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1] privater Notebook am Arbeitsplatz: extra GEZ
Alexda antwortet auf klaussc
11.01.2006 08:42
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Wenn ein Fernseher mit Analog-Tuner im DVB-T-Gebiet kein Empfangsgerät mehr ist, dann braucht man dafür auch keine Gebühren zahlen.

Wenn. Aber er ist es trotzdem noch. Lies mal auf http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/ - dort
steht:

--- zitat begin ---
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich
nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen
werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
--- zitat ende ---

Natürlich, da steht ja dann auch, dass für einen PC, ein Notebook, ja sogar für einen einzelnen Computermonitor ebenfalls GEZ zu zahlen ist, da alle diese Komponenten, genau wie der "TV-Monitor" auch, mittels geeignetem Tuner durch einfache Handgriffe zum funktionsfähigen Fernsehgerät nachzurüsten sind. Diese Nachrüsttuner gibt es für Analogempfang ebenso wie für Digitalempfang. Wenn ich mich recht erinnere, lag dem letzten ALDI-Notebook sogar ein entsprechender Tuner bei.

Somit wurde die GEZ-Pflicht für Computer längst eingeführt, nur war die GEZ bisher so freunfdlich dafür nicht zu kassieren.

Ein Internetanschluss ist also gar nicht erforderlich, ja die gesammte Argumentation im Editorial ad absurdum geführt.

Du hast recht. Muss ich dann, wenn ich meinen privaten Notebook zum Arbeitsplatz mitnehme, dies anmelden und nochmal extra Rundfunkgebühren zahlen? So wie wenn ich ein Radio hier hätte?

Also ich steig jetzt aus der Diskussion aus. Je mehr man drüber nachdenkt, desto näher kommt man der Klappsmühle.
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[1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.2.2] RE: GEZ-Pflicht für PC besteht längst NICHT!
tom.stein antwortet auf klaussc
11.01.2006 10:58
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Wenn ein Fernseher mit Analog-Tuner im DVB-T-Gebiet kein Empfangsgerät mehr ist, dann braucht man dafür auch keine Gebühren zahlen.

Wenn. Aber er ist es trotzdem noch. Lies mal auf http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/ - dort
steht:

--- zitat begin ---
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich
nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen
werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
--- zitat ende ---

Natürlich, da steht ja dann auch, dass für einen PC, ein Notebook, ja sogar für einen einzelnen Computermonitor ebenfalls GEZ zu zahlen ist, da alle diese Komponenten, genau wie der "TV-Monitor" auch, mittels geeignetem Tuner durch einfache Handgriffe zum funktionsfähigen Fernsehgerät nachzurüsten sind. Diese Nachrüsttuner gibt es für Analogempfang ebenso wie für Digitalempfang. Wenn ich mich recht erinnere, lag dem letzten ALDI-Notebook sogar ein entsprechender Tuner bei.

Somit wurde die GEZ-Pflicht für Computer längst eingeführt, nur war die GEZ bisher so freunfdlich dafür nicht zu kassieren.

Ein Internetanschluss ist also gar nicht erforderlich, ja die gesammte Argumentation im Editorial ad absurdum geführt.

Ganz so ist es nicht. Wenn in einem Fernseher kein (geeigneter) Tuner vorhanden ist, muss für den Fernseher definitiv NICHT gezahlt werden. Wohl aber für einen Receiver (Set-Top-Box), wenn diese vorhanden ist, egal mob sie am Fernseher angeschlossen ist oder nicht. Wenn dagegen nur eine Set-Top-Box vorhanden ist und kein Fernseher, existiert ebenfalls keine Gebührenpflicht. Denn gebührenpflichtig sind nur Empfangsgeräte - nicht jeder Kondensator, aus dem man ein Gerät bauen könnte, bewirkt eine gebührenpflicht.

Und genau deshalb ist ein Fernseher ohne Tuner oder mit falschem Tuner oder mit defektem Tuner eben nicht gebührenpflichtig, auch wenn die GEZ etwas anderes behauptet - nicht jeder Monitor ist ein Empfangsgerät, erst der für den Rundfunk passende(!) und funktionsfähige Tuner macht ihn dazu.

Nur wenn Receiver und Fernseher neben einander liegen und das Kabel nicht eingesteckt ist, dann greift die GEZ-Vorgabe, und für diese einfach in Betrieb zu nehmende Kombination muss gezahlt werden.

Ebenso verhält es sich mit PCs. Wenn diese technisch nicht in der Lage sind, Videoinhalte zu streamen (etwa ein alter 386er oder eine 9600 Baud Modemverbindung), dann muss man keine GEZ-Gebühren zahlen. Erst wenn diese Geräte Rundfunk (in der erweiterten GEZ-Definition, also inkl. Internet-Broadcasts) empfangen können, muss die GEZ benachrichtigt werden - egal ob man das nutzt oder nicht.

Und ansonsten gilt nach wie vor: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer die GEZ nicht in seine Wohnung läßt - und Fremde lasse ich grundsätzlich nicht ohne (dafür unerreichbaren) Durchsuchungsbefehl hinein - der schmeißt deren unfreundliche Aufforderungen in den Abfall und meldet bei Bedarf freiwillig, wenn er ein empfangsbereites Gerät hat.

Tom
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[1.2.1.1.2.1.1.1.1.1.2.3] tom.stein antwortet auf klaussc
11.01.2006 11:00
Benutzer klaussc schrieb:
Natürlich, da steht ja dann auch, dass für einen PC, ein Notebook, ja sogar für einen einzelnen Computermonitor ebenfalls GEZ zu zahlen ist, da alle diese Komponenten, genau wie der "TV-Monitor" auch, mittels geeignetem Tuner durch einfache Handgriffe zum funktionsfähigen Fernsehgerät nachzurüsten sind.

Dies gilt nur, wenn der Tuner vorhanden, aber gerade nicht am Gerät eingesteckt ist. Wenn der Tuner oder auch der Fernseher nicht vorhanden ist, muss ich nicht dafür zahlen, dass ich mir einen Fernseher oder Tuner oder ... kaufen KÖNNTE.

Tom
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[…2.1.1.2.1.1.1.1.1.2.3.1] klaussc antwortet auf tom.stein
11.01.2006 11:09
Benutzer tom.stein schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Natürlich, da steht ja dann auch, dass für einen PC, ein Notebook, ja sogar für einen einzelnen Computermonitor ebenfalls GEZ zu zahlen ist, da alle diese Komponenten, genau wie der "TV-Monitor" auch, mittels geeignetem Tuner durch einfache Handgriffe zum funktionsfähigen Fernsehgerät nachzurüsten sind.

Dies gilt nur, wenn der Tuner vorhanden, aber gerade nicht am Gerät eingesteckt ist. Wenn der Tuner oder auch der Fernseher nicht vorhanden ist, muss ich nicht dafür zahlen, dass ich mir einen Fernseher oder Tuner oder ... kaufen KÖNNTE.

Das hört sich schlüssig an, wiederspricht aber dieser Darstellung der GEZ:

"Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach
Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang."

,die damit dann also wissentlich, oder unwissentlich?, eine falsche Darstellung der Gebührenpflicht verbreitet.

Gruß
Klaus
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.2.3.1.1] tom.stein antwortet auf klaussc
11.01.2006 11:44
Benutzer klaussc schrieb:
Dies gilt nur, wenn der Tuner vorhanden, aber gerade nicht am Gerät eingesteckt ist. Wenn der Tuner oder auch der Fernseher nicht vorhanden ist, muss ich nicht dafür zahlen, dass ich mir einen Fernseher oder Tuner oder ... kaufen KÖNNTE.

Das hört sich schlüssig an, wiederspricht aber dieser Darstellung der GEZ:
...
,die damit dann also wissentlich, oder unwissentlich?, eine falsche Darstellung der Gebührenpflicht verbreitet.

Wie ich schon sagte: das funktionsfähige Empfangsgerät zählt. Das kann auch ein Videorekorder ohne Fernseher sein. Es kann aber niemals ein Monitor ohne Tuner oder mit falschem Tuner sein - egal was die GEZ behauptet.

Die GEZ verkürzt des öfteren Darstellungen so, dass die neue Aussage eigentlich falsch ist. Was auf der anderen Seite verständlich ist, wenn z.B. in einer WG die eine den Tuner besitzt und der andere den Fernseher und beide nicht zahlen, weil die Geräte gerade nicht verbunden sind - so geht das natürlich nicht... oder doch: Denn rechtlich ist das in Ordnung, so lange man die Geräte nicht verbindet... doch wehe, hier weist jemand den Betrug nach und sagt aus, in dieser WG vor 3 Jahren schon mal Fernsehen geguckt zu haben, dann werden 2 Jahre Nachzahlung fällig.

Tom
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[1.2.1.1.2.2] cf antwortet auf Alexda
10.01.2006 18:43
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer bassi schrieb:
Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich aus meinem Fernsehgerät den Tuner ausbaue. Dann ist es "... ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ...". Ich könnte mir dann noch einen DVD-Player an SCAT anschließen und habe einen nicht gebührenpflichtigen Fernsehapperat, mit dem ich DVD's schauen kann.
Ist das so richtig?

Ja. Tuner ausbauen musst du dir halt vom Fernsehtechniker bestätigen lassen.

Wenn bei dir nur DVB-T ausgestrahlt wird, sag das doch einfach der GEZ und entzieh die Einzugsermächtigung. Wenn dich dann jemand von der GEZ besucht, darf dann natürlich wirklich kein Empfang möglich sein.

Müsste man mal probieren.

Die Frage ist, ob es ein "erheblicher Aufwand" ist, einen DVB-T-Receiver und Zimmerantenne zu kaufen...

Zitat GEZ:
ch besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
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[1.2.1.1.2.2.1] Alexda antwortet auf cf
10.01.2006 18:49
Ok, also muss nur jemand einen Adapter auf den Markt bringen, mit dem man Computerbildschirme an einen DVB-T-Receiver anschließen kann und die GEZ kann doch für alle Computer (mit externen Monitoren) Gebühren verlangen!

Da sieht man doch, dass das alles Krampf ist. Über Steuern finanzieren und fertig.
Menü
[1.2.1.1.2.2.2] birdyy antwortet auf cf
13.01.2006 12:08

Hi,

Wenn bei dir nur DVB-T ausgestrahlt wird, sag das doch einfach der GEZ und entzieh die Einzugsermächtigung. Wenn dich dann jemand von der GEZ besucht, darf dann natürlich wirklich kein
Empfang möglich sein.

Müsste man mal probieren.

Die Frage ist, ob es ein "erheblicher Aufwand" ist, einen DVB-T-Receiver und Zimmerantenne zu kaufen...

Zitat GEZ:
ch besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

Typisch GEZ, versuchen einen wieder falsch zu informieren.
Wenn in diesem Fall keine Set-Top-Box im Haus ist, ist
auch keine Gebührenpflicht. Erst, wenn ich eine Set-Top-Box
in der Bude habe, greift das Argument "Installation ist
einfach möglich".

Sonst könnte man ja auch von Leuten, die gar kein TV
haben, Gebühren verlangen, weil sie sich ja leicht
eines kaufen und aufstellen könnten... Das hätte
die GEZ wohl gern ;)


Fraglich ist nur, ob der GEZ-Kontrolleur zum analogen
Fernseher nicht sagt "aber mit einer 5 Meter hohen
Antenne und einem Verstärker können Sie doch noch verrauscht
ein analoges Bild aus dem nächsten Bundesland empfangen,
also Gebührenpflicht!". Am Besten einfach nicht reinlassen,
die GEZ-Drückerkolonnen.... :)

Gruß
Birdy
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[1.2.1.1.2.2.2.1] Reinlassen oder nicht reinlassen?
kalle antwortet auf birdyy
13.01.2006 12:47
Hallo,

nach meinem Verständnis MUSS man den GEZ-Abschnittsbevollmächtigten reinlassen, wenn eine "begründete Vermutung" (oder sowas) besteht. Die genaue Formulierung hab ich nicht im Kopf, aber ich meine, dass eine entsprechende Fehlschaltung (Vermutung) im Hirn des Schnüfflers dazu NICHT ausreicht.

Wenn ich also sage, dass eine Begründung für das Betreten meiner Wohnung nicht vorliegt, hat der Schnüffler auch kein Recht, reinzukommen. Die Überprüfung aber, ob das stimmt, kann nur in meiner Wohnung vorgenommen werden - in die kommt er aber nicht rein! Und die Beweislast liegt auf seiner Seite...

Was sind das eigentlich für Leute in solchen Jobs? Zivilversager (die's im richtigen Leben zu nix gebracht haben)? Hartz-IV'ler? Ehemalige Stasi-Spitzel? Rüstige Rentner, die im früheren Berufsleben schon hauptamtlich ihre Mitmenschen gepiesackt haben und diese Kernqualifikation nun im Ruhestand weiter betreiben?

Ex-Stasi'ler sowieso. Aber lasst doch mal rechnen (nur zum Spaß): Ein ehemaliger Gestapo-Mitarbeiter, Jahrgang 1925, wäre heute 80 Jahre alt. Als rüstiger Rentner würde ein solcher Job doch passen - an Paralleln zu früher soll's nicht scheitern.....

Was da wohl ein Blick in die Personalakten der GEZ hinsichtlich der Geburtsjahrgänge ihrer "Mitarbeiter" ergeben würde.....


Mit entsetztem Gruß,

Kalle
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[1.2.1.1.2.2.2.1.1] RE: Mit WEP ist man NICHT auf der sicheren Seite... :)
birdyy antwortet auf kalle
13.01.2006 22:55

Hi,

nach meinem Verständnis MUSS man den GEZ-Abschnittsbevollmächtigten reinlassen, wenn eine "begründete Vermutung" (oder sowas) besteht. Die genaue Formulierung hab ich nicht im Kopf, aber ich meine, dass eine entsprechende Fehlschaltung (Vermutung) im Hirn des Schnüfflers dazu NICHT ausreicht.

Story aus einem Studentenwohnheim in Stuttgart:
(Kleine Zimmer mit Tür zum offen zugänglichen Gang) -
Es klopft an der Tür, Bewohner macht auf, GEZler steht
vor der Tür, guckt über die Schultern des Bewohners ins
Zimmer "Aha, sie haben einen Fernseher in ihrem
Zimmer stehen"!

Bewohner knallt die Tür hinter sich zu "Das war ne
Mikrowelle! Verlassen sie bitte sofort das Gebäude!"

Als wenig später der GEZler mit einem Polizeibeamten
da stand, hatte er schon die Glotze beim Nachbarn untergestellt
und stattdessen dessen Mikrowelle an den Platz des
Fernsehers gestellt .... ;-)))

Wenn ich also sage, dass eine Begründung für das Betreten meiner Wohnung nicht vorliegt, hat der Schnüffler auch kein Recht, reinzukommen. Die Überprüfung aber, ob das stimmt, kann nur in meiner Wohnung vorgenommen werden - in die kommt er aber nicht rein! Und die Beweislast liegt auf seiner Seite...

Ja. Wenn Du sagst "Ich hab kein TV/Radio/wasauchimmer",
und er nichts gegenteiliges sieht, muß er Dir glauben.

Was sind das eigentlich für Leute in solchen Jobs? Zivilversager (die's im richtigen Leben zu nix gebracht haben)? Hartz-IV'ler? Ehemalige Stasi-Spitzel? Rüstige Rentner, die im früheren Berufsleben schon hauptamtlich ihre Mitmenschen gepiesackt haben und diese Kernqualifikation nun im Ruhestand weiter betreiben?

Ich glaube eher, arme Schweine, die keinen anderen Job
bekommen haben... :( Wobei möglicherweise der Job, wenn
man's sportlich sehen kann und ein dickes Fell hat,
garnicht so schlimm ist. Ich mein, hey, bevor ich
Hartz IV stempeln gehen würde, würde ich JEDEN Job
annehmen, auch sowas.... Wobei da ja fast noch
Telefonheini für die Klassenlotterie besser ist ;)

Gruß
Birdy
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[1.2.1.1.2.2.2.1.1.1] kalle antwortet auf birdyy
17.01.2006 02:12
Benutzer birdyy schrieb:

Hi,

nach meinem Verständnis MUSS man den GEZ-Abschnittsbevollmächtigten reinlassen, wenn eine "begründete Vermutung" (oder sowas) besteht. Die genaue Formulierung hab ich nicht im Kopf, aber ich meine, dass eine entsprechende Fehlschaltung (Vermutung) im Hirn des Schnüfflers dazu NICHT ausreicht.

Story aus einem Studentenwohnheim in Stuttgart: (Kleine Zimmer mit Tür zum offen zugänglichen Gang) - Es klopft an der Tür, Bewohner macht auf, GEZler steht vor der Tür, guckt über die Schultern des Bewohners ins Zimmer "Aha, sie haben einen Fernseher in ihrem Zimmer stehen"!

Bewohner knallt die Tür hinter sich zu "Das war ne Mikrowelle! Verlassen sie bitte sofort das Gebäude!"

Als wenig später der GEZler mit einem Polizeibeamten da stand, hatte er schon die Glotze beim Nachbarn untergestellt und stattdessen dessen Mikrowelle an den Platz des Fernsehers gestellt .... ;-)))


Gruß
Birdy


Ich fass es nicht - wieso mit Polizei? Was veranlasst einen deutschen Polizisten, sich zum Handlanger der GEZ machen zu lassen?
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[1.2.1.1.2.2.2.1.1.1.1] birdyy antwortet auf kalle
17.01.2006 12:24

Hi,

Als wenig später der GEZler mit einem Polizeibeamten da stand, hatte er schon die Glotze beim Nachbarn untergestellt und stattdessen dessen Mikrowelle an den Platz des Fernsehers gestellt .... ;-)))

Ich fass es nicht - wieso mit Polizei? Was veranlasst einen deutschen Polizisten, sich zum Handlanger der GEZ machen zu lassen?

Hm. Offenbar hatte er nen Richter griffbereit, der ihm dann den entsprechenden Durchsuchungsbefehl ausstellte? Anders kann
es eigentlich nicht laufen...

Ich hab gerade gegoogelt:
http://www.coforum.de/?GEZ%20Rechte%20und%20Pflichten

Das läßt mich nun etwas am Wahrheitsgehalt
meiner "Story" zweifeln...

Gruß
Birdy
Menü
[1.2.1.1.2.2.2.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf birdyy
04.04.2006 20:09
Benutzer birdyy schrieb:

Hi,

Als wenig später der GEZler mit einem Polizeibeamten da stand, hatte er schon die Glotze beim Nachbarn untergestellt und stattdessen dessen Mikrowelle an den Platz des Fernsehers gestellt .... ;-)))

Ich fass es nicht - wieso mit Polizei? Was veranlasst einen deutschen Polizisten, sich zum Handlanger der GEZ machen zu lassen?

Hm. Offenbar hatte er nen Richter griffbereit, der ihm dann den entsprechenden Durchsuchungsbefehl ausstellte? Anders kann es eigentlich nicht laufen...

Ich hab gerade gegoogelt:
http://www.coforum.de/?GEZ%20Rechte%20und%20Pflichten

Das läßt mich nun etwas am Wahrheitsgehalt
meiner "Story" zweifeln...

Gruß
Birdy

Gut so. Denn diese Storys sind freiweg nur Storys und kamen nie in der Realität vor.
Rundfunkgebühren nicht zu zahlen sind eine Ordnungswidrigkeit für den kein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen darf.

Auch wird sich niemals ein Polizist erbarmen, für den GEZ-Beauftragten aus Gründen der Gefahr die im Verzug ist, die Wohnung zu stürmen. Das ergibt sich schon aus dem BGB.
Denn selbst wenn derjenige ein sogenannter "Schwarzseher" ist, so hat er nur eine Ordnungswidrigkeit begangen, aber kein Verbrechen.

Allerdings werden solche Geschichten immer gerne "warm" gehalten, genauso die Story mit dem Peilwagen u.v.m.
Nun rate mal wer Interesse hat solchen Müll immer wieder aufzuwärmen? :-)

Zulu
Menü
[1.2.1.1.2.3] OehmBernd antwortet auf Alexda
12.01.2006 19:02
>Die Frage ist, ob es ein "erheblicher Aufwand" ist, einen DVB-T-Receiver und Zimmerantenne zu kaufen...<

Mitr Sicherheit nicht, da DVB-T - Empfang in den "Kerngebieten" mit einem 14 cm langem Draht möglich ist! Und einen guten Receiver gibt es heute auch schon für unter 50,--EUR!
Menü
[1.2.1.2] Canarias antwortet auf spunk_
08.01.2006 17:16
Hi, Spunk:

Danke für den Link.... kannst Dir ja vorstellen wie ich am
kochen bin!!! Erst wird einem der Hahn abgedreht aber beim
kassieren kennen die echt keine Scham...

GEZ schrieb:
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.


Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Canarias schrieb:

Wie ist das eigentlich wenn ein Fernseher empfangsuntauglich geworden ist, weil durch die Umstellung von analog zu digital ein Receiver notwendig geworden ist?

steht hier:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
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[1.2.1.2.1] klaussc antwortet auf Canarias
08.01.2006 18:45
Benutzer Canarias schrieb:
Hi, Spunk:

Danke für den Link.... kannst Dir ja vorstellen wie ich am kochen bin!!! Erst wird einem der Hahn abgedreht aber beim kassieren kennen die echt keine Scham...

GEZ schrieb:
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

Das ist ein gutes Argument, wenn der Kauf und der Anschluss der STB keinen besoderen Aufwand bedeutet, dürfte doch auch der Kauf und die Inbetriebnahme eines Fernsehgerätes kein besonderen Aufwand bedeuten, also muss jeder zahlen, ob er einen Fernseher besitzt oder nicht, denn er kann sich ja problemlos jederzeit Einen kaufen...

Ist doch klar!

Gruß
Klaus
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[1.2.1.2.1.1] freddy0503 antwortet auf klaussc
09.01.2006 12:02
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer Canarias schrieb:
Hi, Spunk:

Danke für den Link.... kannst Dir ja vorstellen wie ich am kochen bin!!! Erst wird einem der Hahn abgedreht aber beim kassieren kennen die echt keine Scham...

GEZ schrieb:
Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich
nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen
werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

Das ist ein gutes Argument, wenn der Kauf und der Anschluss der STB keinen besoderen Aufwand bedeutet, dürfte doch auch der Kauf und die Inbetriebnahme eines Fernsehgerätes kein besonderen Aufwand bedeuten, also muss jeder zahlen, ob er einen Fernseher besitzt oder nicht, denn er kann sich ja problemlos jederzeit Einen kaufen...

Ist doch klar!

Gruß
Klaus

Richtig!!

Ausserdem finde ich die Umstellung von Analog auf Digital schon einen "besonderen zusätzlichen technischen Aufwand"
Wenn dem nicht so wäre, warum haben die dafür Milliarden ausgegeben???
Mein Fernseher allein versteht kein digital, also kann ich auch nicht gucken, fertig!!
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[1.2.1.2.1.1.1] Öffentlich Rechtlicher Rundfung ja, aber...
klaussc antwortet auf freddy0503
10.01.2006 09:39
Benutzer 1und1surfer schrieb:
Deswegen kann die einzige Lösung nur sein, die GEZ in so etwas wie Premiere umzuwandeln. Die sollen dann ihre Programme kodieren, auch die Websites und Handy-TV und ihren ganzen Müll. Wer das dann will, kann es abonnieren. Denn GEZ ist nichts weiter als ein Zwangsabonnement, das auch noch dann verlangt wird, wenn man es technisch gar nicht nutzen kann. Oder wie kann ich bitteschön das Programm der ARD an meinem Internet-PC ohne TV-Karte schauen? Im Moment sind ja nur Tagesschau-Streams möglich. Und UMTS-Handys als Empfangsgeräte ist das absurdeste, was es gibt. Dann soll die GEZ doch auch die Gebühren für den Transfer der Daten auf das Handy an die Netzbetreiber zahlen. Und für die "Grundversorgung" reicht ein werbungsfinanzierter ARD Free TV Sender, ähnlich wie jetzt schon RTL, Sat1, Pro7, n-tv,... arbeiten.

Nicht dass mich jemand falsch versteht, ich bin auf gar keinen Fall für die Abschaffung des öffentlichen Rundfunks, aber gegen seine (nahezu grenzenlose) Ausweitung.

So ist es weder nötig die ÖR Programme im Internet zu verbreiten, noch über HandyTV. Wer solche Dienste nutzen möchte, kann sie ja abbonieren, Angebot und Nachfrage werden den Preis regulieren.

Vielleicht sollte man auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Programminhalten zurückgreifen, eine ÖR-Versorgung mit Actionfilmen und Rateshows halte ich für überflüssig. Nachrichten, Reportagen, Berichterstattung usw. sollten m.E. das Kerngeschäftsfeld eines ÖR-Rundfunks darstellen.

Durch eine Steurfinanzierung würde die GEZ ersatzlos wegfallen und die Belastung der Bürger im Schnitt deutlich zurückgehen, insbesondere, wenn man die überflüssigen Programminhalte ersatzlos streicht.

Neutrale Berichterstattung ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie. Ohne ungefärbte Informationen ist die Demokratie gefährdet. Es ist nicht einzusehen, dass man sich, als Bürger, der Finanzierung dieser Aufgabe entzieht, indem man kein Radio- oder Fernsehgerät betreibt (oder anmeldet)

Gruß
Klaus

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[1.2.1.2.1.1.1.1] Alexda antwortet auf klaussc
10.01.2006 10:05
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer 1und1surfer schrieb:
Deswegen kann die einzige Lösung nur sein, die GEZ in so etwas wie Premiere umzuwandeln. Die sollen dann ihre Programme kodieren, auch die Websites und Handy-TV und ihren ganzen Müll.
Wer das dann will, kann es abonnieren. Denn GEZ ist nichts weiter als ein Zwangsabonnement, das auch noch dann verlangt wird, wenn man es technisch gar nicht nutzen kann. Oder wie kann ich bitteschön das Programm der ARD an meinem Internet-PC ohne TV-Karte schauen? Im Moment sind ja nur Tagesschau-Streams möglich. Und UMTS-Handys als Empfangsgeräte ist das absurdeste, was es gibt. Dann soll die GEZ doch auch die Gebühren für den Transfer der Daten auf das Handy an die Netzbetreiber zahlen.
Und für die "Grundversorgung" reicht ein
werbungsfinanzierter ARD Free TV Sender, ähnlich wie jetzt schon RTL, Sat1, Pro7,
n-tv,... arbeiten.

Nicht dass mich jemand falsch versteht, ich bin auf gar keinen Fall für die Abschaffung des öffentlichen Rundfunks, aber gegen seine (nahezu grenzenlose) Ausweitung.

So ist es weder nötig die ÖR Programme im Internet zu verbreiten, noch über HandyTV. Wer solche Dienste nutzen möchte, kann sie ja abbonieren, Angebot und Nachfrage werden den Preis regulieren.

Vielleicht sollte man auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Programminhalten zurückgreifen, eine ÖR-Versorgung mit Actionfilmen und Rateshows halte ich für überflüssig. Nachrichten, Reportagen, Berichterstattung usw. sollten m.E. das Kerngeschäftsfeld eines ÖR-Rundfunks darstellen.

Durch eine Steurfinanzierung würde die GEZ ersatzlos wegfallen und die Belastung der Bürger im Schnitt deutlich zurückgehen, insbesondere, wenn man die überflüssigen Programminhalte ersatzlos streicht.

Neutrale Berichterstattung ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie. Ohne ungefärbte Informationen ist die Demokratie gefährdet. Es ist nicht einzusehen, dass man sich, als Bürger, der Finanzierung dieser Aufgabe entzieht, indem man kein Radio- oder Fernsehgerät betreibt (oder anmeldet)

Das sehe ich auch so. Das ZDF sollte samt Wetten-Dass privatisiert werden, die ARD kann Tatort und Lindenstraße verkaufen und sich auf Nachrichten, Reportagen, "Kultur", Talkshows und Kinderprogramme konzentrieren.

Dann steigen auch die Werbeeinnahmen der Privaten. Die müssen dann nicht noch mehr Werbung senden, wie derzeit geplant.

Wer Spielfilme und Wetten-Dass ohne Werbung sehen will, muss halt Pay-TV abonnieren.
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[1.2.1.2.1.1.1.2] REMchen antwortet auf klaussc
10.01.2006 11:37
Benutzer klaussc schrieb:

Vielleicht sollte man auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Programminhalten zurückgreifen, eine ÖR-Versorgung mit Actionfilmen und Rateshows halte ich für überflüssig. Nachrichten, Reportagen, Berichterstattung usw. sollten m.E. das Kerngeschäftsfeld eines ÖR-Rundfunks darstellen.

Das ist im Prinzip richtig. Dennoch müssen sich auch die öffentlich-rechtlichen Programme allein schon aus (gesellschafts-) politischen und Akzeptanz-Gründen leider auch an den Einschaltquoten messen lassen. Das soll natürlich kein Freibrief dafür sein, dass sie den Privaten immer ähnlicher werden (siehe das aktuelle Beispiel mit den unsäglichen Telenovelas). Aber einen gewissen Anteil an massenattraktiven Programmen müssen sie schon vorhalten, denke ich. Weil sonst nämlich irgendwann (nicht nur) die BILD polemisiert: "Wieso zahlen wir eigentlich Steuern für ein Programm, das keiner kuckt?"

Insofern muss da ein gesundes Mittelmaß gefunden werden, finde ich. Derzeit biedern sich ARD und ZDF viel zu sehr an die Privaten an, das stimmt. Jüngstes Beispiel ist die höchst ärgerliche Kürzung der ARD-Politmagazine auf 30 Minuten.

Aber ein komplett von massenattraktivem Unterhaltungsprogramm befreites öffentlich-rechtliches Programm, das nur von einer kleinen Minderheit geschaut wird, würde dann halt irgendwann auch Legitimationsprobleme bekommen. Grade bei einem steuerfinanzierten System. Da könnten die Politiker nämlich dann auch schön polemisieren, wenns um Haushaltskürzungen geht: "Sollen wir jetzt lieber bei Kindergärten und Schulen kürzen oder beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?". Die Antwort würde vermutlich so gut wie immer gegen den Rundfunk ausfallen. Daher hat eine haushalts-unabhängige Gebühr - neben allen Nachteilen - halt durchaus auch ihre Vorteile.

Neutrale Berichterstattung ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie. Ohne ungefärbte Informationen ist die Demokratie gefährdet. Es ist nicht einzusehen, dass man sich, als Bürger, der Finanzierung dieser Aufgabe entzieht, indem man kein Radio- oder Fernsehgerät betreibt (oder anmeldet)

Freut mich sehr, dass ich nicht der einzige bin, der so denkt :-)

Gruß,
REMchen
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[1.2.1.2.1.1.1.2.1] klaussc antwortet auf REMchen
10.01.2006 13:43
Benutzer REMchen schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Vielleicht sollte man auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Programminhalten zurückgreifen, eine ÖR-Versorgung mit Actionfilmen und Rateshows halte ich für überflüssig. Nachrichten, Reportagen, Berichterstattung usw. sollten m.E. das Kerngeschäftsfeld eines ÖR-Rundfunks darstellen.

Das ist im Prinzip richtig. Dennoch müssen sich auch die öffentlich-rechtlichen Programme allein schon aus (gesellschafts-) politischen und Akzeptanz-Gründen leider auch an den Einschaltquoten messen lassen. Das soll natürlich kein Freibrief dafür sein, dass sie den Privaten immer ähnlicher werden (siehe das aktuelle Beispiel mit den unsäglichen Telenovelas). Aber einen gewissen Anteil an massenattraktiven Programmen müssen sie schon vorhalten, denke ich. Weil sonst nämlich irgendwann (nicht nur) die BILD polemisiert: "Wieso zahlen wir eigentlich Steuern für ein Programm, das keiner kuckt?"

Insofern muss da ein gesundes Mittelmaß gefunden werden, finde ich. Derzeit biedern sich ARD und ZDF viel zu sehr an die Privaten an, das stimmt. Jüngstes Beispiel ist die höchst ärgerliche Kürzung der ARD-Politmagazine auf 30 Minuten.

Aber ein komplett von massenattraktivem Unterhaltungsprogramm befreites öffentlich-rechtliches Programm, das nur von einer kleinen Minderheit geschaut wird, würde dann halt irgendwann auch Legitimationsprobleme bekommen.

Die Legitimation einer "Grundinformation" ist meines Erachtens nicht durch Einschaltquoten zu rechtfertigen und sollte davon auch in gewisser Weise abgekoppelt werden.

Eventuell könnte man ja Informationssendungen untereinander oder eben auch mit änlichen Programmen privater Anbieter vergleichen.

Einschaltquoten von "ÖR-Wetten dass" zu ermitteln ist meines Erachtens nicht erstrebenswert und in keiner Weise eine ÖR-Aufgabe.

Z.B. Wetten dass gehört ausgegliedert!

Die "GEZ-Begründung", mit "Handy-TV", "IchAG-Beitrag" und all dem anderen Irrsinn scheint ja auch die Bevölkerung kaum zu tangieren.

Wie viele ÖR-Sender gibt es bei uns? 20? 30?
Wie viel benötigt man?
Vielleicht 3 und einige regionale Schaufenster dürften reichen.

Und das Schönste ist, der ÖR-Rundfunk berichtet merkwürdigerweise gar nicht über diese unglaubliche Geldverschwendung unter staatlicher Regie - soweit zu unabhängiger Information!

Gruß Klaus,
der nicht so weit gehen will zur ÖR-Anarchie aufzurufen, aber...
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[1.2.1.2.1.1.1.2.1.1] freddy0503 antwortet auf klaussc
10.01.2006 14:21
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer REMchen schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:

Vielleicht sollte man auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Programminhalten zurückgreifen, eine ÖR-Versorgung mit Actionfilmen und Rateshows halte ich für überflüssig. Nachrichten, Reportagen, Berichterstattung usw. sollten m.E. das Kerngeschäftsfeld eines ÖR-Rundfunks darstellen.

Das ist im Prinzip richtig. Dennoch müssen sich auch die öffentlich-rechtlichen Programme allein schon aus (gesellschafts-) politischen und Akzeptanz-Gründen leider auch an den Einschaltquoten messen lassen. Das soll natürlich kein Freibrief dafür sein, dass sie den Privaten immer ähnlicher werden (siehe das aktuelle Beispiel mit den unsäglichen Telenovelas). Aber einen gewissen Anteil an massenattraktiven Programmen müssen sie schon vorhalten, denke ich. Weil sonst nämlich irgendwann (nicht nur) die BILD polemisiert: "Wieso zahlen wir eigentlich Steuern für ein Programm, das keiner kuckt?"

Insofern muss da ein gesundes Mittelmaß gefunden werden, finde ich. Derzeit biedern sich ARD und ZDF viel zu sehr an die Privaten an, das stimmt. Jüngstes Beispiel ist die höchst ärgerliche Kürzung der ARD-Politmagazine auf 30 Minuten.

Aber ein komplett von massenattraktivem
Unterhaltungsprogramm befreites öffentlich-rechtliches Programm, das nur von einer kleinen Minderheit geschaut wird, würde dann halt irgendwann auch Legitimationsprobleme bekommen.

Die Legitimation einer "Grundinformation" ist meines Erachtens nicht durch Einschaltquoten zu rechtfertigen und sollte davon auch in gewisser Weise abgekoppelt werden.

Eventuell könnte man ja Informationssendungen untereinander oder eben auch mit änlichen Programmen privater Anbieter vergleichen.

Einschaltquoten von "ÖR-Wetten dass" zu ermitteln ist meines Erachtens nicht erstrebenswert und in keiner Weise eine ÖR-Aufgabe.

Z.B. Wetten dass gehört ausgegliedert!

Die "GEZ-Begründung", mit "Handy-TV", "IchAG-Beitrag" und all dem anderen Irrsinn scheint ja auch die Bevölkerung kaum zu tangieren.

Wie viele ÖR-Sender gibt es bei uns? 20? 30?

es gibt über 50 ÖR Hörfunksender und mindestens nochmal so viel Fernsehsender + die digitalen Spartenkanäle!

Wie viel benötigt man? Vielleicht 3 und einige regionale Schaufenster dürften reichen.

Und das Schönste ist, der ÖR-Rundfunk berichtet merkwürdigerweise gar nicht über diese unglaubliche Geldverschwendung unter staatlicher Regie - soweit zu unabhängiger Information!

Gruß Klaus,
der nicht so weit gehen will zur ÖR-Anarchie aufzurufen, aber...
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[1.2.1.2.1.1.1.3] minimi antwortet auf klaussc
11.01.2006 12:07
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer 1und1surfer schrieb:
Deswegen kann die einzige Lösung nur sein, die GEZ in so etwas wie Premiere umzuwandeln. Die sollen dann ihre Programme kodieren, auch die Websites und Handy-TV und ihren ganzen Müll.
Wer das dann will, kann es abonnieren. Denn GEZ ist nichts weiter als ein Zwangsabonnement, das auch noch dann verlangt wird, wenn man es technisch gar nicht nutzen kann. Oder wie kann ich bitteschön das Programm der ARD an meinem Internet-PC ohne TV-Karte schauen? Im Moment sind ja nur Tagesschau-Streams möglich. Und UMTS-Handys als Empfangsgeräte ist das absurdeste, was es gibt. Dann soll die GEZ doch auch die Gebühren für den Transfer der Daten auf das Handy an die Netzbetreiber zahlen.
Und für die "Grundversorgung" reicht ein
werbungsfinanzierter ARD Free TV Sender, ähnlich wie jetzt schon RTL, Sat1, Pro7,
n-tv,... arbeiten.

Nicht dass mich jemand falsch versteht, ich bin auf gar keinen Fall für die Abschaffung des öffentlichen Rundfunks, aber gegen seine (nahezu grenzenlose) Ausweitung.

So ist es weder nötig die ÖR Programme im Internet zu verbreiten, noch über HandyTV. Wer solche Dienste nutzen möchte, kann sie ja abbonieren, Angebot und Nachfrage werden den Preis regulieren.

Vielleicht sollte man auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Programminhalten zurückgreifen, eine ÖR-Versorgung mit Actionfilmen und Rateshows halte ich für überflüssig. Nachrichten, Reportagen, Berichterstattung usw. sollten m.E. das Kerngeschäftsfeld eines ÖR-Rundfunks darstellen.

Durch eine Steurfinanzierung würde die GEZ ersatzlos wegfallen und die Belastung der Bürger im Schnitt deutlich zurückgehen, insbesondere, wenn man die überflüssigen Programminhalte ersatzlos streicht.

Neutrale Berichterstattung ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie. Ohne ungefärbte Informationen ist die Demokratie gefährdet. Es ist nicht einzusehen, dass man sich, als Bürger, der Finanzierung dieser Aufgabe entzieht, indem man kein Radio- oder Fernsehgerät betreibt (oder anmeldet)

Gruß
Klaus



Die Vielfalt im Deutschen TV sollte auch meiner Meinung nach erhalten werden aber es sollte dem Nutzer Freistehen ob er sie schauen will und damit auch bezahlen will. Die ÖR-Sender sind ja eigentlich PayTV nur das man sie zahlen muss egal ob man sie nutzt ich währe für eine Verschlüsselung. Oder eine Methode in der man sich einen Receiver kauft wo die ÖR nicht mehr zu empfangen sind. So können die Leute selber entscheiden ob sie die ÖR segen wollen oder nicht!
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[1.2.1.2.1.1.1.3.1] GEZ-Ersatz
Didi_S. antwortet auf minimi
12.01.2006 08:41

Macht es doch einfacher:

jeder Bundesbürger zahlt eine Mediensteuer von X Euro für die Grundversorgung mit Nachrichten, "Ratgeber- Sendungen", Polit-Magazinen usw. Gleiches für den Hörfunk. Die ÖR konsolidieren sich auf die wirklich notwendige Anzahl der Programme in Hörfunk und Fernsehen (Basis-Programme), die aus der Steuer bezahlt werden. Das ist mir so ca. 5 - 7 Euro pro Monat wert.

Wenn ARD & ZDF Spielfilme und Volksmusik anbieten wollen (PLUS-Programm), bitte sehr, aber dann werbefinanziert.

Und die GEZ mit ihren Zuträgern, Schnüfflern und Amtschimmeln kann dann ersatzlos gestrichen werden.

Ach, dass könnt' so schön sein .....

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[1.2.1.2.1.1.1.4] RE: Runtvung!
ejunky antwortet auf klaussc
12.01.2006 01:51
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer 1und1surfer schrieb:
Deswegen kann die einzige Lösung nur sein, die GEZ in so etwas wie Premiere umzuwandeln. Die sollen dann ihre Programme kodieren, auch die Websites und Handy-TV und ihren ganzen Müll.
Wer das dann will, kann es abonnieren. Denn GEZ ist nichts weiter als ein Zwangsabonnement, das auch noch dann verlangt wird, wenn man es technisch gar nicht nutzen kann. Oder wie kann ich bitteschön das Programm der ARD an meinem Internet-PC ohne TV-Karte schauen? Im Moment sind ja nur Tagesschau-Streams möglich. Und UMTS-Handys als Empfangsgeräte ist das absurdeste, was es gibt. Dann soll die GEZ doch auch die Gebühren für den Transfer der Daten auf das Handy an die Netzbetreiber zahlen.
Und für die "Grundversorgung" reicht ein
werbungsfinanzierter ARD Free TV Sender, ähnlich wie jetzt schon RTL, Sat1, Pro7,
n-tv,... arbeiten.

Nicht dass mich jemand falsch versteht, ich bin auf gar keinen Fall für die Abschaffung des öffentlichen Rundfunks, aber gegen seine (nahezu grenzenlose) Ausweitung.

So ist es weder nötig die ÖR Programme im Internet zu verbreiten, noch über HandyTV. Wer solche Dienste nutzen möchte, kann sie ja abbonieren, Angebot und Nachfrage werden den Preis regulieren.

Vielleicht sollte man auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Programminhalten zurückgreifen, eine ÖR-Versorgung mit Actionfilmen und Rateshows halte ich für überflüssig. Nachrichten, Reportagen, Berichterstattung usw. sollten m.E. das Kerngeschäftsfeld eines ÖR-Rundfunks darstellen.

Durch eine Steurfinanzierung würde die GEZ ersatzlos wegfallen und die Belastung der Bürger im Schnitt deutlich zurückgehen, insbesondere, wenn man die überflüssigen Programminhalte ersatzlos streicht.

Neutrale Berichterstattung ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie. Ohne ungefärbte Informationen ist die Demokratie gefährdet. Es ist nicht einzusehen, dass man sich, als Bürger, der Finanzierung dieser Aufgabe entzieht, indem man kein Radio- oder Fernsehgerät betreibt (oder anmeldet)

Gruß
Klaus

Rundfung - Ihr seid so Legastheniker!
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[1.2.1.2.1.1.1.4.1] klaussc antwortet auf ejunky
12.01.2006 12:26
Benutzer ejunky schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer 1und1surfer schrieb:
Deswegen kann die einzige Lösung nur sein, die GEZ in so etwas wie Premiere umzuwandeln. Die sollen dann ihre Programme kodieren, auch die Websites und Handy-TV und ihren ganzen Müll.
Wer das dann will, kann es abonnieren. Denn GEZ ist nichts weiter als ein Zwangsabonnement, das auch noch dann verlangt wird, wenn man es technisch gar nicht nutzen kann. Oder wie kann ich bitteschön das Programm der ARD an meinem Internet-PC ohne TV-Karte schauen? Im Moment sind ja nur Tagesschau-Streams möglich. Und UMTS-Handys als Empfangsgeräte ist das absurdeste, was es gibt. Dann soll die GEZ doch auch die Gebühren für den Transfer der Daten auf das Handy an die Netzbetreiber zahlen.
Und für die "Grundversorgung" reicht ein
werbungsfinanzierter ARD Free TV Sender, ähnlich wie jetzt schon RTL, Sat1, Pro7,
n-tv,... arbeiten.

Nicht dass mich jemand falsch versteht, ich bin auf gar keinen Fall für die Abschaffung des öffentlichen Rundfunks, aber gegen
seine (nahezu grenzenlose) Ausweitung.

So ist es weder nötig die ÖR Programme im Internet zu verbreiten, noch über HandyTV. Wer solche Dienste nutzen möchte, kann sie ja abbonieren, Angebot und Nachfrage werden
den Preis regulieren.

Vielleicht sollte man auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Programminhalten zurückgreifen, eine ÖR-Versorgung mit Actionfilmen und Rateshows halte ich für überflüssig. Nachrichten, Reportagen, Berichterstattung usw. sollten m.E. das Kerngeschäftsfeld eines
ÖR-Rundfunks darstellen.

Durch eine Steurfinanzierung würde die GEZ ersatzlos wegfallen und die Belastung der Bürger im Schnitt deutlich zurückgehen, insbesondere, wenn man die überflüssigen Programminhalte ersatzlos streicht.

Neutrale Berichterstattung ist eine Grundvoraussetzung für Demokratie. Ohne ungefärbte Informationen ist die Demokratie gefährdet. Es ist nicht einzusehen, dass man sich, als Bürger,
der Finanzierung dieser Aufgabe entzieht, indem man kein Radio-
oder Fernsehgerät betreibt (oder anmeldet)

Gruß
Klaus

Rundfung - Ihr seid so Legastheniker!

Wenn du sonst nichts beizusteuern hast, warum nicht.
Pass aber auf, dass deine Meinung mit Einführung einer Foren-Rechtschreibeprüfung nicht gänzlich überflüssig wird.

Gruß
Klaus
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[1.2.1.2.1.1.1.4.1.1] OehmBernd antwortet auf klaussc
12.01.2006 18:58
Deswegen kann die einzige Lösung nur sein, die GEZ in so
etwas wie Premiere umzuwandeln.

Das wird in den meisten europäischen Nachbarländern schon seit Langem so gehandhabt (z. B. Österreich, Niederlande. Nur hier in Deutschland wird diese "hoheitliche Aufgabe" auf so eine "unfähige und inkompetente Einrichtung wie die GEZ" abgewälzt. Wo bleiben hier die Angleichungen an europäische Normen?