Thread
Menü

wie will GEZ Handynutzer aufspüren?


02.04.2006 18:46 - Gestartet von nicmar
Hi,

wird man demnächst auf der Straße angesprochen, dass man sein Handy zeigen soll?

Geben die Netzanbieter die Infos und Adressen der Kunden weiter, die ein Multimediahandy haben, ähnlich wie das Einwohnermeldeamt einfach Daten weitergibt?!

Oder wie wollen die Gebühren für Handys einkassieren?
Menü
[1] spunk_ antwortet auf nicmar
02.04.2006 19:00
Benutzer nicmar schrieb:

Oder wie wollen die Gebühren für Handys einkassieren?

Zahlungspflichtig ist derjenige der sich anmeldet.
Anmeldepflichtig ist derjenige der entsprechende Geräte besitzt.

Wer Anmdelepflichtig ist und nicht zahlen möchte meldet sich nicht an - handelt allerdings illegal.

Das ist das grosse Problem bei diesem System - theoretische Möglichkeit:

Abschaffen und Finanzierung über Steuern - meinetwegen eine "Mediensteuer". Dann zahlt jeder unabhängig von den vorhandenen Geräten.


Menü
[1.1] baeckerman antwortet auf spunk_
02.04.2006 19:38
Also ich würde sagen wer nicht zahlt und nur ein Handy hat soll es mal auf eine Klage ankommen, TV schauen (ARD / ZDF) kann man damit ja gar nicht. Also müsste man gewinnen!
Das ist meine persönliche Meinung.

Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer nicmar schrieb:

Oder wie wollen die Gebühren für Handys einkassieren?

Zahlungspflichtig ist derjenige der sich anmeldet. Anmeldepflichtig ist derjenige der entsprechende Geräte besitzt.

Wer Anmdelepflichtig ist und nicht zahlen möchte meldet sich nicht an - handelt allerdings illegal.

Das ist das grosse Problem bei diesem System - theoretische Möglichkeit:

Abschaffen und Finanzierung über Steuern - meinetwegen eine "Mediensteuer". Dann zahlt jeder unabhängig von den vorhandenen Geräten.


Menü
[1.1.1] spunk_ antwortet auf baeckerman
02.04.2006 19:43
Benutzer baeckerman schrieb:
Also ich würde sagen wer nicht zahlt und nur ein Handy hat soll es mal auf eine Klage ankommen, TV schauen (ARD / ZDF) kann man damit ja gar nicht. Also müsste man gewinnen!
Das ist meine persönliche Meinung.

es geht dabei ja nicht darum ARD/ZDF anzuschauen - anmeldepflichtig wären die Geräte selbst dann wenn es in Deutschland absolut keinen ÖR gäbe. Die Anmewldepflicht ist nur abhängig von den Geräten und hat nichts mit dem Vorhandensein von Rundfunk zu tun.

Die einzige Institution die dabei etwas ändern kann ist die Politik.
Frage: Welche Partei hat überhaupt ihre Einstellung zum ÖR in ihrem Programm vor einer Wahl jemals vermarktet an die potentiellen Wähler?
Menü
[1.1.1.1] collt antwortet auf spunk_
02.04.2006 20:16
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden. Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden. Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D
Menü
[1.1.1.1.1] tart101 antwortet auf collt
03.04.2006 13:41
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden. Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden. Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht.
die nachweispflicht liegt bei der GEZ.

Menü
[1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf tart101
03.04.2006 15:32
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf platon
03.04.2006 16:40
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)

Wo steht das ? Schaue mal in die FAQ dieser Absahnergesellschaft.

peso
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf tcsmoers
03.04.2006 22:18
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)

Wo steht das ? Schaue mal in die FAQ dieser
Absahnergesellschaft.
Das ergibt sich meiner Interpretation nach aus §3, Abs 2, Rundfunkgebührenstaatsvertrag ( http://www.br-online.de/br-intern/organisation/pdf/rundfunkgebuehrenstaatsvertrag.pdf ):
'Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: 1. ... 9. Grund der Abmeldung.'
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf platon
03.04.2006 22:38
Noch ein kleiner Beitrag zum Nachdenken:
Warum kann man sich eigentlich im Internet online direkt anmelden (und Ummeldungen vornehmen), aber nur in Schriftform wieder abmelden? Die Antworten können einem nur die Satzungen der jeweilige Rundfunkanstalt zum 'Verfahren zur Leistung von Rundfunkgebühren' geben. Die sind nicht so leicht im Internet abrufbar, aber der MDR ist da ganz nett: http://www.mdr.de/DL/206089.pdf

Da heißt es in §3, Abs 1 Satz 1 'Anzeigen über Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich schriftlich der GEZ zuzuleiten.'
Also alles schriftlich nötig, die Verwunderung wird größer. Bis wir bemerken, daß es plötzlich auch mal ganz viele gleichgelagerte Einzelfälle auf der Welt geben kann:
§3, Abs 2 'Die GEZ kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Schriftform verzichten.'
Ein Schelm wer dabei böses denkt... ;-)
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf platon
04.04.2006 00:17
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)

Wo steht das ? Schaue mal in die FAQ dieser Absahnergesellschaft.
Das ergibt sich meiner Interpretation nach aus §3, Abs 2, Rundfunkgebührenstaatsvertrag ( http://www.br-online.de/br-intern/organisation/pdf/rundfunkgebuehrenstaatsvertrag.pdf
):
'Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: 1. ... 9. Grund der Abmeldung.'

nicht schlecht interpretiert. in der faq steht aber, dass nur nutzer auskunftspflichtig sind. wenn ich abgemeldet habe, bin ich kein nutzer mehr.
und wie soll ich nachweisen, dass ich kein nutzer (mehr) bin?
alles sehr seltsam und mit
unserer verfassung kaum vereinbar.

peso
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] platon antwortet auf tcsmoers
04.04.2006 06:54
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb: die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)

Wo steht das ? Schaue mal in die FAQ dieser Absahnergesellschaft.
Das ergibt sich meiner Interpretation nach aus §3, Abs 2, Rundfunkgebührenstaatsvertrag (
>
http://www.br-online.de/br-intern/organisation/pdf/rundfunkgebuehrenstaatsvertrag.pdf ):
'Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: 1. ... 9. Grund der Abmeldung.'

nicht schlecht interpretiert. in der faq steht aber, dass nur nutzer auskunftspflichtig sind. wenn ich abgemeldet habe, bin ich kein nutzer mehr.
und wie soll ich nachweisen, dass ich kein nutzer (mehr) bin?
Deshalb sagte ich ja auch wenn du "das Gerät zwischenzeitlich angemeldet" hast- wozu du ja verpflichtet wärst (auch wenn du es nur einen Tag dein Eigentum nennst :). Dann kann (müßte nicht) die GEZ eben bei der Abmeldung einen Nachweis über den Grund der Abmeldung verlangen. Welche Nachweise die GEZ ohne Murren akzeptiert ist ja noch eine andere Frage. :-)

Jedenfalls macht die GEZ es auch so. Als ich z.B. mit meiner Frau zusammengezogen bin, hab ich der GEZ eine Abmeldung geschickt. Grund "Auflösung des Haushalts" (kurz und knapp)- was ja korrekt ist, wir haben aus zwei Haushalten einen gemacht. Die GEZ hat aber zurückgeschrieben, sie könnten die Abmeldung nicht ausführen, da erfahrungsgemäß nur ein Umzug vorliegen würde und dann die Gebührenpflicht weiterlaufen würde. Als ich daraufhin anrief, wurde die Abmeldung erst angenommen/durchgeführt, nachdem ich entnervt die Daten meiner Frau durchgab (die natürlich auch angemeldet war). Naja, der Datenschutz läßt grüßen, ich hätte wahrscheinlich auch einen ehemaligen Lehrer oder sonst wen angeben können, von dem ich zufällig Name und Adresse kenne ;).

alles sehr seltsam und mit unserer verfassung kaum vereinbar.
Ach, die Verfassung ist weit und der Weg zum BVerfG lang und steinig. ;-)
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf platon
04.04.2006 10:27
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb: die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)

Wo steht das ? Schaue mal in die FAQ dieser Absahnergesellschaft.
Das ergibt sich meiner Interpretation nach aus §3, Abs 2, Rundfunkgebührenstaatsvertrag (
>
>
http://www.br-online.de/br-intern/organisation/pdf/rundfunkgebuehrenstaatsvertrag.pdf ):
'Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: 1. ... 9. Grund der Abmeldung.'

nicht schlecht interpretiert. in der faq steht aber, dass nur nutzer auskunftspflichtig sind. wenn ich abgemeldet habe, bin
ich kein nutzer mehr.
und wie soll ich nachweisen, dass ich kein nutzer (mehr) bin?
Deshalb sagte ich ja auch wenn du "das Gerät zwischenzeitlich angemeldet" hast- wozu du ja verpflichtet wärst (auch wenn du es nur einen Tag dein Eigentum nennst :). Dann kann (müßte nicht) die GEZ eben bei der Abmeldung einen Nachweis über den Grund der Abmeldung verlangen. Welche Nachweise die GEZ ohne Murren akzeptiert ist ja noch eine andere Frage. :-)

Jedenfalls macht die GEZ es auch so. Als ich z.B. mit meiner Frau zusammengezogen bin, hab ich der GEZ eine Abmeldung geschickt. Grund "Auflösung des Haushalts" (kurz und knapp)- was ja korrekt ist, wir haben aus zwei Haushalten einen gemacht. Die GEZ hat aber zurückgeschrieben, sie könnten die Abmeldung nicht ausführen, da erfahrungsgemäß nur ein Umzug vorliegen würde und dann die Gebührenpflicht weiterlaufen würde. Als ich daraufhin anrief, wurde die Abmeldung erst angenommen/durchgeführt, nachdem ich entnervt die Daten meiner Frau durchgab (die natürlich auch angemeldet war). Naja, der Datenschutz läßt grüßen, ich hätte wahrscheinlich auch einen ehemaligen Lehrer oder sonst wen angeben können, von dem ich zufällig Name und Adresse kenne ;).

alles sehr seltsam und mit unserer verfassung kaum vereinbar.
Ach, die Verfassung ist weit und der Weg zum BVerfG lang und steinig. ;-)


Gerade die GEZ und die Schufa sind zwei Organisationen, die mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel im Sinn haben.

Bezüglich der Abmeldung würde ich einfach abmelden und nicht mehr bezahlen. Mal schauen, ob diese Nachweispflicht vor Gericht akzeptiert wird. Ich glaube nicht.

Aber es ist immer so, wenn man halbstaatlichen Organisationen "hoheitliche" Aufgaben überträgt, werden die größenwahnsinnig. Man achte mal auf die Verfahren der Spediteure gegen TollCollect.

peso
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] platon antwortet auf tcsmoers
04.04.2006 10:53
Benutzer tcsmoers schrieb:
Gerade die GEZ und die Schufa sind zwei Organisationen, die mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel im Sinn haben.

Bezüglich der Abmeldung würde ich einfach abmelden und nicht mehr bezahlen. Mal schauen, ob diese Nachweispflicht vor Gericht akzeptiert wird. Ich glaube nicht.
Warum sollte sie nicht, steht ja extra so im Staatsvertrag. Es müßte ja schon der Passus des Staatsvertrages als nicht mit dem GG vereinbar betrachtet werden. Und bis man das bestätigt bekommen sollte, was ich mal bezweifeln würde, kostet es ziemlich viel Zeit und Geld.
Und wenn es im allgemeinen relevant wäre, dann hätte doch ein Verband (DEHOGA z.B.) bestimmt schon einen Musterprozeß angestrengt.

Aber es ist immer so, wenn man halbstaatlichen Organisationen 'hoheitliche' Aufgaben überträgt, werden die größenwahnsinnig. Man achte mal auf die Verfahren der Spediteure gegen TollCollect.
Was die Pappnasen bei TollCollect angestellt haben, ist mir auch ein Rätsel. Die hätten doch zumindest wie der gesamte ÖPNV eine (vorab) Genehmigungspflicht der AGBs verpasst bekommen müssen. Ich bin sowieso mal gespannt, was aus den Schadensersatzforderungen wird...
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf platon
04.04.2006 11:18
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Gerade die GEZ und die Schufa sind zwei Organisationen, die mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel im Sinn haben.

Bezüglich der Abmeldung würde ich einfach abmelden und nicht mehr bezahlen. Mal schauen, ob diese Nachweispflicht vor Gericht akzeptiert wird. Ich glaube nicht.
Warum sollte sie nicht, steht ja extra so im Staatsvertrag. Es müßte ja schon der Passus des Staatsvertrages als nicht mit dem GG vereinbar betrachtet werden. Und bis man das bestätigt bekommen sollte, was ich mal bezweifeln würde, kostet es ziemlich viel Zeit und Geld.
Und wenn es im allgemeinen relevant wäre, dann hätte doch ein Verband (DEHOGA z.B.) bestimmt schon einen Musterprozeß angestrengt.

Mit Musterprozessen habe ich so meine Bedenken. Die Frage ist, ob eine Nachweispflicht rechtlichen Bestand haben kann und wie diese Nachweispflicht aussehen soll. Ein ähnliches Problem hat man im § 16 TKV mit dem Prüfbericht. Kein Mensch weiss, wie der gesetzlich vorgeschriebene Prüfbericht aussehen soll.


Aber es ist immer so, wenn man halbstaatlichen Organisationen 'hoheitliche' Aufgaben überträgt, werden die größenwahnsinnig.
Man achte mal auf die Verfahren der Spediteure gegen TollCollect.
Was die Pappnasen bei TollCollect angestellt haben, ist mir auch ein Rätsel. Die hätten doch zumindest wie der gesamte ÖPNV eine (vorab) Genehmigungspflicht der AGBs verpasst bekommen müssen. Ich bin sowieso mal gespannt, was aus den Schadensersatzforderungen wird...

Derzeit laufen ja auch noch rund 120.000 Widersprüche beim Amtsgericht in Köln auf. Die Ortungsdaten sind belegbar ungenau.

peso
Menü
[1.1.1.1.1.1.2] kalle antwortet auf platon
04.04.2006 02:03
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)


Jo, so machen die's. Und kein Mensch weiß wirklich, wann die GEZ tatsächlich ein Recht hat, einen solchen Beweis zu verlangenm (ich vermute fast nie), und wann bzw. wie oft die diesen Nachweis verlangen,. ohne ein Recht darauf zu haben....
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf kalle
04.04.2006 10:36
Benutzer kalle schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)


Jo, so machen die's. Und kein Mensch weiß wirklich, wann die GEZ tatsächlich ein Recht hat, einen solchen Beweis zu verlangenm (ich vermute fast nie), und wann bzw. wie oft die diesen Nachweis verlangen,. ohne ein Recht darauf zu haben....


Letztes Mal stand so einer vor meiner Bürotür. Er Ausweis raus und laut GEZ sagend schon mit einem Fuß im Büro.

Mittels einfachem Kopfstoß war er wieder draussen. Da regte er sich über meine Unhöflichkeit auf, stieß wilde Drohungen aus und entfernte sich dann, nachdem ich ihn lauthals als "A...loch" titiliert habe.

Normalerweise bin ich ein ruhiger höflicher Mensch. Aber diese Typen mit Ihrem Stasi-Gehabe habe ich gefressen.

peso
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1.1] platon antwortet auf tcsmoers
04.04.2006 11:01

einmal geändert am 04.04.2006 11:02
Benutzer tcsmoers schrieb:
Letztes Mal stand so einer vor meiner Bürotür. Er Ausweis raus und laut GEZ sagend schon mit einem Fuß im Büro.

Mittels einfachem Kopfstoß war er wieder draussen. Da regte er sich über meine Unhöflichkeit auf, stieß wilde Drohungen aus und entfernte sich dann, nachdem ich ihn lauthals als 'A...loch' titiliert habe.

Normalerweise bin ich ein ruhiger höflicher Mensch. Aber diese Typen mit Ihrem Stasi-Gehabe habe ich gefressen.
Hui, ist das nicht ein wenig zu happig? Rausschieben würde doch reichen, sonst bekommst du noch was wegen Körperverletztung angehängt. Und Beschimpfungen/Beleidigungen können auch problematisch werden. Notier dir doch einfach den schönen Namen vom Ausweis und verpaß ihm Hausverbot. Dann kann sich die Polizei ggf. mit dem Herren beschäftigen.
Menü
[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf platon
04.04.2006 11:20
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Letztes Mal stand so einer vor meiner Bürotür. Er Ausweis raus und laut GEZ sagend schon mit einem Fuß im Büro.

Mittels einfachem Kopfstoß war er wieder draussen. Da regte er sich über meine Unhöflichkeit auf, stieß wilde Drohungen aus und entfernte sich dann, nachdem ich ihn lauthals als 'A...loch' titiliert habe.

Normalerweise bin ich ein ruhiger höflicher Mensch. Aber diese Typen mit Ihrem Stasi-Gehabe habe ich gefressen.
Hui, ist das nicht ein wenig zu happig? Rausschieben würde doch reichen, sonst bekommst du noch was wegen Körperverletztung angehängt. Und Beschimpfungen/Beleidigungen können auch problematisch werden. Notier dir doch einfach den schönen Namen vom Ausweis und verpaß ihm Hausverbot. Dann kann sich die Polizei ggf. mit dem Herren beschäftigen.

In diesem Falle handelt es sich um einen klassischen Fall von Notwehr. Er wollte unberechtigt in mein Büro eindringen und als Privatmann brauche ich grundsätzlich nicht die Verhältnismässigkeit zu beachten.

Ich habe mal jemanden vor Gericht eine Ohrfeige verpasst, weil er mich mehrfach als Lügner titulierte.

peso
Menü
[1.1.1.1.1.2] kalle antwortet auf tart101
04.04.2006 02:01
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.

Wollen wir's hoffen. Nicht dass am Ende eine Gebührenpflicht mit Erwerb des Geräts entstehr, und Du bei Verkauf die Befreiung beantragen musst. Wenn Du diese dann nämlich nicht beantragst, musste trotzdem zahlen. Kommt's zwei Jahre später raus, dass Du ein paar Tage so ein gerät hattest, dann müssteste zwei Jahre nachzahlen (bis zur Befreiung).

Achso. Und die Mindestdauer könnte ein Quartal sein. Also mittags Handy kaufen, abends bei Ebay rein, und dafür ein Quartal GEZ zahlen.

Beachtet: dies ist nur ein meiner Fantasie entsprungenes Horror-Szenario....
Menü
[1.1.1.1.1.2.1] platon antwortet auf kalle
04.04.2006 07:44
Benutzer kalle schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.

Wollen wir's hoffen. Nicht dass am Ende eine Gebührenpflicht mit Erwerb des Geräts entstehr, und Du bei Verkauf die Befreiung beantragen musst. Wenn Du diese dann nämlich nicht beantragst, musste trotzdem zahlen. Kommt's zwei Jahre später raus, dass Du ein paar Tage so ein gerät hattest, dann müssteste zwei Jahre nachzahlen (bis zur Befreiung).

Achso. Und die Mindestdauer könnte ein Quartal sein. Also mittags Handy kaufen, abends bei Ebay rein, und dafür ein Quartal GEZ zahlen.

Beachtet: dies ist nur ein meiner Fantasie entsprungenes Horror-Szenario....
Nicht ganz ;-)
Selbstverständlich beginnt die Gebührenpflicht mit Bereithaltung des Geräts, mithin also Kauf/Übernahme des Geräts. Und die Gebührenpflicht endet erst, nachdem du es wieder verkauft (und dem Käufer/Post übergeben) hast, zum Ende des Monats in dem die GEZ deine Abmeldung erreicht hat. Also Mindestdauer 1 Monat, ggf. 2 Monate (Beispiel: gekauft 29.6, verkauft 4.7) es wird immer auf ganze Monate 'gerundet' (zu Ungunsten der Gebührenpflichtigen).
Menü
[1.1.1.1.1.2.2] tcsmoers antwortet auf kalle
04.04.2006 10:32
Benutzer kalle schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.

Wollen wir's hoffen. Nicht dass am Ende eine Gebührenpflicht mit Erwerb des Geräts entstehr, und Du bei Verkauf die Befreiung beantragen musst. Wenn Du diese dann nämlich nicht beantragst, musste trotzdem zahlen. Kommt's zwei Jahre später raus, dass Du ein paar Tage so ein gerät hattest, dann müssteste zwei Jahre nachzahlen (bis zur Befreiung).

Achso. Und die Mindestdauer könnte ein Quartal sein. Also mittags Handy kaufen, abends bei Ebay rein, und dafür ein Quartal GEZ zahlen.

Beachtet: dies ist nur ein meiner Fantasie entsprungenes Horror-Szenario....


Genau so wird es werden.

peso
Menü
[1.1.1.1.1.2.3] tart101 antwortet auf kalle
04.04.2006 12:19
Benutzer kalle schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.

Wollen wir's hoffen. Nicht dass am Ende eine Gebührenpflicht mit Erwerb des Geräts entstehr, und Du bei Verkauf die Befreiung beantragen musst. Wenn Du diese dann nämlich nicht beantragst, musste trotzdem zahlen. Kommt's zwei Jahre später raus, dass Du ein paar Tage so ein gerät hattest, dann müssteste zwei Jahre nachzahlen (bis zur Befreiung).

Achso. Und die Mindestdauer könnte ein Quartal sein. Also mittags Handy kaufen, abends bei Ebay rein, und dafür ein Quartal GEZ zahlen.

Beachtet: dies ist nur ein meiner Fantasie entsprungenes Horror-Szenario....

egal. ich kaufe alle handys auf rechnung. so lange ich diese nicht bezahlt habe ist das handy nicht meins.
Menü
[1.1.1.1.1.2.3.1] tcsmoers antwortet auf tart101
04.04.2006 12:24
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer kalle schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb:
Ganz einfach,z.B. kann bei jedem verkauften Vodafone-Handy mit tollem HandyTV die Daten an die GEZ weitergeleitet werden.
Wenn du umgezogen bist, kommt ja auch unaufgefordert Post von der GEZ, weil die Daten von der Meldestelle weitergeleitet werden.
Die GEZ für Handys wäre unter einem Gesichtspunkt betrachtet allerdings sinnvoll: die Verkäufer der Vodafoneshops dürfen den Kunden vielleicht auch wieder andere Mobiltelefone verkaufen:-D


die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.

Wollen wir's hoffen. Nicht dass am Ende eine Gebührenpflicht mit Erwerb des Geräts entstehr, und Du bei Verkauf die Befreiung beantragen musst. Wenn Du diese dann nämlich nicht beantragst, musste trotzdem zahlen. Kommt's zwei Jahre später raus, dass Du ein paar Tage so ein gerät hattest, dann müssteste zwei Jahre nachzahlen (bis zur Befreiung).

Achso. Und die Mindestdauer könnte ein Quartal sein. Also mittags Handy kaufen, abends bei Ebay rein, und dafür ein Quartal GEZ zahlen.

Beachtet: dies ist nur ein meiner Fantasie entsprungenes Horror-Szenario....

egal. ich kaufe alle handys auf rechnung. so lange ich diese nicht bezahlt habe ist das handy nicht meins.

Bei der GEZ wird kein Besitz gefordert. Es reicht das Bereithalten. Wenn Du Dir ein Radio von Deiner (angemeldeten) Mutter leihst, musst Du bezahlen. Hier ist ja schon die an anderer Stelle erwähnte Frage nach einem Nachweis bei einer Abmeldung problematisch.

peso
Menü
[1.1.1.1.1.3] Zulu antwortet auf tart101
04.04.2006 20:28
Benutzer tart101 schrieb:

die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.

Der Besitzer ist derjenige der den Rundfunkempfänger bereit hält. Der Nutzer muß nicht auch zwangsläufig der Besitzer sein. :-)

Zulu
Menü
[1.1.1.1.1.3.1] platon antwortet auf Zulu
04.04.2006 20:42
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:

die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.

Der Besitzer ist derjenige der den Rundfunkempfänger bereit hält. Der Nutzer muß nicht auch zwangsläufig der Besitzer sein. :-)

Aber der Besitzer/Bereithalter muß ja die Gebühren bezahlen, Nutzer können ja sowieso mehrere sein- macht ja auch viel mehr Spaß in Gesellschaft fernsehzusehen. :-)
Oder war das der Eigentümer der ja nicht der Besitzer sein muß und damit nicht der gebührenpflichtige Bereithaltende. Das ist so verwirrend... ;-)
Menü
[1.1.1.1.1.3.1.1] Zulu antwortet auf platon
04.04.2006 21:04
Benutzer platon schrieb:

Aber der Besitzer/Bereithalter muß ja die Gebühren bezahlen, Nutzer können ja sowieso mehrere sein- macht ja auch viel mehr Spaß in Gesellschaft fernsehzusehen. :-)

So steht's geschrieben.:-) Das ist auch der Grund warum in einer WG nur einer zahlen muß. Nämlich derjenige der das Gerät bereitgestellt hat. Gast-Gucken darf man ja noch.:-)

Oder war das der Eigentümer der ja nicht der Besitzer sein muß und damit nicht der gebührenpflichtige Bereithaltende. Das ist so verwirrend... ;-)

Löl

Zulu
Menü
[1.1.2] Zulu antwortet auf baeckerman
04.04.2006 19:47
Benutzer baeckerman schrieb:
Also ich würde sagen wer nicht zahlt und nur ein Handy hat soll es mal auf eine Klage ankommen, TV schauen (ARD / ZDF) kann man damit ja gar nicht. Also müsste man gewinnen!
Das ist meine persönliche Meinung.

Soweit muss es nicht kommen, solange man sich immer zu Herzen nimmt, niemanden über sich Auskunft zu geben.
Ganz zu schweigen von den Drohungen der Rundfunkfahnderfuzzis die unter Einschüchterungen und Amtsanmaßung Hausfriedensbrüche begehen.

Zulu
Menü
[1.1.2.1] klaussc antwortet auf Zulu
04.04.2006 19:53
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer baeckerman schrieb:
Also ich würde sagen wer nicht zahlt und nur ein Handy hat soll es mal auf eine Klage ankommen, TV schauen (ARD / ZDF) kann man damit ja gar nicht. Also müsste man gewinnen! Das ist meine persönliche Meinung.

Soweit muss es nicht kommen, solange man sich immer zu Herzen nimmt, niemanden über sich Auskunft zu geben.
Ganz zu schweigen von den Drohungen der Rundfunkfahnderfuzzis die unter Einschüchterungen und Amtsanmaßung Hausfriedensbrüche begehen.

Harte Maßnahmen für eine großes Ziel ;-)

Zum Handy: Man könnte doch die IMEI-Nummern der Geräte mit ihrer Ausstattung den Nutzernamen abgleichen, das dürfte für die GEZ kein Problem sein. Das Abhören der Gespräche wird ein Richter sicherlich erst genehmigen, wenn der Registrierte Nutzer nicht der Besitzer ist, s.o. ;-)

Gruß
Klaus
Menü
[1.1.2.1.1] Zulu antwortet auf klaussc
04.04.2006 20:23
Benutzer klaussc schrieb:

Harte Maßnahmen für eine großes Ziel ;-)

Man wehrt sich wo man das Gesetz auf seiner Seite findet. Mehr nicht. :-)

Zum Handy: Man könnte doch die IMEI-Nummern der Geräte mit ihrer Ausstattung den Nutzernamen abgleichen, das dürfte für die GEZ kein Problem sein. Das Abhören der Gespräche wird ein Richter sicherlich erst genehmigen, wenn der Registrierte Nutzer nicht der Besitzer ist, s.o. ;-)

Können könnte man viel. Wenn da nur nicht der Datenschutz wäre - den hier ja ein paar Studenten vor ein paar Tagen auch verdammen wollten. Höchstwahrscheinlich sind das genau diese Studenten die dann wegen den Rundfunkgebühren ihres UMTS-Handy jammern. löl
Nunja - es sind ja auch nur Studenten und keine Akademiker. :->

Die GEZ darf eigentlich so gut wie garnichts. Sie bekommt nur Daten von den Einwohnermeldebehörden zur Verfügung und von sonst keiner Behörde. Natürlich versuchen die Außenbüros von den Rundfunkfahndern immer wieder an Daten vom Straßenverkehrsamt dranzukommen (Autoradio) aber sie bekommen nichts aus Datenschutzgründen.
Und das ist ja auch gut so, oder? :-)

Und genau aus den Gründen der geringen Datenbeschaffungseffizenz streuen Fahnder Gerüchte in die Haushalte... Gerüchte vom Peilwagen, von der Hausdurchsuchung, Amtsanmaßung, oder die Gerüchte das nächste mal mit der Polizei zu kommen.
Sehr beliebt von Rundfunkgebühreneintreibern ist auch das äusserst lautstarke auftreten in Hausgängen von Mietskasernen. Jede Oma schreckt natürlich vor sowas zurück... was sollen nur die Nachbarn denken.

Ich empfehle einfach den Fuzzi des Hauses zu verweisen - unter Androhung der Polizei. Und man staune, die Polizei kommt denn auch sofort und entfernt diese Geschwüre - mit Recht.

Die GEZ ist nur eine Art Inkassobüro für die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mit sehr wenig Rechten. Mehr nicht.

Zulu
Menü
[1.2] tart101 antwortet auf spunk_
03.04.2006 13:36
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer nicmar schrieb:

Oder wie wollen die Gebühren für Handys einkassieren?

Zahlungspflichtig ist derjenige der sich anmeldet. Anmeldepflichtig ist derjenige der entsprechende Geräte besitzt.

Wer Anmdelepflichtig ist und nicht zahlen möchte meldet sich nicht an - handelt allerdings illegal.

Das ist das grosse Problem bei diesem System - theoretische Möglichkeit:

Abschaffen und Finanzierung über Steuern - meinetwegen eine "Mediensteuer". Dann zahlt jeder unabhängig von den vorhandenen Geräten.



Öffentlich rechtiche abschaffen finde ich besser.
oder über werbung finanzieren.
Menü
[1.2.1] nicmar antwortet auf tart101
03.04.2006 14:36
Benutzer tart101 schrieb:

Öffentlich rechtiche abschaffen finde ich besser. oder über werbung finanzieren.

Ist Geschmackssache...

Das was an werbefinanziertem bei den Privaten an Programm alles abgesondert wird, möchte ich nicht bei den Öff-rechtl. auch noch bekommen (müssen), man denke nur an DSDS und sowas...

Die 16 Euro GEZ es mir für ein noch akzeptables Ö-R-Programm noch wert.

Sonst kommen da auch demnächst nachmittags 4 Stunden überflüssige Gerichtsshows.

Aber wie gesagt - Geschmackssache.
Menü
[1.2.1.1] Zulu antwortet auf nicmar
04.04.2006 21:21
Benutzer nicmar schrieb:

Ist Geschmackssache...

Ebend.

Das was an werbefinanziertem bei den Privaten an Programm alles abgesondert wird, möchte ich nicht bei den Öff-rechtl. auch noch bekommen (müssen), man denke nur an DSDS und sowas...

... oder Musikandenstadl.... der blonde von Wetten Dass... ganz zu schwiegen von deren Blockbustern.:-)

Wie wäre es mal ganz ohne? Mit de(r)m entsprechenden Partner(in) kann man ganz neue Welten entdecken. :->

Die 16 Euro GEZ es mir für ein noch akzeptables Ö-R-Programm noch wert.

Es sei dir gegönnt. Ich hoffe du denkst auch noch genauso über die Gebühren wenn du jemals mal selbstständig sein solltest und für jedes Gerät in deinen Arbeitsstätten zahlen musst.

Ich wette... dann ist es dir das nicht mehr wert.:-)

Sonst kommen da auch demnächst nachmittags 4 Stunden überflüssige Gerichtsshows.

Es gibt Bücher, DVD's Nachrichten im Web oder in Newsgroups... also die Vielfalt ist immens. Vin mir aus darf jeder Kanal soviele Gerichts- und Talkshows zeigen wie er mag.
Oder hast du dich schon vom TV abhängig gemacht?

Zulu
Menü
[1.2.1.1.1] nicmar antwortet auf Zulu
04.04.2006 22:31
Benutzer Zulu schrieb:

Es sei dir gegönnt. Ich hoffe du denkst auch noch genauso über die Gebühren wenn du jemals mal selbstständig sein solltest und für jedes Gerät in deinen Arbeitsstätten zahlen musst.

Stimmt, das finde ich auch nicht gut...

Es gibt Bücher, DVD's Nachrichten im Web oder in Newsgroups... also die Vielfalt ist immens. Vin mir aus darf jeder Kanal soviele Gerichts- und Talkshows zeigen wie er mag. Oder hast du dich schon vom TV abhängig gemacht?

Hmmm, hast Recht - vieles, was man aus dem TV fertig aufbereitet bezieht, bekommt man auch aus dem Internet und ein wenig Unterhaltung kann man ja werbefinanziert schauen.

Naja, mal schauen, wie sich das so entwickelt...
Menü
[2] Rovin antwortet auf nicmar
02.04.2006 20:29
Benutzer nicmar schrieb:
wird man demnächst auf der Straße angesprochen, dass man sein Handy zeigen soll?

Nein, zeigen mußt du nichts. Du hast nur Informationspflicht, das heißt, du mußt Auskunft erteilen, ob du so ein Handy hast, oder nicht. Das ist das selbe, wie zu Hause: du mußt dem GEZ Beauftragten nur sagen, ob du einen Fernseher hast, oder nicht. Hereinlassen brauchst du ihn nicht, dazu ist er nicht berechtigt.
Menü
[2.1] nicmar antwortet auf Rovin
02.04.2006 20:31
Benutzer Rovin schrieb:

Hereinlassen brauchst du ihn nicht, dazu ist er nicht berechtigt.

Stimmt wohl, obwohl die sich ja manchmal aufbrausen als gehörten sie zur Staatspolizei...
Menü
[2.1.1] Rovin antwortet auf nicmar
02.04.2006 21:01
Benutzer nicmar schrieb:
Stimmt wohl, obwohl die sich ja manchmal aufbrausen als gehörten sie zur Staatspolizei...
Frustrierte "Niemands" spulen sich immer auf, weil sie die Letzten sind und doch jemanden beeindrucken wollen.
Menü
[2.1.1.1] nicmar antwortet auf Rovin
03.04.2006 09:58
Benutzer Rovin schrieb:

Frustrierte 'Niemands' spulen sich immer auf, weil sie die Letzten sind und doch jemanden beeindrucken wollen.

Ihr Name ist 'Noboby'? :-)

Ja stimmt wohl, vor allem wenn man sie dann noch links liegen lässt, weil man im Recht ist - der Frust wird noch größer...
Menü
[2.2] spaceman antwortet auf Rovin
02.04.2006 20:37
Nein, zeigen mußt du nichts. Du hast nur Informationspflicht, das heißt, du mußt Auskunft erteilen, ob du so ein Handy hast, oder nicht. Das ist das selbe, wie zu Hause: du mußt dem GEZ Beauftragten nur sagen, ob du einen Fernseher hast, oder nicht. Hereinlassen brauchst du ihn nicht, dazu ist er nicht berechtigt.

Falsch...
Wenn du kein Handy/Fernseher hast, brauchst du dem GEZ-Spitzel noch nichtmal etwas sagen --- Auskunftspflicht besteht nur dann, wenn du Geräte hast.
Wenn du also nichts hast, Türe zu und gut is.

~Spaceman