Benutzer platon schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer collt schrieb: die frage ist doch, ob das gerät überhaubt noch in meinen besitz ist. mein UMTS handy habe ich direkt nach der verlängerung wieder bei ebay verkauft. ich nutze es nicht. die nachweispflicht liegt bei der GEZ.
Es sei denn du hast das Gerät zwischenzeitlich angemeldet, dann könnte die GEZ/Landesrundfunkanstalt einen Nachweis verlangen, wo das Geräte hin ist, wenn du es wieder abmeldets. ;-)
Wo steht das ? Schaue mal in die FAQ dieser Absahnergesellschaft.
Das ergibt sich meiner Interpretation nach aus §3, Abs 2, Rundfunkgebührenstaatsvertrag (
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http://www.br-online.de/br-intern/organisation/pdf/rundfunkgebuehrenstaatsvertrag.pdf ):
'Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: 1. ... 9. Grund der Abmeldung.'
nicht schlecht interpretiert. in der faq steht aber, dass nur nutzer auskunftspflichtig sind. wenn ich abgemeldet habe, bin
ich kein nutzer mehr.
und wie soll ich nachweisen, dass ich kein nutzer (mehr) bin?
Deshalb sagte ich ja auch wenn du "das Gerät zwischenzeitlich angemeldet" hast- wozu du ja verpflichtet wärst (auch wenn du es nur einen Tag dein Eigentum nennst :). Dann kann (müßte nicht) die GEZ eben bei der Abmeldung einen Nachweis über den Grund der Abmeldung verlangen. Welche Nachweise die GEZ ohne Murren akzeptiert ist ja noch eine andere Frage. :-)
Jedenfalls macht die GEZ es auch so. Als ich z.B. mit meiner Frau zusammengezogen bin, hab ich der GEZ eine Abmeldung geschickt. Grund "Auflösung des Haushalts" (kurz und knapp)- was ja korrekt ist, wir haben aus zwei Haushalten einen gemacht. Die GEZ hat aber zurückgeschrieben, sie könnten die Abmeldung nicht ausführen, da erfahrungsgemäß nur ein Umzug vorliegen würde und dann die Gebührenpflicht weiterlaufen würde. Als ich daraufhin anrief, wurde die Abmeldung erst angenommen/durchgeführt, nachdem ich entnervt die Daten meiner Frau durchgab (die natürlich auch angemeldet war). Naja, der Datenschutz läßt grüßen, ich hätte wahrscheinlich auch einen ehemaligen Lehrer oder sonst wen angeben können, von dem ich zufällig Name und Adresse kenne ;).
alles sehr seltsam und mit unserer verfassung kaum vereinbar.
Ach, die Verfassung ist weit und der Weg zum BVerfG lang und steinig. ;-)
Gerade die GEZ und die Schufa sind zwei Organisationen, die mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel im Sinn haben.
Bezüglich der Abmeldung würde ich einfach abmelden und nicht mehr bezahlen. Mal schauen, ob diese Nachweispflicht vor Gericht akzeptiert wird. Ich glaube nicht.
Aber es ist immer so, wenn man halbstaatlichen Organisationen "hoheitliche" Aufgaben überträgt, werden die größenwahnsinnig. Man achte mal auf die Verfahren der Spediteure gegen TollCollect.
peso