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Empfangsgerät!?


28.10.2009 13:02 - Gestartet von ray81
einmal geändert am 28.10.2009 13:03
Sinn oder sinnlos ... abgesehen davon, ist ein defektes - funktionsloses TV-Gerät kein empfangsbereites Gerät, empfangsbereit heißt, dass es zum Emfang bereit ist, wenn es defekt ist, dann ist es nicht bereit, also ... man muss nur beweisen, dass es kaputt bzw. nicht empfangsbereit ist ... könnte manchmal schwierig sein ... interessanter ist, was war davor, wann ging es kaputt, besteht eine Abmeldung ... wenn keine Abmeldung besteht, dann müßte man beweisen, dass man nur ein defektes Gerät erworben hat ... klingt komisch, also das Ganze ist nicht nur mit defekt und zahlen oder nicht zahlen zu beantworten, die näheren Umstände sind zu beleuchten.
Hat jemand nur ein TV Gerät und zahlt dafür, geht dieses Gerät kaputt und die Person kann nicht mehr empfangen, beschließt sich bei der GEZ abzumelden, weil auch kein anderes bereites Empfangsgerät vorhanden oder angeschafft wurde, dann ist sicher keine GEZ mehr zu bezahlen, wird das Gerät allerdings wieder durch Reparatur wieder empfangsbereit, dann fällt wieder eine Gebühr an! Wie sich die GEZ bezüglich der Abmeldung verhält, dazu kann man wohl nichts Eindeutiges berichten ... mal nimmt sie sie an, mal sträubt sie sich dagegen ... GEZ ... "ganz einfach zahlen" ...