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Eindeutig Verfassungswidrig!


15.05.2010 13:52 - Gestartet von Telejoerg
einmal geändert am 15.05.2010 13:55
Hier ist wieder mal unsauber gearbeitet worden. Die Bundesregierung hat doch bezüglich der Hartz IV-Gesetze bereits einen Denkzettel vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Man kann doch nicht eine Nutzungsgebühr von allen kassieren! Das wäre, als wenn ich Grundgebühren für einen Telefonanschluß zahlen müsste, den ich überhaupt nicht habe. Hier käme zu einem späteren Zeitpunkt mit Sicherheit der nächste Denkzettel vom Bundesverfassungsgericht.
Rechtmäßig wäre nur eine Mediensteuer, die automatisch zu einem noch festzulegenden Prozentsatz vom Finanzamt auf die Einkommenssteuer erhoben wird. Geringverdiener, die keine Einkommenssteuer bezahlen müssen, wären dann auch automatisch befreit.
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[1] suppamack antwortet auf Telejoerg
15.05.2010 23:11
Benutzer Telejoerg schrieb:
.... Man kann doch nicht eine Nutzungsgebühr von allen kassieren! Das wäre, als wenn ich Grundgebühren für einen Telefonanschluß zahlen müsste, den ich überhaupt nicht habe. Hier käme zu einem späteren Zeitpunkt mit Sicherheit der nächste Denkzettel vom Bundesverfassungsgericht.
Rechtmäßig wäre nur eine Mediensteuer, ..... Geringverdiener, die keine Einkommenssteuer bezahlen müssen, wären dann auch automatisch befreit.


Hi,
naja, aber eine Steuer ist eine Abgabe ohne Zielrichtung. Eine Gebühr ist eine Abgabe mit einem bestimmten Bestimmungszweck.
D.h. eine Steuer auf ÖR geht so nicht....

Aber ich bin mit Dir einer Meinung, dass diese Idee verfassungswidrig ist.

Gruß
suppamack
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[1.1] mp47807 antwortet auf suppamack
16.05.2010 12:20
Alleine die Art und Weise, wie die GEZ-Schnüffler das Geld eintreiben ist verfassungswidrig. Es interessiert aber leider Niemanden.

Wenn wir in einer Demokratie leben würden, dann gäbe es keine Zwangs-Rundfunkgebühren und keine GEZ. Leider leben wir aber in einer Abz0ckratie und da passt dieser abstoßende Vorschlag der GEZ-Leute gut rein.

Vielleicht wird noch über den einen oder anderen Punkt gestritten werden, aber ich würde mal sagen, wir können uns jetzt schon darauf einstellen, dass wir demnächst unser sauer verdientes Geld für Sendungen wir den Mutantenstadl und die Brechreizparade der Volksmusik ausgeben dürfen.
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[1.2] grafkrolock antwortet auf suppamack
16.05.2010 14:02
Benutzer suppamack schrieb:
naja, aber eine Steuer ist eine Abgabe ohne Zielrichtung. Eine Gebühr ist eine Abgabe mit einem bestimmten Bestimmungszweck. D.h. eine Steuer auf ÖR geht so nicht....
Gehen geht das schon. Aber natürlich ohne Zweckbindung, wo der Bürger Einfluß drauf hätte. Dafür aber mit ordnungsgemäßem Gesetzgebungsverfahren über Kabinett, Bundestag und Bundesrat, nicht über einen Staatsvertrag.