Benutzer kp1974 schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
Kannst du auch einen Link zu dem Urteil anführen?
(Az. 12 O 16098/05)
Quelle:
http://www.computerpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=202897
Ich verstehe dieses Urteil nicht so, dass ein Prepaid- Guthaben unbegrenzt gültig bleiben muss. Demnach würde die gängige Praxis, dass die Karte nach dem Gültigkeitsdatum ohne weitere Aufladung abgeschaltet wird, so bleiben wie sie ist. Aber nach diesem Urteil müßte dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, dass íhm nach Abschaltung der Karte eventuell vorhandenes Restguthaben (auf Antrag?) wieder ausgezahlt wird.
Oder versteht ihr es anders?