Benutzer Ed schrieb:
Da sollte die Regulierungsbehörde mal eingreifen, für die Rufnummernabsendung sollte der Netzbetreiber verantwortlich sein.
Das ist er auch, und die echte CLI wird vom Netzbetreiber bei derartigen No-Screening-Fake-CLIs immer mitgesendet.
Wie ist das dann bei Anrufen zur Polizei? Sendet das Telefon dann 2 Rufnummern mit, einmal die Wunschnummer und einmal eine unveränderliche von der VSt?
Ja, aber nicht nur bei Anrufen zur Polizei, sondern immer. Die Polizei erhält dabei immer die CLI aus dem VNK, auch bei CLIR-Anrufen.
Dann müßte man doch am Telefon auch einstellen können was man sehen will.
Es werden *immer* 2 CLIs gesendet: einmal diejenige, die der Anrufer via 'CLIP no screening' eingestellt hat und zum anderen die von der T-Com im VNK festgestellte echte CLI.
Und jedes ISDN-Telefon/Anlage kann theoretisch auch die echte CLI aus dem VNK auswerten und darstellen.
Leider sind AFAIK aber die meisten bei Privatkunden üblichen ISDN-Endgeräte eben nicht in der Lage, diese echte CLI darzustellen. Auch fast alle am Markt befindliche PC-Software wertet nur die Fake-CLI aus. Die vermeintliche Sicherheit durch CLI-Identifizierung kann man dabei getrost in den Gulli kicken.
So long.
fruli