Benutzer fruli schrieb:
Darin heißt es unter Punkt 7.4 doch tatsächlich '1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.'
http://weekend.1und1.de/index.php?&srcArea=ln&page=agb
Diese Klausel wäre doch gemäß dem Urteil auch null und nichtig?
Kommt drauf an in welche Richtung sie evtl. ungültig wäre. Aber soweit ich weiß hat 1&1 im Moment nicht vor alle Altkunden sofort umzustellen, sondern nur dann wenn ihr Vertrag ausläuft.
Oder war das Auslaufen des Tarifs für Neukunden heute gar eine Folge des Urteils?
Kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke eher die haben jetzt 6 Wochen Erfahrungen gesammelt und festgestellt das einige ihrer Kunden 48h mit 2 Kanälen online sind. Das dürfte nicht Kostendeckend sein, deshalb die Änderung die einen Normalsurfer ja nicht weiter stört.
Grüße
Ed