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1&1 Internet-Weekend heute eingestellt, AGB betroffen


25.11.2003 21:53 - Gestartet von fruli
Hi, wer sich bis gestern den 1&1-Internet-Weekend-Tarif für 10 Euro/Monat zusätzlich zu XXL Weekend der T-Com geholt hat, kann damit 48h am Wochenende inkl. Kanalbündelung mit dem neuen XXL-Weekend-Tarif der T-Com surfen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt dabei 6 Monate.

Heute hat 1&1 dieses Angebot eingestellt und bietet für das gleiche Geld nur noch den 'Weekend-Plus'-Tarif an, mit dem die in der Pauschale inbegriffene Online-Zeit auf 6 Stunden pro XXL-Weekend-Tag beschränkt wird.

Jetzt hab ich mir aufgrund dieser Teltarif-Meldung die AGB für 1&1-Weekend angesehen.

Darin heißt es unter Punkt 7.4 doch tatsächlich '1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.'

http://weekend.1und1.de/index.php?&srcArea=ln&page=agb

Diese Klausel wäre doch gemäß dem Urteil auch null und nichtig? Aber ich wette, 1&1 beruft sich darauf, daß das Urteil nur für Verträge mit 12 Monate Mindestlaufzeit relevant ist und versucht deshalb trotzdem zu kündigen, oder was meint ihr?

Oder war das Auslaufen des Tarifs für Neukunden heute gar eine Folge des Urteils?

So long.
fruli
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[1] CHEFE antwortet auf fruli
26.11.2003 13:57
Oder war das Auslaufen des Tarifs für Neukunden heute gar eine Folge des Urteils?

Tja enweder ist es ein merkürdiger Zufall, oder...
Aber noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, hat von daher (momentan) nur eine bedingte Aussagekraft.
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[1.1] Madagander antwortet auf CHEFE
28.11.2003 00:53
Der Kunde ist nicht gezwungen seine Vertragslaufzeit von 6 Monaten einzuhalten, wenn das erworbene Produkt sich zu seinen Ungunsten verschlechtert.
Er hat dann die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts.
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[1.1.1] callright.de antwortet auf Madagander
28.11.2003 01:11
Hallo,

stimmt genau. Bei Vertragsänderungen zu Ungunsten muss der Anbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

mfg

callright.de
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[1.1.2] CHEFE antwortet auf Madagander
28.11.2003 08:28
Benutzer Madagander schrieb:
Der Kunde ist nicht gezwungen seine Vertragslaufzeit von 6 Monaten einzuhalten, wenn das erworbene Produkt sich zu seinen Ungunsten verschlechtert.
Er hat dann die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts.

Oft will man aber gar kein Sonderkündigungsrecht, sondern den Vertrag zu den alten "guten" Konditionen fortsetzen.
Ausserdem steht hier ja auch noch die Frage der asynchronen Kündigungsfristen im Raum.
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[2] Ed antwortet auf fruli
28.11.2003 01:39
Benutzer fruli schrieb:
Darin heißt es unter Punkt 7.4 doch tatsächlich '1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.'

http://weekend.1und1.de/index.php?&srcArea=ln&page=agb

Diese Klausel wäre doch gemäß dem Urteil auch null und nichtig?

Kommt drauf an in welche Richtung sie evtl. ungültig wäre. Aber soweit ich weiß hat 1&1 im Moment nicht vor alle Altkunden sofort umzustellen, sondern nur dann wenn ihr Vertrag ausläuft.

Oder war das Auslaufen des Tarifs für Neukunden heute gar eine Folge des Urteils?

Kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke eher die haben jetzt 6 Wochen Erfahrungen gesammelt und festgestellt das einige ihrer Kunden 48h mit 2 Kanälen online sind. Das dürfte nicht Kostendeckend sein, deshalb die Änderung die einen Normalsurfer ja nicht weiter stört.

Grüße

Ed