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Warum Einschreiben??!


11.11.2003 19:44 - Gestartet von onlinewerkstatt
Wieso denn immer per Einschreiben mit Rückschein widersprechen???! Echt, ich würde schon gerne wissen, wo der Vorteil in dieser Art der Kommunikation liegt. Ein Einschreiben oder ein Rückschein ist doch kein Beweis dafür, dass ich schriftlich Widersprochen habe - sondern nur ein Beleg dafür, dass ich irgend etwas an eine bestimmte Adresse geschickt habe.

Wieso also immer der Zusatz "am besten per Einschreiben mit Rückschein"?

By the way: Wenn sich jemand so anstellt und an der Bushaltestelle einen Vertrag unterschreibt, warum soll er dann noch zusätzliches Geld für einen Rückschein oder ein Einschreiben ausgeben, statt einfach einen Brief abzuschicken.

Wenn so etwas bei mit vorkommt, schicke ich meinen Widerspruck per Telefax. Da bekomme ich auch einen Beleg, dass ich irgendetwas gefaxt habe - also von der Beweisbarkeit gleichwertig mit dem Einschreiben, aber sehr viel günstiger.

Warte gespannt auf eure Antworten,

- robert
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[1] d-dorfer antwortet auf onlinewerkstatt
11.11.2003 20:00
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:
Wieso denn immer per Einschreiben mit Rückschein widersprechen???! Echt, ich würde schon gerne wissen, wo der Vorteil in dieser Art der Kommunikation liegt. Ein Einschreiben oder ein Rückschein ist doch kein Beweis dafür, dass ich schriftlich Widersprochen habe - sondern nur ein Beleg dafür, dass ich irgend etwas an eine bestimmte Adresse geschickt habe.

Wieso also immer der Zusatz "am besten per Einschreiben mit Rückschein"?

By the way: Wenn sich jemand so anstellt und an der Bushaltestelle einen Vertrag unterschreibt, warum soll er dann noch zusätzliches Geld für einen Rückschein oder ein Einschreiben ausgeben, statt einfach einen Brief abzuschicken.

Wenn so etwas bei mit vorkommt, schicke ich meinen Widerspruck per Telefax. Da bekomme ich auch einen Beleg, dass ich irgendetwas gefaxt habe - also von der Beweisbarkeit gleichwertig mit dem Einschreiben, aber sehr viel günstiger.

Warte gespannt auf eure Antworten,

- robert

Stimmt. Und eine e-mail mit allen Kopfdaten auf Diskette speichern und ausdrucken reicht als Beweis auch. Am besten noch eine Lesebestätigung anfordern. Wenn man die hat, ist man 100%ig sicher.
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[1.1] spunk_ antwortet auf d-dorfer
11.11.2003 20:02
Benutzer d-dorfer schrieb:

100%ig sicher.

100% sicher ist nur die zustellung per gerichtsvollzieher

kostet 7.50EUR
(kann aber sein, dass noch weitere sonstige kosten hinzukommen)

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[1.1.1] onlinewerkstatt antwortet auf spunk_
12.11.2003 18:24
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer d-dorfer schrieb:

100%ig sicher.

100% sicher ist nur die zustellung per gerichtsvollzieher

kostet 7.50EUR (kann aber sein, dass noch weitere sonstige kosten hinzukommen)


Was soll daran sicher sein?

1. Man könnte bereits umgezogen sein. Der Brief wird einfach dem Nachmieter zugestellt. Das macht die Post schon mal, auch wenn an der Haustürklingel ein anderer Name steht als auf dem Brief.

2. Die "sichere" Zustellung, sofern sie auch den richtigen Adressaten erreicht hat, ist noch lange kein Beweis dafür, dass dieser bei irgendeiner Firma nicht bezahlt hat!!! Ich behaupte aufgrund von eigenen und den Erfahrungen anderer, dass mindestens 80 Prozent der Mahnungen einfach so wegen Zettelwirtschaft oder Unwissenheit der Firmen ausgesprochen werden.

Warum ist also die Zustellung "per Gerichtsvollzieher" Deiner Meinung nach sicher bzw. was genau meinst Du mit "sicher" ??!

Gruß

- robert
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[1.1.1.1] spunk_ antwortet auf onlinewerkstatt
12.11.2003 18:58
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:

Was soll daran sicher sein? 1. Man könnte bereits umgezogen sein. Der Brief wird einfach dem Nachmieter zugestellt. Das macht die Post schon mal, auch wenn an der Haustürklingel ein anderer Name steht als auf dem Brief.
es geht um ein schreiben an die betreffende firma

der gerichtsvollzieher begleubigt den inhalt des schreibens (eben die kündigung) und bestätigt die ordnungsgemässe zustellung zu dieser betreffenden firma.

Warum ist also die Zustellung "per Gerichtsvollzieher" Deiner Meinung nach sicher bzw. was genau meinst Du mit "sicher" ??!

weil sowohl der inhalt als auch die eigentliche zustellung nachgewiessen wird.

(die argumentation des leeren blattes bei einschreiben mit rückschein entfällt.

einzige alternative ist eine postkarte per einschreiben mit rückschein zu senden.
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[1.1.1.1.1] onlinewerkstatt antwortet auf spunk_
15.11.2003 15:17
Benutzer spunk_ schrieb:

es geht um ein schreiben an die betreffende firma

der gerichtsvollzieher begleubigt den inhalt des schreibens (eben die kündigung) und bestätigt die ordnungsgemässe zustellung zu dieser betreffenden firma.

Dass der Inhalt beglaubigt wird: Okay. Aber wie kann der Gerichtsvollzieher die ordnungsgemäße ZUSTELLUNG bescheinigen?! Die Post schickt vielleicht einen Rückschein oder irgendeinen anderen Beleg zurück, aber der sagt doch nur aus, dass der Brief an der ungefähren Adresse (Straße, Hausnummer) eingeworfen wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist doch keine Garantie dafür, dass der Empfänger den Kram auch erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

Gruß
- robert
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[1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf onlinewerkstatt
15.11.2003 15:21
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:

Dass der Inhalt beglaubigt wird: Okay. Aber wie kann der Gerichtsvollzieher die ordnungsgemäße ZUSTELLUNG bescheinigen?! Die Post schickt vielleicht einen Rückschein oder irgendeinen

weil das nicht per post geschieht, sondern bei zustellung durch den gerichtsvollzhieher eben durch diesen.

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[1.1.1.1.1.1.1] onlinewerkstatt antwortet auf spunk_
15.11.2003 15:23
Benutzer spunk_ schrieb:

weil das nicht per post geschieht, sondern bei zustellung durch den gerichtsvollzhieher eben durch diesen.


mmm. Alles klar. Danke.
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[1.1.1.2] dumpfbacke antwortet auf onlinewerkstatt
15.11.2003 00:44
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:

100% sicher ist nur die zustellung per gerichtsvollzieher

kostet 7.50EUR (kann aber sein, dass noch weitere sonstige kosten hinzukommen)


Was soll daran sicher sein?

1. Man könnte bereits umgezogen sein.

Dann kriegst du Brief nicht an alte Adresse.

Der Brief wird einfach dem Nachmieter zugestellt.

Wenn Nachmieter auch krass Onlinewerkstatt heißt und sich konkret mit deiner Pappe ausweist.

Das macht die Post schon mal, auch wenn an der Haustürklingel ein anderer Name steht als auf dem Brief.

Post? Gerichtsfuzzi ist sich nicht bei Post angestellt!

2. Die "sichere" Zustellung, sofern sie auch den richtigen Adressaten erreicht hat, ist noch lange kein Beweis dafür, dass dieser bei irgendeiner Firma nicht bezahlt hat!!!

Wenn krasses Gerichtsfuzzi kommt, wird Gerichtsfuzzi schon Döner aus dir machen!!!!!11111

Ich behaupte aufgrund von eigenen und den Erfahrungen anderer, dass mindestens 80 Prozent der Mahnungen einfach so wegen Zettelwirtschaft oder Unwissenheit der Firmen ausgesprochen werden.

Cool. Dann ich werde in Zukunft konkret alle blauen Briefe in Dönergrill schmeißen und korrektes Richter Stinkefinger zeigen!!!!11111

Warum ist also die Zustellung "per Gerichtsvollzieher" Deiner Meinung nach sicher bzw. was genau meinst Du mit "sicher" ??!

Sex mit Gummi über korrekten Dönerspieß ist sicher!!!!111

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[1.1.1.2.1] onlinewerkstatt antwortet auf dumpfbacke
15.11.2003 15:06
Benutzer dumpfbacke schrieb:
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:


Was soll daran sicher sein?
1. Man könnte bereits umgezogen sein.


Dann kriegst du Brief nicht an alte Adresse.

Warum nicht? Ich stelle nunmal keinen kostenpflichtigen Nachsendeantrag bei der Post!

Der Brief wird einfach dem Nachmieter zugestellt.

Wenn Nachmieter auch krass Onlinewerkstatt heißt und sich konkret mit deiner Pappe ausweist.

Falsch. Niemand muss sich für den Erhalt eines Briefes ausweisen.

Das macht die Post schon mal, auch wenn an der Haustürklingel ein anderer Name steht als auf dem Brief.

Post? Gerichtsfuzzi ist sich nicht bei Post angestellt!

Ich rede von der Post, nicht von einem Gerichtsvollzieher.

2. Die "sichere" Zustellung, sofern sie auch den richtigen Adressaten erreicht hat, ist noch lange kein Beweis dafür, dass dieser bei irgendeiner Firma nicht bezahlt hat!!!

Wenn krasses Gerichtsfuzzi kommt, wird Gerichtsfuzzi schon Döner aus dir machen!!!!!11111

Ich spreche von dem Thema allgemein, nicht von mir. Glaub mal nicht, dass ein Gericht Döner aus allem macht, nur weil Du so ein hohes Gesprächsniveau hast...

Warum ist also die Zustellung "per Gerichtsvollzieher" Deiner Meinung nach sicher bzw. was genau meinst Du mit "sicher" ??!

Sex mit Gummi über korrekten Dönerspieß ist sicher!!!!111


Teltarif: Bitte Benutzer löschen!

- robert
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[1.2] onlinewerkstatt antwortet auf d-dorfer
15.11.2003 15:08
Benutzer d-dorfer schrieb:

Stimmt. Und eine e-mail mit allen Kopfdaten auf Diskette speichern und ausdrucken reicht als Beweis auch. Am besten noch eine Lesebestätigung anfordern. Wenn man die hat, ist man 100%ig sicher.

Haste Recht. Wobei das mit der Lesebestätigung eine doch noch recht unzuverlässige Sache ist. Ich halte nicht sehr viel davon, aber wenn man eine Lesebestätigung bekommt ist es ja umso besser.

Grúß
- robert
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[2] wolfram antwortet auf onlinewerkstatt
12.11.2003 17:49
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:
Wieso denn immer per Einschreiben mit Rückschein widersprechen???! Echt, ich würde schon gerne wissen, wo der Vorteil in dieser Art der Kommunikation liegt. Ein Einschreiben oder ein Rückschein ist doch kein Beweis dafür, dass ich schriftlich Widersprochen habe - sondern nur ein Beleg dafür, dass ich irgend etwas an eine bestimmte Adresse geschickt habe.

faktisch natürlich vollkommen richtig, aber Gerichte in Deutschland stehen auf dem Standpunkt, daß bei einem Einschreiben mit Rückschein schon der Brief drinliegt, der strittig ist. Ist m.E. (Nichtjurist) eine Art (Hilfs-)Konvention.
Wir hatten das Thema hier auch schon vor gut einem Jahr, als es um SoKüs ging."Was passiert weenn Firma XY behauptet, ich hätte ein leeres weißes Blatt geschickt?"

Gruß wolfram
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[2.1] onlinewerkstatt antwortet auf wolfram
12.11.2003 18:19
Benutzer wolfram schrieb:

faktisch natürlich vollkommen richtig, aber Gerichte in Deutschland stehen auf dem Standpunkt, daß bei einem Einschreiben mit Rückschein schon der Brief drinliegt, der strittig ist. Ist m.E. (Nichtjurist) eine Art
(Hilfs-)Konvention.
Wir hatten das Thema hier auch schon vor gut einem Jahr, als es um SoKüs ging."Was passiert weenn Firma XY behauptet, ich hätte ein leeres weißes Blatt geschickt?"

Gruß wolfram

Und genau das meine ich...

1. Die Firma / Gegenpartei kann immer noch behaupten, dass der Brief leer war oder nur leere Blätter enthielt.

2. Das Fax müsste (allein schon von der Technik her) genauso sicher oder unsicher und damit auch bei den Gerichten genauso anerkannt sein wie der Brief. Wenn ich einen Faxnachweis in FritzFax fälschen möchte, muss ich erstmal die zugehörige Datei manuell editieren. Das dürfte eine Sache von 10 Sekunden sein, warum führt es aber bei den Gerichten zur Abwertung bzw. Nichtbeachtung ???

Gruß

- robert
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[2.1.1] o2 - can do? antwortet auf onlinewerkstatt
12.11.2003 18:24
Ist sehr abstrakt, was Ihr Euch jetzt da vorstellt.

Ist das gleiche, als wenn Du ein Vertrag unterschreibst und später nach Freischaltung Dein Handy erst abholst. Wer kann denn nachweisen, dass der Vertragsunterzeichner nun das Gerät abgeholt hat oder nicht, wenn keine Videokamera installiert ist?

Da könnte jeder Kunde kommen und sagen, nein, ich hab das Gerät nicht abgeholt und geht vor Gericht.
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[2.1.1.1] VariusC antwortet auf o2 - can do?
15.11.2003 08:03
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Ist sehr abstrakt, was Ihr Euch jetzt da vorstellt.

Ist das gleiche, als wenn Du ein Vertrag unterschreibst und später nach Freischaltung Dein Handy erst abholst. Wer kann denn nachweisen, dass der Vertragsunterzeichner nun das Gerät abgeholt hat oder nicht, wenn keine Videokamera installiert ist?

Da könnte jeder Kunde kommen und sagen, nein, ich hab das Gerät nicht abgeholt und geht vor Gericht.


Das hast Du richtig erkannt. Denn genau dieses Prinzip haben gerade einige TV-Redaktionen mit Luxus-Karossen in Werkstätten probiert. Frau gibt morgens ihr Auto (€ 40.000,-Daimler) für ne kleine Reparatur (oder Reinigung etc) in Werkstatt ab. Abends kommt irgendein Typ und behauptet, das Auto seiner Frau abzuholen. In 11 von 11 Fällen hat der Mann nach Bezahlung der Rechnung (einmal nur € 32,-) den Wagen ausgehändigt bekommen. Oft nur nach Nennung des Kennzeichens (kein Problem, der Wagen steht ja draußen). So und nun den Bogen zurück zur Telekommunikation. Das Prinzip lässt sich sicher auch bei Handys etc anwenden.
Also mit Perso, Vertragsdurchschlag und erneuter Unterschrift für Entgegennahme des Handys sollte reichen.

Gruß
VariusC
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[2.1.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf VariusC
15.11.2003 15:18
Sicher, ist es möglich in jeder Branche so etwas durch zu führen. Es ist nun mal ehrlich gesagt, eine Lücke in der Sicherheit. Wie kommt es prozentual vor? Sicherlich weniger als 1%, da ansonsten schon Sicherheitsvorkehrungen getroffen hätten.

Nicht nur, dass man das genannte Beispiel mit dem Vertragsabschluss und Handy durchführen könnte.
Sondern mit jedem Paket, den die Post ausliefert. Der Versender kann selten nachweisen, dass es auch wirklich drin ist, was hätte drin sein sollen.

Und es lässt sich auf jede andere Überlegung transferieren. Aber in der Praxis wird es nun mal nicht vollzogen bzw. nur Trickbetrügern. Und oft kann man solche Nummern nicht durchführen, da es ansonsten bei einer Anzeigenerstattung erneut der gleiche Name auftaucht. Da fällt es dann doch irgendwann auf.
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[2.1.1.2] onlinewerkstatt antwortet auf o2 - can do?
15.11.2003 15:10
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Ist sehr abstrakt, was Ihr Euch jetzt da vorstellt.

Ist das gleiche, als wenn Du ein Vertrag unterschreibst und später nach Freischaltung Dein Handy erst abholst. Wer kann denn nachweisen, dass der Vertragsunterzeichner nun das Gerät abgeholt hat oder nicht, wenn keine Videokamera installiert ist?

Da könnte jeder Kunde kommen und sagen, nein, ich hab das Gerät nicht abgeholt und geht vor Gericht.

Du schreibst ein bischen am Thema vorbei, oder? Oder in welchem Zusammenhang steht Dein Kommentar mit der Diskussion "Warum Einschreiben"? Da hast Du Dich im Forum vertan.

Gruß
- robert
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[] Zulu antwortet auf
15.11.2003 01:32
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer wolfram schrieb:
"Was passiert weenn Firma XY behauptet, ich hätte ein leeres weißes Blatt geschickt?"

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Abgesehen davon macht es kaum Sinn einen leeren Brief zu verschicken. Warum sollte ich vorgeben eine Kündigung per Rückschein zu verschicken, aber tüte nur ein leeres Blatt Papier ein? Das glaubt einem kein Richter.
Glaubwürdiger wäre es eher, wenn ich garkein Brief verschicke.:-)

Zulu