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Registrierung bei PrePaid Handys


26.10.2003 09:29 - Gestartet von Kaepsele
Hi,

die registrierung war und ist nach wie vor ein Witz. Denn niemand überprüft ob die Registrierung auch echt ist. Man kommt recht einfach an eine "Registrierung", bei einigen Providern liegen immer noch Postkarten bei mit denen man sich registrieren muß.

Die "ehrlichen" haben kein Problem damit, diese haben es bisher auch gemacht. Die "kriminellen" kannten sich schon bisher damit gut aus wie man an eine registrierte Karte rankommt bzw. wie man damit anonym bleibt.

Deshalb ist es auch völlig wurscht ob PrePaid Karten reg. werden oder nicht. Im Zweifel kann man sich auch mit ausländischen Karten behelfen, mit denen man in D-land auch telefonieren kann (z.B. Schweiz).

Man müßte schon die PrePaid-Karten verbieten, denn bei einem Vertrag hat auch der Netzbetreiber ein Interesse daran die richtigkeit der Kundendaten zu überprüfen.

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[1] jtsn antwortet auf Kaepsele
27.10.2003 13:40
Benutzer Kaepsele schrieb:

Man müßte schon die PrePaid-Karten verbieten, denn bei einem Vertrag hat auch der Netzbetreiber ein Interesse daran die richtigkeit der Kundendaten zu überprüfen.

Einen Vertrag, der auch von Seiten des Anbieters einzuhalten ist, gibt es auch bei der Vorauszahlung. Nur ist es bei solchen Verträgen nicht zwingend notwendig, die persönlichen Daten des Vertragspartners zu haben. Mein Bäcker um die Ecke braucht schließlich auch nicht zu wissen, wo sein Brötchenkäufer wohnt.

Ich finde dieses Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung, um der grenzenlosen Datensammelei Einhalt zu gebieten. Die erfolgreiche Strafverfolgung ist dabei in keiner Weise gefährdet, denn dank nahezu flächendeckendem Abhörens und Werkzeugen wie stiller SMS und IMSI-Catcher ist es auch in Zukunft problemlos möglich, einen Tatverdächtigen dingfest zu machen (auch wenn ich den uferlosen Einsatz dieser Technologien genausowenig befürworte).

ciao, jtsn
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[1.1] Kaepsele antwortet auf jtsn
03.11.2003 20:26
Hi,

unter einem "Handyvertrag" versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch eine regelmäßige Grundgebühr bei der man ein vergünstigtes (subventioniertes) Mobiltelefon bekommt. Sicher hast Du recht wenn Du sagst das PrePaid auch ein Vertrag ist. Auch hier werden sind im Sinne des BGB zwei übereinstimmende Willenserklärung nötig. Selbst wenn man sich am Kaugummiautomaten etwas rauslässt kommt ein Kaufvertrag zustande. Ich meinte jedoch mit "Vertrag" nicht den klassischen Kaufvertrag sondern einen Handyvertrag wie oben beschrieben.
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[1.1.1] jtsn antwortet auf Kaepsele
03.11.2003 21:20
Benutzer Kaepsele schrieb:
unter einem "Handyvertrag" versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch

Hier ist es aber unrelevant, was der allgemeine Sprachgebrauch bei Dir ist. Eindeutig definierte Begriffe mit scharf umrissener Bedeutung sind das A & O einer fruchtbaren juristischen Diskussion.

eine regelmäßige Grundgebühr bei der man ein vergünstigtes (subventioniertes) Mobiltelefon bekommt.

Es gibt übrigens auch Post-Paid-Verträge ohne monatliches Grundentgelt (Gebühren erheben nur Behörden) und sogar welche ohne Mobiltelefon, weil der Vertragsnehmer bereits eins hat.

Das sind Deiner Ansicht nach also keine »Verträge«?

Sicher hast Du recht wenn Du sagst das PrePaid auch ein Vertrag ist.

Natürlich ist es einer, wäre ja auch reichlich dumm, für etwas ohne Gegenleistung zu zahlen.

Auch hier werden sind im Sinne des BGB zwei übereinstimmende Willenserklärung nötig. Selbst wenn man sich am Kaugummiautomaten etwas rauslässt kommt ein Kaufvertrag zustande. Ich meinte jedoch mit "Vertrag" nicht den klassischen Kaufvertrag sondern einen Handyvertrag wie oben beschrieben.

Für den »Handyvertrag« gelten die gleichen Gesetze analog, es gibt kein Sonderrecht.

ciao, jtsn