Benutzer Kaepsele schrieb:
unter einem "Handyvertrag" versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch
Hier ist es aber unrelevant, was der allgemeine Sprachgebrauch bei Dir ist. Eindeutig definierte Begriffe mit scharf umrissener Bedeutung sind das A & O einer fruchtbaren juristischen Diskussion.
eine regelmäßige Grundgebühr bei der man ein vergünstigtes (subventioniertes) Mobiltelefon bekommt.
Es gibt übrigens auch Post-Paid-Verträge ohne monatliches Grundentgelt (Gebühren erheben nur Behörden) und sogar welche ohne Mobiltelefon, weil der Vertragsnehmer bereits eins hat.
Das sind Deiner Ansicht nach also keine »Verträge«?
Sicher hast Du recht wenn Du sagst das PrePaid auch ein Vertrag ist.
Natürlich ist es einer, wäre ja auch reichlich dumm, für etwas ohne Gegenleistung zu zahlen.
Auch hier werden sind im Sinne des BGB zwei übereinstimmende Willenserklärung nötig. Selbst wenn man sich am Kaugummiautomaten etwas rauslässt kommt ein Kaufvertrag zustande. Ich meinte jedoch mit "Vertrag" nicht den klassischen Kaufvertrag sondern einen Handyvertrag wie oben beschrieben.
Für den »Handyvertrag« gelten die gleichen Gesetze analog, es gibt kein Sonderrecht.
ciao, jtsn