Benutzer comnet_GmbH schrieb:
zu 4: Ja, stimmt. Calling Cards sind umsatzsteuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 UStG. Was ist daran ein "seltsames Ding", wenn wir dieses Gesetz in unseren AGB erwähnen? Das müssen unsere Firmen-Kunden doch wissen. Denn die wollen doch die Umsatzsteuer verrechnen. Bemängeln Sie das Gesetz an sich? Nein, doch wohl nicht.. also bemängeln Sie unsere Erwähnung? Warum? Verstehe ich nicht.
Der von Ihnen zitierte Satz lautet:
<Zitat>
Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
</Zitat>
Woraus schließen Sie dabei die Umsatzsteuerfreiheit?
Ich weiß zwar auch das viele unsere Kollegen die Umsatzsteuer nicht berechnen, sondern die Einnahme netto wie brutto handhaben, aber dieses Vorgehen ist durch die mir vorliegenden Gesetzestexte nicht gedeckt.
Übrigens ist die Entstehung der Umsatzsteuerpflicht sogar unabhängig vom Standort der Technik oder des Unternehmens:
<Zitat>
UStG § 3a Ort der sonstigen Leistung
(3) Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, so ist statt dessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Sonstige Leistungen im Sinne des Absatzes 3 sind:
...
12. die sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation.
</Zitat>
Also selbst Firmen die ihren Sitz oder ihre Technik im Ausland haben unterliegen bei Verkauf an deutsche Kunde der Besteuerungspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
TRANSGLOBE Telekom
Dieter Brandenburger