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14.07.2003 22:36 - Gestartet von karintha
was kann ich tun?? mein sohn ist 13 jahre er hat von seiner freundin rgespräche angenommen und ich bin aus allenwolken gefallen als die rechnung kamm
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[1] Percy antwortet auf karintha
14.07.2003 22:50
Hallo,

ich bin kein Jurist, studiere aber im mittlerweile vierten Semester VWL und mußte im Grundstudium einige BGB / HGB - Vorlesungen besuchen. Daher ist mir, als ich Deinen Beitrag gelesen habe, ein Gedanke gekommen - vielleicht findet sich hier ja jemand, der sich besser auskennt:

Wie ich Dich verstanden habe, hattest Du keinen blassen Schimmer davon, dass Dein Sohn diese Gespräche angenommen hat. Da er 13 ist, ist er nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Nach 107 BGB ist ein Geschäft, durch das ein beschränkt Geschäftsfähiger nicht nur einen Vorteil erlangt (also ein solches, wie in Deinem Fall), nur rechtswirksam, wenn er dazu die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters hat.

Mit anderen Worten: Alles was er macht, und was über Geschäfte des täglichen Lebens (Taschengeldparagraph, 110 BGB) hinaus geht, ist, sofern es ihm wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile bringt, unwirksam, wenn nicht Du als Vertreterin explizit zustimmst.

Aber wie gesagt: Mein Wissen stammt aus 2 Semestern BGB - Vorlesung, ein Jurist kann da bestimmt viele Argumente gegen meine Argumentation finden.

Viel Glück trotzdem! Kann man solche Gespräche eigentlich sperren lassen?

Danke,

Percy
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[1.1] Lupus2002 antwortet auf Percy
14.07.2003 23:09
Aber der Anschluss läuft ja auf den Vater... Also ist er im grunde für alles verantwortlich, was darüber läuft..

Man könnte theoretisch als Gegenseite so argumentieren, dass er dafür sorgen müsste, dass der Sohn dies nicht ohne weiteres macht. ...Aufsichtspfilcht oder sonstwas. Kenne mich da explizit auch nicht aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass das schwierig wird in solchen Fällen. Sonst könnte man sich ja generell per R-Gespräch anrufen lassen und alles auf die Kinder schieben, sofern man welche hat, und müsste nie was zahlen...
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[1.1.1] Percy antwortet auf Lupus2002
14.07.2003 23:18
Hallo,

Du hast Recht - das ist ein Argument, das meine aussticht.

Jetzt, wo Du es schreibst, erinnere ich mich dunkel daran, dass ich vor etwa zwei Jahren, als ich einen Telekom-Anschluss beauftragt habe, zusichern mußte, alle Nutzer darüber aufzuklären, dass durch die Nutzung Kosten entstehen, die ich dann tragen muss.

Ich habe die Prüfung zwar inzwischen bestanden, aber gerade kommt es mir seltsam vor, dass ein Unternehmen per AGB das geltende Recht einfach ausschließen kann - wie ist das denn generell geregelt? Bin gerade zu faul, in meinen Unterlagen nachzusehen :-) Außerdem sollte ich mir Bandwurmsätze abgewöhnen...

Danke,

Percy
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[1.1.1.1] Lupus2002 antwortet auf Percy
14.07.2003 23:31
Hi Percy!

Laut meinem Wissen können AGB's kein geltendes Recht aushebeln. Auch AGB's unterliegen gewissen Regeln... Doch in diesem fall denke ich schon, dass man da (leider) Schlechte Karten hat.

Was anderes wäre es ja, wenn Dein Sohn jetzt zB einen PC kauft, und der Händler ihm diesen ohne Weiteres verkauft. *Das* wäre nicht OK und nicht verbindlich, soweit ich das noch richtig im Kopf habe.

Da aber Du ja für Deinen Anschluss verantwortlich bist ist da wohl kaum was zu machen. Ichh vermute, die Telekom hat sicherlich eine der sichersten und rechtlich saubersten AGB's in Deutschland. Denn sollte da etwas falsch sein, wäre das ja eine immense Angriffsfläche für alle.

Dem muss man aber folgenden Sachverhalt gegenhalten: Es wurden schmierige Sachen in ein öffentliches Gästebuch geschrieben. Derjenige der mit diesem Eintrag angegriffen wurde stellte Anzeige wegen Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft lies über die IP den Anschluss ermitteln, über welchen der Eintrag verfasst wurde. Diese Person wurde dann beschuldigt, das ganze "verbrochen" zu haben. Nun sollte man meinen: Anschlussinhaber = Verantwortlicher. Doch das große ABER ist folgendes: Da im Haushalt noch weitere Personen wohnten konnte theoretisch ja jede dieser Personen den Eintrag verfasst haben. Man konnte dem Inhaber des Anschlusses also nichts nachweisen, den anderne auch nicht. -> Verfahren eingestellt. Verantwortlich für Anschluss? Für Zugang? Nichts.
Die Frage ist nur, ob dies auch bei entstandenen Kosten geht. Hier ging es ja um eine Straftat, wenn auch eine klitzkleine.

Sollten die Gebühren nicht existentiell hoch sein, würde ich mir den Stress nicht geben, zumal die Chancen wohl doch eher gering sind.. Evtl. mal bei einem Anwalt nachfragen, sofern man zufällig einen kennt. Aber rechne Dir lieber mal nicht zu viel aus. Vielleicht kannst Du ja auch eine Kulanzregelung mit dem Anbieter aushandeln..

Schöne Grüße,
Lupus
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[1.1.1.1.1] Percy antwortet auf Lupus2002
14.07.2003 23:39
Hallo Lupus2002,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! :-)

Das eigentliche Problem hat ja Karintha, als Student ist man nur froh, wenn man mal hin und wieder das mühsam Gelernte in der Realität nutzen kann.

Generell hast Du Recht: Die Telekom wird, wie wahrscheinlich alle Unternehmen, die nicht gerade "Hinterhofklitschen" sind, Heerscharen von Juristen beschäftigen, die sich nur mit der Gestaltung der AGB befassen. Von daher kann man wahrscheinlich nichts machen. Aber interessant ist das Problem schon.

Bleibt nur noch meine Frage, ob man irgendwie ankommende R-Gespräche sperren kann - dann könnte sowas gar nicht mehr passieren.
Oder man vereinbart eine Kostensperre mit dem Anschlußánbieter / Dienstebereitsteller, die ja eigentlich möglich sein sollte - das verhindert dann den Kindern jede Menge Ärger: Ich habe als 14jähriger eine Internetrechnung über AOL von knapp 350 DM verursacht und hatte daraufhin für die nächsten Jahre nur noch sporadisch Zugriff auf's Netz :-)

Jetzt verabschiede ich mich erstmal ins Bett - morgen früh um 7:30h wartet die nächste Vorlesung...

Danke,

Percy

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[1.1.1.1.1.1] Lupus2002 antwortet auf Percy
14.07.2003 23:45
Hi Percy!

wow... 7.30 ist ja mörderisch! Da würde ich aber mal mit dem ASTA reden! :-) Wo ist denn das? Bestimmt in einem Bundesland das weit im Osten liegt, wo die Sonne schon früher aufgeht.

Bei mir in Frankfurt geht es erst um 8.30 los, dafür aber gleich mit Mathe, gefolgt von einem Mikro-TUT. Ist auch nicht lecker, aber da müssen wir wohl durch!

Gute Nacht,
Lupus
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[1.1.1.1.1.1.1] Percy antwortet auf Lupus2002
15.07.2003 11:39
Hi Lupus,

ich ärgere mich gerade: Wäre ich doch mal in meiner Heimatstadt geblieben - mir wäre jeden Morgen ein Kampf um's Aufstehen erspart geblieben. Ich studiere in Chemnitz, Sachsen - eigentlich ist die Uni in Ordnung, und so schlecht ist ihr Ruf ja auch nicht.

Wenn nur das frühe Aufstehen nicht wäre :-))

Danke und einen schönen Gruß nach Frankfurt,

Percy