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offenbar kaum Fälschungen?


13.06.2003 16:17 - Gestartet von Alexda
Warum auch nicht unbegrenzt. Solange es nicht - wie bei den alten Telekom-Telefonkarten - viele Fälschungen o.ä. gibt.

Solange die Karte in der Schublade liegt, ist es doch ein zinsfreier Kredit für Eplus.
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[1] coladj antwortet auf Alexda
13.06.2003 16:26
Wie kann man denn funktionierende Guthaben-Aufladekarten (egal von welchem Netzbetreiber) fälschen? Meines Wissens muss die auf der Karte stehende Nummer beim Netzbetreiber registriert sein und wird nach Aufladung gelöscht. Daher: Kein fälschen von funktionierenden Karten möglich.

Bei Telekom-Telefonkarten ist es anders: Die Karten sind nirgendwo registriert, daher kann nicht abgefragt werde, ob die Karte auch echt ist.
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[1.1] RE: keine Fälschungen
Alexda antwortet auf coladj
13.06.2003 16:31
Benutzer coladj schrieb:
Wie kann man denn funktionierende Guthaben-Aufladekarten (egal von welchem Netzbetreiber) fälschen? Meines Wissens muss die auf der Karte stehende Nummer beim Netzbetreiber registriert sein und wird nach Aufladung gelöscht. Daher: Kein fälschen von funktionierenden Karten möglich.

Bei Telekom-Telefonkarten ist es anders: Die Karten sind nirgendwo registriert, daher kann nicht abgefragt werde, ob die Karte auch echt ist.

Richtig.

Da fragt man sich, warum überhaupt eine Gültigkeit drauf steht/stand.
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[1.1.1] coladj antwortet auf Alexda
13.06.2003 16:33
Benutzer Alexda schrieb:
>
Richtig.

Da fragt man sich, warum überhaupt eine Gültigkeit drauf steht/stand.

Antwort:
Die Netzbetreiber wollen doch alle nur das eine! Unser Geld. Egal auf welchem Wege!
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[1.1.1.1] Beschränkung nicht rechtswirksam
Alexda antwortet auf coladj
13.06.2003 16:39
Benutzer coladj schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
>
Da fragt man sich, warum überhaupt eine Gültigkeit drauf steht/stand.

Antwort:
Die Netzbetreiber wollen doch alle nur das eine! Unser Geld. Egal auf welchem Wege!

Naja, einen Versuch wars wert.

Vermutlich ist die Beschränkung nicht rechtswirksam. Und bevor es Ärger gibt, lassen sie die Karten weiter gelten.

Alte DM-Briefmarken können ja glaube ich auch noch umgetauscht werden. Und sogar das Guthaben auf den alten Telefonkarten wurde ausgezahlt.
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[1.1.1.1.1] News_gmbh antwortet auf Alexda
13.06.2003 16:49
Hallöchen "Alexda"!

Das stimmt, dass man DM-Briefmarken noch umgetaucht werden können! Allerdings nur noch bei der Zentrale und nicht mehr in jeder Post-Filliale! Die Briefmarken werden an die Zentrale per Post zugeschickt auf Kosten des Absenders!

So, was ist, wenn die Post abkommt?! --> Verlust!
Per Einschreiben?! -> eventuell zu teuer

Wenn man nicht gerade einen hohen DM Betrag an Briefmarken hat, lohnt sich der Aufwand nicht! Allerdings sollte man natürlich auch nicht so schwarz sehen, dass Post verschwindet! ;-P

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.2] mungojerrie antwortet auf coladj
13.06.2003 16:52
Benutzer coladj schrieb:
Antwort:
Die Netzbetreiber wollen doch alle nur das eine! Unser Geld. Egal auf welchem Wege!

Ein jedes Unternehmen will, dass du Liquidität in Leistungen des Unternehmens umtauschst - das ist in einer jeden Wirtschaft von nöten.

Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich denke mal, diese Gültigkeit ist aus juristischen Gründen da drauf:

Wenn du dir so eine Karte kaufst, dann hast du Anspruch darauf, damit Vorauszahlungen für einen Prepaid-Vertrag zu leisten. Wenn nun diese Karten ewig gültig wären, würden IMHO sämtliche Prepaidverträge auch ewig gültig sein. Und das ist wohl kaum im Interesse irgend eines Vertragspartners.

Mungojerrie
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[1.1.1.2.1] begrenzte Gültigkeit
Alexda antwortet auf mungojerrie
13.06.2003 17:01
Benutzer mungojerrie schrieb:
Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich denke mal, diese Gültigkeit ist aus juristischen Gründen da drauf:

Wenn du dir so eine Karte kaufst, dann hast du Anspruch darauf, damit Vorauszahlungen für einen Prepaid-Vertrag zu leisten. Wenn nun diese Karten ewig gültig wären, würden IMHO sämtliche Prepaidverträge auch ewig gültig sein.

Das war Quam glaub ich auch egal... ;-)

Aber ich denke du hasst Recht, das kann der Grund sein. Auch wenn es juristisch nicht sicher ist, draufschreiben kost' ja nix.
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[1.1.1.2.2] News_gmbh antwortet auf mungojerrie
13.06.2003 17:43
Hallöchen "Mungojerrie"!

Ich glaube nicht, dass das Gültigkeitzeitraum aus juristischen Gründen genannt werden muss, eher im Genteil! Denn auf die damaligen (?!) Telekom-Telefonkarten war ebenfalls ein Gültigkeitszaitraum angegeben, welches danach das Guthaben verfallen ließ!
Dieses war allerdings nicht rechtens, so dass Restguthaben bei einem Neukauf auf die neue Karte gutgeschrieben wurde!

Der Kauf einer solchen Prepaid-Guthaben-Karte ist in meinen Augen auch etwas anderes als die Prepaid-SIM-Karte!

Beim Kauf eines Guthaben-Karte habe ich einen Anspruch auf die Aufladung meiner Prepaid-SIM-Karte des bezahlten Betrag!
Dieses hat weniger damit zu tun, ob Deine eigene Prepaid-SIM-Karte gültig ist oder nicht! Denn die Prepaid-SIM-Karte hat eigene AGBs mit Bestimmungen und Beschänkungen!

Von daher hat die Guthaben-Karte unbegrenzten gültig zu sein und die Prepaid-SIM-Karte eben nach 15 monatigem nicht-aufladen, deregistriert zu sein!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.3] igel-online antwortet auf coladj
14.06.2003 08:23
Wahrscheinlich ist E- froh, wenn nach der Zwangsumstellung überhaupt noch einer mit F&E telefoniert, da akzeptieren die notgedrungen auch alte Cash-Karten. :-)

OT: Den Versuch von D1 bezüglich der Xtra fand ich auch daneben, aber da hatten die Kunden wenigstens die Möglichkeit, erfolgreich zu widersprechen.

Benutzer coladj schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
>
Richtig.

Da fragt man sich, warum überhaupt eine Gültigkeit drauf steht/stand.

Antwort:
Die Netzbetreiber wollen doch alle nur das eine! Unser Geld.
Egal auf welchem Wege!
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[1.1.1.3.1] andy 200 antwortet auf igel-online
15.06.2003 07:29
Man kann allem noch was gutes abgewinnen, auch wenn es noch so schlecht ist.
toll wirklich toll
T-Mobile ist nicht weniger abgezockt