Benutzer bud schrieb:
ab wann zaehlt der gebuehrenzaehler denn? ab verbindung mit gespraechspartner oder wird auch die systemzeit berechnet?
Wichtige und berechtigte Frage!
Zwar ergibt sich der Minutenpreis erst aus dem Gesprächsziel, das man wählt. Aber wenn man durchgekommen ist, gilt das "Vertragsverhältnis" laut AGB auch schon für die Weitervermittlung:
"Der Vertrag kommt jeweils durch Wahl der Rufnummer
in der Gasse 0190 im Block 045 seitens des Kunden zu
Stande, wenn 010012 die Verbindung erfolgreich herstellt.
Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der
durch die Wahl der Diensterufnummer eingeleiteten
Telefonverbindung einschließlich der Weitervermittlung
geschlossen."
Bedeutet das wohl, dass man dann die Zeit der Weitervermittlung auch zahlen muss??? Vielleicht eine Frage für die (Hobby-)Juristen im Teltarif-Forum... :-)
Gruß
N.B.
(jetzt-sparen.de)