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05.06.2003 16:51 - Gestartet von Hightower
Bei "erheblichen Mängeln der Kostennachweise. Diese ließen keine Gesamtprüfung zu. " lautet für mich das Urteil:

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H
T

Für mich: Versagen der RegTP!
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[1] cabal antwortet auf Hightower
05.06.2003 17:16
die t-kom bekommt den Rachen nicht voll.