Benutzer dabraham schrieb:
phone house hat zwar Hutchison Telecom übernommen und zunächst dachte man auch, dass die alten Verträge Bestand haben werden. Mittlerweile allerdings werden die Kunden angeschrieben und auf die Möglichkeit des Bezugs eines kostengünstigen Handys oder Guthabens zurückzugreifen bei gleichzeitiger neuem Vertragsabschluß für 24 Monate bei nicht gleichbleibenden Konditionen. Im Gegenteil, die Konditionen sind durchweg alle teurer als bei den vorherigen just-Talk-Tarifen von Hutchison.
Das ist so nicht üblich und auch nicht erfreulich, aber rechtlich in Ordnung. Nach 24 Monaten ist der Vertrag erst einmal beendet, wenn er von einer der Parteien fristgerecht gekündigt wurde. Es steht dem Anbieter also frei, den Vertrag zunächst fristgerecht zu kündigen und anschließend ein Angebot für einen neuen Vertragsabschluss zu abweichenden Konditionen zu unterbreiten. Die Überprüfung dieses Angebotes fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden.
Hier sollte der Verbraucherschutz eingebunden werden, um den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu ermöglichen.
Das verstehe ich wiederum überhaupt nicht. Was bringt dem Kunden denn ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vertrag ohnehin zunächst einmal beendet ist? Falls Du aber ein Sonderkündigungsrecht für den Fall meinst, dass ein Kunde die Verschlechterung der Konditionen anerkannt hat, ohne das entsprechende Angebot *vorher* daraufhin zu überprüfen, lautet die Antwort ganz klar: No way! Der Verbraucherschutz dient nicht dazu, die Verantwortung der Kunden für sein Handeln zu umgehen.
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