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Vertragsverlängerung verbraucherunfreundlich


30.03.2004 20:52 - Gestartet von dabraham
phone house hat zwar Hutchison Telecom übernommen und zunächst dachte man auch, dass die alten Verträge Bestand haben werden. Mittlerweile allerdings werden die Kunden angeschrieben und auf die Möglichkeit des Bezugs eines kostengünstigen Handys oder Guthabens zurückzugreifen bei gleichzeitiger neuem Vertragsabschluß für 24 Monate bei nicht gleichbleibenden Konditionen. Im Gegenteil, die Konditionen sind durchweg alle teurer als bei den vorherigen just-Talk-Tarifen von Hutchison. Beispiel: Tarif Just Talk Private wird gegen Just Talk Basic abgelöst, wobei Just Talk Basic wesentlich teurer ist. Hier sollte der Verbraucherschutz eingebunden werden, um den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu ermöglichen.
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[1] abzockstop antwortet auf dabraham
30.03.2004 21:36
Benutzer dabraham schrieb:
phone house hat zwar Hutchison Telecom übernommen und zunächst dachte man auch, dass die alten Verträge Bestand haben werden. Mittlerweile allerdings werden die Kunden angeschrieben und auf die Möglichkeit des Bezugs eines kostengünstigen Handys oder Guthabens zurückzugreifen bei gleichzeitiger neuem Vertragsabschluß für 24 Monate bei nicht gleichbleibenden Konditionen. Im Gegenteil, die Konditionen sind durchweg alle teurer als bei den vorherigen just-Talk-Tarifen von Hutchison.

Das ist so nicht üblich und auch nicht erfreulich, aber rechtlich in Ordnung. Nach 24 Monaten ist der Vertrag erst einmal beendet, wenn er von einer der Parteien fristgerecht gekündigt wurde. Es steht dem Anbieter also frei, den Vertrag zunächst fristgerecht zu kündigen und anschließend ein Angebot für einen neuen Vertragsabschluss zu abweichenden Konditionen zu unterbreiten. Die Überprüfung dieses Angebotes fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden.

Hier sollte der Verbraucherschutz eingebunden werden, um den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu ermöglichen.

Das verstehe ich wiederum überhaupt nicht. Was bringt dem Kunden denn ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vertrag ohnehin zunächst einmal beendet ist? Falls Du aber ein Sonderkündigungsrecht für den Fall meinst, dass ein Kunde die Verschlechterung der Konditionen anerkannt hat, ohne das entsprechende Angebot *vorher* daraufhin zu überprüfen, lautet die Antwort ganz klar: No way! Der Verbraucherschutz dient nicht dazu, die Verantwortung der Kunden für sein Handeln zu umgehen.

abzockstop
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[2] handytim antwortet auf dabraham
30.03.2004 22:23
Benutzer dabraham schrieb:
Hier sollte der Verbraucherschutz eingebunden werden, um den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu ermöglichen.

Warum?

1. Du beschwerst Dich, dass der Vertrag nun nach 24 Monaten definit rum ist.

2. Du willst ein Sonderkündigungsrecht.

Das passt nicht zusammen. Wenn der Vertrag fertig ist schaust Du nach einem anderen Angebot - die Nummer portierst Du einfach mit.

Ciao
Tim
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[3] J.Malberg antwortet auf dabraham
03.09.2007 15:35
Warum werfen die Leute immer mit iur. Begriffe wie "Sonderkündigung" um sich ohne zu wissen was eine "Sonderkündigung" überhaupt ist!

Im TK-Bereich sollte man diesen Begriff schnelltens vergessen. Man zeigt nämlich nur, dass man keine Ahnung hat und mit falschen Fachbegriffen hantiert!