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Tarifaenderung gilt fuer alle


10.04.2003 10:42 - Gestartet von thegoodguy
Date: Thu, 10 Apr 2003 10:35:23 +0200 (W. Europe Daylight Time)
From: kundenservice@eplus.de
To: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Subject: Re: Tarifänderung Free & Easy Weekend/day

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ab dem 01. Mai 2003 werden alle jetzt vorhandenen Tarife den neuen Konditionen angepasst.
Es ist nicht möglich die alten Konditionen zu behalten. Wenn Sie nicht mit dem neuen Tarif
einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit eine Sonderkündigung auszusprechen.

Die Kündigung ist nur schriftlich und mit Unterschrift möglich.

Sollten noch Fragen offen sein können Sie auch telefonisch unter der E-Plus Nummer 1150
unsere Kundenbetreuung erreichen, für ein Fax nutzen Sie bitte unseren Anschluss 0331-7 00 31 30
oder schicken Sie uns einen Brief an das Postfach der E-Plus Service GmbH & Co. KG in 14425 Potsdam.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E-Plus Team

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[1] hoger antwortet auf thegoodguy
10.04.2003 12:09
Ich empfehle nach der Sonderkündigung Loop-Prepaid von o2.

-Einheitliche Tarife in alle Funknetze (Mobile Option)
-2 Cent Gutschrift pro Minute, die man angerufen wird
-SMS jeden Tag zwischen 18 und 20 Uhr für 9 Cent
-je nach Handypaket bis zu 25 SMS frei im Monat ein Jahr lang

...
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[2] brosnanni antwortet auf thegoodguy
10.04.2003 19:54
Benutzer thegoodguy schrieb:
Date: Thu, 10 Apr 2003 10:35:23 +0200 (W. Europe Daylight Time) From: kundenservice@eplus.de
To: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Subject: Re: Tarifänderung Free & Easy Weekend/day

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ab dem 01. Mai 2003 werden alle jetzt vorhandenen Tarife den neuen Konditionen angepasst.
Es ist nicht möglich die alten Konditionen zu behalten. Wenn Sie nicht mit dem neuen Tarif einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit eine Sonderkündigung auszusprechen.

Die Kündigung ist nur schriftlich und mit Unterschrift möglich.

Sollten noch Fragen offen sein können Sie auch telefonisch unter der E-Plus Nummer 1150 unsere Kundenbetreuung erreichen, für ein Fax nutzen Sie bitte unseren Anschluss 0331-7 00 31 30 oder schicken Sie uns einen Brief an das Postfach der E-Plus Service GmbH & Co. KG in 14425 Potsdam.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E-Plus Team



Bei diesem Schreiben, so es denn tatsächlich von E-Plus ist, kann sich E-Plus lediglich auf den durch den Kunden aktiven Wechsel innerhalb der 2 angebotenen Free&Easy-Tarife beziehen. Diese "Angebote" kann E-Plus durchaus ändern. In der sog. Info-SMS aber ist weder das Datum einer Umstellung, noch Sonderkündigungsrecht usw. genannt. Es handelt lediglich um ein Angebot.

Es darf also in KEINEM FALL eine von E-Plus aktiv getätigte, dem Kunden aufgezungene Umstellung der Tarife zu dessen Nachteil geben, so nicht jeder Kunde auf sein Recht der SoKü, das Datum der Umstellung usw. hingewiesen worden ist. Das wäre eine Klage und sicher einen Beschluss GEGEN E-Plus wert. Lasst euch also nicht für dumm verkaufen.

Hier in diesem Forum wird leider oft an der Sache vorbei argumentiert. :-(
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[2.1] muli antwortet auf brosnanni
10.04.2003 20:39
Benutzer brosnanni schrieb:
Benutzer thegoodguy schrieb:
Date: Thu, 10 Apr 2003 10:35:23 +0200 (W. Europe Daylight Time) From: kundenservice@eplus.de
To: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Subject: Re: Tarifänderung Free & Easy Weekend/day

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ab dem 01. Mai 2003 werden alle jetzt vorhandenen Tarife den neuen Konditionen angepasst.
Es ist nicht möglich die alten Konditionen zu behalten. Wenn Sie nicht mit dem neuen Tarif einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit eine Sonderkündigung auszusprechen.

Die Kündigung ist nur schriftlich und mit Unterschrift möglich.

Sollten noch Fragen offen sein können Sie auch telefonisch unter der E-Plus Nummer 1150 unsere Kundenbetreuung erreichen, für ein Fax nutzen Sie bitte unseren Anschluss 0331-7 00 31 30 oder schicken Sie uns einen Brief an das Postfach der E-Plus Service GmbH & Co. KG in 14425 Potsdam.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E-Plus Team



Bei diesem Schreiben, so es denn tatsächlich von E-Plus ist, kann sich E-Plus lediglich auf den durch den Kunden aktiven Wechsel innerhalb der 2 angebotenen Free&Easy-Tarife beziehen. Diese 'Angebote' kann E-Plus durchaus ändern. In der sog. Info-SMS aber ist weder das Datum einer Umstellung, noch Sonderkündigungsrecht usw. genannt. Es handelt lediglich um ein Angebot.

Es darf also in KEINEM FALL eine von E-Plus aktiv getätigte, dem Kunden aufgezungene Umstellung der Tarife zu dessen Nachteil geben, so nicht jeder Kunde auf sein Recht der SoKü, das Datum der Umstellung usw. hingewiesen worden ist. Das wäre eine Klage und sicher einen Beschluss GEGEN E-Plus wert.

Deine rechtliche Würdigung ist nicht zu kritisieren. Ich gehe aber davon aus, dass E-Minus die Umstellung trotzdem so wie angekündigt und in der email nochmals bestätigt durchführen wird, also auch für Bestandskunden. Die Echtheit der zitierten email zweifle ich nicht an. Möglicherweise rechnen sie nicht mit Klagen. Kunden die auf ihr SoKü-Recht pochen, wird dieses eben eingeräumt. Sie verletzen IMHO bewußt die Vorschriften,... ähhh in welchen ist das SoKü-Recht eigentlich zwischenzeitlich geregelt? § 28 TKV, der 'Sonderkündigungsparagraph', wurde mit dem Post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetz vom 7. Mai 2002 aufgehoben (siehe Artikel 19 auf Seite 12 in folgendem Dokument: http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/Bereinigungsgesetz1.pdf)!

muli
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[2.1.1] brosnanni antwortet auf muli
10.04.2003 21:06
Benutzer muli schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb:
Benutzer thegoodguy schrieb:
Date: Thu, 10 Apr 2003 10:35:23 +0200 (W. Europe Daylight Time) From: kundenservice@eplus.de
To: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Subject: Re: Tarifänderung Free & Easy Weekend/day

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ab dem 01. Mai 2003 werden alle jetzt vorhandenen Tarife den neuen Konditionen angepasst.
Es ist nicht möglich die alten Konditionen zu behalten. Wenn Sie nicht mit dem neuen Tarif einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit eine Sonderkündigung auszusprechen.

Die Kündigung ist nur schriftlich und mit Unterschrift möglich.

Sollten noch Fragen offen sein können Sie auch telefonisch unter der E-Plus Nummer 1150 unsere Kundenbetreuung erreichen, für ein Fax nutzen Sie bitte unseren Anschluss 0331-7 00 31 30 oder schicken Sie uns einen Brief an das Postfach der E-Plus Service GmbH & Co. KG in 14425 Potsdam.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E-Plus Team



Bei diesem Schreiben, so es denn tatsächlich von E-Plus ist, kann sich E-Plus lediglich auf den durch den Kunden aktiven Wechsel innerhalb der 2 angebotenen Free&Easy-Tarife beziehen. Diese 'Angebote' kann E-Plus durchaus ändern. In der sog. Info-SMS aber ist weder das Datum einer Umstellung, noch Sonderkündigungsrecht usw. genannt. Es handelt lediglich um ein Angebot.

Es darf also in KEINEM FALL eine von E-Plus aktiv getätigte, dem Kunden aufgezungene Umstellung der Tarife zu dessen Nachteil geben, so nicht jeder Kunde auf sein Recht der SoKü, das Datum der Umstellung usw. hingewiesen worden ist. Das wäre eine Klage und sicher einen Beschluss GEGEN E-Plus wert.

Deine rechtliche Würdigung ist nicht zu kritisieren. Ich gehe aber davon aus, dass E-Minus die Umstellung trotzdem so wie angekündigt und in der email nochmals bestätigt durchführen wird, also auch für Bestandskunden. Die Echtheit der zitierten email zweifle ich nicht an. Möglicherweise rechnen sie nicht mit Klagen. Kunden die auf ihr SoKü-Recht pochen, wird dieses eben eingeräumt. Sie verletzen IMHO bewußt die Vorschriften,... ähhh in welchen ist das SoKü-Recht eigentlich zwischenzeitlich geregelt? § 28 TKV, der 'Sonderkündigungsparagraph', wurde mit dem Post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetz vom 7. Mai 2002 aufgehoben (siehe Artikel 19 auf Seite 12 in folgendem Dokument:
http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/Bereinigungsgesetz1.pdf)!

muli

Für JEDEN Vertrag gilt, dass die Änderung zum Nachteil einer Partei der Zustimmumg der Gegenpartei bedarf. Nach der TKV (www.regtp.de) MUSS E-Plus die Kunden darauf mit Datum der Umstellung und Umfang inklusive Verweis auf das SoKüRecht hinweisen.

Aus diesem Schreiben von E-Plus ist allenfalls ersichtlich, dass der Kunde sich nicht mehr bei einen Wechsel von WeekEnd nach WeekDay und umgekehrt nach Mai 2003 auf einen Tarif vor Mai 2003 berufen kann. Das ist alles. Da reden E-Plus und die Anfrager, vielleicht aber auch Teltarif.de aneinander vorbei.
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[2.1.1.1] muli antwortet auf brosnanni
10.04.2003 21:50
Benutzer brosnanni schrieb:
...
Aus diesem Schreiben von E-Plus ist allenfalls ersichtlich, dass der Kunde sich nicht mehr bei einen Wechsel von WeekEnd nach WeekDay und umgekehrt nach Mai 2003 auf einen Tarif vor Mai 2003 berufen kann. Das ist alles. Da reden E-Plus und die Anfrager, vielleicht aber auch Teltarif.de aneinander vorbei.

Vielleicht redest aber auch Du an eplus, den Anfragern, teltarif.de und auch an mir vorbei?

Ich habe Dir eindeutig aufgezeigt, dass es die Rechtsvorschrift auf die Du Dich beziehst, nicht mehr gibt! Die Verordnung (TKV) ist noch in Kraft, aber der Paragraph, der das SoKü-Recht im Mobilfunkbereich regelte (§ 28) wurde aufgehoben! Da kann auch die RegTP, die Du im übrigen als Quelle angibst, nicht weiterhelfen.

muli
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[2.1.1.1.1] brosnanni antwortet auf muli
10.04.2003 22:27
Benutzer muli schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb:
...
Aus diesem Schreiben von E-Plus ist allenfalls ersichtlich, dass der Kunde sich nicht mehr bei einen Wechsel von WeekEnd nach WeekDay und umgekehrt nach Mai 2003 auf einen Tarif vor Mai 2003 berufen kann. Das ist alles. Da reden E-Plus und die Anfrager, vielleicht aber auch Teltarif.de aneinander vorbei.

Vielleicht redest aber auch Du an eplus, den Anfragern, teltarif.de und auch an mir vorbei?

Ich habe Dir eindeutig aufgezeigt, dass es die Rechtsvorschrift auf die Du Dich beziehst, nicht mehr gibt! Die Verordnung (TKV) ist noch in Kraft, aber der Paragraph, der das SoKü-Recht im Mobilfunkbereich regelte (§ 28) wurde aufgehoben! Da kann auch die RegTP, die Du im übrigen als Quelle angibst, nicht weiterhelfen.

muli

Ach Kindchen, es gibt das BGB, daran ist sich stets zu halten, da kann auch eine Änderung in der TKV (im übrigen kein Gesetz im eigentlichen Sinne) nix dran ändern.

Vielleicht schon mal dran gedacht, dass der aufgehoben wurde, weil es ohnehin Gang und Gäbe im Vertragsrecht ist, sich gemäß des BGB zu verhalten? Die Streichung eines §§ in der TKV entbindet einen Vertragpartner nicht davon, seinen Pflichten der KONKRETEN Nennnung des gesamten Umfanges einer Vertragsänderung oder was auch immer nachzukommen.
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[2.1.1.1.1.1] muli antwortet auf brosnanni
10.04.2003 23:36
Benutzer brosnanni schrieb:
...

Ach Kindchen, es gibt das BGB, daran ist sich stets zu halten, da kann auch eine Änderung in der TKV (im übrigen kein Gesetz im eigentlichen Sinne) nix dran ändern.

Vielleicht schon mal dran gedacht, dass der aufgehoben wurde, weil es ohnehin Gang und Gäbe im Vertragsrecht ist, sich gemäß des BGB zu verhalten? ...

Und warum hast Du schlaues Kerlchen dann zunächst doch mit der TKV (ist selbstredend eine Verordnung) argumentiert (und an die RegTp verwiesen), obwohl Du, wenn Du mein Posting aufmerksam gelesen hättest, hättest wissen können, daß es die entspr. Vorschrift nicht mehr gibt.

Mir ist sehr wohl klar, daß der Verbraucherschutz möglicherweise zwischenzeitlich über das BGB oder das AGB-Gesetz gedeckt sein könnte, nur hätte ich gerne die konkreten Vorschriften dazu erfahren und darüber diskutiert. Deine Überheblichkeit veranlasst mich nun aber dazu, die Angelegenheit, zumindest hier, nicht weiter zu verfolgen.

Ciao

muli
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[2.1.1.1.1.1.1] brosnanni antwortet auf muli
11.04.2003 08:05
Benutzer muli schrieb:
Benutzer brosnanni schrieb: ...

Ach Kindchen, es gibt das BGB, daran ist sich stets zu halten, da kann auch eine Änderung in der TKV (im übrigen kein Gesetz im eigentlichen Sinne) nix dran ändern.

Vielleicht schon mal dran gedacht, dass der aufgehoben wurde, weil es ohnehin Gang und Gäbe im Vertragsrecht ist, sich gemäß des BGB zu verhalten? ...

Und warum hast Du schlaues Kerlchen dann zunächst doch mit der TKV (ist selbstredend eine Verordnung) argumentiert (und an die RegTp verwiesen), obwohl Du, wenn Du mein Posting aufmerksam gelesen hättest, hättest wissen können, daß es die entspr.
Vorschrift nicht mehr gibt.

Mir ist sehr wohl klar, daß der Verbraucherschutz möglicherweise zwischenzeitlich über das BGB oder das AGB-Gesetz gedeckt sein könnte, nur hätte ich gerne die konkreten Vorschriften dazu erfahren und darüber diskutiert. Deine Überheblichkeit veranlasst mich nun aber dazu, die Angelegenheit, zumindest hier, nicht weiter zu verfolgen.

Ciao

muli

Schau dich einfach mal unter www.dejure.org um - da findest du alles.
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[2.2] bartd antwortet auf brosnanni
11.04.2003 16:30
Benutzer brosnanni schrieb:
Benutzer thegoodguy schrieb:
Date: Thu, 10 Apr 2003 10:35:23 +0200 (W. Europe Daylight Time) From: kundenservice@eplus.de
To: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Subject: Re: Tarifänderung Free & Easy Weekend/day

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ab dem 01. Mai 2003 werden alle jetzt vorhandenen Tarife den neuen Konditionen angepasst.
Es ist nicht möglich die alten Konditionen zu behalten. Wenn Sie nicht mit dem neuen Tarif einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit eine Sonderkündigung auszusprechen.

Die Kündigung ist nur schriftlich und mit Unterschrift möglich.

Sollten noch Fragen offen sein können Sie auch telefonisch unter der E-Plus Nummer 1150 unsere Kundenbetreuung erreichen, für ein Fax nutzen Sie bitte unseren Anschluss 0331-7 00 31 30 oder schicken Sie uns einen Brief an das Postfach der E-Plus Service GmbH & Co. KG in 14425 Potsdam.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E-Plus Team



Bei diesem Schreiben, so es denn tatsächlich von E-Plus ist, kann sich E-Plus lediglich auf den durch den Kunden aktiven Wechsel innerhalb der 2 angebotenen Free&Easy-Tarife beziehen. Diese "Angebote" kann E-Plus durchaus ändern. In der sog. Info-SMS aber ist weder das Datum einer Umstellung, noch Sonderkündigungsrecht usw. genannt. Es handelt lediglich um ein Angebot.

Es darf also in KEINEM FALL eine von E-Plus aktiv getätigte, dem Kunden aufgezungene Umstellung der Tarife zu dessen Nachteil geben, so nicht jeder Kunde auf sein Recht der SoKü, das Datum der Umstellung usw. hingewiesen worden ist. Das wäre eine Klage und sicher einen Beschluss GEGEN E-Plus wert. Lasst euch also nicht für dumm verkaufen.

Hier in diesem Forum wird leider oft an der Sache vorbei argumentiert. :-(

"thegoodguy" hat schon recht!!

auf meine anfrage:
"Ich möchte mir eine Prepaid-Karte kaufen. Ihr Tarif "F&E Weekend" ist
"dabei wegen der 10/10 Taktung besonders interessant. Nun kündigen Sie
"zum 1.5.03 eine Tarifumstellung an - 10/10 Taktung ist danach nicht
"mehr verfügbar. Deshalb meine Frage: Behält eine (rechtzeitig) vor dem
"1.5. gekaufte und aktivierte "F&E Weekend"-Karte die 10/10 Taktung?

erhielt fast gleichlautende antwort:
"...
"Ab dem 01. Mai 2003 werden alle jetzt vorhandenen Weekend-Tarife den
"neuen Konditionen angepasst. Es ist nicht möglich die alten Konditionen zu behalten.
"...

na, wenn das nicht eindeutig ist ...

ALSO WAS NUN HERR "brosnanni" ???

bye bart
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[2.2.1] brosnanni antwortet auf bartd
16.04.2003 13:14
lies meine beiträge einfach aufmerksam, dann weißt du was zu tun ist und was nicht.